Re: Raue Sitten beim Metronom 03.01.2014 17:28 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 03.01.2014 17:37 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 03.01.2014 18:20 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 03.01.2014 18:25 |
Zitat
Die HOCHBAHN schrieb mir mal bei einer ähnlichen Anfrage:
[...]Ob der Zug planmäßig abfährt ist irrelevant, da das Betreten des Fahrkartenpflichtigen Bereichs maßgeblich ist.[...]
Zitat
Wenn ich eine 9 Uhr Tageskarte kaufe, darf ich ja auch vorher schon zum Bahnsteig, allerdings erst ab 9 Uhr einsteigen.
Re: Raue Sitten beim Metronom 03.01.2014 19:08 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 03.01.2014 19:09 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 03.01.2014 19:37 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 03.01.2014 19:57 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 03.01.2014 20:06 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 03.01.2014 20:44 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 03.01.2014 20:46 |
Zitat
Der Hanseat
Sehr schön, aber ein Problem gibt es noch:
Verstärckerfahrten sind nicht im offiziellen Plan enthalten, was ist, wenn sich diese verspäten?
Re: Raue Sitten beim Metronom 03.01.2014 20:50 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 03.01.2014 20:58 |
Zitat
Der Hanseat
@Heiko T.
Ich denke schon, dass die Verstärker Fahrpläne in die Hände bekommen..., schließlich stehen sie bei nimmbus ja drinnen.
Aber das kann uns mit Sicherheit Herr Borchers erklären....
Re: Raue Sitten beim Metronom 03.01.2014 21:43 |
Zitat
Es steht dort nichts darüber, das ich nicht den Bahnsteig benutzen darf.
Re: Raue Sitten beim Metronom 03.01.2014 22:20 |
Hallo Jan,Zitat
Jan Borchers
Hallo Horst,
bitte die HVV Tarifbestimmungen Abschnitt B 1.2 beachten.
Es gilt immer das was in den Verträgen steht.
(...)
Re: Raue Sitten beim Metronom 03.01.2014 22:27 |
Zitat
Heiko T.
Durch einen guten Kontakt zum HVV konnte ich soeben mit der richtigen Abteilung sprechen, die also direkt dafür zuständig ist.
Punkt 1
... Ausnahme ist hier nur ein "sehr" dichter Takt, da wird so etwas in der Regel nicht nachgeprüft.
... Eine weitere Ausnahme gibt es hier, wenn der ganze Verkehr nicht mehr wissentlich planmäßig unterwegs ist, wie glatte Straßen oder starker Schneefall, wo man ganz klar mit Verspätungen rechnen muss. ...
Zitat
Heiko T.
Der Fahrgast mit so einer Begrenzung muss sich im Vorwege schlau machen, ob das Verkehrsmittel planmäßig ab 9 Uhr abfährt, außer eben beim dichten Takt!
Re: Raue Sitten beim Metronom 03.01.2014 22:34 |
Zitat
Herbert
Zitat
Es steht dort nichts darüber, das ich nicht den Bahnsteig benutzen darf.
Die Aussage des HVV ist m.E. klar - doch, genau das. In der Sperrzeit hast du ohnehin nun keine "gültige Fahrkarte", right? Genau die wird an der Sperre gefordert. Die Sache ist ebenso weltfremd wie klar.
Re: Raue Sitten beim Metronom 03.01.2014 22:42 |
Zitat
histor
das Problem ist ja nicht, dass es in den Tarifbestimmungen / Geschäftsbedingungen usw. steht, sondern ob diese Passagen rechtlich haltbar sind. Nur mal die Stichworte Zumutbarleit und Sittenwidrigkeit - vom kundenunfreundlichen Image eines Verkehrsunternehmens ganz zu schweigen. 9:00 ist 9:00 - das ist das öffentlich kommunizierte Angebot. Auf die schräge Idee, dass "Fahrplanmäßigkeit" gilt, muss man als Kunde ja erstmal kommen.
Re: Raue Sitten beim Metronom 03.01.2014 22:44 |
Zitat
bansh84
Hier wird wieder aus einer Dame, die offensichtlich bewusst Leistungen erschleichen wollte, SO eine Geschichte gemacht...
Re: Raue Sitten beim Metronom 03.01.2014 22:51 |
Zitat
Jan Borchers
Nicht zuletzt gilt für alles, jeder der Verträge eingeht, sollte die Bestimmungen lesen - der HVV ist da ja im Vergleich zu anderen Unternehmen ja noch stolperfallenarm. Plakative Marketingtexte sind schon seit einigen Jahrzehnten nicht mehr von Rechtsabteilungen durchgeprüft.