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Raue Sitten beim Metronom
geschrieben von Neu Wulmstorf 
Zu klären wäre jetzt doch... na klar, ob die Omi denn noch durch den fahrkartenpflichtigen Bereich darf :D
Wenn Omi von der Mö kommen würde und um genau 9 Uhr die S Bahn Richtung Neugraben nehmen möchte, dann wird sie sicherlich um die Uhrzeit auch schon auf dem Bahnsteig warten dürfen...
Nennt sich ja auch Fahrkarte und sie hat einen gültigen Fahrausweis, auch wenn sie selbst damit zu der Zeit mit keinen planmäßigen Zug mitfahren darf. Wenn ich eine 9 Uhr Tageskarte kaufe, darf ich ja auch vorher schon zum Bahnsteig, allerdings erst ab 9 Uhr einsteigen.
Also ich wär dafür, dass man die verspäteten Züge benutzen darf, dafür aber erst ab 09:00:00 auf den fahrscheinpflichtigen Bereich darf.

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
@Heiko T.:

Cedric schrieb ein paar Posts vorher in diesem Thread:

Zitat

Die HOCHBAHN schrieb mir mal bei einer ähnlichen Anfrage:

[...]Ob der Zug planmäßig abfährt ist irrelevant, da das Betreten des Fahrkartenpflichtigen Bereichs maßgeblich ist.[...]

Zitat

Wenn ich eine 9 Uhr Tageskarte kaufe, darf ich ja auch vorher schon zum Bahnsteig, allerdings erst ab 9 Uhr einsteigen.

Du hast vor 9 Uhr keine gültige Fahrkarte und darfst also nach den strengen Regeln des HVV-Gottes auch nicht auf den Bahnsteig. Es gibt keine Ausnahme für zukünftig mal geltende Karten.
Außer man kauft sich vorher zusätzlich eine Bahnsteigkarte!

Und wer das mit der Bahnsteigkarte unfair findet soll sich mal in Paris umschauen...

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
Eben...Fahrkarte, die Antwort auf meine Nachfrage war eindeutig gewesen...da muss ich mich nun nicht mit der Aussage "ähnlichen Anfrage" befassen...

Zumal:

B 1.2
Für die tageszeitlichen Gültigkeiten sind die Fahrplanangaben maßgebend.

Der Fahrplan sagt mir nicht, wann ich den Bahnsteig betreten darf.


3.4.2 Talzeitkarten für jedermann (CC-Karten)
CC-Karten gelten montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr und von 18.00 Uhr bis Betriebsschluss, sonnabends, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig bis Betriebsschluss des jeweiligen Tages. Außerhalb der genannten Zeiten dürfen weder Fahrten angetreten noch begonnene Fahrten zu Ende geführt werden.

Es steht dort nichts darüber, das ich nicht den Bahnsteig benutzen darf.
Wenn ich genau um 16 Uhr an meine Zielhaltestelle komme, dann wird mir sicher niemand 40 Euro abknöpfen, wenn ich esrt um 16.01 Uhr den Bahnsteig verlassen "kann".
Zudem gibt wohl weiterhin die Empfehlung, das man mind. 3 Minuten vor Abfahrt an der Haltestelle sein soll, das wäre dann wohl nicht möglich. Ich bin somit im Besitz einer gültigen Fahrkarte, die bei einer Monatskarte am Monatsende ungültig wird. Darin sind nur zeitliche Beschränkungen von wann bis wann ich die Verkehrsmittel nicht nutzen darf.
Ich glaube nicht, das wir hier nun darüber diskutieren müssen, das wenn ich nach planmäßigen Fahrplan um 9 Uhr mit dem Verkehrsmittel fahren darf, das ich dann außerhalb des Bahnsteigs warten muss um dann nur noch miterleben zu dürfen, das die Türen zu gehen.
Es wird wie immer hier..langsam anstregend...

Kommen jetzt wieder vergleiche mit anderen Ländern und Städten....



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.01.2014 19:32 von Heiko T..
Sehr schön, aber ein Problem gibt es noch:

Verstärkerfahrten sind nicht im offiziellen Plan enthalten, was ist, wenn sich diese verspäten?

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.01.2014 20:51 von Der Hanseat.
Wie soll es denn bei Verstärkerfahrten Verspätungen geben? Dem Bereitschaftfahrer wird gesagt, fahren sie von A nach B und das eventuell sogar ohne eine Abfahrtszeit zu nennen. Somit wüsste selbst der Fahrer nicht, wann er wo sein müsste und kann ihn auch ganz schnuppe sein...

Du als Fahrgast und auch der Fahrkartenprüfer können nicht so weiteres feststellen, das es sich hierbei um eine Verstärkerfahrt handelt. Somit steigst Du ein, wenn es 9 Uhr ist und es sich um einen dichten Takt handelt. Wenn man an der Haltestelle steht und man würde planmäßig an die Zielhaltestelle vor Ablauf der Zeitbegrenzung kommen, dann sollte das auch bei einer Verstärkungsfahrt der logische Fall sein, da diese ja vor der eigentlich planmäßigen Abfahrt die Haltestelle verlässt.
Der Fahrer wird im Dienst-und Fahrbericht die Abfahrt dokumentieren müssen und somit ist das nachweisbar.
Davon mal abgesehen, wird es Dir kein Fahrkartenprüfer vorwerfen können...

Dann ist auch davon auszugehen, das bei Verstärkungsfahrten meistens Linien in betracht kommen, die von Takt her, schon einen sehr dichten haben. Und da war die Aussage ja wieder, das da nicht drauf geachtet wird, somit glaube ich kaum, das so etwas groß bei einem 20 Min. Takt passiert und wenn, es dann einen ja schon komisch vorkommen muss, weil dieser vor den eigentlichen planmäßigen Wagen kommt. Um die 7 Min. zu früh fahren, wäre wohl etwas heftig von der Annahme her...



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.01.2014 20:12 von Heiko T..
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der HVV sich mit jedem sachlich argumentierenden Menschen gerne auseinandersetzt und zu einer für alle zuträglichen Lösung eines konkreten Falls kommt. Dafür ist aber mit Sicherheit NICHT dienlich, die Medien in irgendeiner Weise zu instrumentalisieren. Dass da am Ende kein differenziertes Bild herauskommen kann, dürfte klar sein. Hier wird wieder aus einer Dame, die offensichtlich bewusst Leistungen erschleichen wollte, SO eine Geschichte gemacht, die längst nichts mehr mit dem ursprünglichen Fall zu tun hat. Deshalb wird es, um Heiko zu zitieren, "anstrengend".
@Heiko T.

Ich denke schon, dass die Verstärker Fahrpläne in die Hände bekommen..., schließlich stehen sie bei nimmbus ja drinnen.

Aber das kann uns mit Sicherheit Herr Borchers erklären....

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
Zitat
Der Hanseat
Sehr schön, aber ein Problem gibt es noch:

Verstärckerfahrten sind nicht im offiziellen Plan enthalten, was ist, wenn sich diese verspäten?

Jeder, der sich die versuchten Konstruktionen hier anschaut, wird spätestens jetzt nur noch mit dem Kopf schütteln. Sowohl Heiko als auch ich haben eine durchaus praxisnahe Auslegung dieser Regelung in allen Lichtfacetten dargelegt, die eigentlich alle Fallbeispiele abdeckt.

Sorry Leute, fangt bitte noch mit den Sechstelminutenplänen an "Was ist, wenn ich planmäßig nur sechs Sekunden Zeit habe, den Bahnsteig zu verlassen? Bekomme ich dann auch n 40er?"

Fragen wie bei Dr. Sommer.

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
OK, ich werde von meiner Seite das Thema "CC-Karten/9-Uhr-Karten und ihre Gültigkeit" von meiner Seite aus beenden.

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
Zitat
Der Hanseat
@Heiko T.

Ich denke schon, dass die Verstärker Fahrpläne in die Hände bekommen..., schließlich stehen sie bei nimmbus ja drinnen.
Aber das kann uns mit Sicherheit Herr Borchers erklären....

Verstehe den ersten Satz nicht, klingt irgendwie verwirrend...
Du meinst somit sicher interne planmäßige Fahrten und keine Verstärkerfahrten die von Bereitschaftsfahrzeugen auf Anweisung gefahren werden...Da besteht ein wesentlicher Unterschied! Und die fahren außerhalb der HVZ...gegen 9 Uhr noch?
Jan hat es aber schon richtig beschrieben, alles wesentliche wurde hier nun dazu geschrieben...
Zitat

Es steht dort nichts darüber, das ich nicht den Bahnsteig benutzen darf.

Die Aussage des HVV ist m.E. klar - doch, genau das. In der Sperrzeit hast du ohnehin nun keine "gültige Fahrkarte", right? Genau die wird an der Sperre gefordert. Die Sache ist ebenso weltfremd wie klar.

Natürlich könnte man einfach sagen:

1. Fahrplanangaben zählen, im Zweifelsfall aber zugunsten der Kunden auch die tatsächlichen Fahrten.
2. Zeitabhängige Karten gelten 5 Mintuen vor/nach der Sperrzeit als Bahnsteigkarte.

Ist aber nicht so.

Du kannst auch darüber diskutieren

- Wer den Fahrkartenautomaten mitten im fahrkartenpflichtigen Bereich in Norderstedt Mitte nutzen darf. Ich würde sagen: hast du keine Fahrkarte, musst du zur Benutzung des AKN-Automaten am Bahnsteig erst am Hochbahnautomaten vor der Sperre eine Bahnsteigkarte erwerben. ;) Das ist ebenso weltfremd, aber... was soll es, irgendjemand hat sich dabei eben nichts gedacht.
- Warum am Rübenkamp der FK-Automat auf dem Bahnsteig, hinter der Sperre, installiert wurde.
- ...

Es gibt keine Logik dahinter, Diskussion ist letztlich unnütz.



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.01.2014 21:48 von Herbert.
Zitat
Jan Borchers
Hallo Horst,

bitte die HVV Tarifbestimmungen Abschnitt B 1.2 beachten.

Es gilt immer das was in den Verträgen steht.

(...)
Hallo Jan,
das Problem ist ja nicht, dass es in den Tarifbestimmungen / Geschäftsbedingungen usw. steht, sondern ob diese Passagen rechtlich haltbar sind. Nur mal die Stichworte Zumutbarleit und Sittenwidrigkeit - vom kundenunfreundlichen Image eines Verkehrsunternehmens ganz zu schweigen. 9:00 ist 9:00 - das ist das öffentlich kommunizierte Angebot. Auf die schräge Idee, dass "Fahrplanmäßigkeit" gilt, muss man als Kunde ja erstmal kommen.

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor
Zitat
Heiko T.
Durch einen guten Kontakt zum HVV konnte ich soeben mit der richtigen Abteilung sprechen, die also direkt dafür zuständig ist.

Punkt 1
... Ausnahme ist hier nur ein "sehr" dichter Takt, da wird so etwas in der Regel nicht nachgeprüft.

... Eine weitere Ausnahme gibt es hier, wenn der ganze Verkehr nicht mehr wissentlich planmäßig unterwegs ist, wie glatte Straßen oder starker Schneefall, wo man ganz klar mit Verspätungen rechnen muss. ...

Diese Ausnahmen gibt es in den Beförderungsbestimmungen nicht. Da mag der HVV vielleicht löblicherweise gesunden Menschenverstand anwenden. Nützt aber nichts, da das VU entscheidet. Und es ist nicht gut, wenn der Fahrgast keine Rechtssicherheit hat.

Zitat
Heiko T.
Der Fahrgast mit so einer Begrenzung muss sich im Vorwege schlau machen, ob das Verkehrsmittel planmäßig ab 9 Uhr abfährt, außer eben beim dichten Takt!

Und genau das kommuniziert der HVV nicht. Beim Fahrkartenverkauf heißt es nur "gültig ab 9 Uhr".

Und daher bleibe ich bei meiner Meinung, dass das Pochen des Metronoms auf den Wortlaut absolut unangebracht ist.
Zitat
Herbert
Zitat

Es steht dort nichts darüber, das ich nicht den Bahnsteig benutzen darf.

Die Aussage des HVV ist m.E. klar - doch, genau das. In der Sperrzeit hast du ohnehin nun keine "gültige Fahrkarte", right? Genau die wird an der Sperre gefordert. Die Sache ist ebenso weltfremd wie klar.

Ausschlaggebend ist nicht was der HVV aussagt, sondern was in den Beförderungsbestimmungen steht. Wenn sich die tageszeitliche Gültigkeit meiner 9-Uhr-Fahrkarte nicht auf die tatsächliche Uhrzeit sondern auf den Fahrplan bezieht, dann ist meine Fahrkarte gültig, wenn der Zug ab 9 Uhr fährt. Und daher darf ich den Bahnsteig auch vor 9 Uhr betreten um diesen Zug zu erreichen, denn meine Fahrkarte ist ja gültig.
Zitat
histor
das Problem ist ja nicht, dass es in den Tarifbestimmungen / Geschäftsbedingungen usw. steht, sondern ob diese Passagen rechtlich haltbar sind. Nur mal die Stichworte Zumutbarleit und Sittenwidrigkeit - vom kundenunfreundlichen Image eines Verkehrsunternehmens ganz zu schweigen. 9:00 ist 9:00 - das ist das öffentlich kommunizierte Angebot. Auf die schräge Idee, dass "Fahrplanmäßigkeit" gilt, muss man als Kunde ja erstmal kommen.

Hallo Horst,

ich schreibe hier nicht im Sinne des Bundesgerichtshofs, sondern wie bisher die Bestimmungen der Verkehrsbetriebe seitens der VU ausgelegt werden - juristische Klärungen stehen mir nicht zu, gegenteilige Beschlüsse sind mir nicht bekannt.

Und im Sinne eines funktionierenden Systems halte ich die mir bekannten Spielregeln durchaus für akzeptabel.

a) Heißt 9 Uhr Gültgkeitsbeginn 9.00 und nicht 8.55 Uhr
b) Wird keiner im Besitz einer 9 Uhr-Karte um 8.55 auf dem Bahnsteig stehend weggefischt
c) ist im Regionalverkehr 8.58 Uhr planmäßige Abfahrt ab Hamburg Hbf absolutes Ausschlußkriterium
d) Wird z.B. im U-Bahnbetrieb keiner abgefischt, der im verspäteten 8.57-Zug sitzt, der um 9.01 ab Hst X fuhr
e) Wird eine Fahrt im U-Betrieb um 16.05 Uhr, die durch eine Betriebsstörung im Betrieb hervorgerufen wurde, nicht geahndet

Soll ich das noch weiterführen? (Nicht speziell an Horst gerichtet, vielmehr an die Summe der Schreiber hier).

Nicht zuletzt gilt für alles, jeder der Verträge eingeht, sollte die Bestimmungen lesen - der HVV ist da ja im Vergleich zu anderen Unternehmen ja noch stolperfallenarm. Plakative Marketingtexte sind schon seit einigen Jahrzehnten nicht mehr von Rechtsabteilungen durchgeprüft.

Man braucht nur alte Filme in ihrem Gehalt mit heutigen Filmen vergleichen - damals erhielten Kunden wirkliche Sachinformationen. Heute wird bei sowas fast jeder Marketingexperte sagen "bloß nicht zu kompliziert, versteht ja keiner der Zielgruppe mehr".

Ändert nichts daran, dass die realen Spielregeln in den Bestimmungen festgelegt sind, die Bestandteil jeden Fahrkartenkaufs und Fahrtantritts sind.

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
Zitat
bansh84
Hier wird wieder aus einer Dame, die offensichtlich bewusst Leistungen erschleichen wollte, SO eine Geschichte gemacht...

Wenn ich so etwas lese, dann kann mir die Hutschnur hochgehen. Einem Fahrgast vorzuwerfen, er würde bewusst Leistungen erschleichen, wenn er die Fahrkarte so einsetzt wie sie kommuniziert wurde ("gültig ab 9 Uhr"), zeugt von einem unglaublich ignoranten Kundenverständnis.
Zitat
Jan Borchers
Nicht zuletzt gilt für alles, jeder der Verträge eingeht, sollte die Bestimmungen lesen - der HVV ist da ja im Vergleich zu anderen Unternehmen ja noch stolperfallenarm. Plakative Marketingtexte sind schon seit einigen Jahrzehnten nicht mehr von Rechtsabteilungen durchgeprüft.

Bevor hier Nachfragen kommen, hier ist speziell der Terminus 9 Uhr gemeint - generell werden natürlich keine unrealen Werbeaussagen getroffen. so als Disclaimer. Der Jurist ist des Werbetexters Tod oder des Fußzeilenschreibers Luxus.

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
Dieses Thema wurde beendet.