Re: Raue Sitten beim Metronom 06.01.2014 00:16 |
Zitat
Äh nein?
Auf den DB Tickets steht unten immer der Bahnhof drauf, wo der entsprechende Automat steht.
Re: Raue Sitten beim Metronom 06.01.2014 00:42 |
Zitat
Herbert
Zitat
Äh nein?
Auf den DB Tickets steht unten immer der Bahnhof drauf, wo der entsprechende Automat steht.
Der Fahrgast hatte ja auch ein Onlineticket und hat den Startbahnhof auf "Müssen" gestellt :)
Re: Raue Sitten beim Metronom 06.01.2014 17:22 |
Zitat
DT2 4ever
Grundsätzlich würde mich mal sagen, dass dieses Thema aber mittlerweile komplett durchgekaut ist.
Re: Raue Sitten beim Metronom 08.01.2014 12:03 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 09.01.2014 08:42 |
Zitat
Bürgermeister
Hallo!
Ich besitze hier in Berlin ein 10Uhr-Monatsticket. Letztes (oder vorletztes) Jahr stand ich auf einem Bahnsteig und wollte einen Zug nehmen der fast eine Stunde Verspätung hatte. Auf die Frage ob ich denn mitdürfte, meinte der Schaffner ganz selbstverständlich: "Klar! Wat können sie für unsere Verspätung!" Das nenne ich Kundendienst. Da scheint der VBB dem HVV ja meilenweit überlegen zu sein.
Re: Raue Sitten beim Metronom 09.01.2014 09:10 |
Zitat
Heiko T.
Was für ein unsinniger und überflüssiger Beitrag...
Zitat
Heiko T.
Das Beispiel hängt doch ohne Grenzen. Hier hat ein Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens von sich aus gesagt, das Du mitfahren darfst, das ändert aber nichts daran, das in Berlin die gleichen Regeln herschen könnten.
Zitat
Heiko T.
Dann stellt sich auch noch die Frage, ob es in der Zeit weitere Züge gab, was auch in unseren Fall nicht gewesen sein kann.
Zitat
Heiko T.
In Berlin ist halt immer alles besser, die Doppeldecker sind immer alle in Ordnung und die S-Bahn fahren reibungslos durchs Netz...
Re: Raue Sitten beim Metronom 09.01.2014 10:09 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 09.01.2014 10:31 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 09.01.2014 10:42 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 09.01.2014 11:13 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 09.01.2014 14:10 |
Ja - worauf denn sonst? Und das muss doch wohl für mich als Fahrgast langen. Wie "bürgermeister" schon sagt - soll man einen aus der Rechtsabteilung des Verkehrsverbundes interwieven? Ich muss mich da schon auf die Erlaubnis des Mitarbeiters berufen können, selbst wenn er sie nach seinen Geschäftsbedingungen unberechtigt gegeben hätte. Das nennt man "schlüssige Handlung".Zitat
Heiko T.
(...) Hier hat ein Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens von sich aus gesagt, das Du mitfahren darfst, das ändert aber nichts daran, das in Berlin die gleichen Regeln herschen könnten. Würde auch in den Fall Prüfpersonal kommen, so würdest Du dich allein auf die Aussage des Personals stützen und auf sonst nichts.
Re: Raue Sitten beim Metronom 09.01.2014 15:07 |
Zitat
histor
Ja - worauf denn sonst? Und das muss doch wohl für mich als Fahrgast langen. Wie "bürgermeister" schon sagt - soll man einen aus der Rechtsabteilung des Verkehrsverbundes interwieven? Ich muss mich da schon auf die Erlaubnis des Mitarbeiters berufen können, selbst wenn er sie nach seinen Geschäftsbedingungen unberechtigt gegeben hätte. Das nennt man "schlüssige Handlung".
Glauben oder wissen? Da "Geglaubt wird in der Kirche", habe ich mir mal die Beförderungsbedingungen des VBB heruntergeladen. Zumindest auf die Schnelle habe ich da keine Regelung gefunden, nach der nicht die echte Uhrzeit, sondern die Fahrplanzeit gilt. Ich kann aber auch gut etwas übersehen haben. Kennst du da eine Stelle? Oder ist der VBB evtl. doch tatsächlich in diesem Punkt "kundenfreundlicher"?Zitat
Heiko T.
Was für ein unsinniger und überflüssiger Beitrag...
Das Beispiel hängt doch ohne Grenzen. Hier hat ein Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens von sich aus gesagt, das Du mitfahren darfst, das ändert aber nichts daran, das in Berlin die gleichen Regeln herschen könnten.
Re: Raue Sitten beim Metronom 09.01.2014 16:06 |
Zitat
histor
Ja - worauf denn sonst? Und das muss doch wohl für mich als Fahrgast langen. Wie "bürgermeister" schon sagt - soll man einen aus der Rechtsabteilung des Verkehrsverbundes interwieven? Ich muss mich da schon auf die Erlaubnis des Mitarbeiters berufen können, selbst wenn er sie nach seinen Geschäftsbedingungen unberechtigt gegeben hätte. Das nennt man "schlüssige Handlung".
Re: Raue Sitten beim Metronom 09.01.2014 16:14 |
Das hat ja nun mit Emotion überhaupt nichts zu tun - sondern eher mit Vertrauen in die Aussage eines Zuständigen.Zitat
LH
Zitat
histor
Ja - worauf denn sonst? Und das muss doch wohl für mich als Fahrgast langen. Wie "bürgermeister" schon sagt - soll man einen aus der Rechtsabteilung des Verkehrsverbundes interwieven? Ich muss mich da schon auf die Erlaubnis des Mitarbeiters berufen können, selbst wenn er sie nach seinen Geschäftsbedingungen unberechtigt gegeben hätte. Das nennt man "schlüssige Handlung".
Jupp. Ich fürchte, da liegen die Emotionen etwas blank. :-)
Re: Raue Sitten beim Metronom 09.01.2014 16:15 |
Zitat
LH
Glauben oder wissen? Da "Geglaubt wird in der Kirche", habe ich mir mal die Beförderungsbedingungen des VBB heruntergeladen. Zumindest auf die Schnelle habe ich da keine Regelung gefunden, nach der nicht die echte Uhrzeit, sondern die Fahrplanzeit gilt. Ich kann aber auch gut etwas übersehen haben. Kennst du da eine Stelle? Oder ist der VBB evtl. doch tatsächlich in diesem Punkt "kundenfreundlicher"?Zitat
Heiko T.
Was für ein unsinniger und überflüssiger Beitrag...
Das Beispiel hängt doch ohne Grenzen. Hier hat ein Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens von sich aus gesagt, das Du mitfahren darfst, das ändert aber nichts daran, das in Berlin die gleichen Regeln herschen könnten.
Re: Raue Sitten beim Metronom 09.01.2014 16:20 |
Der Fahrgast denkt, 9:00 ist 9:00. Nun hat er aber sogar Zweifel bekommen, weil er mal irgendwas von "Fahrplangebundenheit" gehört hat. Vorsichtshalber fragt er also den Mitarbeiter des Verkehrsbetriebes und der sagt o.k. Was soll er denn als Fahrgast noch tun?Zitat
Heiko T.
(...)
Man kann nicht auf der einen Seite sagen, wir ziehen das jetzt alles streng durch, oder wir kommen den Kunden entgegen.
Auch wenn es Dir persönlich gegen den Strich geht, muss es nicht bedeutetn, das der Mitarbeiter in Namen des Verkehrsunternehmens gesprochen hat, nur weil er in den Fall mal "ja" gesagt hat.
(...)
Und wie schon geschrieben wurde, kann es ein entgegenkommen des Personals gewesen sein und selbst wenn es diese Regelung nur im HVV gibt, glaube ich nicht, das man nach fast einer Stunde Verspätung pauschal hier sagen kann, das es dort geht, aber im Hamburger Raum nicht.
Wenn Du es so annehmen willst, dann bitte...
Re: Raue Sitten beim Metronom 09.01.2014 16:30 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 09.01.2014 17:20 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 09.01.2014 17:28 |
Gegen diesen Teilaspekt ist ja auch nichts zu sagen. Nur ist mir das aus deinem Posting nicht wirklich klar geworden. Aber da haben mich vielleicht die Berliner Doppeldecker und reibungslos durch Netz fahrenden S-Bahnen irritiert. ;-)Zitat
Heiko T.
Und da liegt der Hund doch begraben, wir sprechen hier von von kleineren Verspätungen und nicht von Bahnen, die fast eine Stunde Verspätung haben.
Er behautptet in den Moment, das man den Fahrgast in HVV nicht mitnemen würde und woher nimmt er bitte die Glaskugel dafür, solche Behauptungen loszulassen?
Darum dreht sich das ganze, um nichts anderes...
Re: Raue Sitten beim Metronom 10.01.2014 08:33 |