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Raue Sitten beim Metronom
geschrieben von Neu Wulmstorf 
Zitat

Äh nein?
Auf den DB Tickets steht unten immer der Bahnhof drauf, wo der entsprechende Automat steht.

Der Fahrgast hatte ja auch ein Onlineticket und hat den Startbahnhof auf "Müssen" gestellt :)
Zitat
Herbert
Zitat

Äh nein?
Auf den DB Tickets steht unten immer der Bahnhof drauf, wo der entsprechende Automat steht.

Der Fahrgast hatte ja auch ein Onlineticket und hat den Startbahnhof auf "Müssen" gestellt :)

Okay, du hast gewonnen :)
Zitat
DT2 4ever
Grundsätzlich würde mich mal sagen, dass dieses Thema aber mittlerweile komplett durchgekaut ist.

Naja, wenn dem wirklich so waere wuerde es ja audch keinerlei problematische faelle geben die dann in der Presse oder vor Gericht landen...
Hallo!

Ich besitze hier in Berlin ein 10Uhr-Monatsticket. Letztes (oder vorletztes) Jahr stand ich auf einem Bahnsteig und wollte einen Zug nehmen der fast eine Stunde Verspätung hatte. Auf die Frage ob ich denn mitdürfte, meinte der Schaffner ganz selbstverständlich: "Klar! Wat können sie für unsere Verspätung!" Das nenne ich Kundendienst. Da scheint der VBB dem HVV ja meilenweit überlegen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen und in diesem Sinne
Euer Bürgermeister
Zitat
Bürgermeister
Hallo!

Ich besitze hier in Berlin ein 10Uhr-Monatsticket. Letztes (oder vorletztes) Jahr stand ich auf einem Bahnsteig und wollte einen Zug nehmen der fast eine Stunde Verspätung hatte. Auf die Frage ob ich denn mitdürfte, meinte der Schaffner ganz selbstverständlich: "Klar! Wat können sie für unsere Verspätung!" Das nenne ich Kundendienst. Da scheint der VBB dem HVV ja meilenweit überlegen zu sein.

Was für ein unsinniger und überflüssiger Beitrag...
Das Beispiel hängt doch ohne Grenzen. Hier hat ein Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens von sich aus gesagt, das Du mitfahren darfst, das ändert aber nichts daran, das in Berlin die gleichen Regeln herschen könnten. Würde auch in den Fall Prüfpersonal kommen, so würdest Du dich allein auf die Aussage des Personals stützen und auf sonst nichts. Wenn die Regelung wie beim HVV wäre und das Personal (was grünes Licht gegeben hatte) davon keine Kenntnis hat, oder es bewusst ignoriert hat, so sagt es doch überhaupt nichts aus.
In den Fall hast Du ja das Personal gefragt und in unseren Beispiel war es nicht der Fall gewesen. Wenn Du nun nicht gefragt hättest und die Regelung würde da auch gültig sein und man hat nur wenige Minuten Verspätung, dann hättest vermutlich auch Du dann zahlen dürfen, somit völlig daneben die Aussage...
Davon mal abgesehen, das gleiche könnte oder wird sicher auch schon mal im HVV Bereich passiert sein.
Und bitte, wo ist hier ein Vergleich ziehen zu können? Der eine hat fast eine Stunde Verspätung und im unseren Fall waren es nur wenige Minuten.
Dann stellt sich auch noch die Frage, ob es in der Zeit weitere Züge gab, was auch in unseren Fall nicht gewesen sein kann.
In Berlin ist halt immer alles besser, die Doppeldecker sind immer alle in Ordnung und die S-Bahn fahren reibungslos durchs Netz...
Hallo!

Zitat
Heiko T.
Was für ein unsinniger und überflüssiger Beitrag...

Und das entscheidest du oder wie? Ein bisschen mehr Freundlichkeit könnte dir hier nicht schaden.

Zitat
Heiko T.
Das Beispiel hängt doch ohne Grenzen. Hier hat ein Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens von sich aus gesagt, das Du mitfahren darfst, das ändert aber nichts daran, das in Berlin die gleichen Regeln herschen könnten.

Genau informieren bitte. Herrschen wird übrigens mit Doppel-r geschrieben. Soll der Fahrgast denn statt einen greifbaren Mitarbeiter erst die Rechtsabteilung des Verkehrsverbundes fragen?

Zitat
Heiko T.
Dann stellt sich auch noch die Frage, ob es in der Zeit weitere Züge gab, was auch in unseren Fall nicht gewesen sein kann.

Das ist doch völlig unerheblich. 10Uhr ist 10Uhr. Fertig. Auch wenn es dir wehtut, aber der VBB ist da weiter.

Zitat
Heiko T.
In Berlin ist halt immer alles besser, die Doppeldecker sind immer alle in Ordnung und die S-Bahn fahren reibungslos durchs Netz...

Zumindest fährt bei mir die Straßenbahn reibunglos vor der Tür. Sie schildert auch nicht unsinnigerweise "Metrotram" im Zielanzeiger und ich kann auf dem S-Bahnhof in meiner Nähe am Automaten Fahrkarten im Vorverkauf erwerben. Rückständige Bahnsteigkarten gibt es hier auch nicht und der Fahrplanaushang am Eingang ist an jedem U-Bahnhof obligatorisch. Soviel dazu...

Mit freundlichen Grüßen und in diesem Sinne
Euer Bürgermeister
So langsam kann man diesen Thread in "Popcorn-und-Cola" umbenennen ;) Nichts für ungut.
Der "Bürgermeister" treibt sein Unwesen auch im Berliner Forum. Einfach ignorieren...
Hallo!

Ich wusste ja nicht, dass man den heiligen HVV nicht kritisieren darf und alle Entscheidungen dort richtig und kundenorientiert sind. Ich bitte auch vielfach für die Bemühung über euren Tellerrand zu schauen um Vergebung! Nicht, dass ein Verkehrsverbund nachher noch zum Wohle der Kunden etwas von einem anderen übernimmt.

Mit freundlichen Grüßen und in diesem Sinne
Euer Bürgermeister
Womit willst Du den HVV nun kritisieren?

Wenn Du auch hier fast eine Stunde auf die Bahn wartest und dann das Personal fragst, werden die mit Sicherheit nicht nein sagen.
Das ist aber, falls Du es noch nicht bemerkt hast, eine völlig andere Situation, als diese hier.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Zitat
Heiko T.
(...) Hier hat ein Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens von sich aus gesagt, das Du mitfahren darfst, das ändert aber nichts daran, das in Berlin die gleichen Regeln herschen könnten. Würde auch in den Fall Prüfpersonal kommen, so würdest Du dich allein auf die Aussage des Personals stützen und auf sonst nichts.
Ja - worauf denn sonst? Und das muss doch wohl für mich als Fahrgast langen. Wie "bürgermeister" schon sagt - soll man einen aus der Rechtsabteilung des Verkehrsverbundes interwieven? Ich muss mich da schon auf die Erlaubnis des Mitarbeiters berufen können, selbst wenn er sie nach seinen Geschäftsbedingungen unberechtigt gegeben hätte. Das nennt man "schlüssige Handlung".

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor
Zitat
histor
Ja - worauf denn sonst? Und das muss doch wohl für mich als Fahrgast langen. Wie "bürgermeister" schon sagt - soll man einen aus der Rechtsabteilung des Verkehrsverbundes interwieven? Ich muss mich da schon auf die Erlaubnis des Mitarbeiters berufen können, selbst wenn er sie nach seinen Geschäftsbedingungen unberechtigt gegeben hätte. Das nennt man "schlüssige Handlung".

Jupp. Ich fürchte, da liegen die Emotionen etwas blank. :-)

Zitat
Heiko T.
Was für ein unsinniger und überflüssiger Beitrag...
Das Beispiel hängt doch ohne Grenzen. Hier hat ein Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens von sich aus gesagt, das Du mitfahren darfst, das ändert aber nichts daran, das in Berlin die gleichen Regeln herschen könnten.
Glauben oder wissen? Da "Geglaubt wird in der Kirche", habe ich mir mal die Beförderungsbedingungen des VBB heruntergeladen. Zumindest auf die Schnelle habe ich da keine Regelung gefunden, nach der nicht die echte Uhrzeit, sondern die Fahrplanzeit gilt. Ich kann aber auch gut etwas übersehen haben. Kennst du da eine Stelle? Oder ist der VBB evtl. doch tatsächlich in diesem Punkt "kundenfreundlicher"?
Zitat
histor
Ja - worauf denn sonst? Und das muss doch wohl für mich als Fahrgast langen. Wie "bürgermeister" schon sagt - soll man einen aus der Rechtsabteilung des Verkehrsverbundes interwieven? Ich muss mich da schon auf die Erlaubnis des Mitarbeiters berufen können, selbst wenn er sie nach seinen Geschäftsbedingungen unberechtigt gegeben hätte. Das nennt man "schlüssige Handlung".

histor...

Man kann nicht auf der einen Seite sagen, wir ziehen das jetzt alles streng durch, oder wir kommen den Kunden entgegen.
Auch wenn es Dir persönlich gegen den Strich geht, muss es nicht bedeuten, das der Mitarbeiter in Namen des Verkehrsunternehmens gesprochen hat, nur weil er in den Fall mal "ja" gesagt hat. Die Regelung könnte und nichts anderes habe ich geschrieben, anders sein in Berlin.
Wir sprechen jetzt hier gerade über den HVV und dort ist es so geregelt, wie man es hier schon mehrmals versucht hat an den Mann zu bringen.
Man kann hier nicht einfach schreiben, der hat doch gesagt ich kann mit und somit ist alles in Berlin besser als im Hamburger Raum, wenn man keinen Vergleich hat und den hat er nun mal nicht. Wir sprechen hier über den HVV und nicht über den normalen Regionalverkerh und das solltest auch Du jetzt irgendiwe nicht durcheinander bekommen.
Und wie schon geschrieben wurde, kann es ein entgegenkommen des Personals gewesen sein und selbst wenn es diese Regelung nur im HVV gibt, glaube ich nicht, das man nach fast einer Stunde Verspätung pauschal hier sagen kann, das es dort geht, aber im Hamburger Raum nicht.
Wenn Du es so annehmen willst, dann bitte...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.01.2014 16:19 von Heiko T..
Zitat
LH
Zitat
histor
Ja - worauf denn sonst? Und das muss doch wohl für mich als Fahrgast langen. Wie "bürgermeister" schon sagt - soll man einen aus der Rechtsabteilung des Verkehrsverbundes interwieven? Ich muss mich da schon auf die Erlaubnis des Mitarbeiters berufen können, selbst wenn er sie nach seinen Geschäftsbedingungen unberechtigt gegeben hätte. Das nennt man "schlüssige Handlung".

Jupp. Ich fürchte, da liegen die Emotionen etwas blank. :-)
Das hat ja nun mit Emotion überhaupt nichts zu tun - sondern eher mit Vertrauen in die Aussage eines Zuständigen.

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor
Zitat
LH
Zitat
Heiko T.
Was für ein unsinniger und überflüssiger Beitrag...
Das Beispiel hängt doch ohne Grenzen. Hier hat ein Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens von sich aus gesagt, das Du mitfahren darfst, das ändert aber nichts daran, das in Berlin die gleichen Regeln herschen könnten.
Glauben oder wissen? Da "Geglaubt wird in der Kirche", habe ich mir mal die Beförderungsbedingungen des VBB heruntergeladen. Zumindest auf die Schnelle habe ich da keine Regelung gefunden, nach der nicht die echte Uhrzeit, sondern die Fahrplanzeit gilt. Ich kann aber auch gut etwas übersehen haben. Kennst du da eine Stelle? Oder ist der VBB evtl. doch tatsächlich in diesem Punkt "kundenfreundlicher"?

Auch Du scheinst den Sinn nicht verstanden zu haben.
Es ist mir völlig egal, ob es beim VBB so eine Regelung gibt, das kann im normalen Regionalverkehr auch im Hamburger Umland so sein, aber wie schon mehrmals nun geschrieben, macht es einen Unterschied, ob es Bahnen im HVV sind, oder nicht und da ist mir die VBB völlig egal.
denn, wie eben schon geschrieben, bedeutet es nicht, das nicht auch im HVV Umland das Personal die Leute mitnimmt, wenn der Zug fast eine Stunde Verspätung hat.
Aber ganz ehrlich, darum geht es hier eben auch gar nicht!!!
Es geht darum, das es im HVV eben so ist und das man um 8.57 Uhr den Zug nicht nehmen darf, auch nicht, bei sechs Minuten Verspätung.
Fakt ist doch, das man dann, wenn in fast einer Stunde, das mind. 2 oder 3 Bahnen nicht gekommen sind, das man dann sagen würde, nein, sie dürfen hier nicht mitfahren, das sind zwei unterschiedliche Situationen. So, und da kommt kein Bürgermeister und erzäht mir, das man bei so einer Verspätung auch hier automatisch abgewiesen wird.
Es gibt Regeln und es gibt Mitarbeiter, die bei so einer Frage eine Entscheidung Treffen müssen, das bedeutet dann aber nicht automatisch, das hier strikt nach den Beförderungsbedingungen entschieden wird. So schwer, kann es doch nicht sein....man man man....
Und wenn es doch so Klasse geregelt ist und man es darf, warum fragt der Bürgermeister dann beim Personal nach und ist das bindend?
Bedeutet das nun, das man nun zu 100% sicher sein kann, ob das nun Kundenfreundlichkeit gewesen ist, oder das so geregelt ist?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.01.2014 16:23 von Heiko T..
Zitat
Heiko T.
(...)
Man kann nicht auf der einen Seite sagen, wir ziehen das jetzt alles streng durch, oder wir kommen den Kunden entgegen.
Auch wenn es Dir persönlich gegen den Strich geht, muss es nicht bedeutetn, das der Mitarbeiter in Namen des Verkehrsunternehmens gesprochen hat, nur weil er in den Fall mal "ja" gesagt hat.
(...)
Und wie schon geschrieben wurde, kann es ein entgegenkommen des Personals gewesen sein und selbst wenn es diese Regelung nur im HVV gibt, glaube ich nicht, das man nach fast einer Stunde Verspätung pauschal hier sagen kann, das es dort geht, aber im Hamburger Raum nicht.
Wenn Du es so annehmen willst, dann bitte...
Der Fahrgast denkt, 9:00 ist 9:00. Nun hat er aber sogar Zweifel bekommen, weil er mal irgendwas von "Fahrplangebundenheit" gehört hat. Vorsichtshalber fragt er also den Mitarbeiter des Verkehrsbetriebes und der sagt o.k. Was soll er denn als Fahrgast noch tun?

Na klar - er könnte die Beförderungsbedingungen lesen. Nur - auf meine Frage, wer das je in einer fremden Stadt vor Antritt der Fahrt getan hat, hat noch niemand geantwortet. Wahrscheinlich, weil keiner es getan hat.

Ob es "dort" geht oder im Hamburger Raum nicht, habe übrigens nicht ich angenommen. Nur mal so zur Klarstellung.

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.01.2014 16:23 von histor.
Und da liegt der Hund doch begraben, wir sprechen hier von von kleineren Verspätungen und nicht von Bahnen, die fast eine Stunde Verspätung haben.
Er behautptet in den Moment, das man den Fahrgast in HVV nicht mitnemen würde und woher nimmt er bitte die Glaskugel dafür, solche Behauptungen loszulassen?
Darum dreht sich das ganze, um nichts anderes...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.01.2014 16:32 von Heiko T..
Übrigens, nur mal als Anmerkung, weil es ja immer verglichen wird....
Der Vorteil bei den Zeitkarten liegt klar in Berlin!
Während dort die Regelung gilt, wenn ich um 10.02 Uhr mit einer 10 Uhr Karte einsteige, ist es völlig egal, ob das Verkehrsmittel eine Verspätung hat, oder nicht.
Der Bus, oder die Bahn die kommt, kann genommen werden.
So die Auskunft von der BVG, allerdings nachzulesen, ist es weder in den VBB noch in den BVG Beförderungsbedingungen, die ja natürlich beide gleich sind, abgesehen von Besonderheiten beim Regionalverkehr unterteilt. Der Inhalt ist aber natürlich bei beiden gleich nachzulesen.
Im Nachteil liegt hier ganz klar der HVV, der ab mind. einen 20 Min. Takt, oder wie bei Omi, dann anders geregelt ist.
In den Fall, wenn auch nicht konkret wissend rübergekommen, ist die BVG da schon kulanter und Bürgermeister dürfte ab 10 Uhr alles nehmen, wofür seine Karte gültig ist und was dann kommt...

Ob nun die Bahn kurz nach 10 gekommen ist, oder verpätet fast eine Stunde danach, bleibt somit offen, da von Bürgermeister dieses nicht im Beitrag mitgeschrieben hat.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.01.2014 17:24 von Heiko T..
Zitat
Heiko T.
Und da liegt der Hund doch begraben, wir sprechen hier von von kleineren Verspätungen und nicht von Bahnen, die fast eine Stunde Verspätung haben.
Er behautptet in den Moment, das man den Fahrgast in HVV nicht mitnemen würde und woher nimmt er bitte die Glaskugel dafür, solche Behauptungen loszulassen?
Darum dreht sich das ganze, um nichts anderes...
Gegen diesen Teilaspekt ist ja auch nichts zu sagen. Nur ist mir das aus deinem Posting nicht wirklich klar geworden. Aber da haben mich vielleicht die Berliner Doppeldecker und reibungslos durch Netz fahrenden S-Bahnen irritiert. ;-)

Übrigens scheint es mit dem VBB einen Verbund zu geben, wo 9:00 wirklich 9:00 bedeutet. Ist doch eine gute Erkenntnis, Beispiel hin oder her.
Tarifregelung HVV gültig ab 01. Januar 2014

klickt mal auf "Einzelkarten" oder "Zeitkarten" da ist nochmal explizit die im HVV gültige Regelung mit den Sperrzeiten
aufgeführt, eigentlich ganz klar, oder?

Um zum eigentlichen Thema zurückzukommen: Wenn ich den Metronom benutze, um z.B. nach Hamburg reinzufahren,
fahre ich auch 1. Klasse. An den Zugangstüren steht klipp und klar und unmissverständlich: 1. Klasse, Aufenthalt nur
mit gültigem Fahrschein für die 1. Klasse gestattet. Zusätzlich ist an jedem Sitz an den "Kopfstützen" ein weißes
Tuch mit Klettband befestigt auf dem ebenfalls in großen blauen Buchstaben steht: 1. Klasse. Das kann man gar
nicht übersehen. Aber, manche Fahrgäste versuchen es halt immer wieder. Ich habe es schon ein paar Mal
mitbekommen, und das Metronom Zugpersonal ist dabei immer höflich gewesen, dass sie Fahrgäste ohne erste
Klasse Fahrschein gebeten haben, in die zweite Klasse zu wechseln, ansonsten müssten sie eine Fahrpreisnacherhebung
von 20 Euro geltend machen. Einmal habe ich mitbekommen, dass ein Fahrgast rummoserte von wegen schlechter
Service, dass er nicht im Zug den 1. Klasse Zuschlag nachlösen könnte und bla bla bla. Da wurde dann die Bundespolizei
hinzugerufen und plötzlich ging es.
Dieses Thema wurde beendet.