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Sammelthread Störungen S-Bahn [2]
geschrieben von Forummaster Hamburg 
Denkmalschutz kann aufgehoben werden, so geschehen z.B. bei den City-Hochhäusern am Klosterwall. Also kann man auch am Dammtorbahnhof behutsam Teile des Schutzes aufheben, z.B. für das Innere. Alles eine Abwägungssache. Ich sage nicht, dass ich dahinterstehe, aber bevor Ihr Euch an die Kehle geht ...
Zitat
Neu Wulmstorf
Denkmalschutz kann aufgehoben werden, so geschehen z.B. bei den City-Hochhäusern am Klosterwall. Also kann man auch am Dammtorbahnhof behutsam Teile des Schutzes aufheben, z.B. für das Innere. Alles eine Abwägungssache. Ich sage nicht, dass ich dahinterstehe, aber bevor Ihr Euch an die Kehle geht ...

Deshalb wurde auch für viel Geld der Kaiserbahnhof gerade erst komplett saniert, damit nan dann einiges hinter wieder aufhebt?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.11.2023 13:00 von Thomas S..
Zitat
Thomas S.
Zitat
Neu Wulmstorf
Denkmalschutz kann aufgehoben werden, so geschehen z.B. bei den City-Hochhäusern am Klosterwall. Also kann man auch am Dammtorbahnhof behutsam Teile des Schutzes aufheben, z.B. für das Innere. Alles eine Abwägungssache. Ich sage nicht, dass ich dahinterstehe, aber bevor Ihr Euch an die Kehle geht ...

Deshalb wurde auch für viel Geld der Dammtor Bahnhof gerade erst komplett saniert, damit nan dann einiges hinter wieder aufhebt?

Wenn man zu dem Ergebnis käme, dass es sinnvoll ist und dadurch einige Milliarden eingespart werden können, warum nicht? Der Umstand, dass man gerade ein paar Euro investiert hat, ist jedenfalls kein absoluter Verhinderungsgrund, ebenso wie der Denkmalschutz, dem man mit dem Erhalt des Gebäudes bei Entfernung einiger neuerer Einbauten in Form der Bahnsteige, gegenüber einem Totalabriss weit entgegenkommen könnte.
Moin,

Zitat
Lopi2000
...
Enteignungen im Grundgesetz sind genau für solche Zwecke vorgesehen und das EBA als zuständige Behörde ist genauso weit von möglichen Protesten entfernt wie die DB AG, die es planen und beantragen müsste.
...

Blödsinn, das eignet sich überhaupt nicht für die Anwendung der Enteignungsmöglichkeit und mit solch radikalen Standpunkten bringt man eine positive Grundstimmung schnell zum Kippen.

Mal ein Bisschen "Grundgesetz für Anfänger":
Zitat
GG Art 14 (3) S. 1:

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig

Also, nicht "einfach so", sondern "nur zum Wohle der Allgemeinheit".

Wer definiert, was das Wohl(e) der Allgemeinheit ist? Ein Blick ins Grundgesetz hilft:
Zitat
Art 14 (3) S2 GG:
Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.

Und ein Gesetz muss sich natürlich auch an verfassungsrechtliche Standards halten (Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahme), sonst wird es wieder ganz schnell gerichtlich eingefangen werden.

Also, kein Vorhabenträger (Bahn) oder irgendein Eisenbahnbundesamt kann aus "eigener Machtvollkommenheit" enteignen.

Das wird sicherlich auch die Bahn im Hinterkopf gehabt haben, als sie gleich die Tunnellösung vorgeschlagen hatte.
Zitat
Sonnabend
Und ein Gesetz muss sich natürlich auch an verfassungsrechtliche Standards halten (Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahme), sonst wird es wieder ganz schnell gerichtlich eingefangen werden.

Also, kein Vorhabenträger (Bahn) oder irgendein Eisenbahnbundesamt kann aus "eigener Machtvollkommenheit" enteignen.

Nein, aber dieses Gesetz gibt es schon:
§ 22 AEG (1) Satz 1 lautet: "Für Zwecke des Baus und des Ausbaus von Betriebsanlagen der Eisenbahn sowie für deren Unterhaltung ist die Enteignung zulässig."
Zitat
Lopi2000
Nein, aber dieses Gesetz gibt es schon:
§ 22 AEG (1) Satz 1 lautet: "Für Zwecke des Baus und des Ausbaus von Betriebsanlagen der Eisenbahn sowie für deren Unterhaltung ist die Enteignung zulässig."

Das bringt uns für die Gesamtstrecke aber auch sonderlich viel weiter, damit das eigentliche Ziel erreicht werden kann.
Moin,

Zitat
Lopi2000
Zitat
Sonnabend
Und ein Gesetz muss sich natürlich auch an verfassungsrechtliche Standards halten (Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahme), sonst wird es wieder ganz schnell gerichtlich eingefangen werden.

Also, kein Vorhabenträger (Bahn) oder irgendein Eisenbahnbundesamt kann aus "eigener Machtvollkommenheit" enteignen.

Nein, aber dieses Gesetz gibt es schon:
§ 22 AEG (1) Satz 1 lautet: "Für Zwecke des Baus und des Ausbaus von Betriebsanlagen der Eisenbahn sowie für deren Unterhaltung ist die Enteignung zulässig."

und dann kommt ja erst die ganze einzelfallbezogene rechtstaatliche Prüfung: erforderlich im konkreten Einzelfall, angemessen im konkreten Einzelfall usw.
Zitat
Sonnabend
und dann kommt ja erst die ganze einzelfallbezogene rechtstaatliche Prüfung: erforderlich im konkreten Einzelfall, angemessen im konkreten Einzelfall usw.

Natürlich ist das Ganze nicht ohne die Prüfung von Alternativen möglich, aber es ist eben auch eine Alternative, die man prüfen könnte. Ohnehin ist es als Bestandteil einer guten Planungsbegründung wichtig, Alternativen mit geringerem Aufwand zu prüfen und sei es, um die Entscheidung für eine bestimmte Variante zu begründen.
Zitat
Lopi2000
Zitat
flor!an
Zitat
Pille
Mittlerweile bin ich der Meinung, dass der S-Bahnverkehe auf der Verbindungsbahn bleiben muss, ein weiterer Tunnel geschaffen werden muss und gleichzeitig die Kapazitäten für den Fernverkehr ebenso ausgebaut. Eher eine Sache von 'und' statt 'oder'. Es braucht mehr Erschließung und Bypässe im Hamburger S-Bahn, Nah- und Fernverkehr geben.

Also 6 Gleise auf der Verbindungsbahn? Ja wäre schön, aber wie soll das passen?

In größeren Abschnitten würde es gehen, wenn man von der Vielzahl an Fahrspuren für den Kfz-Verkehr im Umfeld einige wegnehmen und den Bahndamm verbreitern würde. Durch den Bahnhof Dammtor könnte man vermutlich auch 6 Gleise bekommen, wenn man auf die Bahnsteige verzichtet. Ich sage jetzt nicht, dass man das machen sollte, aber es könnte klappen.

Westlich der Sternschanze müsste man aber wohl spätestens einiges wegreißen, damit es passt.

Naja gut das heißt halt dass es "nicht passt".

Klar könnte man dem kfz Verkehr etwas wegnehmen, aber die "Reihenfolge" muss man beachten. Sprich man muss eine alternative bauen, dann den Verkehr verlagern, und dann kann man (sofern es verkehre abgezogen hat vom Kfz Verkehr) die Spuren abbauen/zurückbauen

(Und eben nicht, völliges Chaos verursachen und dann Mal anfangen neue Gleise zu bauen)
Zitat
flor!an

Klar könnte man dem kfz Verkehr etwas wegnehmen, aber die "Reihenfolge" muss man beachten. Sprich man muss eine alternative bauen, dann den Verkehr verlagern, und dann kann man (sofern es verkehre abgezogen hat vom Kfz Verkehr) die Spuren abbauen/zurückbauen

(Und eben nicht, völliges Chaos verursachen und dann Mal anfangen neue Gleise zu bauen)

Verdammte Schriftsprache, ich verstehe das als Ironie (denn die Alternative gibts ja schon seit Ewigkeiten), befürchte aber, du meinst es anders...
Zitat
Lopi2000
Natürlich ist das Ganze nicht ohne die Prüfung von Alternativen möglich, aber es ist eben auch eine Alternative, die man prüfen könnte. Ohnehin ist es als Bestandteil einer guten Planungsbegründung wichtig, Alternativen mit geringerem Aufwand zu prüfen und sei es, um die Entscheidung für eine bestimmte Variante zu begründen.

Und damit ist man doch sicherlich schon längst mit durch, sonst würde man nicht nun fünf Varianten Varianten vorgestellt haben.

Oder meinst du nun wirklich das man auf deinem Vorschlag gewartet hatte, weil man es vergessen hätte? Die sind mit den Planungen schon um einiges weiter, als mit dem, mit was du nun hier ankommst. Aber verteidige nun mal weiter, das man bei so einem Bahnhof nun den Denkmalschutz lockern würde. Was meinst du denn, was dann hier los ist.
Zitat
PassusDuriusculus
Zitat
flor!an

Klar könnte man dem kfz Verkehr etwas wegnehmen, aber die "Reihenfolge" muss man beachten. Sprich man muss eine alternative bauen, dann den Verkehr verlagern, und dann kann man (sofern es verkehre abgezogen hat vom Kfz Verkehr) die Spuren abbauen/zurückbauen

(Und eben nicht, völliges Chaos verursachen und dann Mal anfangen neue Gleise zu bauen)

Verdammte Schriftsprache, ich verstehe das als Ironie (denn die Alternative gibts ja schon seit Ewigkeiten), befürchte aber, du meinst es anders...

Die bestehende Alternative schafft es aber nicht, den kfz Verkehr so zu reduzieren, dass man Fahrspuren entfernen kann (und der Verkehrsfluss weiterhin im gleichen Maße erhalten bleibt)
Zitat
flor!an
Die bestehende Alternative schafft es aber nicht, den kfz Verkehr so zu reduzieren, dass man Fahrspuren entfernen kann (und der Verkehrsfluss weiterhin im gleichen Maße erhalten bleibt)

Egal, weg mit den Fahrspuren, ohne Ersatz natürlich. Und wenn der Elbtunnel mal wieder dicht ist, auch egal.
Man sollte zusätzlich zur S-Bahn nee Straßenbahn mit reinsetzen und der jetzige Stau ist dann durch den Schienenbonus Geschichte.
Zitat
Thomas S.
Man sollte zusätzlich zur S-Bahn nee Straßenbahn mit reinsetzen und der jetzige Stau ist dann durch den Schienenbonus Geschichte.

Endlich mal ein sinnvoller Vorschlag von Dir, da wäre ich auch dafür.

Zitat
Thomas S.
Oder meinst du nun wirklich das man auf deinem Vorschlag gewartet hatte, weil man es vergessen hätte?

Das ist doch gar nicht mein Vorschlag. Die Idee mit den 6 Gleisen auf der Verbindungsbahn kam schon vorher, ich habe ihn nur perfektioniert.
Moin,

Zitat
Lopi2000
[...
Das ist doch gar nicht mein Vorschlag. Die Idee mit den 6 Gleisen auf der Verbindungsbahn kam schon vorher, ich habe ihn nur perfektioniert.

Perfektioniert heißt: Sechs Gleise auf der Verbindungsbahn, aufgeteilt in vier Gleise oben als bestehende Verbindungsbahn plus zwei Gleise im Verbindungsbahnentlastungstunnel.
Zitat
flor!an
Klar könnte man dem kfz Verkehr etwas wegnehmen, aber die "Reihenfolge" muss man beachten. Sprich man muss eine alternative bauen, dann den Verkehr verlagern, und dann kann man (sofern es verkehre abgezogen hat vom Kfz Verkehr) die Spuren abbauen/zurückbauen

(Und eben nicht, völliges Chaos verursachen und dann Mal anfangen neue Gleise zu bauen)

Beim U-Bahnbau muss man doch auch die Straßen sperren. Da geht das?

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Zitat
flor!an
Klar könnte man dem kfz Verkehr etwas wegnehmen, aber die "Reihenfolge" muss man beachten. Sprich man muss eine alternative bauen, dann den Verkehr verlagern, und dann kann man (sofern es verkehre abgezogen hat vom Kfz Verkehr) die Spuren abbauen/zurückbauen

(Und eben nicht, völliges Chaos verursachen und dann Mal anfangen neue Gleise zu bauen)

Beim U-Bahnbau muss man doch auch die Straßen sperren. Da geht das?

Es ist doch wohl ein Unterschied EIN STÜCK einer Straße für eine (z.B. U-Bahn) Baustelle zu sperren als, VOR BAUBEGINN eine komplette Straße (in diesem Beispiel war ja sinngemäß der Wegfall eine Fahrspur zwischen Hauptbahnhof und Holstenstraße gemeint) abzureißen und dann beginnt ein anders Verkehrsmittel zu bauen.
Zitat
flor!an
Zitat
B-V 3313
Zitat
flor!an
Klar könnte man dem kfz Verkehr etwas wegnehmen, aber die "Reihenfolge" muss man beachten. Sprich man muss eine alternative bauen, dann den Verkehr verlagern, und dann kann man (sofern es verkehre abgezogen hat vom Kfz Verkehr) die Spuren abbauen/zurückbauen

(Und eben nicht, völliges Chaos verursachen und dann Mal anfangen neue Gleise zu bauen)

Beim U-Bahnbau muss man doch auch die Straßen sperren. Da geht das?

Es ist doch wohl ein Unterschied EIN STÜCK einer Straße für eine (z.B. U-Bahn) Baustelle zu sperren als, VOR BAUBEGINN eine komplette Straße (in diesem Beispiel war ja sinngemäß der Wegfall eine Fahrspur zwischen Hauptbahnhof und Holstenstraße gemeint) abzureißen und dann beginnt ein anders Verkehrsmittel zu bauen.

Also naturgemäß muss auch für die U-Bahnbaustelle VOR Baubeginn die Straße gesperrt werden.
Zitat
PassusDuriusculus

Also naturgemäß muss auch für die U-Bahnbaustelle VOR Baubeginn die Straße gesperrt werden.

Hat man bei der U4 in die Hafencity auch etwas gesperrt, oder spielte uns da die Natur einen Streich?
Wie ist es denn zwischen Elbbrücken und Grasbrook geplant?

Bedeutet eine zeitliche Sperrung denn nun, das man dauerhaft dem MIV etwas weggenommen hat, oder bekommen sie die Fahrpuren wieder? Oder wird es auch in einigen Fällen keine Komplettsperrung geben, sondern nur eine Verengung?
Link zu einem schönen Bild eures "geschlossenen und behinderungsfreien" U-Bahnbaus...

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