Re: Lange Dauer von Schienenprojekten in D'land - Abhilfe durch Beschleunigungskommission? 08.06.2023 09:53 |
Zitat
Kabinett beschließt Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
Wissing: Modernisieren statt diskutieren
Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorgelegte Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) beschlossen. Das Gesetz ist die rechtliche Grundlage für Investitionen in das rund 33.800 km lange Schienennetz des Bundes. Dessen bisherige Ausgestaltung – insbesondere die finanzielle Trennung von Ersatzinvestitionen und Instandhaltung – hat sich in einzelnen Bereichen zuletzt zunehmend als ein Investitionshemmnis erwiesen. Dies soll im Zuge des geplanten Gesetzesentwurfs beseitigt werden. Im Gesamtnetz und insbesondere auf den geplanten Hochleistungskorridoren soll zudem ein optimierter Mitteleinsatz eine höhere Kapazität und dauerhafte Verfügbarkeit ermöglichen.
Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr:
"Das Netz muss schnellstmöglich wieder in Schuss kommen, damit die Schiene ihre Wirkung als klimafreundlicher Verkehrsträger endlich voll entfalten kann. Anstatt lange über Kostenanteile zu diskutieren, können Maßnahmen dank dieser Gesetzesänderung künftig schneller, optimierter und gebündelt umgesetzt werden. So kann das Netz zügig generalsaniert und modernisiert werden."
Das Gesetz sieht u. a. folgende wesentlichen Änderungen vor:
• Der Bund kann sich zukünftig auch an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung beteiligen. Dies trägt dazu bei, dass das Netz in den sogenannten Hochleitungskorridoren hoch leistungsfähig und dauerhaft verfügbar ist.
• Der Bund kann zukünftig auf Grundlage des BSWAG IT-Leistungen zur Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur finanzieren.
• Bestimmte Folgekosten aus Investitionsprogrammen des Bundes zur Herstellung von Barrierefreiheit (z. B. der Betrieb von Personenaufzügen) oder freiwilligen Lärmsanierungen können zukünftig ebenfalls finanziert werden.
• In Verkehrsstationen kann der Bund zukünftig auch Ersatzinvestitionen nachhaltig ausgestalten und die Verkehrsstationen an den zukünftigen verkehrlichen Bedarf anpassen. Dies gilt insbesondere für eine Anpassung der Bahnsteige.
Den Gesetzentwurf, mit dem das BMDV im Übrigen auch eine weitere zentrale Forderung der Beschleunigungskommission Schiene umsetzt, finden Sie hier:
[bmdv.bund.de]
Re: Lange Dauer von Schienenprojekten in D'land - Abhilfe durch Beschleunigungskommission? 12.07.2023 21:04 |
(Siehe Link oben)Zitat
Beschleunigungskommission Schiene legt ersten Fortschrittsbericht vor - 20.06.2023
Mitte Dezember 2022 hat die Beschleunigungskommission Schiene rund 70 Maßnahmen vorgestellt, wie in den nächsten drei bis fünf Jahren kapazitätssteigernde Maßnahmen für die Schiene wirksam und beschleunigt umgesetzt werden können. Nach einem halben Jahr ziehen Bund und Branche nun eine erste Bilanz.
Michael Theurer, Beauftragter der Bundesregierung für den Schienenverkehr und Vorsitzender der Beschleunigungskommission:
"Angesichts der großen Herausforderungen vor denen wir bei der Schiene, ja im Verkehrsbereich generell, stehen, wollen alle Beteiligten unverzüglich vom Reden ins Handeln, Umsetzen und Tun kommen. Das Ziel ist, die Kapazität im Schienennetz zu sichern und beschleunigt zu erweitern. Und in der Tat zeigt der Bericht, was wir gemeinsam alles bereits auf die Schiene gesetzt haben. Der Großteil der Vorschläge, die die Expertinnen und Experten der Beschleunigungskommission als Bindeglied zwischen Regierung und Branche erarbeitet haben, sind bereits in der Umsetzung. Jetzt heißt es dranbleiben. Für mich ist klar: Fortschritte können Politik und Branche nur gemeinsam erzielen."
Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene:
"Der Anfang ist gemacht. Die Kommissions-Empfehlungen sind wichtig, um die verkehrspolitischen Ziele zu erreichen. Ein Marktanteilswachstum der Güterbahnen auf 25 Prozent und die Verdopplung der Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr lassen sich nur im engen Schulterschluss erreichen. Bei aller Freude: Ein Großteil des Weges liegt noch vor uns."
Der Bericht zeigt: In allen fünf Handlungsfeldern wurden Fortschritte erreicht. Rund 80 Prozent der Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung oder werden für diese vorbereitet. Bei 13 Maßnahmen dauert die Prüfung noch an. Die Bundesregierung berücksichtigt BKS-Empfehlungen u.a. bereits bei diesen Gesetzgebungsverfahren:
• Das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz (Kabinettsbeschluss 03.05.2023) soll wichtige Schieneninfrastrukturprojekte in das überragende öffentliche Interesse stellen, für mehr Plangenehmigungen anstelle von Planfeststellungsbeschlüssen sorgen sowie Planfeststellungsverfahren bei Projekten des Transeuropäischen Netzes auf vier Jahre begrenzen.
• Mit der Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (Kabinettsbeschluss 07.06.2023) soll die bisher existierende finanzielle Trennung von Ersatzinvestitionen und Instandhaltung beseitigen, die sich in einzelnen Bereichen zuletzt zunehmend als Investitionshemmnis erwiesen hat.
Den ersten Fortschrittsbericht in voller Länge finden Sie hier.
Re: Lange Dauer von Schienenprojekten in D'land - Abhilfe durch Beschleunigungskommission? 18.07.2023 11:25 |
Re: Lange Dauer von Schienenprojekten in D'land - Abhilfe durch Beschleunigungskommission? 24.11.2023 19:20 |
Re: Lange Dauer von Schienenprojekten in D'land - Abhilfe durch Beschleunigungskommission? 28.03.2024 10:27 |
Zitat
Am 20.10.2023 hat der Bundestag ein Beschleunigungsgesetz beschlossen. Damit bekennt sich der Deutsche Bundestag eindeutig zum Deutschlandtakt. Auch für umstrittene Projekte wie die Neubaustrecken Bielefeld – Hannover und Hannover – Hamburg und den Brenner-Nordzulauf sind das grundsätzlich positive Nachrichten:
Der Deutschlandtakt wird ausdrücklich bestätigt. Die vorgegebenen Fahrzeiten werden grundsätzlich maßgeblich bleiben. Die Neubaustrecke Hamburg – Hannover erhält eine Alleinstellung, die Neubaustrecke Bielefeld – Hannover wird in den Kontext der Achse Dortmund – Berlin integriert.
Am 24. November 2023 hat der Bundesrat das Gesetz gebilligt. Das Gesetz ist am 29. Dezember 2023 in Kraft getreten.