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Achte auf deine Linie!
geschrieben von Logital 
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Ingolf
Ebenfalls ist es nicht realistisch, dass sich die Fahrgäste hinter dem Radweg aufhalten werden und dann bei einfahrendem Bus brav und regelkonform alle Radfahrer vorbeilassen werden – denn auch dann wird der Bus oft wieder davongefahren sein.
Hinzu kommt natürlich noch der hohe Anteil auswärtiger Fahrgäste, die die Örtlichkeit und hier üblichen Gestaltungsgrundsätze des Straßenraums nicht kennen – das sorgt naturgemäß für Konflikte.

So lange hier keine bessere bauliche Lösung gefunden wird, wäre etwas mehr Rücksicht durchaus angebracht – auch wenn dann der eine oder andere Radfahrer anderthalb Sekunden länger für seinen Weg brauchen wird... ;-)

Gegen anderthalb Sekunden wäre ja auch nichts einzuwenden, aber dank der MIV-freundlichen Ampelschaltung in diesem Bereich sind nur es so etwa 10-15 Sekunden, die man verplempern "darf", um nicht im Bereich Hauptbahnhof noch ein drittes Mal für einige Minuten auf die nächste Ampelphase warten zu müssen. Insofern halte ich es durchaus für plausibel, dass Radfahrer sich hier ihren Weg "freiklingeln". Nach meiner Beobachtung funktioniert das in der Regel durchaus gut und im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme.
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Lopi2000
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Vollring über Westkreuz
Diese Minderheit wird langsam zur Mehrheit. Wenn ich auf einem Fußweg von 500m in einer Seitenstraße der Innenstadt von ca. 10 Radfahrern im scharfen Tempo übrholt werde, bzw. sie mir entgegen kommen und ich überlege, ob ich sicherheitshalber in die nächste Hauswand springe, dann ist bei mir der Geduldsfaden am Ende. Und das machen mittlerweile Junge, Alte, Männer, Frauen. Bald kommt sicherlich der Tag, wo ich dann endlich mal dem Radfahrer so plötzlich entgegentrete, daß er nicht mehr ausweichen kann. Der fliegt bestimmt weiter, als er denken kann. Ich bin ja auf den Aufprall gefaßt, also wird mir sicherlich weniger passieren als ihm. Und Schuld hat er selbst.

Ich fahre auch so, dass im Zweifel nicht derjenige bin, den es bei einer Kollision am stärksten trifft. Aber wenn ich auf Fußwegen oder ähnlichem fahre, was in einzelnen Fällen leider aus o.g. Gründen unvermeidbar ist, geht es durchaus auch rücksichtsvoll, was ich auch bei zahlreichen Radfahrern erlebe. Insofern finde ich es unangemessen, wenn hier stets das Fehlverhalten einzelner Radler als allgemein gültig angesehen wird.

Problematisch sind hier folgende Wahrnehmungen:
(1) Aufgrund der (an sich wünschenswerten) zunehmenden Menge an Radverkehr nimmt auch bei konstant bleibender Prozentzahl rabiater Radfahrer die Anzahl der Konflikte absolut zu.
(2) Während die Konflikte Autoverkehr vs. Fußgänger/Radverkehr bis auf den Problemfall der Falschparker sich auf den Straßenfahrbahnen abspielen und die Fußwege praktisch nicht von fahrenden Autos benutzt werden, nutzen rabiate Radfahrer alle öffentlichen Flächen einer Stadt - einschließlich noch so kleiner Fußwege.
(3) Insgesamt ist es in dieser Häufung ein recht neues Problem - an die Konflikte mit dem Autoverkehr hat man sich über die letzten Jahrzehnte gewöhnt und hier und dort ein wenig durch bauliche Maßnahmen eingedämmt (massenweise Abpollerung von Fußwegen als Schutz gegen unverschämte Autofahrer). Die Konfliktträchtigkeit des Radverkehrs wurde ignoriert und durch schlechte bauliche Lösungen (siehe Diskussionen um die Haltestellen am Hauptbahnhof) sogar verschärft.
(4) "Herdentrieb": Man kann gut beobachten, dass oft ein einzelner "Regelübertreter" den Anfang macht - und dann folgen alle anderen hinterher. Das betrifft Fußgänger an roten Ampeln ebenso, wie Autofahrer beim Durchrasen an straßenbündigen Straßenbahnhaltestellen ebenso, wie Radfahrer an roten Ampeln oder auf Fußwegen. Dadurch entsteht in der Tat der Eindruck, fast alle würden permanent die Verkehrsregeln ignorieren.
(5) "Mainstreamdenken": Es ist leider in der Tat so, dass ein bestimmtes Maß an unverschämtem Verhalten im Straßenverkehr bei bestimmten sozialen Gruppen als Zeichen der Zugehörigkeit empfunden wird. So mancher Radfahrer zum Beispiel im Prenzlauer Berg wird komisch angesehen und als Spießer abgetan, wenn er an einer roten Ampel hält und abends das Licht einschaltet. Um "Dazuzugehören" passt man sich dann eben an...
Ähnliches gilt in modifizierter Form auch bei Autofahrern etc. - ich erinnere zum Beispiel an die hohe Akzeptanz von Raserei in Brandenburg.

Meiner Meinung ist es sehr wohl erforderlich, über die Konflikte Radverkehr - Fußverkehr zu diskutieren, anstatt sie zu ignorieren oder deren Benennung eals Ausformung von angeblicher Spießeigkeit zu diffamieren. Und zwar gerade auch im Interesse einer besseren Akzeptanz des Fahrradverkehrs nicht nur als Randerscheinung, sondern als relevanten Faktor im Stadtverkehr.

Ingolf
Jay
Re: Achte auf deine Linie!
02.06.2011 23:30
Zitat
Logital
Hier ein Gegenbeispiel ebenfalls aus Köpenick am S Köpenick, Bushaltestelle Richtung Norden:

Hier entleert sich fast der gesamte Bus, die Aufstellfläche für den Fußgänger ist aber nur schmal, dennoch muss der Fußgänger aus rein rechtlicher Sicht vermutlich hier die Vorfahrt des Radfahrers beachten. Dass der Radfahrer hier vorsichtig fahren muss ist dagegen keine Frage, die Frage ist nur ob er sogar anhalten muss wenn ein Bus zum stehen kommt.

Schönes Beispiel für eine Fehlanlage. Der Radweg darf an dieser Stelle wegen zu geringer Breite nicht als "Benutzungspflichtig" ausgewiesen werden. Im Prinzip ist dieser Streifen also mehr oder weniger eine legale Mitnutzung des Bürgersteigs für Radfahrer.

Das Beispiel Spindlersfeld ist dasselbe, wie die Haltestelle Zoo (100/200 an) bzw. Jebensstr. (M45/245) unter der Brücke. Hier führt das "Radweg" eindeutig zwischen Haltestellenschild und Bus durch und damit besteht dort Wartepflicht. Sehr gespannt bin ich schon darauf, wie das in der Kastanienallee funktionieren wird, wenn dort die neuen Radwege und Kaphaltestellen angelegt sind.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Lopi2000
Insofern halte ich es durchaus für plausibel, dass Radfahrer sich hier ihren Weg "freiklingeln". Nach meiner Beobachtung funktioniert das in der Regel durchaus gut und im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Klar, der stärkere Radfahrer setzt sich im Allgemeinen durch...
Für Fußgänger bedeutet das zusätzlichen Stress, wenn er zm Beispiel auf den Radweg ausweicht, wenn er schnell seinen Bus (der zum Beispiel weiter hinten steht) erreichen muss - denn ein anderer Weg ist praktisch zwischen Straßenfahrbahn und Radweg nicht möglich.
Auch das Freiklingeln des Radweges wird nicht viel daran ändern, dass aus Sicht der wartenden Fahrgäste die Situation hier eine absolute Katastrophe ist und wir hier ohne bauliche Änderungen (1) keinen von Fußgängern weitgehend freien Radweg und (2) ebenso wie keine für dieses Aufkommen angemessen ausgestaltete Haltestelle bekommen werden.

Ingolf
Zitat
Ingolf
Für Fußgänger bedeutet das zusätzlichen Stress, wenn er zm Beispiel auf den Radweg ausweicht, wenn er schnell seinen Bus (der zum Beispiel weiter hinten steht) erreichen muss - denn ein anderer Weg ist praktisch zwischen Straßenfahrbahn und Radweg nicht möglich.
Auch das Freiklingeln des Radweges wird nicht viel daran ändern, dass aus Sicht der wartenden Fahrgäste die Situation hier eine absolute Katastrophe ist und wir hier ohne bauliche Änderungen (1) keinen von Fußgängern weitgehend freien Radweg und (2) ebenso wie keine für dieses Aufkommen angemessen ausgestaltete Haltestelle bekommen werden.

Es ist ja (von einzelnen, störungsbedingten Extremphasen vielleicht abgesehen) nicht so, dass die Fahrgäste den Radweg nun zwingend als Aufstellfläche benötigen. Viele stehen hier aus Ignoranz, Bequemlichkeit oder Unkenntnis, wobei ich mich gerade in diesem Bereich oftmals frage, was daran so schwer zu erkennen ist, auf die Straße stellen sie sich ja in der Regel auch nicht...

Bei einer Mehrzahl der Radler vor und hinter denen ich hier entlang fahre, erlebe ich schon ein erhebliches Verständnis für die unglückliche Lösung und eine gewisse Rücksichtsnahme auf die Fußgänger. Insbesondere wenn gerade Busse halten, wird angehalten oder langsam ein günstiger Weg gesucht. Interessanterweise wird der Radweg aber gerade dann von Fußgängern blockiert, wenn 1. weit und breit kein Bus zu sehen ist und 2. ein eher geringes Fahrgastaufkommen besteht. Und genau in diesen Fällen ist es auch angemessen, diese Fußgänger auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen.
Zitat
Lopi2000
Viele stehen hier aus Ignoranz, Bequemlichkeit oder Unkenntnis, wobei ich mich gerade in diesem Bereich oftmals frage, was daran so schwer zu erkennen ist, auf die Straße stellen sie sich ja in der Regel auch nicht...

Bei einer Mehrzahl der Radler vor und hinter denen ich hier entlang fahre, erlebe ich schon ein erhebliches Verständnis für die unglückliche Lösung und eine gewisse Rücksichtsnahme auf die Fußgänger.…

Ein wenig klingt das hier danach, dass wenn es um das von einem selbst gerade bevorzugt genutzte Verkehrsmittel geht, die Toleranzschwelle für die Durchsetzung des eigenen Vorteils weiter oben angesetzt wird, als bei den Nutzern anderer Verkehrsmittel...

Doch zurück zum Ernst der Angelegenheit:
Es reicht ja, dass sich jeweils nur ein einziger Fußgänger (womöglich so schön mit großen Koffern) auf dem Radweg platziert - oder eben auch nur ein Radfahrer, der ungeachtet der räumlichen Umstände sein Recht durchsetzt, um hier für "Unfrieden" oder gar gefährliche Situationen zu sorgen.
Derartige Konflikte wird man natürlich nicht gänzlich überall ausschließen können, aber an Orten mit hoher Nutzung (stark frequentierte Bushaltestelle an einem Hauptbahnhof und ebenfalls stark genutzte Radrelation) sehe ich schon einen höheren Bedarf zur Lösung des Konflikts, als lediglich einen Verweis auf "Ignoranz, Bequemlichkeit oder Unkenntnis" von Busfahrgästen und einen Ratschlag für Fahrradfahrer "Fußgänger auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen". Das mag bestenfalls zur Lösung der Problematik für einen persönlich beitragen, schafft aber keine zufriedenstellende Lösung für das Gros der Radler und Fußgänger in diesem Bereich.

Ingolf
Zitat
Logital
Hier ein Gegenbeispiel ebenfalls aus Köpenick am S Köpenick, Bushaltestelle Richtung Norden:

Hier entleert sich fast der gesamte Bus, die Aufstellfläche für den Fußgänger ist aber nur schmal, dennoch muss der Fußgänger aus rein rechtlicher Sicht vermutlich hier die Vorfahrt des Radfahrers beachten. Dass der Radfahrer hier vorsichtig fahren muss ist dagegen keine Frage, die Frage ist nur ob er sogar anhalten muss wenn ein Bus zum stehen kommt.
Zitat
Jay
Das Beispiel Spindlersfeld ist dasselbe, wie die Haltestelle Zoo (100/200 an) bzw. Jebensstr. (M45/245) unter der Brücke. Hier führt das "Radweg" eindeutig zwischen Haltestellenschild und Bus durch und damit besteht dort Wartepflicht. [...]

Sagt mal, Leute, wo habt ihr diesen Unsinn her? Wie oft müssen wir hier denn den entsprechenden Paragraphen 20 der Straßenverkehrsordnung noch wiederholen? Die Wartepflicht ist weder davon abhängig, wo das Haltestellenschild steht, noch wie weit rechts von der Fahrbahn sich der Radweg befindet. Noch von irgend etwas anderem.

Zitat
StVO §20 Abs. 2
Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.

"Wenn aber das Haltestellenschild..." NEIN! "Wenn aber die Farbe des Radwegs..." NEIN!
Was ist daran so schwehr zu verstehen? Es gibt keine Ausnahmen! Vom rechten Rand des Nahverkehrsfahrzeugs bis zur Häuserwand.
Die Paragraph grenzt den Bereich rechts vom Fahrzeug aber überhaupt nicht ab. Daher ist da Interpretationsspielraum. Und das ist das Problem. Und auch wenn es hier rechtlich gesehen eine eindeutige Auffassung gibt, ist sie der Bevölkerung nicht bekannt. Die Anzeige der BVG verstärkt noch den Eindruck dass der Paragraph eben nicht so großzügig für den Fahrgast ausgelegt werden kann.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Die Paragraph grenzt den Bereich rechts vom Fahrzeug aber überhaupt nicht ab. Daher ist da Interpretationsspielraum. Und das ist das Problem. Und auch wenn es hier rechtlich gesehen eine eindeutige Auffassung gibt, ist sie der Bevölkerung nicht bekannt. Die Anzeige der BVG verstärkt noch den Eindruck dass der Paragraph eben nicht so großzügig für den Fahrgast ausgelegt werden kann.
Also für mich ist das in dem Paragraphen eindeutig. Du brauchst doch nur die Bushaltestelle mit einer Straßenbahnhaltestelle zu tauschen. Auch dort haben andere Verkehrsteilnehmer den ein und aussteigenden Fahrgästen das Gefahrlose überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und notfalls stehen zu bleiben.
Was ist daran so schwer zu verstehen.

mfg: Ihr Fahrgastbetreuer a.D (seit dem 29.09.2011)

Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie ohne Kommentar behalt
Wenn ein BVG-Fahrzeug an der Haltestelle steht und der Fahrgastwechsel vonstatten geht muß man (notfalls) anhalten warten, ansonsten wird der Fußgänger zu recht vom Radweg geklingelt!

Gruß Spandauer
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Zitat
Spandauer70
Wenn ein BVG-Fahrzeug an der Haltestelle steht und der Fahrgastwechsel vonstatten geht muß man (notfalls) anhalten warten, ansonsten wird der Fußgänger zu recht vom Radweg geklingelt!

Solange nur geklingelt wird, ist es ja in Ordnung. Leider hat man nicht selten den Eindruck, der Radfahrer wähnt sich im Endspurt der Tour de France, weil er zwar klingelt, aber in unvermindertem Tempo auf den/die Wartenden zurast.
Zitat
Spandauer70
Wenn ein BVG-Fahrzeug an der Haltestelle steht und der Fahrgastwechsel vonstatten geht muß man (notfalls) anhalten warten, ansonsten wird der Fußgänger zu recht vom Radweg geklingelt!
Bei dem letzten Teil deines Satzes, hast Du meine volle Zustimmung. Denn das regt mich auch jedesmal auf wenn ich mit dem Rad unterwegs bin, was leider aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr so oft ist.
Und ein ähnliches Problem habe ich manchmal wenn ich Fahrtreppen oder Aufzüge benutze. Manche Leute bleiben promt stehen sobald sie aus dem Fahrtuhl raus, oder von der Rolltreppe runter sind.

mfg: Ihr Fahrgastbetreuer a.D (seit dem 29.09.2011)

Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie ohne Kommentar behalt
Zitat
Fahrgastbetreuer
...Und ein ähnliches Problem habe ich manchmal wenn ich Fahrtreppen oder Aufzüge benutze. Manche Leute bleiben promt stehen sobald sie aus dem Fahrtuhl raus, oder von der Rolltreppe runter sind.

Das Phänomen kannst Du aber auch anderswo beobachten, z.B. in Kaufhäusern und Einkaufszentren. Hat wahrscheinlich damit zu tun, daß sich einige dann erst orientieren müssen, wo es denn nun weiter geht.
Jay
Re: Achte auf deine Linie!
03.06.2011 10:37
Zitat
Logital
Die Paragraph grenzt den Bereich rechts vom Fahrzeug aber überhaupt nicht ab. Daher ist da Interpretationsspielraum. Und das ist das Problem. Und auch wenn es hier rechtlich gesehen eine eindeutige Auffassung gibt, ist sie der Bevölkerung nicht bekannt. Die Anzeige der BVG verstärkt noch den Eindruck dass der Paragraph eben nicht so großzügig für den Fahrgast ausgelegt werden kann.

Korrekt, genau da liegt das Problem. Diese lustigen Radwege hinter den Haltestellen wurden ja gerade angelegt, um diesen § zu umgehen.

@Don: Nein, wirklich eindeutig ist es eben nur in dem Fall. Vergleichen wir es wieder mit der Straßenbahn, dann entfällt die Wartepflicht, wenn sich die Haltestelle auf einer Haltestelleninsel befindet. Dort ist die Wartepflicht also davon abhängig, ob das Haltestellenschild auf der Insel, oder am rechten Fahrbahnrand steht. Und genauso kann man es beim Radweg auch interpretieren. Hier fehlt, wie von Logital erkannt, schlichtweg die Präzision in der StVO und somit entsteht ein Interpretationsspielraum. Vorsicht gilt natürlich generell, aber das ist ja sowieso bereits durch §1 abgedeckt und wird in §20 nocheinmal präzisiert.

Außerdem gibt es ja auch noch das Parkverbot von je 15 Metern vor und hinter dem Haltestellenschild, das ja ebenfalls gerne mal ignoriert wird.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Logital
Die Paragraph grenzt den Bereich rechts vom Fahrzeug aber überhaupt nicht ab. [...]

Genau. Alles rechts vom Fahrzeug. Bis man nicht mehr weitergehen kann.

Zitat
StVO §20 Abs. 2
Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.
Zitat
Jay
[...]Vergleichen wir es wieder mit der Straßenbahn, dann entfällt die Wartepflicht, wenn sich die Haltestelle auf einer Haltestelleninsel befindet. Dort ist die Wartepflicht also davon abhängig, ob das Haltestellenschild auf der Insel, oder am rechten Fahrbahnrand steht. [...]

Nein. Das hat überhaupt nichts mit dem Haltestellenschild zu tun. Sondern mit der baulichen Abgrenzung durch das Gitter, eines Bauwerkes oder einer Grünanlage. Nirgendwo steht da etwas von der Position des Haltenstellenschildes. Ich weiß nicht, wo das immer herkommt. Die Regelung ist eindeutig.

Zitat: "Jeglicher Interpretationsspielraum ist frei erfunden." =)
(...falls das Zitat noch einer kennt.)
Genau wegen dieser Diskussion - die zwar recht interessant zu verfolgen ist, aber auch unter interessierten Laien wie den hiesigen Foristen zu keinem eindeutigen Ergebnis kommt- können wir uns ja vllt. doch darauf einigen, dass auch in Fällen bei denen Ein- und Aussteiger Vorrang haben und Radfahrer verzögern bzw. anhalten müssten generell von beiden Seiten Vorsicht entgegen gebracht werden muss. Dies gilt natürlich auch in Situationen, bei denen Radfahrer auf Grund der Radwegführug einfach vorbei fahren könnten. Denn generell gilt auch hier, dass man seine Vorfahrt nicht erzwingen darf und Augenmaß sowie gegenseitige Rücksichtnahme grundsätzlich von allen Beteiligten aufgebracht werden muss. Recht haben allein bringt einem Unfallopfer nicht viel.

Ich bilde mir ein, dass genau das die Intention der BVG bei der Kampagne war...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.06.2011 12:33 von Blaschnak.
Es ist schön, mit anzusehen, wofür die Deutschen alles einen Paragrafen brauchen. War einer von euch mal in Thailand? Da fahren sie Kreuz und quer und wuseln über die Straßen wie Ameisen über einen Haufen und es kommen nur sehr wenig Leute zu schaden. Das Problem setzt sich doch nur aus zwei Schwerpunkten zusammen

• jeder glaubt er habe das größte Recht, er hat immer vorfahrt
• daraus folgend: alle anderen müssen aufpassen, nur ich nicht

Fakt ist, jeder ist für sich selbst verantwortlich. Was nutzt mir diese so großartig formulierte Regelung der Stvo? Nichts. Ich kann mich deshalb trotzdem nicht darauf verlassen, dass der Fahrradfahrer anhält, wenn ich aus dem Bus aussteige. Also gucke ich trotzdem, einfach weil es in meinem Interesse ist, ohne Schürf- und Platzwunden ans Ziel zu kommen. Das Interesse sollte der Fahrradfahrer eigentlich auch haben. Wenn also auch er etwas aufpasst, sind diese stolz formulierten Regeln hinfällig. Jeder achtet eben etwas auf sich und gut ist.

Das soll natürlich kein Freifahrschein für jede Art von Verkehrsbenehmen sein. Dass Rot immer noch zum Anhalten auffordert ist gut und richtig so, auch wenn die Thailänder das ebenso wenig handhaben.

D

In Bus und Bahn offenbaren sich die sozialen Abgründe unserer Mitbürger.
Zitat
Stahldora
[...]Dass Rot immer noch zum Anhalten auffordert ist gut und richtig so, auch wenn die Thailänder das ebenso wenig handhaben.

Berliner Fußgänger und Radfahrer auch nicht, was allerdings eher an den Ampelschaltungen liegt, von:
Selten Ist Etwas Mit Elektronik Noch Schlechter.

In Berlin ist man ja bei vielen Ampeln als Fußgänger sogar sicherer bei rot als bei grün, zum Beispiel wenn man während der Räumphase die Kreuzung überquert bevor man als Fußgänger gemeinsam mit den querenden Linksabbiegern grün bekommt.
Zitat
DonChaos
..., zum Beispiel wenn man während der Räumphase die Kreuzung überquert bevor man als Fußgänger gemeinsam mit den querenden Linksabbiegern grün bekommt.

In dieser Frage sehr positiv für Fußgänger ist der Rundum-Grün-Versuch an der Kreuzung Friedrich-/Kochstraße. Vom und zum nördlichen Zugang U-Bhf Kochstraße erreicht man direkt alle vier Straßenecken ohne auf irgendwelche Fahrzeuge achten zu müssen, da diese rundum Rot haben.
Zumindest die führerscheinpflichtigen, die mangelnde Kenntnis der einfachsten Verkehrsregeln durch Fahrradfahrer und besonders Fahrradfahrerinnen muss der Fußgänger auch hier berücksichtigen, um Zusammenstöße zu vermeiden. Vor 20 Jahren gab es mal ein sehr bewährtes Verfahren, Verkehrsverstöße durch Fußgänger und Radfahrer wirksam zu sanktionieren, denn Punkte/Stempel im Führerschein sind hier sinnlos. Ertappte wurden zur Verkehrsteilnehmerschulung eingeladen, bei denen durch Polizeiangehörige solches Wissen vermittelt wurde. Wer der Einladung nicht nachkam, wurde eine empfindliche Ordnungsstrafe fällig und eine erneute Einladung folgte.

so long

Mario
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