Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle
geschrieben von Jay 
Zitat
der weiße bim
Zitat
Logital
Aprpopo BoStrab: die Einhaltung gehört meines Wissens zur Pflicht des Verkehrsbetriebs und deren Angestellten und nur indirekt zur Pflicht des Fahrgastes. Der dürfte gar nicht wissen was das ist.
Das ist das verzwickte an Gesetzen. Sie entfalten ihre Wirkung auch bei Unkenntnis ...
Auch wenn ich Dir oft zustimme, und nen Respekt vor Deinem Wissen habe, aber:
Wie dämlich ist das denn ? Ich bin Beförderungsfall und muss mich überhaupt nicht mit irgendwelchen Dienstanweisungen auskennen. Grüne Lampe = Hier drücken.

Ansonsten schlage ich vor, dass die BVG auf den Daisy-Displays in den nächsten Jahren mal die BoStrab durchlaufen lässt. Dürfte in nem Jahr zu schaffen sein ...
Was ist daran so schwer zu verstehen?

Du unterliegst natürlich auch dem BGB, StGB etc pp.
Ob du sie kennst oder nicht.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Wenn man in so einer Situation Ärger bekäme, weil man die Notbremse zog...
Ich finde, die BVG sollte den Ball schön flach halten.

Mit besten Grüßen
Wuhletal
---------------------
Säh Dohrs will oupänn onnsä läft zeit.
Zitat
Lehrter Bahnhof
Wenn ich U-Bahn fahre, will ich normalerweise zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort ankommen, und nicht ewig in irgendeiner Kehranlage rumhängen. Natürlich würde ich die Notbremse / Alarm betätigen.
Die Arbeitsauffassung vieler U-Bahnfahrer ist inzwischen allgemein unter aller Sau. Es wird beim Fahren MP3-Player gehört, telefoniert, SMS geschrieben und Bücher gelesen. Kein Wunder, dass so was passiert. Ich bekomme in letzter Zeit ständig so ein wie im Artikel beschriebenes Fehlverhalten + Informationsvorhaltung mit. Die BVG sollte da endlich mal eingreifen.

Also meine Beobachtungen sind, Rauchende Fahrer die nicht mal schaffen vorne zu lüfte so das der Rauch auch im Fahrgastraum zu riechen ist. Auch wird gerne Telefoniert teilweise auch recht lautstark, zeitung gelesen und auch mal vergessen die Ansageknöpfen zu drucken, von den Kurzzügen die im Bahnhof halten wie sie wollen mal ganz abgesehen... Wenn ich bei mir solch ein Verhalten an Tage legen würde, keine anweisen einhalten, gegen Verbote verstoßen dürfte ich mich schon lange nach nem neuen Job umsehen...
Woher soll der Fahrgast wissen, ob der Zug gleich wieder einsetzt oder es eine Aussetzfahrt ist bzw. war? Soll er dann mal vorsichtshalber bis zum nächsten Morgen im Zug bleiben? Der Zugführer spaziert dann draußen über die Stege, wie sollen ihn Fahrgäste da ansprechen? BOStrab hta nichts mit dem Fahrgast direkt zu tun, was da geregelt ist, betrifft lediglich das Personal.
BGB, was sieht das für so einen Fall vor?
StGB, wo mache ich mich in dem Moment strafbar, wo ich ohne Eigenverschulden in der Kehre lande und dann aus dem Zug will?

Da schützt einen nicht die Unwissenheit über die BOStrab, sondern schlicht und ergreifend, daß so etwas kein gef. Eingriff in den Bahnverkehr ist; in so einem Fall muß sich das Verkehrsunternehmen den Schuh anziehen, konkret die Zugführerin in diesem Fall. Ich bin mir sogar ziemlich sicher, daß in so einem Fall die Versicherung bei Personenverletzungen (Personenschäden ist ein total bescheuertes Wort und gehört m. M. n sowieso verbannt) aufkommen würde/ müßte, denn hier liegt Fahrlässigkeit des Verkehrsunternehmens vor, daß eben grad die Sicherheit der Fahrgäste nicht gewährleistet hat.

Da aber nichts passiert ist, zum Glück, sollten wir das Thema mal so langsam abhaken, gibt ganz andere Baustellen, denke ich mal.

Und ich stimme Vorpostern zu, auch die Zugführer wie auch Busfahrer, von denen ich einige kenne, sind nur Menschen, und es kann gerade auch zum Ende der Schicht dann mal Unkonzentriertheit herrschen. Da brauchts dann keine Ablenkung durch betriebsfremde Geräte mehr...

Dennis
Zitat
BV3222
Also meine Beobachtungen sind, Rauchende Fahrer die nicht mal schaffen vorne zu lüfte so das der Rauch auch im Fahrgastraum zu riechen ist. Auch wird gerne Telefoniert teilweise auch recht lautstark, zeitung gelesen und auch mal vergessen die Ansageknöpfen zu drucken, von den Kurzzügen die im Bahnhof halten wie sie wollen mal ganz abgesehen... Wenn ich bei mir solch ein Verhalten an Tage legen würde, keine anweisen einhalten, gegen Verbote verstoßen dürfte ich mich schon lange nach nem neuen Job umsehen...

Das Problem hierbei ist, das die "oberen" der BVG davon nichts wissen.

Mal davon abgesehen: Verstoßen wir nicht alle täglich gegen Verbote? (Rote Ampel...)
Zitat
Wuhletal
Wenn man in so einer Situation Ärger bekäme, weil man die Notbremse zog...

Abgesehen davon, dass es bei der U-Bahn schon lange keine Notbremse mehr gibt, das berechtigte Betätigen des Alarmgriffs wäre in diesem Fall voll in Ordnung, dafür sind die Dinger schließlich da. Dabei wird sofort ein Sprechkontakt zum Zugfahrer/der Zugfahrerin hergestellt und gleichzeitig das Anfahren verhindert. Ein kurzer Griff beim Nichtöffnen der Türen hätte genügt.

so long

Mario
Wie lange muss man denn warten, bis man an der Notbremse rupfen darf? Nicht, dass die BVG hinterher bei mir kassieren will, weil das Fahrpersonal behauptet, dass es die Türen ohnehin gerade freigeben wollte...
Zitat
VvJ-Ente
Wie lange muss man denn warten, bis man an der Notbremse rupfen darf? Nicht, dass die BVG hinterher bei mir kassieren will, weil das Fahrpersonal behauptet, dass es die Türen ohnehin gerade freigeben wollte...

Wenn der Zug plötzlich anfahren will.
Hingegen nach wenigen Sekunden könnte man schon die Türentriegelung betätigen und die Tür von Hand öffnen.
Meinesachtens sind Notbremse/Alarm für Notfälle da, z.B. wenn Lebens- oder Verletzungsgefahr besteht, nicht bei Verspätungsgefahr.

Ausserdem sind die Dinger ja verplombt; wenn gezogen, bricht die Versiegelungsplombe und diese muss ersetzt werden - kann der Fahrer das machen, oder muß der Zug dann sofort ins Werkstatt?
Sind die in der U-Bahn noch verplompt?

Bei der Straßenbahn jedenfalls nicht mehr.
Zitat
DonChaos
Zitat
VvJ-Ente
Wie lange muss man denn warten, bis man an der Notbremse rupfen darf? Nicht, dass die BVG hinterher bei mir kassieren will, weil das Fahrpersonal behauptet, dass es die Türen ohnehin gerade freigeben wollte...

Wenn der Zug plötzlich anfahren will.
Hingegen nach wenigen Sekunden könnte man schon die Türentriegelung betätigen und die Tür von Hand öffnen.

Das halte ich für schwierig - ich stelle mich ja nicht immer gleich an die Notbremse, wenn die Türen nicht sofort freigegeben werden. Wie ist das, wenn der 1.Wagen schon halb im Tunnel verschwunden ist, bis ich zum nächsten Auslöser gehechtet bin? Wird dann sofort gebremst oder fährt die Bahn trotzdem in die Kehranlage?
Also grundsätzlich ist das ziehen der Notentriegelung oder Notbremse wegen fehlender Türfreigabe nicht zulässig (weil, wo ist die Gefahr für Leib und Leben?. ABER! Kein Unternehmen würde es vermutlich wagen einen deshalb anzuzeigen, weil die viel zu große Panik haben, das am nächsten Tag in der halben Bundesrepublik steht "Böse BVG kassiert Fahrgast ab" o.ä...
Zitat
Chep87
Also grundsätzlich ist das ziehen der Notentriegelung oder Notbremse wegen fehlender Türfreigabe nicht zulässig (weil, wo ist die Gefahr für Leib und Leben?. ABER! Kein Unternehmen würde es vermutlich wagen einen deshalb anzuzeigen, weil die viel zu große Panik haben, das am nächsten Tag in der halben Bundesrepublik steht "Böse BVG kassiert Fahrgast ab" o.ä...

Es besteht die Gefahr, dass Fahrgäste in Panik geraten oder gar jemand zusammenbricht und z.B. einen Herzanfall erleidet, der da hinten nicht rechtzeitig behandelt werden kann. Es wird auch kaum nachvollziehbar sein, ob man selbst in Panik geraten ist und deswegen den Griff gezogen hat.

Wenn ein berechtigter Grund vorliegt, dann wird das vielleicht mit einem maulenden Fahrer quittiert, aber sicher nicht mit einer Strafzahlung. Das Problem ist doch gerade die massive Angst vor der Verwendung von Nothilfeeinrichtungen wegen der Mißbrauchsandrohung. Die gilt aber nur, wenn jemand "just for fun" die Nothilfeeinrichtungen missbraucht und selbst dann dürfte in den seltensten Fällen etwas passieren.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
samm
Was ist daran so schwer zu verstehen?

Du unterliegst natürlich auch dem BGB, StGB etc pp.
Ob du sie kennst oder nicht.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

@ samm: Dass sich Fahrgäste (die weder Bauherr noch Betreiber sind) an die "Verordnung über den Bau und Betrieb der
Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab)" zu halten haben würde ich mal ausschliessen. Ich lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen.
Zitat
Ruhlebener
Meinesachtens sind Notbremse/Alarm für Notfälle da, z.B. wenn Lebens- oder Verletzungsgefahr besteht, nicht bei Verspätungsgefahr.

Ausserdem sind die Dinger ja verplombt; wenn gezogen, bricht die Versiegelungsplombe und diese muss ersetzt werden - kann der Fahrer das machen, oder muß der Zug dann sofort ins Werkstatt?

Die Dinger werden viel zu selten benutzt. Die Strafandrohung (die übrigens NUR für die Notbremse gilt) soll das spaßige ziehen verhindern, nicht das grundhafte.

Allgemein gilt: lieber einmal zu viel als einmal zu wenig. Gern auch, wenn sich jemand auffällig daneben benimmt. Man weiß nie, wie sich solche Situationen entwickeln. Wird erst gezogen, wenn einer 'n Messer im Rücken hat, ists zu spät.

Die Türentriegelung ist dazu da, dass man raus kommt, falls sich die Tür - warum auch immer - nicht automatisch öffnen lässt. Das ist nötig geworden, da man für zusätzliche Sicherheit inzwischen Türen während der Fahrt und Halten auf freier Strecke verriegelt, damit keiner rausfällt. Benutzt man die, passiert bei modernen Zügen euch nicht viel. Die per Hand geöffnete Tür schließt sich beim Zwangsschließen wieder von allein.
Zitat
VvJ-Ente
Das halte ich für schwierig - ich stelle mich ja nicht immer gleich an die Notbremse, wenn die Türen nicht sofort freigegeben werden. Wie ist das, wenn der 1.Wagen schon halb im Tunnel verschwunden ist, bis ich zum nächsten Auslöser gehechtet bin? Wird dann sofort gebremst oder fährt die Bahn trotzdem in die Kehranlage?

Innerhalb von 10 Sekunden nach dem Anfahren wirkt die Notbremse selbsttätig.
Innerhalb von 5 Sekunden nach dem Anfahren bewirkt ein Öffnen der Türen auch eine Schnellbremsung.

Hat der Zug den Bahnhof noch nicht vollständig verlassen (dafür gibt es Signale im Tunnel) und es wird der Alarmgriff gezogen oder die Tür geöffnet muss der Fahrer manuell eine Schnellbremsung einleiten.

Alles danach fährt weiter und das ist auch gut so, denn dann kann man eh nix mehr machen.
Zitat
Chep87
Also grundsätzlich ist das ziehen der Notentriegelung oder Notbremse wegen fehlender Türfreigabe nicht zulässig (weil, wo ist die Gefahr für Leib und Leben?. ABER! Kein Unternehmen würde es vermutlich wagen einen deshalb anzuzeigen, weil die viel zu große Panik haben, das am nächsten Tag in der halben Bundesrepublik steht "Böse BVG kassiert Fahrgast ab" o.ä...

Juckt(e) es denn die S-Bahn das sie in der Öffentlichkeit schlecht wegkommt?
Die ziehen weiter ihr Missmanagement durch!
Zitat
Jay
Das Problem ist doch gerade die massive Angst vor der Verwendung von Nothilfeeinrichtungen wegen der Mißbrauchsandrohung. Die gilt aber nur, wenn jemand "just for fun" die Nothilfeeinrichtungen missbraucht und selbst dann dürfte in den seltensten Fällen etwas passieren.

Meine Erfahrung ist auch, daß selbst bei erkennbar mißbräuchlicher Betätigung der Nothilfeeinrichtung der Verursacher in keiner Weise sanktioniert wird.
Zitat
Alter Köpenicker
Meine Erfahrung ist auch, daß selbst bei erkennbar mißbräuchlicher Betätigung der Nothilfeeinrichtung der Verursacher in keiner Weise sanktioniert wird.

Immer schön zu sehen wenn an der Infosäule der Notrufknopf statt "Info" gedrückt wird.
Sanktionen gibt es keine, aber dafür barsche Worte vom anderen Ende der Leitung.
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen