Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 13.12.2011 22:34 |
Auch wenn ich Dir oft zustimme, und nen Respekt vor Deinem Wissen habe, aber:Zitat
der weiße bim
Das ist das verzwickte an Gesetzen. Sie entfalten ihre Wirkung auch bei Unkenntnis ...Zitat
Logital
Aprpopo BoStrab: die Einhaltung gehört meines Wissens zur Pflicht des Verkehrsbetriebs und deren Angestellten und nur indirekt zur Pflicht des Fahrgastes. Der dürfte gar nicht wissen was das ist.
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 13.12.2011 23:18 |
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 13.12.2011 23:35 |
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 13.12.2011 23:41 |
Zitat
Lehrter Bahnhof
Wenn ich U-Bahn fahre, will ich normalerweise zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort ankommen, und nicht ewig in irgendeiner Kehranlage rumhängen. Natürlich würde ich die Notbremse / Alarm betätigen.
Die Arbeitsauffassung vieler U-Bahnfahrer ist inzwischen allgemein unter aller Sau. Es wird beim Fahren MP3-Player gehört, telefoniert, SMS geschrieben und Bücher gelesen. Kein Wunder, dass so was passiert. Ich bekomme in letzter Zeit ständig so ein wie im Artikel beschriebenes Fehlverhalten + Informationsvorhaltung mit. Die BVG sollte da endlich mal eingreifen.
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 13.12.2011 23:45 |
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 13.12.2011 23:55 |
Zitat
BV3222
Also meine Beobachtungen sind, Rauchende Fahrer die nicht mal schaffen vorne zu lüfte so das der Rauch auch im Fahrgastraum zu riechen ist. Auch wird gerne Telefoniert teilweise auch recht lautstark, zeitung gelesen und auch mal vergessen die Ansageknöpfen zu drucken, von den Kurzzügen die im Bahnhof halten wie sie wollen mal ganz abgesehen... Wenn ich bei mir solch ein Verhalten an Tage legen würde, keine anweisen einhalten, gegen Verbote verstoßen dürfte ich mich schon lange nach nem neuen Job umsehen...
Zitat
Wuhletal
Wenn man in so einer Situation Ärger bekäme, weil man die Notbremse zog...
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 14.12.2011 00:55 |
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 14.12.2011 02:06 |
Zitat
VvJ-Ente
Wie lange muss man denn warten, bis man an der Notbremse rupfen darf? Nicht, dass die BVG hinterher bei mir kassieren will, weil das Fahrpersonal behauptet, dass es die Türen ohnehin gerade freigeben wollte...
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 14.12.2011 07:53 |
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 14.12.2011 08:02 |
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 14.12.2011 08:49 |
Zitat
DonChaos
Zitat
VvJ-Ente
Wie lange muss man denn warten, bis man an der Notbremse rupfen darf? Nicht, dass die BVG hinterher bei mir kassieren will, weil das Fahrpersonal behauptet, dass es die Türen ohnehin gerade freigeben wollte...
Wenn der Zug plötzlich anfahren will.
Hingegen nach wenigen Sekunden könnte man schon die Türentriegelung betätigen und die Tür von Hand öffnen.
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 14.12.2011 08:58 |
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 14.12.2011 09:28 |
Zitat
Chep87
Also grundsätzlich ist das ziehen der Notentriegelung oder Notbremse wegen fehlender Türfreigabe nicht zulässig (weil, wo ist die Gefahr für Leib und Leben?. ABER! Kein Unternehmen würde es vermutlich wagen einen deshalb anzuzeigen, weil die viel zu große Panik haben, das am nächsten Tag in der halben Bundesrepublik steht "Böse BVG kassiert Fahrgast ab" o.ä...
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 14.12.2011 12:52 |
Zitat
samm
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Du unterliegst natürlich auch dem BGB, StGB etc pp.
Ob du sie kennst oder nicht.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 14.12.2011 13:46 |
Zitat
Ruhlebener
Meinesachtens sind Notbremse/Alarm für Notfälle da, z.B. wenn Lebens- oder Verletzungsgefahr besteht, nicht bei Verspätungsgefahr.
Ausserdem sind die Dinger ja verplombt; wenn gezogen, bricht die Versiegelungsplombe und diese muss ersetzt werden - kann der Fahrer das machen, oder muß der Zug dann sofort ins Werkstatt?
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 14.12.2011 15:25 |
Zitat
VvJ-Ente
Das halte ich für schwierig - ich stelle mich ja nicht immer gleich an die Notbremse, wenn die Türen nicht sofort freigegeben werden. Wie ist das, wenn der 1.Wagen schon halb im Tunnel verschwunden ist, bis ich zum nächsten Auslöser gehechtet bin? Wird dann sofort gebremst oder fährt die Bahn trotzdem in die Kehranlage?
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 14.12.2011 18:59 |
Zitat
Chep87
Also grundsätzlich ist das ziehen der Notentriegelung oder Notbremse wegen fehlender Türfreigabe nicht zulässig (weil, wo ist die Gefahr für Leib und Leben?. ABER! Kein Unternehmen würde es vermutlich wagen einen deshalb anzuzeigen, weil die viel zu große Panik haben, das am nächsten Tag in der halben Bundesrepublik steht "Böse BVG kassiert Fahrgast ab" o.ä...
Zitat
Jay
Das Problem ist doch gerade die massive Angst vor der Verwendung von Nothilfeeinrichtungen wegen der Mißbrauchsandrohung. Die gilt aber nur, wenn jemand "just for fun" die Nothilfeeinrichtungen missbraucht und selbst dann dürfte in den seltensten Fällen etwas passieren.
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 14.12.2011 20:52 |
Zitat
Alter Köpenicker
Meine Erfahrung ist auch, daß selbst bei erkennbar mißbräuchlicher Betätigung der Nothilfeeinrichtung der Verursacher in keiner Weise sanktioniert wird.