Re: Straßenbahn zum Hauptbahnhof 12.07.2014 11:09 |
Re: Straßenbahn zum Hauptbahnhof 12.07.2014 11:20 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Die Fahrradspuren sind aber zum Teil Todesfallen, weil dort die Autos meist mit deutlich weniger als 1,5m Abstand ganz legal am Radfahrer vorbeirauschen [...]
Re: Straßenbahn zum Hauptbahnhof 12.07.2014 11:21 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Und nein, an roten Ampeln anhalten stelle ich in Frage...
Zitat
SaroEngels
Also, ich bevorzuge Radfahrer, die an roten Ampeln halten und nicht unter der Straßenbahn/meinem Auto landen wenn diese grün haben.
Re: Straßenbahn zum Hauptbahnhof 12.07.2014 15:05 |
Definitiv ist das nicht so. Wenn ich wegen dem Autoverkehr minutenlang auf die Überquerung einer Straße warten muss, weil eine schier unendliche Kette von 50km/h PKWs vor der Nase vorbeirauscht, dann ist das schon eine Behinderung. Und die für den Kraftverkehr notwendigen Ampeln behindern das Fortkommen ebenfalls ungemein. Dazu kommt noch, dass man als Radfahrer diverse Umwege wegen dem Autoverkehr fahren muss (z.B. dürfen Radfahrer aus unerklärlichen Gründen am Strausberger Platz nicht nach Süden in die Lichtenberger Straße abbiegen). Die Liste lässt sich noch seitenweise fortführen.Zitat
SaroEngels
Naja, also normalerweise behindert ein 50 km/h fahrendes Automobil eher kein 20km/h fahrendes Fahrrad sondern schon umgekehrt.
Hättest Du mal den Satz zu Ende gelesen. Es sind ja nicht alle Ampeln bei der momentanen Verkehrssituation unnütz. Aber es gibt halt welche, an denen die Radfahrer halten müssen, obwohl sie dort nicht im geringsten Gefahr laufen würden, unter Autos oder Straßenbahnen zu landen und auch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Bei vielen Ampeln würde deswegen für rechtsabbiegende Fahrradfahrer ein "Vorfahrt gewähren"-Schild reichen.Zitat
SaroEngels
Also, ich bevorzuge Radfahrer, die an roten Ampeln halten und nicht unter der Straßenbahn/meinem Auto landen wenn diese grün haben.
Die Wendigkeit ist aber nicht der einzige Faktor. Das Fahrrad hat auch den Vorteil, dass es nur wenig Platz verbraucht. Und damit hat man weder Parkplatz- noch Stauprobleme.Zitat
Heidekraut
Der einzige Vorteil, verkehrlich gesehen, des Fahrrads ist, dass es sich durch den Verkehr schlängeln kann.
Vor allem kann der Radfahrer auf den Angebotsstreifen gar nicht weit rechts fahren, weil er dann riskiert, dass er in den Wirkungsbereich von Autotüren gerät. So eine Radfahrspur müsste schon so breit wie eine Autospur sein und damit kann man genausogut die Radfahrer im normalen Verkehr mitschwimmen lassen.Zitat
samm
Der seitliche Mindestanstand zum Überholen von Radfahrern beträgt mindestens 1,5m, bei Kindern sogar 2m, eine weiße Linie auf der Fahrbahn änder daran nichts.
Deshalb ergeben die Angebotsstreifen z.B. in der Kastanienallee keinen Vorteil für die Straßenbahn - egal wie weit rechts die Radfahrer hier fahren, zwischen Rad und Bahn entsteht kein ausreichender Abstand.
Re: Straßenbahn zum Hauptbahnhof 12.07.2014 21:29 |
Re: Straßenbahn zum Hauptbahnhof 13.07.2014 00:06 |
Zitat
samm
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Die Fahrradspuren sind aber zum Teil Todesfallen, weil dort die Autos meist mit deutlich weniger als 1,5m Abstand ganz legal am Radfahrer vorbeirauschen [...]
Der seitliche Mindestanstand zum Überholen von Radfahrern beträgt mindestens 1,5m, bei Kindern sogar 2m, eine weiße Linie auf der Fahrbahn ändert daran nichts.
Deshalb ergeben die Angebotsstreifen z.B. in der Kastanienallee keinen Vorteil für die Straßenbahn - egal wie weit rechts die Radfahrer hier fahren, zwischen Rad und Bahn entsteht kein ausreichender Abstand.
Re: Straßenbahn zum Hauptbahnhof 13.07.2014 12:19 |
Zitat
manuelberlin
Rund 1,5 Meter zwischen Bahn und Radfahrer dürften aber auch in der Kastanienallee durchaus gegeben sein, die Bahn reicht ja nicht bis an die Linie heran, da sind noch 20 bis 30 Zentimeter. Und es ist gar nicht gesagt, dass hier 1,5 Meter erforderlich sind. Problematisch ist dort natürlich, dass ein Radfahrer plötzlich zum Ausweichen gezwungen sein könnte (plötzlich geöffnete Autotüren, Hans-guck-in-die-Luft-Fußgänger).
Aber wie gesagt: Urteile zum Überholen von Radfahrern durch eine Straßenbahn sind mir nicht bekannt (was nicht heißt, dass es keine gibt). Ich denke aber, dass diese Aspekte bei der Neugestaltung der Kastanienallee berücksichtigt wurden.
Re: Straßenbahn zum Hauptbahnhof 13.07.2014 20:48 |
Zitat
samm
Zitat
manuelberlin
[...] Problematisch ist dort natürlich, dass ein Radfahrer plötzlich zum Ausweichen gezwungen sein könnte (plötzlich geöffnete Autotüren, Hans-guck-in-die-Luft-Fußgänger).
Du sprichst genau den Punkt an, der einen zwingt, dort hinter dem Rad hinterher zu schleichen. Sicherlich kann eine Straßenbahn in "ausreichendem Abstand" in der Kastanienallee vorbeifahren - so alles gut geht. Und solange nichts passiert, wird auch niemand etwas sagen. Kommt nun aber unerwartet ein Fußgänger von rechts und der Radfahrer weicht nach links aus, streift die überholende Bahn und fällt hin, war der seitliche Abstand nicht mehr "ausreichend". Ein Gericht würde in diesem Fall ziemlich sicher zu Ungunsten des Straßenbahnfahrers entscheiden, da er sich als Berufskraftfahrer der viel höheren Betriebsgefahr der Bahn bewusst sein sollte.
Ich kenne keinen Fahrer, der hier so stabil die Situation vorhersagen kann, dass sein Überholvorgang -garantiert immer- unfallfrei über die Bühne geht. Und deshalb ist dort unbedingt Vorsicht geboten.
Re: Straßenbahn zum Hauptbahnhof 14.07.2014 14:24 |
Nein, das geht nicht. Der Radweg am Strausberger Platz ist benutzungspflichtig und endet an der Lichtenberger an einer Ampel, die nur die Weiterfahrt Richtung Franktfurter Tor erlaubt. Das Abbiegen ist dort für Radfahrer nicht vorgesehen.Zitat
O-37
Man kann aber in die Lichtenberger vom Strausberger Platz aus nach rechts einbiegen, es sei denn man ist Engländer und hat nicht gemerkt, daß es in Berlin Rechtsverkehr gibt.
Ups, ja, da fehlte ein "nicht".Zitat
O-37
Tja, Freud ist immer mit dabei.
Das Problem ist aber, dass die StVO primär darauf ausgerichtet ist, dass Fußgänger und Radfahrer für die Autos aus dem Weg geräumt zu werden. Zumal es als Radfahrer gar nicht so leicht ist, die StVO einzuhalten, wenn der Radweg geradewegs in eine Baustellenwand führt (auf der Karl-Marx-Allee schon erlebt) oder wie am Rosenthaler Platz praktsich auf dem Bürgersteig in der Straßenbahnhaltestelle geführt wird (hier ist es für alle sicherer, wenn die Radfahrer einfach die Spurführung ignorieren und einfach auf der Straße zusammen mit der Straßenbahn fahren)Zitat
O-37
Und als Nachsatz: Ohne den Autoverkehr, gäbe es in Städten diese hervorragende Infrastruktur für Autos garnicht. Jetzt kommts nur noch darauf an, daß dieser sinnlose Kampf Autofahrer gegen Radfahrer gegen Fußgänger endlich aufhört. Es gibt hier eine Straßenverkehrsordnung, laßt sie uns einhalten.
Re: Straßenbahn zum Hauptbahnhof 14.07.2014 15:19 |
Re: Straßenbahn zum Hauptbahnhof 14.07.2014 15:58 |
Zitat
O-37
Hallo,
in der STVO steht nicht, daß einem Verkehrsteilnehmer zwingend ein Weg freigehalten werden muß, bei Bauarbeiten zum Beispiel. In dem Falle gilt in der Reihenfolge der Straßennutzer Auto, Rad Fußgänger (Achtung! keine Wertung): Umleitung in Kauf nehmen, absteigen und Baustelle umlaufen weil der Radweg hier für eine Zeit endet, Baustelle Umlaufen.
Zitat
O-37
Verkehrsteilnehmer, die Hindernisse nicht erkennen können, sind entweder zu schnell unterwegs oder blind, das wäre tragisch, oder einfach doof und da helfen dann auch keine Vorschriften mehr.
Re: Straßenbahn zum Hauptbahnhof 14.07.2014 17:30 |
Kennst Du die StVO im Ganzen (nett gefragt)? §1 sehe ich nicht "im Gegenteil" zur Aussage von User O-37. Ich kenne die StVO in diesem Sinne nicht auswendig, ist mir aber diese "Priorisierung" des Rechtes vom Hörensagen auch bekannt.Zitat
Ich wüsste nicht, wo die StVO eine Priorisierung der Verkehrsmittel vornimmt. Im Gegenteil, schon in § 1 ist von gegenseitiger Rücksicht, und der Pflicht, sich so zu verhalten, dass "kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Re: Straßenbahn zum Hauptbahnhof 14.07.2014 18:02 |
Zitat
Grenko
Kennst Du die StVO im Ganzen (nett gefragt)? §1 sehe ich nicht "im Gegenteil" zur Aussage von User O-37. Ich kenne die StVO in diesem Sinne nicht auswendig, ist mir aber diese "Priorisierung" des Rechtes vom Hörensagen auch bekannt.Zitat
Ich wüsste nicht, wo die StVO eine Priorisierung der Verkehrsmittel vornimmt. Im Gegenteil, schon in § 1 ist von gegenseitiger Rücksicht, und der Pflicht, sich so zu verhalten, dass "kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Zum Beispiel dachte ich bis vor ca. zehn Jahren, dass ich vor aussteigenden Busfahrgästen Vorrang habe und die auf mich achten müssen. Radikale Radfahrer klingeln sogar frech. Mittlerweile denke ich Du die "Priorisierung", dass ICH an einer Haltestelle zu halten habe da der Fußgänger der schwächere Verkehrsteilnehmer ist. Ob dies wirklich Pflicht ist weiß ich eigentlich gar nicht.
Zitat
§20 StVO
(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
Re: Straßenbahn zum Hauptbahnhof 14.07.2014 18:17 |
Das braucht darin auch nicht stehen. Eine gelb markierte Umleitungsspur geradewegs in eine Wand zu führen, ist mit klarem Menschenverstand bereits als eine vollkommen bescheuerte Idee erkennbar.Zitat
O-37
in der STVO steht nicht, daß einem Verkehrsteilnehmer zwingend ein Weg freigehalten werden muß, bei Bauarbeiten zum Beispiel
Nope, in dem Falle gilt, dass der Fahrradfahrer ganz normal sich in den Autoverkehr einfädelt - die Benutzungspflicht eines Radwegs fällt weg, wenn er nicht befahrbar ist. Fußgängern muss entweder eine gesicherte Umleitung oder bei Verlegung des Fußweges auf die andere Straßenseite gesicherte Fußgängerfurten (Ampel, Zebrastreifen) zur Verfügung gestellt werden.Zitat
O-37
In dem Falle gilt in der Reihenfolge der Straßennutzer Auto, Rad Fußgänger (Achtung! keine Wertung): Umleitung in Kauf nehmen, absteigen und Baustelle umlaufen weil der Radweg hier für eine Zeit endet, Baustelle Umlaufen.
Richtig. Und ich finde es schade, dass sich leider viele Radfahrer nicht daran halten. Besonders gefährlich finde ich, wenn der Radweg direkt an der Bordsteinkante vorbeigeht und damit aussteigende Fahrgäste nicht mal die Chance haben, einen "Rüpelradler" frühzeitig zu erkennen.Zitat
O-37
Die Antwort auf die von dir nicht gestellte Frage ist im Haltestellen-§20 wirklich eindeutig geregelt:
Re: Straßenbahn zum Hauptbahnhof 14.07.2014 21:06 |
Re: Straßenbahn zum Hauptbahnhof 15.07.2014 11:36 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Besonders gefährlich finde ich, wenn der Radweg direkt an der Bordsteinkante vorbeigeht und damit aussteigende Fahrgäste nicht mal die Chance haben, einen "Rüpelradler" frühzeitig zu erkennen.
Re: Straßenbahn zum Hauptbahnhof 15.07.2014 12:29 |
Re: Straßenbahn zum Hauptbahnhof 15.07.2014 13:21 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Ich hatte als Alternative auch nicht im Kopf, den Weg hinter die Haltestelle zu verlegen, sondern die Radfahrer ganz normal auf die Fahrbahn zu lassen.
Re: Straßenbahn zum Hauptbahnhof 15.07.2014 14:31 |
Re: Straßenbahn zum Hauptbahnhof 15.07.2014 16:50 |