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Straßenbahn zum Hauptbahnhof - Thema beendet (Überlänge)
geschrieben von manuelberlin 
Der einzige Vorteil, verkehrlich gesehen, des Fahrrads ist, dass es sich durch den Verkehr schlängeln kann. Und daher werden sich Fahrräder nie an die Regeln und Fahrradwege halten. Auch in braven Städten nicht. In Berlin sowieso nicht. und ich schätze als Radfahrer die Fahrradstreifen auf Bürgersteigen weit mehr, als die Markierungen auf Fahrbahnen. Die Fußgänger zwingt es zu mehr Aufmerksamkeit, was kein Nachteil ist.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Die Fahrradspuren sind aber zum Teil Todesfallen, weil dort die Autos meist mit deutlich weniger als 1,5m Abstand ganz legal am Radfahrer vorbeirauschen [...]

Der seitliche Mindestanstand zum Überholen von Radfahrern beträgt mindestens 1,5m, bei Kindern sogar 2m, eine weiße Linie auf der Fahrbahn änder daran nichts.

Deshalb ergeben die Angebotsstreifen z.B. in der Kastanienallee keinen Vorteil für die Straßenbahn - egal wie weit rechts die Radfahrer hier fahren, zwischen Rad und Bahn entsteht kein ausreichender Abstand.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.07.2014 11:21 von samm.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Und nein, an roten Ampeln anhalten stelle ich in Frage...
Zitat
SaroEngels
Also, ich bevorzuge Radfahrer, die an roten Ampeln halten und nicht unter der Straßenbahn/meinem Auto landen wenn diese grün haben.


Oh, selektives Zitieren. An der Straße ist das nämlich tatsächlich sinnlos. Besonders für Rechtsabbieger. Und es ist nicht die einzige.

Wir haben hier in Berlin ein sehr schlechtes Angebot für die Radfahrer. Haptverkehrsstraßen mit lebensgefährlichen Radstreifen oder Radwegen, die ins Nichts führen. Oder Nebenstraßen mit Kopfsteinpflaster, sodass Radfahrer hier den schmalen Fußweg nutzen und Fußgänger verdrängen. Man hat manchmal das Gefühl, die Berliner Verkehrspolitik ist darauf ausgelegt, alle Verkehrsteilnehmer gegeneinander aufzuhetzen.

Um angenehm, entspannt und schnell durch die Stadt zu kommen, würde ich ein zusätzliches, gut ausgebautes Netz an Nebenstraßen zu Fahrradstraßen bevorzugen. Einige gibt es ja schon, aber leider beginnen und enden auch die immer irgendwo im Nirgendwo.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.07.2014 11:22 von DonChaos.
Zitat
SaroEngels
Naja, also normalerweise behindert ein 50 km/h fahrendes Automobil eher kein 20km/h fahrendes Fahrrad sondern schon umgekehrt.
Definitiv ist das nicht so. Wenn ich wegen dem Autoverkehr minutenlang auf die Überquerung einer Straße warten muss, weil eine schier unendliche Kette von 50km/h PKWs vor der Nase vorbeirauscht, dann ist das schon eine Behinderung. Und die für den Kraftverkehr notwendigen Ampeln behindern das Fortkommen ebenfalls ungemein. Dazu kommt noch, dass man als Radfahrer diverse Umwege wegen dem Autoverkehr fahren muss (z.B. dürfen Radfahrer aus unerklärlichen Gründen am Strausberger Platz nicht nach Süden in die Lichtenberger Straße abbiegen). Die Liste lässt sich noch seitenweise fortführen.

Kurzum: Gäbe es theoretisch keinen Autoverkehr, kämen Radfahrer und Fußgänger in dieser Stadt deutlich schneller von A nach B. Weil aber Autoverkehr natürlich notwendig ist, werden Radfahrer und Fußgänger durch die Infrastruktur für Autos ausgebremst. Ich möchte nochmals unterstreichen, dass ich den Kraftverkehr komplett eliminieren will, denn er ist ja auch zum Teil notwendig.

Zitat
SaroEngels
Also, ich bevorzuge Radfahrer, die an roten Ampeln halten und nicht unter der Straßenbahn/meinem Auto landen wenn diese grün haben.
Hättest Du mal den Satz zu Ende gelesen. Es sind ja nicht alle Ampeln bei der momentanen Verkehrssituation unnütz. Aber es gibt halt welche, an denen die Radfahrer halten müssen, obwohl sie dort nicht im geringsten Gefahr laufen würden, unter Autos oder Straßenbahnen zu landen und auch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Bei vielen Ampeln würde deswegen für rechtsabbiegende Fahrradfahrer ein "Vorfahrt gewähren"-Schild reichen.

Zitat
Heidekraut
Der einzige Vorteil, verkehrlich gesehen, des Fahrrads ist, dass es sich durch den Verkehr schlängeln kann.
Die Wendigkeit ist aber nicht der einzige Faktor. Das Fahrrad hat auch den Vorteil, dass es nur wenig Platz verbraucht. Und damit hat man weder Parkplatz- noch Stauprobleme.

Zitat
samm
Der seitliche Mindestanstand zum Überholen von Radfahrern beträgt mindestens 1,5m, bei Kindern sogar 2m, eine weiße Linie auf der Fahrbahn änder daran nichts.

Deshalb ergeben die Angebotsstreifen z.B. in der Kastanienallee keinen Vorteil für die Straßenbahn - egal wie weit rechts die Radfahrer hier fahren, zwischen Rad und Bahn entsteht kein ausreichender Abstand.
Vor allem kann der Radfahrer auf den Angebotsstreifen gar nicht weit rechts fahren, weil er dann riskiert, dass er in den Wirkungsbereich von Autotüren gerät. So eine Radfahrspur müsste schon so breit wie eine Autospur sein und damit kann man genausogut die Radfahrer im normalen Verkehr mitschwimmen lassen.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.07.2014 15:15 von Beförderungsfall Nr. 8821.
Zitat Beförderungsfall Nr. 8821:
Definitiv ist das nicht so. Wenn ich wegen dem Autoverkehr minutenlang auf die Überquerung einer Straße warten muss, weil eine schier unendliche Kette von 50km/h PKWs vor der Nase vorbeirauscht, dann ist das schon eine Behinderung. Und die für den Kraftverkehr notwendigen Ampeln behindern das Fortkommen ebenfalls ungemein. Dazu kommt noch, dass man als Radfahrer diverse Umwege wegen dem Autoverkehr fahren muss (z.B. dürfen Radfahrer aus unerklärlichen Gründen am Strausberger Platz nicht nach Süden in die Lichtenberger Straße abbiegen). Die Liste lässt sich noch seitenweise fortführen.
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Man kann aber in die Lichtenberger vom Strausberger Platz aus nach rechts einbiegen, es sei denn man ist Engländer und hat nicht gemerkt, daß es in Berlin Rechtsverkehr gibt.

Und der ist auch noch gut:
Zitat:
Kurzum: Gäbe es theoretisch keinen Autoverkehr, kämen Radfahrer und Fußgänger in dieser Stadt deutlich schneller von A nach B. Weil aber Autoverkehr natürlich notwendig ist, werden Radfahrer und Fußgänger durch die Infrastruktur für Autos ausgebremst. Ich möchte nochmals unterstreichen, dass ich den Kraftverkehr komplett eliminieren will, denn er ist ja auch zum Teil notwendig.
Tja, Freud ist immer mit dabei.
Und als Nachsatz: Ohne den Autoverkehr, gäbe es in Städten diese hervorragende Infrastruktur für Autos garnicht. Jetzt kommts nur noch darauf an, daß dieser sinnlose Kampf Autofahrer gegen Radfahrer gegen Fußgänger endlich aufhört. Es gibt hier eine Straßenverkehrsordnung, laßt sie uns einhalten.

der autofahrende, radfahrende und fußgehende

O-37
Hallo samm,

Du übersiehst hier möglicherweise, dass diese Abstandsangaben alle nicht aus Gesetzen resultieren, sondern aus Gerichtsurteilen. Diese bezogen sich aber auf Kraftfahrzeuge. Klar ist aus der Rechtssprechung beispielsweise, dass Radfahrer untereinander nicht so einen großen Abstand beim Überholen einhalten müssen.

Dabei gilt grundsätzlich (BGH, Verkehrsmitteilungen 1967, 9): "Ein Überholer verstößt [...] gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, wenn er den Eingeholten erschreckt und damit zu einer Fehlreaktion veranlasst. Fühlt sich der Radfahrer bedroht oder wird er unsicher, ist der Abstand zu gering!"

Die Meterangabe ist auch nicht feststehend, laut BGH gilt es, eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen:
  • die Beschaffenheit des eigenen Fahrzeuges (LKW mehr als PKW)
  • die Fahrgeschwindigkeit (sowohl von Radfahrer als auch Überholer)
  • die Fahrbahnverhältnisse (Schlaglöcher, Glatteis...)
  • die Wetterverhältnisse (Seitenwind!)
  • die Eigenart des Eingeholten (Kind, Gepäck...)
Da eine Straßenbahn aber spurgebunden ist, muss ein Radfahrer nicht befürchten, dass die Straßenbahn die Linie zur Fahrradspur überfährt oder dieser auch nur nahe kommt. Solange der Radfahrer sich selbst in der Lage fühlt, die Spur halten zu können, wird er sich durch eine Straßenbahn nicht erschreckt oder bedroht fühlen. Er weiß, wo diese fahren und wie groß damit der Abstand sein wird.

Rund 1,5 Meter zwischen Bahn und Radfahrer dürften aber auch in der Kastanienallee durchaus gegeben sein, die Bahn reicht ja nicht bis an die Linie heran, da sind noch 20 bis 30 Zentimeter. Und es ist gar nicht gesagt, dass hier 1,5 Meter erforderlich sind. Problematisch ist dort natürlich, dass ein Radfahrer plötzlich zum Ausweichen gezwungen sein könnte (plötzlich geöffnete Autotüren, Hans-guck-in-die-Luft-Fußgänger).

Aber wie gesagt: Urteile zum Überholen von Radfahrern durch eine Straßenbahn sind mir nicht bekannt (was nicht heißt, dass es keine gibt). Ich denke aber, dass diese Aspekte bei der Neugestaltung der Kastanienallee berücksichtigt wurden.

Und kein Straßenbahnfahrer würde dort einen Radfahrer überholen, wenn die Straße vereist ist, gerade ein Unwetter tobt oder sich eine kritische Verkehrssituation anbahnt. Als Fahrer schaust Du immer darauf, ob jemand plötzlich vor Deine Bahn einscheren könnte.

Umgekehrt als Radfahrer wirst Du von Autos mitunter so überholt, dass Du das Fahrzeug ohne weiteres mit der Hand erreichen kannst. Das ist inakzeptabel, aber zwischen Straßenbahn und Fahrrad auch in der Kastanienalle nicht zu befürchten. Die übelste Situation für Radfahrer ist es aus eigenem Erleben, auf einer Landstraße bei Seitenwind von links von einem Lkw zu knapp überholt zu werden. Weil Du vorher gegen den Seitenwind halten musst, steuerst Du in dem Moment, in dem der Lkw neben Dir ist, unweigerlich nach links.

Viele Grüße
Manuel

Zitat
samm
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Die Fahrradspuren sind aber zum Teil Todesfallen, weil dort die Autos meist mit deutlich weniger als 1,5m Abstand ganz legal am Radfahrer vorbeirauschen [...]

Der seitliche Mindestanstand zum Überholen von Radfahrern beträgt mindestens 1,5m, bei Kindern sogar 2m, eine weiße Linie auf der Fahrbahn ändert daran nichts.

Deshalb ergeben die Angebotsstreifen z.B. in der Kastanienallee keinen Vorteil für die Straßenbahn - egal wie weit rechts die Radfahrer hier fahren, zwischen Rad und Bahn entsteht kein ausreichender Abstand.
Zitat
manuelberlin
Rund 1,5 Meter zwischen Bahn und Radfahrer dürften aber auch in der Kastanienallee durchaus gegeben sein, die Bahn reicht ja nicht bis an die Linie heran, da sind noch 20 bis 30 Zentimeter. Und es ist gar nicht gesagt, dass hier 1,5 Meter erforderlich sind. Problematisch ist dort natürlich, dass ein Radfahrer plötzlich zum Ausweichen gezwungen sein könnte (plötzlich geöffnete Autotüren, Hans-guck-in-die-Luft-Fußgänger).

Aber wie gesagt: Urteile zum Überholen von Radfahrern durch eine Straßenbahn sind mir nicht bekannt (was nicht heißt, dass es keine gibt). Ich denke aber, dass diese Aspekte bei der Neugestaltung der Kastanienallee berücksichtigt wurden.

Du sprichst genau den Punkt an, der einen zwingt, dort hinter dem Rad hinterher zu schleichen. Sicherlich kann eine Straßenbahn in "ausreichendem Abstand" in der Kastanienallee vorbeifahren - so alles gut geht. Und solange nichts passiert, wird auch niemand etwas sagen. Kommt nun aber unerwartet ein Fußgänger von rechts und der Radfahrer weicht nach links aus, streift die überholende Bahn und fällt hin, war der seitliche Abstand nicht mehr "ausreichend". Ein Gericht würde in diesem Fall ziemlich sicher zu Ungunsten des Straßenbahnfahrers entscheiden, da er sich als Berufskraftfahrer der viel höheren Betriebsgefahr der Bahn bewusst sein sollte.

Ich kenne keinen Fahrer, der hier so stabil die Situation vorhersagen kann, dass sein Überholvorgang -garantiert immer- unfallfrei über die Bühne geht. Und deshalb ist dort unbedingt Vorsicht geboten.
Hallo samm,

zuerstmal möchte ich sagen, dass ich selbst Rad fahre und mich über jeden Fahrer, egal ob Auto oder Straßenbahn freue, der umsichtig und vorausschauend fährt, ausreichende Abstände einhält und im Zweifel auf das Überholen verzichtet.

Die allermeisten gefährlichen Überholsituationen erlebe ich allerdings mit anderen Radfahrern. Das kritischste Erlebnis bisher war, als ich an parkenden Autos (in halbwegs sicherem Abstand) vorbeifuhr, selbst nicht gerade langsam, und dabei von einem PKW überholt wurde. Genau in diesem Moment überholte mich ein anderer Radfahrer rechts zwischen mir und den parkenden Autos. Das muss man sich mal vorstellen. Wieviel Platz da war, kann man sich denken. Ich habe mich derart erschreckt, dass es ein Wunder war, dass es nicht zu einem Unfall kam.

Zitat
samm
Zitat
manuelberlin
[...] Problematisch ist dort natürlich, dass ein Radfahrer plötzlich zum Ausweichen gezwungen sein könnte (plötzlich geöffnete Autotüren, Hans-guck-in-die-Luft-Fußgänger).

Du sprichst genau den Punkt an, der einen zwingt, dort hinter dem Rad hinterher zu schleichen. Sicherlich kann eine Straßenbahn in "ausreichendem Abstand" in der Kastanienallee vorbeifahren - so alles gut geht. Und solange nichts passiert, wird auch niemand etwas sagen. Kommt nun aber unerwartet ein Fußgänger von rechts und der Radfahrer weicht nach links aus, streift die überholende Bahn und fällt hin, war der seitliche Abstand nicht mehr "ausreichend". Ein Gericht würde in diesem Fall ziemlich sicher zu Ungunsten des Straßenbahnfahrers entscheiden, da er sich als Berufskraftfahrer der viel höheren Betriebsgefahr der Bahn bewusst sein sollte.

Ich kenne keinen Fahrer, der hier so stabil die Situation vorhersagen kann, dass sein Überholvorgang -garantiert immer- unfallfrei über die Bühne geht. Und deshalb ist dort unbedingt Vorsicht geboten.

Ich bin mir nicht sicher, ob diese Rechtsauffassung richtig ist. Der BGH hat ja ganz klare Punkte genannt (die Aufzählung in meinem vorigen Beitrag), die bei der Bestimmung des ausreichenden Abstands berücksichtigt werden sollen. Die Möglichkeit, dass der Überholte vor einem plötzlich auftretenden Hindernis ausweicht, ist nicht dabei.

Und diese Gefahr gibt es ja nicht nur bei Radfahrern. Auf innerstädtischen Straßen dürfen ja (mehrspurige) Kraftfahrzeuge mit weit geringerem Abstand nebeneinander fahren oder überholen. Wenn Du ein Auto überholst, das auf dem rechten Fahrstreifen fährt, kann es auch passieren, dass demjenigen einer vor den Wagen läuft und der Fahrer reflexartig ausweicht und mit Dir kollidiert. Schuld hat dann aber derjenige, der das Hindernis bereitet hat. Dass Du als Überholender oder Daneben-Fahrender eine Mitschuld bekommst, kann ich mir nicht vorstellen, solange der Abstand unter normalen Umständen ausreichend gewesen wäre.

Der BGH fordert m.E. nur deshalb einen größeren Abstand zu Radfahrern, um das typische Fahrverhalten und die allgemein erhöhte Gefahr bei Radfahrern auszugleichen.

Die Problematik besteht tatsächlich wohl eher darin, dass auch im neu gestalteten Teil der Kastanienallee kein Abstand von 1,5 Metern zwischen Bahn und Radfahrer bleiben. Ich war heute nochmal dort, und es ist vielleicht ein Meter. Alle bekannten Urteile beziehen sich aber auf überholende Kraftfahrzeuge. Ob ein Gericht in Bezug auf eine Straßenbahn genauso urteilen würde, darüber kann man nur spekulieren. Von daher scheint mir die Zurückhaltung doch absolut angebracht zu sein.

Es wäre schon sehr interessant, wenn jemand mal einen solchen Fall ausgraben würde. Es gibt ja viele Straßen mit ähnlichem Querschnitt (in der Mitte Fahrzeugverkehr, rechts und links am Rand parkende Autos) in Berlin und anderswo. Es wäre erstaunlich, wenn noch nie ein entsprechender Unfall passiert wäre. Vielleicht erinnert sich jemand oder jemand hier ist Jurastudent und kann sich mal die Mühe machen, etwas zu recherchieren.

Viele Grüße
Manuel
Zitat
O-37
Man kann aber in die Lichtenberger vom Strausberger Platz aus nach rechts einbiegen, es sei denn man ist Engländer und hat nicht gemerkt, daß es in Berlin Rechtsverkehr gibt.
Nein, das geht nicht. Der Radweg am Strausberger Platz ist benutzungspflichtig und endet an der Lichtenberger an einer Ampel, die nur die Weiterfahrt Richtung Franktfurter Tor erlaubt. Das Abbiegen ist dort für Radfahrer nicht vorgesehen.

Zitat
O-37
Tja, Freud ist immer mit dabei.
Ups, ja, da fehlte ein "nicht".

Zitat
O-37
Und als Nachsatz: Ohne den Autoverkehr, gäbe es in Städten diese hervorragende Infrastruktur für Autos garnicht. Jetzt kommts nur noch darauf an, daß dieser sinnlose Kampf Autofahrer gegen Radfahrer gegen Fußgänger endlich aufhört. Es gibt hier eine Straßenverkehrsordnung, laßt sie uns einhalten.
Das Problem ist aber, dass die StVO primär darauf ausgerichtet ist, dass Fußgänger und Radfahrer für die Autos aus dem Weg geräumt zu werden. Zumal es als Radfahrer gar nicht so leicht ist, die StVO einzuhalten, wenn der Radweg geradewegs in eine Baustellenwand führt (auf der Karl-Marx-Allee schon erlebt) oder wie am Rosenthaler Platz praktsich auf dem Bürgersteig in der Straßenbahnhaltestelle geführt wird (hier ist es für alle sicherer, wenn die Radfahrer einfach die Spurführung ignorieren und einfach auf der Straße zusammen mit der Straßenbahn fahren)
Hallo,
in der STVO steht nicht, daß einem Verkehrsteilnehmer zwingend ein Weg freigehalten werden muß, bei Bauarbeiten zum Beispiel. In dem Falle gilt in der Reihenfolge der Straßennutzer Auto, Rad Fußgänger (Achtung! keine Wertung): Umleitung in Kauf nehmen, absteigen und Baustelle umlaufen weil der Radweg hier für eine Zeit endet, Baustelle Umlaufen.
Verkehrsteilnehmer, die Hindernisse nicht erkennen können, sind entweder zu schnell unterwegs oder blind, das wäre tragisch, oder einfach doof und da helfen dann auch keine Vorschriften mehr.
Also nochmal, die Straße ist für alle da! Keine Verordnung ist so perfekt, daß jeder, aber auch jeder Fall in ihr festgelegt werden kann.
In dem Sinne, locker und gesund bleiben.

Gruß O-37
Zitat
O-37
Hallo,
in der STVO steht nicht, daß einem Verkehrsteilnehmer zwingend ein Weg freigehalten werden muß, bei Bauarbeiten zum Beispiel. In dem Falle gilt in der Reihenfolge der Straßennutzer Auto, Rad Fußgänger (Achtung! keine Wertung): Umleitung in Kauf nehmen, absteigen und Baustelle umlaufen weil der Radweg hier für eine Zeit endet, Baustelle Umlaufen.

Ich wüsste nicht, wo die StVO eine Priorisierung der Verkehrsmittel vornimmt. Im Gegenteil, schon in § 1 ist von gegenseitiger Rücksicht, und der Pflicht, sich so zu verhalten, dass "kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Daraus lässt sich m.E. eine Pflicht zur gefahrfreien Einfädelung im Baustellenbereich herleiten, wenn ein Radweg z.B. temporär an einer Baustelle endet. Wenn an einer zweispurigen Straße der Radweg durch eine Baustelle blockiert wird, muss eben notfalls eine der beiden PKW-Spuren für die Radfahrer gewidmet werden, wenn ein Mischbetrieb nicht gefahrlos für die Radfahrer funktioniert.

Zitat
O-37
Verkehrsteilnehmer, die Hindernisse nicht erkennen können, sind entweder zu schnell unterwegs oder blind, das wäre tragisch, oder einfach doof und da helfen dann auch keine Vorschriften mehr.

Das würde vielleicht gelten, wenn sich bei Baustellen im Radwegebereich Bauunternehmen und Abnahmebehörden mal ansatzweise an die geltenden Vorschriften halten oder wenigstens den gesunden Menschenverstand walten lassen würde. Markierungen oder Warnhinweise sind leider nach wie vor eine Seltenheit, da steht schon mal ein unbeleuchteter Zaun quer auf dem Radweg oder man wird an einer unübersichtlichen Stelle unverhofft in die Fußgänger oder den PKW-Verkehr geleitet. Vor-Wegweiser, die darauf hinweisen, dass man baustellenbedingt in eine Sackgasse fährt, gibt es quasi nie.
Zitat

Ich wüsste nicht, wo die StVO eine Priorisierung der Verkehrsmittel vornimmt. Im Gegenteil, schon in § 1 ist von gegenseitiger Rücksicht, und der Pflicht, sich so zu verhalten, dass "kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Kennst Du die StVO im Ganzen (nett gefragt)? §1 sehe ich nicht "im Gegenteil" zur Aussage von User O-37. Ich kenne die StVO in diesem Sinne nicht auswendig, ist mir aber diese "Priorisierung" des Rechtes vom Hörensagen auch bekannt.
Zum Beispiel dachte ich bis vor ca. zehn Jahren, dass ich vor aussteigenden Busfahrgästen Vorrang habe und die auf mich achten müssen. Radikale Radfahrer klingeln sogar frech. Mittlerweile denke ich Du die "Priorisierung", dass ICH an einer Haltestelle zu halten habe da der Fußgänger der schwächere Verkehrsteilnehmer ist. Ob dies wirklich Pflicht ist weiß ich eigentlich gar nicht.

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Zitat
Grenko
Zitat

Ich wüsste nicht, wo die StVO eine Priorisierung der Verkehrsmittel vornimmt. Im Gegenteil, schon in § 1 ist von gegenseitiger Rücksicht, und der Pflicht, sich so zu verhalten, dass "kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Kennst Du die StVO im Ganzen (nett gefragt)? §1 sehe ich nicht "im Gegenteil" zur Aussage von User O-37. Ich kenne die StVO in diesem Sinne nicht auswendig, ist mir aber diese "Priorisierung" des Rechtes vom Hörensagen auch bekannt.
Zum Beispiel dachte ich bis vor ca. zehn Jahren, dass ich vor aussteigenden Busfahrgästen Vorrang habe und die auf mich achten müssen. Radikale Radfahrer klingeln sogar frech. Mittlerweile denke ich Du die "Priorisierung", dass ICH an einer Haltestelle zu halten habe da der Fußgänger der schwächere Verkehrsteilnehmer ist. Ob dies wirklich Pflicht ist weiß ich eigentlich gar nicht.

Vielleicht solltest du dir dann einfach mal die StVO in Gänze durchlesen? Das Ding ist kein ominöses schwer erhältliches Werk, sondern frei im Internet verfügbar. Die Antwort auf die von dir nicht gestellte Frage ist im Haltestellen-§20 wirklich eindeutig geregelt:
Zitat
§20 StVO
(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

Fahrzeug, im Sinne der StVO, ist auch ein Fahrrad. (siehe §24)

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
O-37
in der STVO steht nicht, daß einem Verkehrsteilnehmer zwingend ein Weg freigehalten werden muß, bei Bauarbeiten zum Beispiel
Das braucht darin auch nicht stehen. Eine gelb markierte Umleitungsspur geradewegs in eine Wand zu führen, ist mit klarem Menschenverstand bereits als eine vollkommen bescheuerte Idee erkennbar.

Zitat
O-37
In dem Falle gilt in der Reihenfolge der Straßennutzer Auto, Rad Fußgänger (Achtung! keine Wertung): Umleitung in Kauf nehmen, absteigen und Baustelle umlaufen weil der Radweg hier für eine Zeit endet, Baustelle Umlaufen.
Nope, in dem Falle gilt, dass der Fahrradfahrer ganz normal sich in den Autoverkehr einfädelt - die Benutzungspflicht eines Radwegs fällt weg, wenn er nicht befahrbar ist. Fußgängern muss entweder eine gesicherte Umleitung oder bei Verlegung des Fußweges auf die andere Straßenseite gesicherte Fußgängerfurten (Ampel, Zebrastreifen) zur Verfügung gestellt werden.

Zitat
O-37
Die Antwort auf die von dir nicht gestellte Frage ist im Haltestellen-§20 wirklich eindeutig geregelt:
Richtig. Und ich finde es schade, dass sich leider viele Radfahrer nicht daran halten. Besonders gefährlich finde ich, wenn der Radweg direkt an der Bordsteinkante vorbeigeht und damit aussteigende Fahrgäste nicht mal die Chance haben, einen "Rüpelradler" frühzeitig zu erkennen.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.07.2014 18:21 von Beförderungsfall Nr. 8821.
Was außer der Fahrleitungsanlage und der Haltestelle Hauptbahnhof muss denn jetzt für die M5 (nicht M8 und M10) noch komplettiert werden?
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Besonders gefährlich finde ich, wenn der Radweg direkt an der Bordsteinkante vorbeigeht und damit aussteigende Fahrgäste nicht mal die Chance haben, einen "Rüpelradler" frühzeitig zu erkennen.

Ist es aber nicht. Ganz im Gegenteil: nachdem mal in einer großen Studie etliche Haltestellen-Radweg-Führungen untersucht wurden, stellte sich heraus, dass diese Führung zwar die konfliktträchtigste ist, diese Konflikte sich jedoch fast ausschließlich auf verbale Auseinandersetzungen beschränken. Hingegen hatten vermeintlich "sichere" Führungen hinter dem Haltestellenhäuschen mit Eingitterung die schwersten Unfälle mit überwiegend leicht- und mittelschwer Verletzen zur Folge.

Wir hatten hier dazu im Forum eine Auswertung - auch mit Link zur Studie.
Ich hatte als Alternative auch nicht im Kopf, den Weg hinter die Haltestelle zu verlegen, sondern die Radfahrer ganz normal auf die Fahrbahn zu lassen.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Ich hatte als Alternative auch nicht im Kopf, den Weg hinter die Haltestelle zu verlegen, sondern die Radfahrer ganz normal auf die Fahrbahn zu lassen.

Schlechte Idee. Schienen und Fahrräder passen bekanntlich nicht so gut zusammen. (Jedenfalls beim Normalspurnetz)
Ich sehe da kein Problem. Und von massenhaften Unfällen am Weinbergsweg habe ich auch noch nichts gehört.

Zumal dank der Schienen die meisten Radfahrer auch genug Abstand zu rechts parkenden Autos einhalten.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.07.2014 14:31 von Beförderungsfall Nr. 8821.
Ich bin zwar passionierter Radfahrer und will kein Spielverderber sein... Aber so wie sich das Thema entwickelt hat, wäre mittlerweile ein eigener Strang wünschenswert. Hier soll es ja schließlich primär um die Straßenbahn zum Hauptbahnhof gehen, was seit mehreren Seiten leider nicht mehr der Fall ist.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.07.2014 16:51 von hansaplatz.
Dieses Thema wurde beendet.