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Der Fan-Sonderverkehr [Thema beendet]
geschrieben von Tramy1 
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Ich finde es schon befremdlich, dass hier die meisten Leute ein Beamtendenken an den Tag legen. BVG und S-Bahn sind für die Berliner da, nicht umgekehrt. Und wenn wir im Finale stehen, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass einige hunderttausend Menschen auch zu später Stunde geballt unterwegs sein werden.

Das hat ja nichts weniger mit Beamtendenken zu tun als mit Kosten-Nutzen-Rechnungen aus Sicht der Verkehrsunternehmen und der Bürgerinnen und Bürger.

Man muss sich schon fragen, welche Eventgröße und -häufigkeit überhaupt stadtverträglich und zu welchen Rahmenbedingungen durchführ- und finanzierbar ist. Es ist mehr und mehr zu beobachten, dass öffentliche Räume durch private Großcaterer "eventisiert" werden, die sich für ein paar tausend Euro das Hausrecht erkaufen, die Erholungsfunktion des Tiergartens für Wochen beeinträchtigen und den Verkehr im weiteren Umfeld massiv behindern. Für diesen Spottpreis wird darüberhinaus noch erwartet, dass Eventverkehre in Größenordnungen organisiert werden.

Hier sollte zukünftig zunächst mal überlegt werden, was zu welchen Konditionen machbar ist, bevor man prüft, ob eine Veranstaltung überhaupt genehmigt wird und dann die Preise festlegt.
Zitat
Untergrundratte


Es ist nunmal so, dass Verkehrsleistung vom Senat bestellt wird und dann gefahren wird - nicht mehr und nach Möglichkeit auch nicht weniger. Mehr geht nicht, sonst hat man keine gedeckten Fahrtkosten und die Schulden wachsen. Man bedenke, dass ein Mitarbeiter nachts mehr kostet (Nachtzuschlag, und da der Dienst am Sonntag beginnt fällt auch Sonntagszuschlag an) - also sehr teuer. Dies kann die BVG nicht ohne vorheriger Anweisung (also Bestellung durch den Senat) erbringen. Man muss ja für so einen Verkehr im Schnitt 10 Nachtfahrer pro Linie haben, um einen Nachtverkehr anbieten zu können. Das ist aus dem Stehgreif nicht machbar, schon gar nicht jetzt während der Sommerferien. Viele Mitarbeiter haben schulpflichtige Kinder, die ein Anspruch darauf haben, in den Sommerferien mind. 2 Wochen Urlaub am Stück zu haben, meist sogar 3 Wochen. Da fehlen also einige Fahrer derzeit. Mitte März oder Mitte November wäre so ein Verkehr eher machbar.


Nein, nein und nochmals nein. Das stimmt nicht und wird durch ständiges Wiederholen in Nahverkehrsforen nicht richtiger. Die BVG hat die Initiativpflicht auf besonderen Verkehrsbedarf auf eigene Initiative zu reagieren. Beim Senat und CNB wird nur der Regelfahrplan besteht, nicht der Sonderfahrplan. Dort sitzt eben keiner schneidet Zeitungsartikel aus und schreibt Sonderfahrpläne! Die Sollleistung hat zudem einen Korridor. Die BVG liegt immer gerade so an unteren Ende. Schaut in den Vertrag in §§ 6 und 7. Der Senat muss einen Vorschlag für einen Sonderfahrplan sogar aktiv ablehnen, damit er nicht gilt das heißt er ist im Grundsätzlichen erst mal genehmigt.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.07.2014 16:01 von Logital.
Zitat
Logital
Nein, nein und nochmals nein. Das stimmt nicht und wird durch ständiges Wiederholen in Nahverkehrsforen nicht richtiger. Die BVG hat die Initiativpflicht auf besonderen Verkehrsbedarf auf eigene Initiative zu reagieren.

Das tut sie seit Jahren schon nicht mehr, genauso wie die S-Bahn es nicht tut. Gestern aber auf Einzelinitiative noch versucht wurde, einige - auf den Zügen übernachtenden Triebfahrzeugführer - zu Sonderfahrten heranzuziehen. Beschwer Dich bitte nicht bei der S-Bahn oder BVG. Solange die Betriebe nicht wissen, ob sie diesen Zusatzverkehr bezahlt bekommen, wird eben in dieser Provinzhauptstadt kein Sonderverkehr gefahren. Spontan geht bei der BVG sowieso nichts. Bei der U-Bahn enden zu Betriebsschluss die Dienste der Zugfahrer und zu Betriebsbeginn fangen die Frühschichten an, wer hätte also gestern bitte Sonderzüge fahren sollen? Die wenigen Zugprüfer, Bahnhofsmanager, der Bahnhhofsschließdienst?

Bei der S-Bahn bleibt das Personal der Nachtdienste auf den Zügen und steigt erst wieder gegen 6 Uhr, somit konnten wir wenigstens ein paar wenige Zusatzzüge noch einlegen. Es hat aber hinten und vorne nicht gereicht und auf der Stadtbahn mussten die Bauarbeiten begonnen werden.

Wenn man einen Sonderverkehr hätte fahren wollen, wäre es nur mit zusätzlichem Personal gegangen. Das bedingt die Erstellung von Dienstplänen, Fahrplänen und der Genehmigungen der Betriebs- und Personalräte der jeweiligen Verkehrsbetriebe. So etwas bedingt jedoch mindestens 14 Tage Vorlauf, was durchaus realisierbar gewesen wäre.

Das Kranke an diesem Verkehrsvertrag ist, dass jegliches operatives Ereignis völlig ignoriert wurde und die diensthabenden Leitstellenmitarbeiter einen Teufel tun werden, unbestellten Verkehr einzurichten. Welchem Druck so ein Schichtleiter in den jeweiligen Leitstellen ausgesetzt ist, möchtest Du Dir lieber nicht vorstellen!
Zitat
Lopi2000
Das hat ja nichts weniger mit Beamtendenken zu tun als mit Kosten-Nutzen-Rechnungen aus Sicht der Verkehrsunternehmen und der Bürgerinnen und Bürger.
Also doch 100%iges Beamtendenken.

Zitat
Lopi2000
Hier sollte zukünftig zunächst mal überlegt werden, was zu welchen Konditionen machbar ist, bevor man prüft, ob eine Veranstaltung überhaupt genehmigt wird und dann die Preise festlegt.
Um es mal salopp zu sagen: Was gestern los war, nennen wir in Berlin "Wochenende" (okay, bis auf die paar blockierten Straßen). Das braucht nicht genehmigt zu werden. Und es nun wirklich nicht so, dass man diese periodischen Events nicht im Vorfeld einkalkulieren kann.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.07.2014 17:45 von Beförderungsfall Nr. 8821.
Zitat
dirk_b
Zitat
Arnd Hellinger
Hat denn schon jemand bei der BVG selbst nachgefragt, warum genau der Verkehr heute Nacht nicht ausgeweitet werden konnte? Evtl. gibt es dafür ja nachvollziehbare Gründe...

Angst vor Vandalismus von besoffenen Fans??

Das mag ein Grund sein, ja. Bevor ich aber diesbezüglich weiter spekuliere, warte ich lieber die Antwort der Anstalt auf meine vorhin dort per E-Mail eingereichte Anfrage zum Thema ab.

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Um es mal salopp zu sagen: Was gestern los war, nennen wir in Berlin "Wochenende" (okay, bis auf die paar blockierten Straßen). Das braucht nicht genehmigt zu werden. Und es nun wirklich nicht so, dass man diese periodischen Events nicht im Vorfeld einkalkulieren kann.

Zum einen muss man natürlich eine Sondernutzungsgenehmigung einholen, bevor man eine Bundesstraße für eine Veranstaltung sperren kann und zum anderen macht es für den Veranstaltungsverkehr schon einen Unterschied, ob es eine Veranstaltung mit 10.000 oder mit 250.000 Besuchern ist.
Zitat
Untergrundratte
Also für die BVG muss mal in die Presche springen (sagt man das so?).[...] Das ist aus dem Stehgreif nicht machbar,

Nein, das sagt man nicht so und es gibt auch auf der ganzen Welt keinen Stehgreif, vermutlich, weil ein stehender Greif keine Besonderheit darstellt, ebensowenig wie es ein Fahrauto oder ein Liegehund tun würde.
def
Re: Der Fan-Sonderverkehr
14.07.2014 18:04
Hallo zusammen,

nach längerem Mitlesen habe ich mich entschlossen, hier auch einen Account anzulegen. Einige kennen mich vielleicht aus Sendungen wie... aus DSO, wo ich unter dem gleichen Pseudonym auftrete.

Zum Inhaltlichen:

@ Beförderungsfall Nr. 8821: Du hast jetzt aber schon den Kern von Lopis Aussage ignoriert. Es kann nicht sein, dass sich ein privater Veranstalter dumm und dämlich verdient und die Allgemeinheit dann die Kosten für den Abtransport seiner Kundschaft zu übernehmen hat. So sehr ich die Unflexibilität der BVG bei Großereignissen auch kritisiere.
Zitat
BimKutscher
Zitat
Logital
Nein, nein und nochmals nein. Das stimmt nicht und wird durch ständiges Wiederholen in Nahverkehrsforen nicht richtiger. Die BVG hat die Initiativpflicht auf besonderen Verkehrsbedarf auf eigene Initiative zu reagieren.

Das tut sie seit Jahren schon nicht mehr, genauso wie die S-Bahn es nicht tut. Gestern aber auf Einzelinitiative noch versucht wurde, einige - auf den Zügen übernachtenden Triebfahrzeugführer - zu Sonderfahrten heranzuziehen. Beschwer Dich bitte nicht bei der S-Bahn oder BVG. Solange die Betriebe nicht wissen, ob sie diesen Zusatzverkehr bezahlt bekommen, wird eben in dieser Provinzhauptstadt kein Sonderverkehr gefahren. Spontan geht bei der BVG sowieso nichts. Bei der U-Bahn enden zu Betriebsschluss die Dienste der Zugfahrer und zu Betriebsbeginn fangen die Frühschichten an, wer hätte also gestern bitte Sonderzüge fahren sollen? Die wenigen Zugprüfer, Bahnhofsmanager, der Bahnhhofsschließdienst?

Die Herren Betriebsleiter U-Bahn und Bus hätten ja auch einmal erwägen können, die freiwillige Mehrarbeit ihres Fahrpersonals durch einen netten Grillabend auf dem Betriebshof oder ähnliche unkonventionelle Aktionen zu honorieren. So hätten sich meiner Einschätzung nach sehr wohl Leute für ein paar zusätzliche Fahrten finden lassen. Solche Betriebsfeiern o. ä. motivieren nämlich oftmals noch deutlich stärker als irgendwelche streng nach Tarifvertrag abgerechneten Zulagen, Freizeitausgleiche etc..

Irgendwie scheint mir in diesem Land der Sinn für spontane und gleichzeitig pragmatische Lösungen abhanden gekommen zu sein. In den Tagen nach dem 09.11.1989 ging'a doch auch ohne das sture Pochen auf Arbeitszeiten und Dienstwege...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Die Herren Betriebsleiter U-Bahn und Bus hätten ja auch einmal erwägen können, die freiwillige Mehrarbeit ihres Fahrpersonals durch einen netten Grillabend auf dem Betriebshof oder ähnliche unkonventionelle Aktionen zu honorieren. So hätten sich meiner Einschätzung nach sehr wohl Leute für ein paar zusätzliche Fahrten finden lassen. Solche Betriebsfeiern o. ä. motivieren nämlich oftmals noch deutlich stärker als irgendwelche streng nach Tarifvertrag abgerechneten Zulagen, Freizeitausgleiche etc..

Irgendwie scheint mir in diesem Land der Sinn für spontane und gleichzeitig pragmatische Lösungen abhanden gekommen zu sein. In den Tagen nach dem 09.11.1989 ging'a doch auch ohne das sture Pochen auf Arbeitszeiten und Dienstwege...

Ich glaube nicht, dass sich da viele freiwillig gemeldet hätten. Es war WM-Endspiel. Da waren doch min. 90% der Mitarbeiter froh wenn sie das Spiel schauen konnten und nicht arbeiten mussten. Da entschädigt keine Grillwurst. Die anderen 10 % haben wahrscheinlich eh schon Dienst geschoben.
Zitat
Lopi2000
Zum einen muss man natürlich eine Sondernutzungsgenehmigung einholen, bevor man eine Bundesstraße für eine Veranstaltung sperren kann und zum anderen macht es für den Veranstaltungsverkehr schon einen Unterschied, ob es eine Veranstaltung mit 10.000 oder mit 250.000 Besuchern ist.
Zitat
def
@ Beförderungsfall Nr. 8821: Du hast jetzt aber schon den Kern von Lopis Aussage ignoriert. Es kann nicht sein, dass sich ein privater Veranstalter dumm und dämlich verdient und die Allgemeinheit dann die Kosten für den Abtransport seiner Kundschaft zu übernehmen hat. So sehr ich die Unflexibilität der BVG bei Großereignissen auch kritisiere.
Es war ein Großereignis, dass einen Großteil des Stadtgebietes umfasste. "Ein privater Veranstalter" ist es ganz sicher nicht gewesen. Wer gestern an der Warschauer Straße aus Richtung Ostkreuz mit der S-Bahn gekommen ist, der war sicher nicht auf der Fanmeile...
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Es war ein Großereignis, dass einen Großteil des Stadtgebietes umfasste. "Ein privater Veranstalter" ist es ganz sicher nicht gewesen. Wer gestern an der Warschauer Straße aus Richtung Ostkreuz mit der S-Bahn gekommen ist, der war sicher nicht auf der Fanmeile...

Das Ereignis fand in 10.000 km Entfernung statt und wurde flächendeckend im TV übertragen. Es gab einige Großveranstaltungen privater Veranstalter bei denen viele Menschen unterwegs waren und die in der Größe und dem Verkehrsaufkommen nicht ausreichend planerischen Vorlauf hatten und dazu etliche Störfaktoren für den Straßenverkehr, so dass abzusehen war, dass das Verkehrsangebot grenzwertig sein würde.
Jay
Re: Der Fan-Sonderverkehr
14.07.2014 18:44
Zitat
BimKutscher
Zitat
Logital
Nein, nein und nochmals nein. Das stimmt nicht und wird durch ständiges Wiederholen in Nahverkehrsforen nicht richtiger. Die BVG hat die Initiativpflicht auf besonderen Verkehrsbedarf auf eigene Initiative zu reagieren.

Das tut sie seit Jahren schon nicht mehr, genauso wie die S-Bahn es nicht tut. Gestern aber auf Einzelinitiative noch versucht wurde, einige - auf den Zügen übernachtenden Triebfahrzeugführer - zu Sonderfahrten heranzuziehen. Beschwer Dich bitte nicht bei der S-Bahn oder BVG. Solange die Betriebe nicht wissen, ob sie diesen Zusatzverkehr bezahlt bekommen, wird eben in dieser Provinzhauptstadt kein Sonderverkehr gefahren. Spontan geht bei der BVG sowieso nichts. Bei der U-Bahn enden zu Betriebsschluss die Dienste der Zugfahrer und zu Betriebsbeginn fangen die Frühschichten an, wer hätte also gestern bitte Sonderzüge fahren sollen? Die wenigen Zugprüfer, Bahnhofsmanager, der Bahnhhofsschließdienst?

Veranstaltungsverkehre werden der BVG pauschal im Rahmen des Verkehrsvertrags vergütet. Wenn die dort bereitgestellten Kontingente nicht ausreichen, dann ist es Sache der BVG-Führung dies dem Aufgabenträger mitzuteilen und eine höhere Zuweisung zu erreichen, statt ihre Fahrgäste (und nachgeordneten Ebenen) einfach im Regen stehen zu lassen. Wenn aber die Angebotsplaner noch nicht mal den Spielplan kennen und wissen, wann sie nachsteuern müssten, dann läuft da so einiges schief.

Zitat

Bei der S-Bahn bleibt das Personal der Nachtdienste auf den Zügen und steigt erst wieder gegen 6 Uhr, somit konnten wir wenigstens ein paar wenige Zusatzzüge noch einlegen. Es hat aber hinten und vorne nicht gereicht und auf der Stadtbahn mussten die Bauarbeiten begonnen werden.
Immerhin hat die S-Bahn reagiert und sogar den Beginn der Baustelle verzögert, statt den Kopf in den Sand zu stecken. Und selbstverständlich geht die S-Bahn dafür auch nicht leer aus. Solche Sonderleistungen werden im Gespräch mit dem Aufgabenträger im Rahmen der Malus-Abrechnung ausgeglichen.

Zitat

Wenn man einen Sonderverkehr hätte fahren wollen, wäre es nur mit zusätzlichem Personal gegangen. Das bedingt die Erstellung von Dienstplänen, Fahrplänen und der Genehmigungen der Betriebs- und Personalräte der jeweiligen Verkehrsbetriebe. So etwas bedingt jedoch mindestens 14 Tage Vorlauf, was durchaus realisierbar gewesen wäre.

"Richtige" Zusatzverkehre hätten in der Tat zusätzliches Personal benötigt. Selbstverständlich kann aber auch kurzfristig reagiert werden. Die entsprechenden Vereinbarungen zur Mitbestimmung lassen Ausnahmen zu. Deine "mindestens 14 Tage" sind der Regelweg, der im Sonderfall nicht gilt. Operativ kann die Dienstzeit bis an das gesetzlich zulässige Maximum, in bestimmten Ausnahmefällen sogar darüber hinaus, verlängert werden. Natürlich wird dies zunächst auf freiwilliger Basis getan, kann aber unter Umständen auch angewiesen werden.

Zitat

Das Kranke an diesem Verkehrsvertrag ist, dass jegliches operatives Ereignis völlig ignoriert wurde und die diensthabenden Leitstellenmitarbeiter einen Teufel tun werden, unbestellten Verkehr einzurichten. Welchem Druck so ein Schichtleiter in den jeweiligen Leitstellen ausgesetzt ist, möchtest Du Dir lieber nicht vorstellen!

Das ist eben grundweg falsch. Die Verkehrsverträge legen die operative Verantwortung gezielt in die Hände der Verkehrsunternehmen, weil man der Meinung war, dass die besser wüssten, wie auf so ein Ereignis zu reagieren sei und man so zudem eine romanfüllende umständliche und trotzdem nicht alle Möglichkeiten umfassende Regelung umgangen hat. Wie oben geschrieben, erfolgt sehr wohl eine Abrechnung solcher Sonderverkehre. Bei strenger Auslegung des AEG bzw. PBefG sind sie dazu sogar ohnehin verpflichtet und man könnte dem Unternehmen BVG für ihre gestrige (Nicht-)Leistung einen Gesetzesverstoß unterstellen.

Ja, Leitstellenmitarbeiter sind in der Hinsicht die (Vor)letzten in der Kette. Selbstverständlich richten sie aber unbestellte Verkehre ein - sogar regelmäßig immer dann, wenn irgendwo eine Störung auftritt und ein Ersatzverkehr organisiert werden muss. Wer dem Druck in der Leitstelle nicht stand hält, der besetzt die falsche Stelle und sollte um Versetzung in einen anderen Bereich bitten.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Jay
Re: Der Fan-Sonderverkehr
14.07.2014 18:52
Zitat
dirk_b
[...]
Ich glaube nicht, dass sich da viele freiwillig gemeldet hätten. Es war WM-Endspiel. Da waren doch min. 90% der Mitarbeiter froh wenn sie das Spiel schauen konnten und nicht arbeiten mussten. Da entschädigt keine Grillwurst. Die anderen 10 % haben wahrscheinlich eh schon Dienst geschoben.

Wenn mir mein Arbeitgeber mich gefragt und mir die Möglichkeit zum "public viewing" in einer Betriebsstätte gegeben hätte, dann wäre ich auch bereit gewesen nach Abpfiff auf den Bock zu hüpfen, die Leitstelle zu verstärken oder irgendwo vor Ort operativ um den Betriebsablauf zu kümmern. Es geht doch gerade nicht um die Spielzeit selbst, sondern um die Stunden dannach. Die Grillwurst hätte es also schon zum Spielgenuss geben können. ;-)

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Arnd Hellinger
Die Herren Betriebsleiter U-Bahn und Bus hätten ja auch einmal erwägen können, die freiwillige Mehrarbeit ihres Fahrpersonals durch einen netten Grillabend auf dem Betriebshof oder ähnliche unkonventionelle Aktionen zu honorieren. So hätten sich meiner Einschätzung nach sehr wohl Leute für ein paar zusätzliche Fahrten finden lassen. Solche Betriebsfeiern o. ä. motivieren nämlich oftmals noch deutlich stärker als irgendwelche streng nach Tarifvertrag abgerechneten Zulagen, Freizeitausgleiche etc..

Irgendwie scheint mir in diesem Land der Sinn für spontane und gleichzeitig pragmatische Lösungen abhanden gekommen zu sein. In den Tagen nach dem 09.11.1989 ging'a doch auch ohne das sture Pochen auf Arbeitszeiten und Dienstwege...

Damals...waren es auch noch andere Zeiten...ein "Familienbetrieb" mit motivierten Mitarbeitern, die zu ihrer Firma standen. Es gab genug Personal, was da auch noch Lust hatte, für die Firma und die Fahrgäste Sonderschichten zu schieben, wurde ja auch sicher gut bezahlt.
Heute... knallhart geführtes Wirtschaftsunternehmen, die Führungsetage kümmert sich einen Scheiss um die Mitarbeiter. Wichtig sind die Zahlen am Jahresende, die schwarze 0 muss stehen. Personaldecke aufs notwendigste reduziert, Überstunden oder Sonderschichten werden gut bezahlt ? Nee, da gibts nur noch nen Appel und ein Ei.
Dank und Lob von den Vorgesetzten ? Ist ja wie ein Sechser im Lotto...und wer es sich nicht vorstellen kann, soll sich doch mal bei der BVG bewerben...

___
Gute Nacht, Forum!
Zitat
Jay
[...], statt ihre Fahrgäste (und nachgeordneten Ebenen) einfach im Regen stehen zu lassen. Wenn aber die Angebotsplaner noch nicht mal den Spielplan kennen und wissen, wann sie nachsteuern müssten, dann läuft da so einiges schief.
Wenn hier jemand "Gäste" im Regen stehengelassen hat, dann waren es doch wohl die Veranstalter diverser Privatveranstaltungen wie "Fanmeile" oder "Couch auf dem Rasen". Wurde dort von den Veranstaltern etwa nicht darüber informiert, dass man sich leider nicht darum gekümmert hat, den Besuchern einen Heimweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu organisieren? Finde ich ganz schön frech und rücksichtslos: Man lädt Leute ein, lässt sie bei sich konsumieren und Geld ausgeben - was danach geschieht, ist einem egal.

Im übrigen: Jeder, der zu diesen Veranstaltungen ging, wusste doch im Vorfeld, worauf er sich einlässt, da ja kein Sonderverkehr versprochen worden war. Wer so naiv ist, irgendwohin zu gehen und sich nicht über die Rückkehrmöglicheiten informiert, ist doch selber schuld! Bei der heute üblichen Vollkasko-Mentalität wird es aber auch in Zukunft viele Menschen geben, die wie die Lemminge losrennen, wenn sie jemand ruft und sich dann später wundern, dass man sie nicht vollständig umsorgt...

Gruß
Salzfisch
Zitat
Lopi2000
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Es war ein Großereignis, dass einen Großteil des Stadtgebietes umfasste. "Ein privater Veranstalter" ist es ganz sicher nicht gewesen. Wer gestern an der Warschauer Straße aus Richtung Ostkreuz mit der S-Bahn gekommen ist, der war sicher nicht auf der Fanmeile...
Das Ereignis fand in 10.000 km Entfernung statt und wurde flächendeckend im TV übertragen. Es gab einige Großveranstaltungen privater Veranstalter bei denen viele Menschen unterwegs waren und die in der Größe und dem Verkehrsaufkommen nicht ausreichend planerischen Vorlauf hatten und dazu etliche Störfaktoren für den Straßenverkehr, so dass abzusehen war, dass das Verkehrsangebot grenzwertig sein würde.
Was braucht man denn an planerischem Vorlauf? Seit wann standen die Spieltermine fest? Wir hatten von Anfang an eine realistische Chance, ins Finale zu kommen. Da hätte man schon den Plan B in der Schublade liegen haben können. Zumal es auch nicht wirklich überrascht hat, dass sich viele Menschen auf der Fanmeile, in X-berg, F-Hain, Mitte und in anderen "üblichen feierverdächtigen" Stadtteilen bewegen würde.
Viel lustiger und interessanter ist die Frage wie man morgen reagiert...

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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.07.2014 19:38 von Grenko.
Joe
Re: Der Fan-Sonderverkehr
14.07.2014 20:58
Zitat
Grenko
Viel lustiger und interessanter ist die Frage wie man morgen reagiert...

Im Normalfall sollte nach Veranstaltungsende noch nicht Betriebsschluß sein... ;-)
Zitat
Grenko
Viel lustiger und interessanter ist die Frage wie man morgen reagiert...

Die BVG kündigt an, direkt auf die Fanmeile zu fahren: Die Linie M85 wird laut den Verkehrsmeldungen nur noch bis morgen früh um 4 Uhr umgeleitet. ;-)
Dieses Thema wurde beendet.