Muss ich bezahlen? 19.08.2014 18:41 |
Re: Muss ich bezahlen? 19.08.2014 18:42 |
Re: Muss ich bezahlen? 19.08.2014 18:48 |
Zitat
Logital
Lege Widerspruch ein, verlängere deinen Berlinpass, lege diesen vor und zahle die ermäßigten 7 €.
Re: Muss ich bezahlen? 19.08.2014 20:05 |
Re: Muss ich bezahlen? 19.08.2014 22:12 |
Re: Muss ich bezahlen? 19.08.2014 22:42 |
Zitat
Finwe
Folgene Situaton, ich wurde kontrolliert, zeigte mein S Ticket vor, der dazugehörige "berlinpass" war leider nicht mehr gültig, nun soll ich 40 Euro bezahlen. Ich ging davon aus, dass wenn ich den Berlinpass verlängern lasse nur die 8 Euro bezahlen muss, man sagte mir dass das nicht so ist.
Soll ich nun Widerspruch einlegen oder würde das eh nichts bringen?
Vielen Dank, LG.
Re: Muss ich bezahlen? 20.08.2014 07:44 |
Re: Muss ich bezahlen? 20.08.2014 09:47 |
Re: Muss ich bezahlen? 20.08.2014 10:50 |
Auch eine Abo-Fahrkarte? Die BVG hat da doch die Daten der Abo-Kunden vorliegen.Zitat
Jay
Du musst die gültige Fahrkarte innerhalb von 7 Tagen beim Verkehrsunternehmen vorlegen.
Re: Muss ich bezahlen? 20.08.2014 11:21 |
Re: Muss ich bezahlen? 20.08.2014 11:41 |
Zitat
Marc1
Ich hatte da auch mal was nettes.
In der S Bahn kontrolliert, durfte erstmal 7€ zahlen weil das Datum meiner Trägerkarte abgeblättert ist. [...]
Re: Muss ich bezahlen? 20.08.2014 12:23 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Auch eine Abo-Fahrkarte? Die BVG hat da doch die Daten der Abo-Kunden vorliegen.Zitat
Jay
Du musst die gültige Fahrkarte innerhalb von 7 Tagen beim Verkehrsunternehmen vorlegen.
Re: Muss ich bezahlen? 20.08.2014 12:48 |
Re: Muss ich bezahlen? 20.08.2014 12:50 |
Re: Muss ich bezahlen? 20.08.2014 13:17 |
Zitat
Jay
IMMER! Bei den übertragbaren Fahrkarten ist es sogar reine Kulanz,
Re: Muss ich bezahlen? 20.08.2014 15:53 |
Na weil das halt hinterwäldlerisches Beamtendenken ist. Wir reden hier immerhin über zahlende, ehrliche Kunden, die wegen eines Formfehlers zu Schwarzfahrern gemacht werden.Zitat
B-V 3313
Wieso ist das Quatsch? Es ist reine Kulanz seitens der VUs, bei übertragbaren Karten überhaupt auf die 40€ zu verzichten.
Re: Muss ich bezahlen? 20.08.2014 17:59 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Na weil das halt hinterwäldlerisches Beamtendenken ist. Wir reden hier immerhin über zahlende, ehrliche Kunden, die wegen eines Formfehlers zu Schwarzfahrern gemacht werden.Zitat
B-V 3313
Wieso ist das Quatsch? Es ist reine Kulanz seitens der VUs, bei übertragbaren Karten überhaupt auf die 40€ zu verzichten.
Wie gesagt wäre es schon ein deutlicher Fortschritt, wenn Abos alternativ auch personengebunden verkauft würden. Wobei das ja nicht so schwer sein kann, da die Firmentickets ja bereits als personengebundener Fahrschein realisiert sind.
Re: Muss ich bezahlen? 20.08.2014 18:38 |
Zitat
Jay
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Auch eine Abo-Fahrkarte? Die BVG hat da doch die Daten der Abo-Kunden vorliegen.Zitat
Jay
Du musst die gültige Fahrkarte innerhalb von 7 Tagen beim Verkehrsunternehmen vorlegen.
IMMER!
Zitat
Jay
Bei den übertragbaren Fahrkarten ist es sogar reine Kulanz, denn während du erwischt wurdest, könnte ja jemand anderes mit deiner Fahrkarte gefahren sein.
Zitat
Jay
Oder Nachsicht von der Polizei, wenn du bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle keine Fahrzeugpapiere und/oder Fahrerlaubnis dabei hast?
Re: Muss ich bezahlen? 20.08.2014 18:41 |
Re: Muss ich bezahlen? 20.08.2014 21:03 |
Der entscheidend Punkt ist doch eher, warum ich das Ticket nachzeigen soll! Die BVG hat die Daten ihrer Abo-Kunden. Es gibt daher keinen Grund, sich bei Einzelfällen vom Kunden das Ticket in Natura zeigen zu lassen.Zitat
Jay
Der entscheidene Punkt ist der, dass du das Ticket bei einer Kontrolle NICHT vorzeigen konntest und es deswegen nachZEIGEN sollst.
Ob Du es glaubst oder nicht, aber für Abo-Inhaber klappt genau das in Museen, Theatern oder Konzerthäusern extrem gut. Aber da ist man ja auch treuer Kunde und nicht lästiger Beförderungsfall.Zitat
Jay
Erwartest du eigentlich auch ins Kino, Theater oder Konzert gelassen zu werden, wenn du deine Eintrittskarte zu Hause vergessen hast?
Völlige Idiotie ist also okay, sofern sie in Form einer AGB manifestiert ist?Zitat
Jay
Mit dem Erwerb des Tickets und spätestens mit dem Betreten des Fahrzeugs hast du die AGB in Form der Beförderungsbedingungen anerkannt. Das vergessen des Tickets hat auch definitiv nicht der Verkehrsunternehmen zu verantworten, insofern sehe ich da keinen Grund zur Beschwerde.
Wir reden glaube ich völlig aneinander vorbei. Was für eine Kulanz meinst Du?Zitat
B-V 3313
Ja, aber du hast keinen Anspruch auf diese Kulanz. Ist das so schwer zu verstehen?