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Muss ich bezahlen?
geschrieben von Finwe 
Muss ich bezahlen?
19.08.2014 18:41
Folgene Situaton, ich wurde kontrolliert, zeigte mein S Ticket vor, der dazugehörige "berlinpass" war leider nicht mehr gültig, nun soll ich 40 Euro bezahlen. Ich ging davon aus, dass wenn ich den Berlinpass verlängern lasse nur die 8 Euro bezahlen muss, man sagte mir dass das nicht so ist.

Soll ich nun Widerspruch einlegen oder würde das eh nichts bringen?

Vielen Dank, LG.
Re: Muss ich bezahlen?
19.08.2014 18:42
Lege Widerspruch ein, verlängere deinen Berlinpass, lege diesen vor und zahle die ermäßigten 7 €.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Re: Muss ich bezahlen?
19.08.2014 18:48
Zitat
Logital
Lege Widerspruch ein, verlängere deinen Berlinpass, lege diesen vor und zahle die ermäßigten 7 €.

Ja. Würde ich auch so machen. Und das möglichst schnell, nicht schleifen lassen! Sollte wenige Tage nach Kontrolltag alles abgeschlossen werden. Denn: sobald der Vorfall nach etwa 7 Tagen beim Inkasso landet, wird aus der Kleinigkeit ein Streitfall im Full-Time-Job.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.08.2014 18:49 von DonChaos.
Re: Muss ich bezahlen?
19.08.2014 20:05
Rein theoretisch müsstest Du die 40€ bezahlen, denn Du warst zum Kontrollzeitpunkt nicht berechtigt (wegen abgelaufenen BerlinPass) ein Berlin Ticket S zu benutzen.
Aber: Wie schon gesagt wurde, lass am Besten gleich morgen deinen "BerlinPass" in deinem Bürgeramt verlängern (aktuellen und gültigen Bewilligungsbescheid des Jobcenters mitnehmen!) und lege dann Widerspruch bei dem Verkehrsunternehmen ein wo Du kontrolliert worden bist, also ... ->

Z.B. vorab schon mal hier: -> BVG.de/Erhöhtes-Beförderungsentgelt (EBE) (Web-Kontaktformular)

BVG-Kundenbüro EBE: Holzmarktstr./An der Michaelbrücke (Geöffnet: Mo-Do 09:00 - 18:00h, Fr. nur bis 14:00h)

S-Bahn Kundenbüro EBE: Ostbahnhof (Galerie) Am Ostbahnhof (Geöffnet: Mo-Do 08:00 - 20:00h, Fr. nur bis 18:00h)
E-Mail: ebe@s-bahn-berlin.de
S-Bahn Berlin.de/EBE

Ich empfehle aber die persönliche Vorsprache beim entsprechenden Verkehrsunternehmen.

Also die Zeit läuft, denn wenn es erst zum Inkassounternehmen weitergereicht wird, dann wird's richtig teuer (das wurde ja grad' erst hier irgendwo gepostet).
Re: Muss ich bezahlen?
19.08.2014 22:12
Wer hat gesagt, dass das nicht möglich sei?

Die Kontrolleure. Da würde ich nichts drauf geben. Die wollen so viel wie möglich 40€ Bescheide ausgeben, weil das besser für die Quote ist...

Ich würde den BerlinPass einfach verlängern lassen und dann beides vorzeigen. Beim Verlängern des BerlinPasses wird auch kein Ausstelldatum eingetragen, so dass das niemand merkt.

Da das BerlinTicket S eine personengebundene Fahrkarte ist, kann man diese Fahrkarte sogar später nachzeigen, wenn man Sie ganz vergessen hat.

Gruß fairsein
Jay
Re: Muss ich bezahlen?
19.08.2014 22:42
Zitat
Finwe
Folgene Situaton, ich wurde kontrolliert, zeigte mein S Ticket vor, der dazugehörige "berlinpass" war leider nicht mehr gültig, nun soll ich 40 Euro bezahlen. Ich ging davon aus, dass wenn ich den Berlinpass verlängern lasse nur die 8 Euro bezahlen muss, man sagte mir dass das nicht so ist.

Soll ich nun Widerspruch einlegen oder würde das eh nichts bringen?

Vielen Dank, LG.

Wie schon andere fragten: Wer ist "man"? Der Kontrolleur, oder warst du bereits beim Verkehrsunternehmen und bist dort abgelehnt worden?

Im ersteren Fall INNERHALB der 7 Tage-Frist beim Verkehrsunternehmen melden. Wichtig ist ersteinmal überhaupt in Kontakt zu treten. Dann lässt sich ggf. auch eine Fristverlängerung für das Nachreichen erwirken.

Nächste Stufe sind die 14 Tage, in denen die 40 € zu zahlen wären. Auch in dieser Frist lässt sich noch die Ermäßigung auf 7 Euro erreichen. Auch hier wichtig: Offensiv an das Verkehrsunternehmen wenden und Klärungswillen aufzeigen. So lässt sich das weitere Verfahren anhalten!

Erfolgt innerhalb der 14 Tage kein Kontakt, dann geht das Ding an ein Inkassounternehmen, das dann keine 40, sondern etwa 80-90 Euro haben will. Auch wenn du dann eine Klärung mit dem Verkehrsunternehmen erreichst, werden dir zwar die 40 Euro, nicht aber die Inkassokosten erlassen.

Also unbedingt mit dem Verkehrsunternehmen in Kontakt treten, damit KEIN Inkassoverfahren eingeleitet wird!

Sollte das Verkehrsunternehmen ein Nachreichen und die Ermäßigung auf 7 Euro endgültig verweigern, dann steht dir der Weg zur Schlichtungsstelle (https://soep-online.de/) offen. Auch darüber unbedingt das Verkehrsunternehmen informieren, damit das Verfahren während der Schlichtung angehalten wird.

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Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.08.2014 22:43 von Jay.
Leider wissen nicht alle Kontrolleure richtig Bescheid. Ich wurde mal kontrolliert als ich meine Abo-Karte mal nicht dabei hatte. Da ich zum allersten mal als 'Graufahrer' ertappt wurde, wusste ich auch nicht Bescheid, wie es weiter ging. Der Kontrolleur versicherte mir, daß ich als Abokarteninhaber nur die €7 zahlen müsse; dies könne er natürlich nicht entscheiden, sondern nur die BVG, und ich sollte auf Kontakt von der BVG warten.

Nach ein paar Wochen bekam ich tatsächlich ein Bescheid von der BVG - zusätzlich zur €7 sollte ich ein Mahngebühr bezahlen, weil ich nicht schell genug bezahlt hatte. Ich rief an und protestierte daß ich keine Rechnung oder Bescheid bekommen hatte, also wie hätte ich wissen sollen, wieviel und wann ich zu zahlen hätte, und daß der Kontrolleur mir geraten hatte, auf einen Bescheid zu warten; all dies interressierte die BVG-Dame nicht - ich sei ja der Bösewicht hier; ich hätte sofort zahlen müssen, und damit basta.

So weiss ich es jetzt: ein ohne seine Abokarte ertappter Abonnent sollte sofort €7 überweisen, ohne auf eine Bestätigung zu warten, daß er tatsächlich €7 anstatt €40 zu zahlen hat, egal, was der Kontrolleur sagt, denn er hat nicht das Sagen.

Außerdem hieß es, daß die €7 für Abonnenten nur einmal im Jahr gilt; beim zweiten Mal, sind €40 fällig.
Jay
Re: Muss ich bezahlen?
20.08.2014 09:47
@Ruhlebener: Nein, überweisen allein reicht nicht! Du musst die gültige Fahrkarte innerhalb von 7 Tagen beim Verkehrsunternehmen vorlegen. Nur dann gilt die Ermäßigung auf 7 Euro!

Das sollten inzwischen aber eigentlich auch alle Kontrolleure wissen. Zumindest hab ich das bisher immer so mitbekommen, wenn um mich herum jemand "erwischt" wurde. Ansonsten steht, wie oben geschrieben, die Schlichtungsstelle zur Verfügung, die meist (aber nicht immer!) im Sinne des Fahrgastes entscheidet.

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Zitat
Jay
Du musst die gültige Fahrkarte innerhalb von 7 Tagen beim Verkehrsunternehmen vorlegen.
Auch eine Abo-Fahrkarte? Die BVG hat da doch die Daten der Abo-Kunden vorliegen.
Re: Muss ich bezahlen?
20.08.2014 11:21
Ich hatte da auch mal was nettes.
In der S Bahn kontrolliert, durfte erstmal 7€ zahlen weil das Datum meiner Trägerkarte abgeblättert ist. Der Kontrolleur meinte ich muss nur eine neue machen lassen, dann bleibt es bei den 7 Euro. Joa im BVG Kundenzentrum mir eine neue gemacht, vorher nochmal meine Situation geschildert mit der selben Antwort dass es reicht dass ich mir eine neue mache. Die alte Trägerkarte logischerweise weggeschmissen. Dann auf zum Ostbahnhof wo mir verklickert wurde dass ich die alte Trägerkarte mit neuem Datum hätte versehen müssen. Jetzt waren 40 Euro fällig, einfach weil ich an zwei Menschen geraten bin, die offensichtlich in der Hinsicht keine Ahnung hatten.
Re: Muss ich bezahlen?
20.08.2014 11:41
Zitat
Marc1
Ich hatte da auch mal was nettes.
In der S Bahn kontrolliert, durfte erstmal 7€ zahlen weil das Datum meiner Trägerkarte abgeblättert ist. [...]

Aber nicht an den Kontrolleur oder?

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Jay
Re: Muss ich bezahlen?
20.08.2014 12:23
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Zitat
Jay
Du musst die gültige Fahrkarte innerhalb von 7 Tagen beim Verkehrsunternehmen vorlegen.
Auch eine Abo-Fahrkarte? Die BVG hat da doch die Daten der Abo-Kunden vorliegen.

IMMER! Bei den übertragbaren Fahrkarten ist es sogar reine Kulanz, denn während du erwischt wurdest, könnte ja jemand anderes mit deiner Fahrkarte gefahren sein. Du könntest das Ding auch verloren haben. Es geht dabei ja gerade darum, dass die Fahrkarte vorgelegt wird, also auch wirklich real bei dir vorhanden ist.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Was ein kundenunfreundlicher Quatsch.

Zumal man ja eine personengebundene Monatskarte als normaler Kunde nicht mal erwerben kann - beim VRR kann man sich z.B. entscheiden, ob man eine personengebundene oder übertragbare Karte möchte.

Zum Glück habe ich wenigstens ein Firmenticket.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.08.2014 12:51 von Beförderungsfall Nr. 8821.
Re: Muss ich bezahlen?
20.08.2014 12:50
Wieso ist das Quatsch? Es ist reine Kulanz seitens der VUs, bei übertragbaren Karten überhaupt auf die 40€ zu verzichten.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Re: Muss ich bezahlen?
20.08.2014 13:17
Zitat
Jay

IMMER! Bei den übertragbaren Fahrkarten ist es sogar reine Kulanz,

Das kommt drauf an wo er erwischt wurde. Bei Verkehrsmittel des Verkehrsträger Straße sind die 7€ tatsächlich auf die persönliche Zeitkarte eingegrenzt. Siehe § 7 der BefBedV [www.gesetze-im-internet.de]

Wenn er aber in der Eisenbahn erwischt wird, reicht auch die unpersönliche Zeitkarte, da die EVO nicht die Einschränkung auf persönliche Zeitkarten macht. Siehe § 12 Abs. 3 EVO [www.gesetze-im-internet.de]

Beispielsweise in diesem Rechtsfall ausjuristiert.
[www.kreiszeitung.de]

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.08.2014 13:21 von Logital.
Zitat
B-V 3313
Wieso ist das Quatsch? Es ist reine Kulanz seitens der VUs, bei übertragbaren Karten überhaupt auf die 40€ zu verzichten.
Na weil das halt hinterwäldlerisches Beamtendenken ist. Wir reden hier immerhin über zahlende, ehrliche Kunden, die wegen eines Formfehlers zu Schwarzfahrern gemacht werden.
Wie gesagt wäre es schon ein deutlicher Fortschritt, wenn Abos alternativ auch personengebunden verkauft würden. Wobei das ja nicht so schwer sein kann, da die Firmentickets ja bereits als personengebundener Fahrschein realisiert sind.
Jay
Re: Muss ich bezahlen?
20.08.2014 17:59
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Zitat
B-V 3313
Wieso ist das Quatsch? Es ist reine Kulanz seitens der VUs, bei übertragbaren Karten überhaupt auf die 40€ zu verzichten.
Na weil das halt hinterwäldlerisches Beamtendenken ist. Wir reden hier immerhin über zahlende, ehrliche Kunden, die wegen eines Formfehlers zu Schwarzfahrern gemacht werden.
Wie gesagt wäre es schon ein deutlicher Fortschritt, wenn Abos alternativ auch personengebunden verkauft würden. Wobei das ja nicht so schwer sein kann, da die Firmentickets ja bereits als personengebundener Fahrschein realisiert sind.

Der entscheidene Punkt ist der, dass du das Ticket bei einer Kontrolle NICHT vorzeigen konntest und es deswegen nachZEIGEN sollst. Das funktioniert aber nunmal nur, wenn dein Ticket und du sich zu der dafür vorgesehenen Stelle begeben, oder erwartest du, dass jemand bei dir zu Hause vorbeikommt, um die Echtheit deines Tickets zu überprüfen? Alternativ kannst du natürlich auch einfach die 40 Euro überweisen und auf die Rennerei verzichten, die du selbst ja verursacht hast.

Erwartest du eigentlich auch ins Kino, Theater oder Konzert gelassen zu werden, wenn du deine Eintrittskarte zu Hause vergessen hast? Oder Nachsicht von der Polizei, wenn du bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle keine Fahrzeugpapiere und/oder Fahrerlaubnis dabei hast? Mit dem Erwerb des Tickets und spätestens mit dem Betreten des Fahrzeugs hast du die AGB in Form der Beförderungsbedingungen anerkannt. Das vergessen des Tickets hat auch definitiv nicht der Verkehrsunternehmen zu verantworten, insofern sehe ich da keinen Grund zur Beschwerde.

Davon abgesehen sehe ich durchaus Reformbedarf im Umgang mit den EBE-Fällen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Zitat
Jay
Du musst die gültige Fahrkarte innerhalb von 7 Tagen beim Verkehrsunternehmen vorlegen.
Auch eine Abo-Fahrkarte? Die BVG hat da doch die Daten der Abo-Kunden vorliegen.

IMMER!

Mir blieb dies mindestens erspart - ich mußte nirgends hin etwas vorzeigen.

Zitat
Jay
Bei den übertragbaren Fahrkarten ist es sogar reine Kulanz, denn während du erwischt wurdest, könnte ja jemand anderes mit deiner Fahrkarte gefahren sein.

Das hat die BVG-Dame am Telefon mir auch sofort unterstellt. Sie hatte wohl schon jede denkliche Ausrede hundertmal gehört, und glaubte nicht mehr, daß jemand seine Karte tatsächlich einfach mal vergessen kann.

Zitat
Jay
Oder Nachsicht von der Polizei, wenn du bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle keine Fahrzeugpapiere und/oder Fahrerlaubnis dabei hast?

Kann aber auch vorkommen - ich meine, daß die Polizei Nachsicht hat wenn man die Fahrzeugpapier nicht dabei hat (kann mal vorkommen, wenn mehrere Familienmitglieder den Wagen benutzen.
Re: Muss ich bezahlen?
20.08.2014 18:41
Ja, aber du hast keinen Anspruch auf diese Kulanz. Ist das so schwer zu verstehen?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Jay
Der entscheidene Punkt ist der, dass du das Ticket bei einer Kontrolle NICHT vorzeigen konntest und es deswegen nachZEIGEN sollst.
Der entscheidend Punkt ist doch eher, warum ich das Ticket nachzeigen soll! Die BVG hat die Daten ihrer Abo-Kunden. Es gibt daher keinen Grund, sich bei Einzelfällen vom Kunden das Ticket in Natura zeigen zu lassen.
Das nachträgliche Vorzeigen des Tickets verhindert auch nicht, dass am Tag der Kontrolle das Ticket an jemand drittes verliehen wurde.

Noch irrwitziger ist es bei Firmentickets, die Dank Foto und Namensnennung von niemand anderen genutzt werden kann. Folglich braucht die BVG in keinem Fall das Ticket sehen um festzustellen, dass ein gültiges Ticket zur Zeit der Kontrolle vorhanden war.

Zumal man bestimmt auch zudem Verwaltungskosten spart, wenn man den kundenfreundlichsten Weg einschlägt.

Zitat
Jay
Erwartest du eigentlich auch ins Kino, Theater oder Konzert gelassen zu werden, wenn du deine Eintrittskarte zu Hause vergessen hast?
Ob Du es glaubst oder nicht, aber für Abo-Inhaber klappt genau das in Museen, Theatern oder Konzerthäusern extrem gut. Aber da ist man ja auch treuer Kunde und nicht lästiger Beförderungsfall.

Aber auch in der Luftfahrt kommt man ohne Probleme an Bord, wenn man mal seine Bordkarte verloren hat bzw. der Akku des Smartphones leer ist - in letzterem Fall ist man bei der BVG ja ebenfalls Schwarzfahrer.

Positiv ist allerdings zu bemerken, dass die meisten BVG-Kontrolleuere im Vergleich zu den S-Bahn-Kontrolleuren ein höfliches Auftreten haben.

Zitat
Jay
Mit dem Erwerb des Tickets und spätestens mit dem Betreten des Fahrzeugs hast du die AGB in Form der Beförderungsbedingungen anerkannt. Das vergessen des Tickets hat auch definitiv nicht der Verkehrsunternehmen zu verantworten, insofern sehe ich da keinen Grund zur Beschwerde.
Völlige Idiotie ist also okay, sofern sie in Form einer AGB manifestiert ist?

Zitat
B-V 3313
Ja, aber du hast keinen Anspruch auf diese Kulanz. Ist das so schwer zu verstehen?
Wir reden glaube ich völlig aneinander vorbei. Was für eine Kulanz meinst Du?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.08.2014 21:08 von Beförderungsfall Nr. 8821.
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