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Ausbildung zum Straßenbahnfahrer
geschrieben von der weiße bim 
Zitat
Philipp Borchert
Das will mir nicht so richtig in den Schädel. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist doch ebenfalls Vorraussetzung. Ist es nicht logisch, dass man für jedweden Beruf irgendwelche Vorkenntnisse benötigt? Und warum sollte ein Führerschein - mit dem z.B. eine grundsolide Kenntnis der StVO gewährleistet sein sollte - nicht zu diesen Vorraussetzungen gehören? Wenn das nicht gesetzlich ist, dann sollte es mal jemand so werden lassen. Da kenne ich unlogischere Gesetzmäßigkeiten.

Selbst, wenn nicht alle Betriebshöfe durch Nachtlinien angeschlossen wären, kann es doch dem Arbeitgeber egal sein, wenn sich wer andere Wege zur Arbeit sucht.

Nein, eine abgeschlossene Berufsausbildung ist keine zwingende Voraussetzung. Dahinter steht ein "beziehungsweise"!

Die Kenntnis der StVO wird im Rahmen der Ausbildung gelehrt und gewisse Grundkenntnisse sollte man auch ohne Führerschein besitzen. Es besteht ganz einfach keine Notwendigkeit für den Führerscheinbesitz, zumal das nun wirklich kein Qualitätsnachweis ist, denn die Ausbildung in den Fahrschulen ist sehr unterschiedlich. Eine theoretische und praktische Prüfung muss im Rahmen der Ausbildung sowieso abgelegt werden, wobei nicht nur das StVO-Wissen geprüft wird.

Die Erreichbarkeit der Betriebshöfe rund um die Uhr ist rechtlich elementar. Ein Arbeitgeber kann den Führerscheinbesitz nämlich dann verlangen, wenn er für die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes oder die Ausführung der Tätigkeit notwendig ist. Ein Mitarbeiter im Schichtdienst muss da ja deutlich flexibler als jemand mit festen Arbeitszeiten sein. Da der Arbeitsplatz aber eben auch problemlos mit dem ÖPNV erreichbar ist, darf er ihn nicht verlangen, weil er damit Nichtführerscheinbesitzer diskriminiert.

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Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Ausschreibungsnummer 1108-EX.
Wir haben uns Chancengleichheit und die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Deshalb sind wir besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert. Ausdrücklich erwünscht sind auch Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt.

Diese Widersprüche... Wären die Chancen gleich, dürfte es keine Bevorzugung geben.
Zitat
Logital
Das einzige was mich so schockiert ist, dass es so wirkt als sei die Stellenazeige jetzt was neues. Ich dachte eigentlich die suchen die ganze Zeit schon?! Ich vermute das einzige besondere ist, dass die Bewerbung nun auch online möglich ist. Nungut, BVG, willkomen im 21. Jahrhundert.

Mit dieser Art Daueraushang dokumentiert man lediglich, an der Lösung des Problems Personalmangel tatsächlich zu arbeiten. Praktisch wird man auch künftig immer nur soviel Anwärter einstellen, wie Plätze im nächsten Fahrschulkurs frei sind. Früher entstand halt der Eindruck, dass gar kein Bedarf besteht, da die Stellenanzeige immer nur ein paar Tage bis zur Besetzung aller Plätze sichtbar war. Selbst Initiativbewerbungen konnten nicht entgegen genommen werden, da viele Personalsachbearbeiterstellen zu Zeiten des Einstellungsstopps ebenfalls abgebaut waren.


Zitat
Logital
Auch wenn mich der Job immernoch reizt (ich durfte ihn ja immerhin als Stduent bei Umlandbetrieben ausführen) so würde ich meine jetzige unbefristete Stelle sicher nicht gegen eine befristete Stelle eintauschen. auf 400€ basis am Wochenende würde ich dagegen gern fahren.

Der Engpass ist wohl die Fahrausbildung. Daher werden die begrenzten Möglichkeiten ausschließlich für die Ausbildung von Vollzeitkräften verwendet, um den größtmöglichen Effekt zu erzielen. Daneben muss auch den Auszubildenden zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) die Fahrpraxis vermittelt werden. Für die Besetzung dieser Lehrstellen wird schon länger die Werbetrommel gerührt: Ausschreibungsnummer 1090-EX

Bei Teilzeitkräften entsteht der gleiche oder sogar höherer Ausbildungsaufwand und weitere Dinge wie Dienstbekleidung, periodische Unterweisungen, Lohnabrechnung, periodische Tauglichkeitsuntersuchungen, Vermittlung von Danos und anderen Änderungen auf den Strecken und bei der Dienstausübung wie bei Vollzeitmitarbeitern.
In Kleinbetrieben ist das weniger aufwändig, für die Vermittlung der Streckenkenntnis in Woltersdorf reicht eine gute Stunde und die Einweisung auf einem Fahrzeugtyp, für den "viertgrößten Straßenbahnbetrieb der Welt" dauert das mehrere Wochen und sieben Typberechtigungen. Gerade Springerdienste, die zur fallweisen Abdeckung unvorhersehbar unbesetzter Dienste dienen sollen benötigen praktisch im ganzen Netz Streckenkenntnis und alle Typen.

so long

Mario
Zitat
Jay
Ein Arbeitgeber kann den Führerscheinbesitz nämlich dann verlangen, wenn er für die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes oder die Ausführung der Tätigkeit notwendig ist.

Aus meiner Sicht ist es meine Privatangelegenheit wie ich als Arbeitnehmer zur Arbeitsstelle gelange. Ob ich nun jeden Tag hinradel, hinskate, Taxi fahre oder zu Fuß 3 Stunden durch dem Wald gehe könnte ihm egal sein.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
gt670dn
Diese Widersprüche... Wären die Chancen gleich, dürfte es keine Bevorzugung geben.

Das ergibt sich aus rechtlichen Verpflichtungen vor allem öffentlicher Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorgaben.

Die Bevorzugung Schwerbehinderter bei Einstellungen soll einen Teil der Nachteile durch die Behinderung ausgleichen, näheres ist im "Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" nachzulesen.

Die Frauenförderung ist in Berlin landesgesetzlich geregelt, hier ausführlich dargestellt: [www.berlin.de]
Ungeachtet des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) müssen im öffentlichen Dienst und landeseigenen Betrieben solange Frauen gleichwertigen Männern vorgezogen werden, wie der Frauenanteil in dieser Berufsgruppe unter 50% liegt. Bewerben sich zu wenige Frauen, dürfen die Stellen oder Lehrstellen nicht etwa gleich mit Männern besetzt werden, sondern die Ausschreibung ist zunächst zu wiederholen.
Auch wegen solcher Regelungen bleiben Stellen oft lange Zeit unbesetzt, obwohl genügend geeignete Bewerber vorhanden sind.

so long

Mario
Zitat
Heidekraut
Frauen sind beliebt bei der Straßenbahn und einfach billiger.
Mir ist in Deutschland noch kein einziger Tarifvertrag untergekommen, nachdem Frauen für die gleiche Arbeit weniger Geld verdienen als Männer.

Frauen verdienen im Schnitt weniger, weil sie üblicherweise weniger arbeiten als Männer (und zudem sich eher Jobs in Branchen mit niedrigem Gehalt suchen).

Zitat
der weiße bim
Die Frauenförderung ist in Berlin landesgesetzlich geregelt, hier ausführlich dargestellt: [www.berlin.de]
...was eigentlich gegen das Grundgesetz verstößt, denn Männer werden dadurch diskriminiert.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.07.2015 16:16 von Beförderungsfall Nr. 8821.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Zitat
Heidekraut
Frauen sind beliebt bei der Straßenbahn und einfach billiger.
Mir ist in Deutschland noch kein einziger Tarifvertrag untergekommen, nachdem Frauen für die gleiche Arbeit weniger Geld verdienen als Männer.

Frauen verdienen im Schnitt weniger, weil sie üblicherweise weniger arbeiten als Männer (und zudem sich eher Jobs in Branchen mit niedrigem Gehalt suchen).

Stundenlöhne und Zuschläge sind aber für Männer und Frauen bei der BVG gleich, so sie die gleiche Lohngruppe und gleiche Beschäftigung haben,
was beim Fahrpersonal vorausszusetzen ist. Daher sind Fahrerinnen nicht billiger.
Es gibt nämlich auch viele Teilzeit arbeitende männliche Beschäftigte bei der BVG...
die dürften nach oben angebrachter Logik billiger sein als Vollzeit arbeitende Kutscherinnen.

T6JP
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Zitat
Heidekraut
Frauen sind beliebt bei der Straßenbahn und einfach billiger.
Mir ist in Deutschland noch kein einziger Tarifvertrag untergekommen, nachdem Frauen für die gleiche Arbeit weniger Geld verdienen als Männer.

Frauen verdienen im Schnitt weniger, weil sie üblicherweise weniger arbeiten als Männer (und zudem sich eher Jobs in Branchen mit niedrigem Gehalt suchen).

Zitat
der weiße bim
Die Frauenförderung ist in Berlin landesgesetzlich geregelt, hier ausführlich dargestellt: [www.berlin.de]
...was eigentlich gegen das Grundgesetz verstößt, denn Männer werden dadurch diskriminiert.

Sowas nennt man "positive Diskriminierung"

Ich finde es zwar abscheulich, so ist halt die Logik. Die Menschen die sich diskriminiert fühlen, dürfen wiederum andere diskriminieren.

Das gleiche mögen ja manche, wenn es um den Verkehr geht, wo dann andere eingeschränkt werden. So ist das eben. Mal mag man es, mal nicht.
Abstrakt !



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.07.2015 17:46 von berliner.
Zitat
Logital
Zitat
Jay
Ein Arbeitgeber kann den Führerscheinbesitz nämlich dann verlangen, wenn er für die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes oder die Ausführung der Tätigkeit notwendig ist.

Aus meiner Sicht ist es meine Privatangelegenheit wie ich als Arbeitnehmer zur Arbeitsstelle gelange. Ob ich nun jeden Tag hinradel, hinskate, Taxi fahre oder zu Fuß 3 Stunden durch dem Wald gehe könnte ihm egal sein.

Die Logik verstehe ich nicht. Die Reisekette besteht doch nicht nur aus dem Ziel - was nützt mir ein 10-Minuten-Takt mit mehreren Metrolinien die ganze Nacht vor dem Betriebshof, wenn am Wohnort des Fahrers um 22 Uhr die Bürgersteige hochgeklappt werden?
Interessanter Gedanke. Demzufolge müsste als Einstellungskriterium auch ein Wohnort in fußläufiger Nähe zu einer Nacht- oder Metrolinie aufgeführt sein.

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
BVG wollte auch Fahrer aus Polen anheuern: [www.berliner-zeitung.de]

MfG Holger



Hoch lebe die Meinungs- und Pressefreiheit!



Ist das eigentlich ein Schreibfehler oder läuft die Bewerbungsfrist wirklich bis Dezember 2016?


LG
Ro
Zitat
berliner
Sowas nennt man "positive Diskriminierung"

Ich finde es zwar abscheulich, so ist halt die Logik. Die Menschen die sich diskriminiert fühlen, dürfen wiederum andere diskriminieren.
Naja, ich hab auch durchaus schon in Stellenanzeigen von "Frauenberufen" den Spruch gelesen, dass Männer bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden...
Ich finde jedwige "Bevorzugung" schlimm !
Wenn einer durch seine Leistng besticht,
ist es dich Wurst, ob Mann oder Frau.
Wenn jemand durch Leistung besticht, ist es laut Ausschreibung ja auch Wurst.

Nur, wenn man zwei gleich gute Kandidaten hat, gewinnt eben die Minderheit.
Aber wie wird festgestellt dass zwei Bewerbungen "gleich gut" sind?

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Anhand von vorher festgelegten Kriterien.

Ist diese Antwort unbefriedigend genug? :D
Das ist kein Schreibfehler. Bei einer Durchfallquote von 90% der Bewerber muss es solch eine lange Zeit ausgeschrieben werden um genug Personal zu rekrutieren.
Dazu kommt die Bezahlung mit Entgeltgruppe 4. Die bei bestandener Prüfung in EG5 umgewandelt werden kann ohne Sicherungsbetraege der Altbeschaeftigten ist der Job unterbezahlt.
Dazu kommt die längere Arbeitszeit und das die “Frischlinge" verheizt werden. Quereinsteiger haben es bei der BVG nicht leicht. Die bekommen von der Dienstzuteilung nur Fahrdienste verpasst die wie Sauer Bier verkauft werden und die kein alteingesessener Fahrer freiwillig fährt.

MFG alf1136.
Dazu passt doch der Spruch:

"Der Fisch beginnt vom Kopf an zu stinken"

**** Viele Grüße **** bleibt gesund !
Zitat
alf1136
Das ist kein Schreibfehler. Bei einer Durchfallquote von 90% der Bewerber muss es solch eine lange Zeit ausgeschrieben werden um genug Personal zu rekrutieren.

Worauf beziehen sich diese 90 % - auf die Bewerberzahl (also 90 % werden gleich zu Beginn aussortiert) oder auf jene, die tatsächlich die Ausbildung durchlaufen und dann zu 90 % durchfallen? (Oder war es einfach nur das Stilmittel der Übertreibung?)

Welche Zahl Du auch meinst: wie stehen denn andere Betriebe in dieser Hinsicht dar?
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