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Ausbildung zum Straßenbahnfahrer
geschrieben von der weiße bim 
Die 90% dürften eher das Ergebnis darstellen, was von einem begonnen Lehrgang über Prüfung und Lehrfahrer bis nach den ersten Wochen Alleinfahrt übrig bleibt.
Viele stellen fest- ist nicht mein Job..und kündigen alsbald.

T6JP
Dann ist die Frage nach Vergleichswerten ja wirklich interessant.
Für das Auswahlverfahren spricht dieser Wert übrigens nicht.
Zitat
DonChaos
Zitat
der weiße bim
Die sachgrundlose Befristung der Einstellungen wird von der tarifführenden Gewerkschaft und mehrheitlich von der Personalvertretung kritisiert, leider ist nach dem Berliner Personalvertretungsrecht hier keine Mitbestimmung vorgesehen.

Macht aber nichts. Wer die Probezeit überstanden hat, kann ja sofort die Entfristungsklage beim Berliner Arbeitsgericht einreichen. Die ist in ein paar Monaten durch. Man kann alternativ auch zuvor bei der Rechtsabteilung im eigenen Betrieb mal vorbeischauen. Lehnt der entsprechende juristische Mitarbeiter die Entfristung ab, obwohl die Befristung ja wie oben geschrieben sachgrundlos ist, kann das auch für diesen Mitarbeiter durchaus Folgen haben. Die Wahrscheinlichkeit, die Befristung ohne Arbeitsgericht aufheben zu lassen, ist demnach nicht gerade gering.

Wer erwachsen und rechtsfähig ist, von dem kann ich in dieser Gesellschaft erwarten, sich über seine gesetzlichen Rechte zu informieren und diese ggf einzufordern. Davon entbindet auch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder die Glucke Betriebsrat nicht.
Sachgrundlose Befristungen sind seit Jahren zulässig, warum sollte es einen Grund zur Entfristung sein? Entfristungsklage kann man meines Wissens nach auch nur binnen drei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhätnisses einreichen.
90% ist die Qoute bei den Leuten, die beim Einstellungstest eingeladen werden, und diesen nicht schaffen...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.07.2015 10:33 von baracuda.
Eine Durchfallquote von 90% ist aber ungewöhnlich hoch. Auch für einen Test für eine Azubistelle. Also entweder liegt das Niveau der Testfragen deutlich über dem, was für die Stelle angemessen ist. Oder praktisch alle Bewerber stellen sich als ungeeignet heraus. Letzteres kann ich mir jedoch kaum vorstellen.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Zitat
Logital
Aber wie wird festgestellt dass zwei Bewerbungen "gleich gut" sind?

Ähnlich wie festgestellt wird, dass zwei Bewerbungen unterschiedlich gut sind. Insbesondere als großes Unternehmen mit zahlreichen Jobausschreibungen, die keine allzu großen formalen Ansprüche an die Bewerber stellen (weil ein Großteil der erforderlichen Fähigkeiten ohnehin im Unternehmen erworben wird), müssen nachvollziehbare Kriterien formuliert, angewandt und dokumentiert werden, um die Bewerbungen zu bewerten.

Zitat
RobertM
Ist das eigentlich ein Schreibfehler oder läuft die Bewerbungsfrist wirklich bis Dezember 2016?

Ich denke, es handelt sich eher um eine dauerhafte Ausschreibung, bei der man bis Ende 2016 nach diesen Einstellungskriterien regelmäßig Einstellungstests und Einstellungen durchführen wird. Im Gegensatz zu der weiter oben verlinkten Ausschreibung zur Berufsausbildung als Fachkraft im Fahrbetrieb wird ja auch kein konkreter Beginn der Tätigkeit benannt. Angesichts der aktuellen Situation wäre es ja auch unsinnig, wenn man 1,5 Jahre wartet, bis die Ausschreibung abgeschlossen ist.

Früher bzw. in anderen Branchen würde man dies mit "wir suchen laufend..." formulieren, aber hier wird man sicher das Ausschreibungsverfahren aufwändig dokumentieren müssen, also braucht es auch eine Befristung für das Verfahren und ggf. startet man dann anschließend eine ähnliche oder identische Ausschreibung mit neuen Fristen.
Zitat
Arec
Sachgrundlose Befristungen sind seit Jahren zulässig [...].

Nö.
Zitat
DonChaos
Zitat
Arec
Sachgrundlose Befristungen sind seit Jahren zulässig [...].

Nö.
Willst du nur pöbeln oder kannst du und auch eine Fundstelle zeigen, wo steht, dass es verboten ist? (Tipp: Teilzeit- und Befristungsgesetz)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.07.2015 16:13 von Arec.
Zitat
Arec
Willst du nur pöbeln oder kannst du und auch eine Fundstelle zeigen, wo steht, dass es verboten ist? (Tipp: Teilzeit- und Befristungsgesetz)

Na dann zeig doch den Punkt, an dem steht, dass es erlaubt sei, wenn du ihn nun schon angeblich gefunden haben willst. Du hast schließlich eine neue Behauptung aufgestellt und ich soll dir jetzt das Gegenteil beweisen? So funktioniert das nicht.
Zitat
B-V 3313
Zitat
Heidekraut
Frauen sind beliebt bei der Straßenbahn und einfach billiger.

Aus welchem Jahrhundert kommst du denn?

Ganz unrecht hat er nicht. Die Frau bekommt zwar den gleichen Lohn wie ein Mann, aber für einen Mann als Alleinverdiener zu wenig um seine Familie zu ernähren. Allerdings als Zuverdienst der Frau zur Haushaltskasse durchaus besser als die sonst üblichen "Frauenjobs" <- Meine Interpretation


Es gibt drei Arten der Sachgrundlosen Befristung.[www.kanzlei-hasselbach.de]
Danke Lopi für die Antwort =)

Das ergibt dann sogar Sinn. *smile*
Zitat
DonChaos
Zitat
Arec
Willst du nur pöbeln oder kannst du und auch eine Fundstelle zeigen, wo steht, dass es verboten ist? (Tipp: Teilzeit- und Befristungsgesetz)

Na dann zeig doch den Punkt, an dem steht, dass es erlaubt sei, wenn du ihn nun schon angeblich gefunden haben willst. Du hast schließlich eine neue Behauptung aufgestellt und ich soll dir jetzt das Gegenteil beweisen? So funktioniert das nicht.

Was nicht explizit verboten ist, darf ge-/benutzt werden ohne das ex explizit erlaubt sein muß. So ist es in der Rechtsprechnung.
Zitat
M.Z
Die Frau bekommt zwar den gleichen Lohn wie ein Mann, aber für einen Mann als Alleinverdiener zu wenig um seine Familie zu ernähren.

Diese Rollenverteilung ist doch so was von überholt ...

so long

Mario
Zitat
DonChaos
Zitat
Arec
Willst du nur pöbeln oder kannst du und auch eine Fundstelle zeigen, wo steht, dass es verboten ist? (Tipp: Teilzeit- und Befristungsgesetz)

Na dann zeig doch den Punkt, an dem steht, dass es erlaubt sei, wenn du ihn nun schon angeblich gefunden haben willst. Du hast schließlich eine neue Behauptung aufgestellt und ich soll dir jetzt das Gegenteil beweisen? So funktioniert das nicht.
So funktioniert unsere Rechtsordnung nicht. Wie MarkusH geschrieben hat, herrscht hier Vertragsfreiheit, du kannst unter Vertragspartner erst mal alles vereinbaren, was die Vertragspartner eben vertraglich regeln möchten. Nur die Schranken zeigt die Rechtsordnung auf, nicht den generellen Gestaltungsspielraum.

M.Z. hat ja auch schon einen entsprechenden Artikel exemplarisch verlinkt, der diese Verbote zu Befristungen näher erläutert. Bei der hier diskutierten Neueinstellung von Straßenbahnfahrern ist das also mutmaßlich in den allermeisten Fällen rechtlich zulässig, das bedeutet ja nicht, dass man das unbedingt für gut befinden soll. Aber es ist nun mal für genau solche Fälle erlaubt.

Wir können schließlich nicht künftig belegen, dass es erlaubt ist, stundenlang zu Duschen, Radverkehr als Teufelszeug zu befinden oder die Verkehrsmittel der S-Bahn zu boykottieren und nur noch Bus zu fahren. Das steht nun mal nirgendwo. Also müsstest du schon belegen, wo das von dir erwähnte Verbot geregelt ist, andersrum sieht es unsere Rechtsordnung nicht vor. Was nirgendwo steht, darf jeder in den meisten Fällen machen (der Rest sind dann Fälle, bei denen man es ggf. nicht gleich erkennt, dass man es nicht darf, weil es abstrakt verboten ist, beispielsweise durch Menschenwürde, Sittenwidrigkeit, Verbot von unlauteren Wettbewerb etc., konkret verboten ist es trotzdem).
Nun, man schaue sich doch die Deutsche Post AG an. Dort gibt es fast nichts anderes mehr als befristete Verträge. Wer erinnert sich an die Briefzustellerin die über 50 Verlängerungen erhalten hat und irgendwann klagte? Allgemein ist dort aber Hire & Fire wenn man nicht das Glück hat, dass einem permanent eine befristete Verlängerung angeboten wird. Verdi hat es ja letztendlich auch nicht geschafft dort eine Besserung herbeizuführen.

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Zahlt den Leuten endlich anständige Löhne und schon habt ihr auch genug Straßenbahnfahrer.

Wie wäre es, wenn man Frau Nikuttas Posten auflöst und dieselbe in die Wüste schickt und von dem eingesparten Geld ein paar Straßenbahnfahrer bezahlt. Das wäre doch die bessere Alternative als diese Sesselfurzertante zu bezahlen....
Zitat
Polski
Zahlt den Leuten endlich anständige Löhne und schon habt ihr auch genug Straßenbahnfahrer.

Wie wäre es, wenn man Frau Nikuttas Posten auflöst und dieselbe in die Wüste schickt und von dem eingesparten Geld ein paar Straßenbahnfahrer bezahlt. Das wäre doch die bessere Alternative als diese Sesselfurzertante zu bezahlen....

Das hätte für die Lohnzahlungen ungefähr den selben Effekt als würde man dich in die Wüste schicken ...
Zitat
Polski
Wie wäre es, wenn man Frau Nikuttas Posten auflöst und dieselbe in die Wüste schickt und von dem eingesparten Geld ein paar Straßenbahnfahrer bezahlt.

Das Argument ist eher was für den Stammtisch.
Laut letztem Geschäftsbericht Seite 122 betrugen die Bezüge der BVG-Vorstandsvorsitzenden mit allem Kompott wie betriebliche Altersversorgung, Nebenleistungen und Aufsichtsratsvergütung 477.686 Euro. Die Summe auf alle ca. 1050 Straßenbahnfahrerstellen aufgeteilt macht knapp 455 Euro, nicht mal 38 Euro pro Monat (brutto). Wie viele zusätzliche Bewerber für den als Netto davon übrig bleibenden 20 Euro-Schein bei der BVG Schlange stehen würden, kann sich jeder selbst vorstellen.
Im übrigen könnte die Arbeitgeberseite (VKA) beispielweise eine zusätzliche übertarifliche Funktionszulage zum Ausgleich der besonderen Härte des Straßenbahnfahrerberufs ausschütten, die Gewerkschaften hätten sicher nichts dagegen (falls sie nicht bei anderen Arbeitnehmern wieder eingespart würde).

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Zitat
Polski
Wie wäre es, wenn man Frau Nikuttas Posten auflöst und dieselbe in die Wüste schickt und von dem eingesparten Geld ein paar Straßenbahnfahrer bezahlt.

Das Argument ist eher was für den Stammtisch.
Laut letztem Geschäftsbericht Seite 122 betrugen die Bezüge der BVG-Vorstandsvorsitzenden mit allem Kompott wie betriebliche Altersversorgung, Nebenleistungen und Aufsichtsratsvergütung 477.686 Euro. Die Summe auf alle ca. 1050 Straßenbahnfahrerstellen aufgeteilt macht knapp 455 Euro, nicht mal 38 Euro pro Monat (brutto). Wie viele zusätzliche Bewerber für den als Netto davon übrig bleibenden 20 Euro-Schein bei der BVG Schlange stehen würden, kann sich jeder selbst vorstellen.

Was er meint, ist dass den eingesparten 480.000 €, die Nikutta erhält eine Zahl (vermutlich ca. 10 Stellen) Straßenbahrer geschaffen werden. Vom Stammtisch kommt es trotzdem. Wobei ich solch einen Stuss nichtmal am Stammtisch erzähle

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Woher kommt eigentlich die Aussage, dass Straßenbahnfahrer in Berlin so schlecht bezahlt sind? Wie ich das neulich mal überschlägig verglichen habe, sind die Bedingungen (vorerst geringeres Einsteigsgehalt für Fahrer in Ausbildung) sowie der Lohn insgesamt beispielsweise bei den NRW-Betrieben ungefähr ähnlich. In Bayern mag man vielleicht besser verdienen, aber das trifft nicht nur für Straßenbahnfahrer, sondern mutmaßlich auch für Bäcker, Informatiker und Ingenieure zu.

Daher die Frage, haben andere Betriebe ähnliche Probleme, oder ist es einfach nur die Masse an Fahrern, die man plötzlich braucht, und die der Arbeitsmarkt eben nicht in ein paar Tagen hergeben will?
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