Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 25.07.2015 18:36 |
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 25.07.2015 18:44 |
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 25.07.2015 19:39 |
Sachgrundlose Befristungen sind seit Jahren zulässig, warum sollte es einen Grund zur Entfristung sein? Entfristungsklage kann man meines Wissens nach auch nur binnen drei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhätnisses einreichen.Zitat
DonChaos
Zitat
der weiße bim
Die sachgrundlose Befristung der Einstellungen wird von der tarifführenden Gewerkschaft und mehrheitlich von der Personalvertretung kritisiert, leider ist nach dem Berliner Personalvertretungsrecht hier keine Mitbestimmung vorgesehen.
Macht aber nichts. Wer die Probezeit überstanden hat, kann ja sofort die Entfristungsklage beim Berliner Arbeitsgericht einreichen. Die ist in ein paar Monaten durch. Man kann alternativ auch zuvor bei der Rechtsabteilung im eigenen Betrieb mal vorbeischauen. Lehnt der entsprechende juristische Mitarbeiter die Entfristung ab, obwohl die Befristung ja wie oben geschrieben sachgrundlos ist, kann das auch für diesen Mitarbeiter durchaus Folgen haben. Die Wahrscheinlichkeit, die Befristung ohne Arbeitsgericht aufheben zu lassen, ist demnach nicht gerade gering.
Wer erwachsen und rechtsfähig ist, von dem kann ich in dieser Gesellschaft erwarten, sich über seine gesetzlichen Rechte zu informieren und diese ggf einzufordern. Davon entbindet auch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder die Glucke Betriebsrat nicht.
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 26.07.2015 10:33 |
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 26.07.2015 10:48 |
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 26.07.2015 11:52 |
Zitat
Logital
Aber wie wird festgestellt dass zwei Bewerbungen "gleich gut" sind?
Zitat
RobertM
Ist das eigentlich ein Schreibfehler oder läuft die Bewerbungsfrist wirklich bis Dezember 2016?
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 26.07.2015 15:22 |
Zitat
Arec
Sachgrundlose Befristungen sind seit Jahren zulässig [...].
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 26.07.2015 16:13 |
Willst du nur pöbeln oder kannst du und auch eine Fundstelle zeigen, wo steht, dass es verboten ist? (Tipp: Teilzeit- und Befristungsgesetz)Zitat
DonChaos
Zitat
Arec
Sachgrundlose Befristungen sind seit Jahren zulässig [...].
Nö.
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 26.07.2015 21:15 |
Zitat
Arec
Willst du nur pöbeln oder kannst du und auch eine Fundstelle zeigen, wo steht, dass es verboten ist? (Tipp: Teilzeit- und Befristungsgesetz)
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 26.07.2015 21:21 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
Heidekraut
Frauen sind beliebt bei der Straßenbahn und einfach billiger.
Aus welchem Jahrhundert kommst du denn?
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 26.07.2015 22:06 |
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 26.07.2015 22:11 |
Zitat
DonChaos
Zitat
Arec
Willst du nur pöbeln oder kannst du und auch eine Fundstelle zeigen, wo steht, dass es verboten ist? (Tipp: Teilzeit- und Befristungsgesetz)
Na dann zeig doch den Punkt, an dem steht, dass es erlaubt sei, wenn du ihn nun schon angeblich gefunden haben willst. Du hast schließlich eine neue Behauptung aufgestellt und ich soll dir jetzt das Gegenteil beweisen? So funktioniert das nicht.
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 26.07.2015 23:41 |
Zitat
M.Z
Die Frau bekommt zwar den gleichen Lohn wie ein Mann, aber für einen Mann als Alleinverdiener zu wenig um seine Familie zu ernähren.
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 27.07.2015 00:09 |
So funktioniert unsere Rechtsordnung nicht. Wie MarkusH geschrieben hat, herrscht hier Vertragsfreiheit, du kannst unter Vertragspartner erst mal alles vereinbaren, was die Vertragspartner eben vertraglich regeln möchten. Nur die Schranken zeigt die Rechtsordnung auf, nicht den generellen Gestaltungsspielraum.Zitat
DonChaos
Zitat
Arec
Willst du nur pöbeln oder kannst du und auch eine Fundstelle zeigen, wo steht, dass es verboten ist? (Tipp: Teilzeit- und Befristungsgesetz)
Na dann zeig doch den Punkt, an dem steht, dass es erlaubt sei, wenn du ihn nun schon angeblich gefunden haben willst. Du hast schließlich eine neue Behauptung aufgestellt und ich soll dir jetzt das Gegenteil beweisen? So funktioniert das nicht.
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 27.07.2015 09:40 |
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 28.07.2015 09:56 |
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 28.07.2015 10:20 |
Zitat
Polski
Zahlt den Leuten endlich anständige Löhne und schon habt ihr auch genug Straßenbahnfahrer.
Wie wäre es, wenn man Frau Nikuttas Posten auflöst und dieselbe in die Wüste schickt und von dem eingesparten Geld ein paar Straßenbahnfahrer bezahlt. Das wäre doch die bessere Alternative als diese Sesselfurzertante zu bezahlen....
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 28.07.2015 10:42 |
Zitat
Polski
Wie wäre es, wenn man Frau Nikuttas Posten auflöst und dieselbe in die Wüste schickt und von dem eingesparten Geld ein paar Straßenbahnfahrer bezahlt.
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 28.07.2015 11:17 |
Zitat
der weiße bim
Zitat
Polski
Wie wäre es, wenn man Frau Nikuttas Posten auflöst und dieselbe in die Wüste schickt und von dem eingesparten Geld ein paar Straßenbahnfahrer bezahlt.
Das Argument ist eher was für den Stammtisch.
Laut letztem Geschäftsbericht Seite 122 betrugen die Bezüge der BVG-Vorstandsvorsitzenden mit allem Kompott wie betriebliche Altersversorgung, Nebenleistungen und Aufsichtsratsvergütung 477.686 Euro. Die Summe auf alle ca. 1050 Straßenbahnfahrerstellen aufgeteilt macht knapp 455 Euro, nicht mal 38 Euro pro Monat (brutto). Wie viele zusätzliche Bewerber für den als Netto davon übrig bleibenden 20 Euro-Schein bei der BVG Schlange stehen würden, kann sich jeder selbst vorstellen.
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 28.07.2015 13:02 |