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Ausbildung zum Straßenbahnfahrer
geschrieben von der weiße bim 
sucht doch selber



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.07.2015 14:10 von MarkusH..
Und was sagt das über den Verdienst anderswo aus? Üblich ist allerdings, dass man den Bruttolohn vergleicht.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.07.2015 13:44 von Arec.
Zitat
Arec
Woher kommt eigentlich die Aussage, dass Straßenbahnfahrer in Berlin so schlecht bezahlt sind? Wie ich das neulich mal überschlägig verglichen habe, sind die Bedingungen (vorerst geringeres Einsteigsgehalt für Fahrer in Ausbildung) sowie der Lohn insgesamt beispielsweise bei den NRW-Betrieben ungefähr ähnlich. In Bayern mag man vielleicht besser verdienen, aber das trifft nicht nur für Straßenbahnfahrer, sondern mutmaßlich auch für Bäcker, Informatiker und Ingenieure zu.

Daher die Frage, haben andere Betriebe ähnliche Probleme, oder ist es einfach nur die Masse an Fahrern, die man plötzlich braucht, und die der Arbeitsmarkt eben nicht in ein paar Tagen hergeben will?

Weil es seit einigen Jahren Usus ist, überall Neueingestellte scheisse zu bezahlen...!!
Löhne von denen man mit Mühe existieren kann,für die man irgendwann kaum mehr Rente als Grundsicherung bekommt,
demzufolge notwendige private Vorsorge sich auch kaum leisten kann-
und den binnenwirtschaftlich ebensowichtingen Konsum auch nicht ankurbelt.
Was aber weder bei Politikern und auch kaum Gewerkschaftern ankommt,
denn die miesen Neueinsteigerlöhne wurden von diesen mitabgenickt.

Dazu kommt, das die Masse an Leuten die gebraucht wird,nur mit Mühe findbar ist.
ich hörte was im Moment an Bewerbern kommt,sei größtenteils nicht " der wahre Jakob".
Was zum Teil dann wohl auch wieder daran liegt, was im ersten Satz steht...

T6JP

PS: Und die hohe Abspringerquoute auch darauf beruht, das ihnen anscheinend keiner noch vor der Einstellung eine " Blut,Schweiss und Tränenrede" hält,
die Frischlinge aus allen Wolken fallen,wenn es heist : M10, 6 Tage je 9h lang, icl. WE und Feiertag..!
*schwupp weg sind se, Ausbildungskosten durchn Schornstein geballert*



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.07.2015 16:12 von T6Jagdpilot.
Wieviele von denen die heute kommen, machen das nur weil die ARGE sie schickt?
Zitat
Arec
Und was sagt das über den Verdienst anderswo aus? Üblich ist allerdings, dass man den Bruttolohn vergleicht.

Wer hier lebt dem bringt der Lohnvergleich mit anderen Orten gar nix. Er muss von dem Lohn den er hier verdient seinen Lebensunterhalt bestreiten können.

Und hier auch mal einen realistischen Nettolohn zu nennen finde ich alle mal besser als den potenziell Interessierten die Bruttolöhne zu nennen mit denen sie scheinbar nix anfangen können. (Warum so ist und wo die Gründe dafür liegen ist da doch erstmal unwichtig. Und jetzt kommt keiner mit Lohngruppen Krankenkassenbeiträgen etc.
Die meisten Neubeschäftigten sind alleinlebend ohne Kinder. Da wird es ja wohl möglich sein eine ungefähre Angabe zu machen ala ihr könnt mit ca 1200€ bis 1300€ netto bei Lohnsteuerklasse 1 ohne Kinder rechnen. Da würden vielleicht einige der Neubeschäftigten schon hellhörig werden und das Interesse verlieren. Wäre jedenfalls besser als wenn sie erst nach 1,5 Monaten beim ersten Lohnzettel feststellen dass nur 1227,56€ rumkommen und dann die Firma wieder verlassen. Dann ist nämlich schon richtig viel Geld verbraten worden und diese Kosten trägt die BVG ganz allein.
Als Überbrückung sollte man doch mal an Studenten denken. Die studieren in der Regel 5-7 Jahre. Sind sicher in der Lage , den Eingangstest zu bestehen. Für die sind 1200€ gutes Geld. Sie sind bereit auch zu schlechten Zeiten zu arbeiten. Und Sie sind in der Regel hochmotiviert. Wenn man einen sicheren Studentenjob hat, wechselt man nicht die Hochschule. Ich habe selbst während meines gesamten Studiums als Strassenbahner gearbeitet. Auch für 3 Stunden am Tag. Und ich war , wie meine studentischen Kollegen, für jeden Zusatzdienst dankbar. Auch in der Nacht und am Wochenende.
Zitat
HermannDuncker
Als Überbrückung sollte man doch mal an Studenten denken. Die studieren in der Regel 5-7 Jahre. Sind sicher in der Lage , den Eingangstest zu bestehen. Für die sind 1200€ gutes Geld. Sie sind bereit auch zu schlechten Zeiten zu arbeiten. Und Sie sind in der Regel hochmotiviert. Wenn man einen sicheren Studentenjob hat, wechselt man nicht die Hochschule. Ich habe selbst während meines gesamten Studiums als Strassenbahner gearbeitet. Auch für 3 Stunden am Tag. Und ich war , wie meine studentischen Kollegen, für jeden Zusatzdienst dankbar. Auch in der Nacht und am Wochenende.

Deine Rechnung basiert auf einem kleinen Denkfehler. Die 1,2k€ netto beziehen sich natürlich auf die Vollzeitarbeit, die Studenten nur in der vorlesungsfreien Zeit gestattet ist. In den 28 Vorlesungswochen sind es maximal 20 Wochenstunden, also Pi mal Daumen rund 600€ unter der Bedingung, dass es dasselbe Gehalt gibt. Das ist aber nicht in allen Betrieben so.

Die 5-7 Jahre galten zudem fürs Diplom. Jetzt ist bereits nach 5-7 Semestern der Bachelor erreicht und der Master keinesfalls garantiert. Dennoch stimme ich dir aber zu - der Versuch mit Studenten sollte gewagt werden. Sind ja nicht alles Partymonster. ;)

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Zitat
Arec
Woher kommt eigentlich die Aussage, dass Straßenbahnfahrer in Berlin so schlecht bezahlt sind? Wie ich das neulich mal überschlägig verglichen habe, sind die Bedingungen (vorerst geringeres Einsteigsgehalt für Fahrer in Ausbildung) sowie der Lohn insgesamt beispielsweise bei den NRW-Betrieben ungefähr ähnlich. In Bayern mag man vielleicht besser verdienen, aber das trifft nicht nur für Straßenbahnfahrer, sondern mutmaßlich auch für Bäcker, Informatiker und Ingenieure zu.

Ich setze jetzt mal voraus das Fahrer in Berlin in EG 5 eingegruppiert sind. Das Einstiegsgehalt(in der dritten Lohnebene, nennt sich 5a) ist in NRW etwa 30 € höher als die letzte EG 5 Stufe in Berlin.

Ich selber bin seit 5 Jahren in einem großen NRW Betrieb(zweite Lohnebene) und habe momentan ca. 8 % mehr brutto als ich in Berlin je erreichen würde. Wenn ich den maximal erreichbaren Lohn vergleiche, habe ich in NRW ca. 30 % mehr, selbst in der dritten Lohnebene sind es noch ca. 15 %.

Dazu kommt das die Mieten in Berlin nicht gerade günstig sind. Spontaner Vergleich auf immoscout 24 zwischen einer Großstadt in NRW und Berlin ging zu Lasten von Berlin.

In München(ja Bayern ist größer als München) gibts nen Haustarif, wo das Einstiegsgehalt 30 € höher(dazu noch knapp 200 € niedriger als im dortigen TV-N) ist als in Berlin. Ein Hohn...


Davon kann man keine Familie ernähren, deswegen wird das auch sehr schwer mit geeigneten Bewerbern. Dazu kommt die im Vergleich recht große Anzahl an Übergriffen in Berlin dazu....


Das höchste Einstiegsgehalt mit knapp 2500€ bietet der TV-N BaWü



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.07.2015 21:11 von M.Z.
Erhälst du auch in TG 5a eine Jahressonderzahlung/Weihnachtsgeld?

Wenns die gibt, ist der Monatslohn nach Berücksichtigung der Sonderzahlungen in NRW tatsächlich über 200 Euro höher. Wenn es die nicht gibt, sind es "nur" 50 Euro, wenn man die Ausbildungsphase mal außer Betracht lässt.
Meine Vergleiche bezogen sich immer auf nach der Probezeit/Ausbildungszeit.

Ja in 5a gibts auch Weihnachts/Urlaubsgeld. Dennoch halte ich es für irrelevant dies mit ein/auszurechnen. Denn das was am Zahltag auf dem Konto ist zählt. Und das ist in Berlin einfach zu wenig. Sonderzahlungen sind auch nur ne einmalige Sache zweimal im Jahr.

Anfangsgehälter im Nettolohnrechner verglichen mit Steuerklasse 3 und 1,0 Kinder macht einen Unterschied von ca. 160 € Netto. <- Nur als Anhaltspunkt.

Ich denke nicht das es in Berlin viele Betriebsvereinbarungen gibt, wofür die Kollegen extra Geld bekommen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.07.2015 10:35 von M.Z.
Zitat
M.Z

Ich denke nicht das es in Berlin viele Betriebsvereinbarungen gibt, wofür die Kollegen extra Geld bekommen.

Gar keine. Nur das was der TV-N eh schon regelt.
Zitat
M.Z
Dazu kommt das die Mieten in Berlin nicht gerade günstig sind. Spontaner Vergleich auf immoscout 24 zwischen einer Großstadt in NRW und Berlin ging zu Lasten von Berlin.
In Berlin sind die Lebenshaltungskosten doch im Gegensatz zu NRW vergleichsweise niedrig. Welche NRW-Großstadt hast Du denn rausgepickt? In Köln oder Düsseldorf ist das Leben jedenfalls noch deutlich teurer als in Berlin. Das gilt auch für Städte wie Münster oder Bonn. Nur in den ärmeren Ruhrgebietsstädten wie Duisburg oder Oberhausen lebt es sich günstiger als in Berlin.
Man verdient in NRW aber auch mehr. Ich kenne einige, die extra nach NRW sind weil es ihnen dort besser geht.
Richtig. Man muss immer Lebenshaltungskosten und Einkünfte vergleichen. Bei mir war es übrigens umgekehrt. Ich bin nach Berlin gekommen, weil ich hier unter dem Strich mir deutlich mehr leisten kann, obwohl ich ca. 20% weniger als in Düsseldorf verdiene.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Zitat
M.Z
Dazu kommt das die Mieten in Berlin nicht gerade günstig sind. Spontaner Vergleich auf immoscout 24 zwischen einer Großstadt in NRW und Berlin ging zu Lasten von Berlin.
In Berlin sind die Lebenshaltungskosten doch im Gegensatz zu NRW vergleichsweise niedrig. Welche NRW-Großstadt hast Du denn rausgepickt? In Köln oder Düsseldorf ist das Leben jedenfalls noch deutlich teurer als in Berlin. Das gilt auch für Städte wie Münster oder Bonn. Nur in den ärmeren Ruhrgebietsstädten wie Duisburg oder Oberhausen lebt es sich günstiger als in Berlin.


Als Vergleich habe ich Essen genommen. Nenn doch mal bitte ein paar Beispiele für niedrigere Kosten.
Zitat
Arec
So funktioniert unsere Rechtsordnung nicht. Wie MarkusH geschrieben hat, herrscht hier Vertragsfreiheit, du kannst unter Vertragspartner erst mal alles vereinbaren, was die Vertragspartner eben vertraglich regeln möchten.

So einfach ist das eben nicht.

Zitat
Arec
Nur die Schranken zeigt die Rechtsordnung auf, nicht den generellen Gestaltungsspielraum.

Jein. Beispiel: In meinem Mietvertrag sind die meisten Klauseln unwirksam, da mich einige davon ungleich benachteiligen, andere ungünstig formuliert wurden, zu genau oder zu ungenau sind - alles TROTZ Vertragsfreiheit. Die Vertragsfreiheit sagt ja ersteinmal nur, dass zunächst über alles mögliche Verträge geschlossen werden dürfen. Die sind dann aber noch lange nicht uneingeschränkt gültig.

Das gilt insbesondere für Verträge, bei denen die eine Vertragspartei grundsätzlich unterlegen ist. Arbeitsverträge zum Beispiel. Der Arbeitnehmer steht daher immer unter einem besonderen Schutz. Doch den muss man aktiv wahrnehmen - von allein heben sich Vertragsklauseln nicht auf. Wer das einmal durchexerziert hat, ist danach mit sehr vielen Aha-Effekten gesegnet. Das auszuführen sprengt jedoch den Rahmen dieses Forums.

Ansage: Jedem, der eine sachgrundlose Befristung in seinem Arbeitsvertrag stehen hat, sei geraten, sich an einen ECHTEN Arbeitsrechtsanwalt zu wenden, anstatt auf Laienweisheiten von BVG-Fans in einem Internetforum zu setzen.

Ich hoffe, damit ist dieser Punkt abschließend einvernehmlich akzeptabel an dieser Stelle abgeschlossen.
Zitat

Ansage: Jedem, der eine sachgrundlose Befristung in seinem Arbeitsvertrag stehen hat, sei geraten, sich an einen ECHTEN Arbeitsrechtsanwalt zu wenden, anstatt auf Laienweisheiten von BVG-Fans in einem Internetforum zu setzen.
Gilt das auch für Arbeitsneulinge die erst zwei Befristungen durchlaufen bevor der unbefristete Vertrag kommt? Gilt das auch bei der Post wo fast nur Befristungen sind? Haben Betriebsräte und Gewerkschaften alle keine Ahnung?

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Zitat

Ansage: Jedem, der eine sachgrundlose Befristung in seinem Arbeitsvertrag stehen hat, sei geraten, sich an einen ECHTEN Arbeitsrechtsanwalt zu wenden, anstatt auf Laienweisheiten von BVG-Fans in einem Internetforum zu setzen.
Zitat
Grenko
Gilt das auch für Arbeitsneulinge die erst zwei Befristungen durchlaufen bevor der unbefristete Vertrag kommt? Gilt das auch bei der Post wo fast nur Befristungen sind? Haben Betriebsräte und Gewerkschaften alle keine Ahnung?

Das gilt für jeden mit Hirn. Wer glaubt, die anderen werden das schon für mich richtig regeln, kann sich ja drauf verlassen und darauf ausruhen.
Zitat
DonChaos
Zitat

Ansage: Jedem, der eine sachgrundlose Befristung in seinem Arbeitsvertrag stehen hat, sei geraten, sich an einen ECHTEN Arbeitsrechtsanwalt zu wenden, anstatt auf Laienweisheiten von BVG-Fans in einem Internetforum zu setzen.
Zitat
Grenko
Gilt das auch für Arbeitsneulinge die erst zwei Befristungen durchlaufen bevor der unbefristete Vertrag kommt? Gilt das auch bei der Post wo fast nur Befristungen sind? Haben Betriebsräte und Gewerkschaften alle keine Ahnung?

Das gilt für jeden mit Hirn. Wer glaubt, die anderen werden das schon für mich richtig regeln, kann sich ja drauf verlassen und darauf ausruhen.

Danke für die direkte Bestätigung, daß es klug ist dein Geschwurbel nicht für bare Münze zu nehmen!
Zitat
MarkusH.
Danke für die direkte Bestätigung, da[ss] es klug ist[,] dein Geschwurbel nicht für bare Münze zu nehmen!

Richtig, das gilt uneingeschränkt für jedermanns Geschwurbel.
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