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Ausbildung zum Straßenbahnfahrer
geschrieben von der weiße bim 
Liebe Leute, draußen (und auch in vielen Innenräumen) sind mehr als + 30 Grad Celsius, da müsst Ihr die Atmosphäre nicht noch unnötig zusätzlich mit hitzigen Worten aufheizen :-) .

Die hier angerissenen arbeitsrechtlichen Fragen sind u.a. im TzBfG geregelt. Einfach ´mal lesen !!

Eine Zusammenfassung der Rechtsgrundlagen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen findet sich hier:

[www.haufe.de]

Inwieweit das im einzelnen auf die Fahrpersonale der BVG (bzw. auf die Fahrpersonale von Verkehrsunternehmen überhaupt) zutrifft, lässt sich nicht zuletzt bei den dortigen Betriebs- bzw. Personalräten genau in Erfahrung bringen.

Erkundigt Euch vielleicht auch dort einmal. Das erspart sicher den einen oder anderen grantigen Anwurf in diesem Thread :-) ...
Hey Bonvist,

danke für die Antwort. Den Hinweis auf das TzBfG gab es hier schon mal, aber DonChaos möchte mutmaßlich sich dort leider nicht weiter informieren.
Zitat
Arec
Zitat
DonChaos
Zitat
Arec
Ich kann nur jeden warnen, [...]

"... von qualifizierter Stelle fragliche Punkte in Arbeitsverträgen nach Schwachstellen untersuchen zu lassen! Dabei könnte nämlich rauskommen, dass wir bei der BVG ein riesiges rechtliches Problem haben! Also: Anwalt ist Pfui!"

Ich hab deine Tirade mal schnell übersetzt.
Ich möchte dich doch bitten, von solchen Verleumdungen und üblen Nachreden Abstand zu nehmen. [...]

Üble Nachrede?! Ich habe jedem empfohlen, seinen Arbeitsvertrag auf Schwachstellen untersuchen zu lassen, wenn er damit nicht zufrieden ist. Du hingegen willst jeden Arbeitnehmer dazu überreden, niemals einen Anwalt zu konsultieren, weil die nur teure Halsabschneider wären und nur du und die BVG die einzig gesetzgebende Instanz seien. Das ist ne ganz miese Masche, Schwächere auszunutzen und einzuschüchtern. Und das widert mich an.

Jeder hat das Recht, sich für seine eigenen, ganz persönlichen Interessen rechtlich VON PROFIS beraten zu lassen! Das kann, sollte und darf ihnen keiner absprechen! Gerade bei einer Befristung gibt es so viele Fallstricke für den Arbeitgeber, besonders wenn diese auch noch sachgrundlos erfolgt.

Ich habe damit schon so meine Erfahrungen machen dürfen. Eine Entfristungsklage ist häufig schneller durch, als man "Hä? Wieso das denn?" sagen kann. Ein RICHTIGER Arbeitsrechtler weiß das und kennt diese Fallstricke - er macht schließlich den ganzen Tag nichts anderes. Gesetze sind keine popeligen, eindeutigen Arbeitsanweisungen. Die Rechtssprechung stützt sich eben nicht nur auf einen simplen Paragraphen, sondern auf ein Konstrukt diverser Gesetze, die sich gegenseitig ergänzen und widersprechen, deren Interpretationsspielräumen, sowie anderen bisherigen Rechtssprechungen. Das zu beurteilen liegt oberhalb der Kompetenzen eines Sachbearbeiters in der Personalabteilung (welche die Arbeitsverträge aufsetzen) - eines Betriebsratsmitgliedes oder Gewerkschaftsfunktionärs ganz zu schweigen. Letztere beide werden auch nicht zuallererst den einen Arbeitnehmer vertreten, sondern die Masse ihrer Mitglieder/Belegschaft. Will man seine eigenen Interessen gewahrt sehen, muss man sich darum auch selbst kümmern - in diesem Falle mithilfe eines Arbeitsrechtlers.
Jetzt möchte man wohl Mainzer Fahrer holen ...

[www.berliner-zeitung.de]

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.08.2015 17:45 von 485er-Liebhaber.
Frau Reetz erzählt wie immer Käse
soviele gabs nicht mit 63er Rente
Problem sind und bleiben der Krankheitsstand , Fahruntauglicheit und das inzwischen
übelste Desinteresse der Fahrer am eignen Untenehmen.
Zitat
DonChaos


Üble Nachrede?! Ich habe jedem empfohlen, seinen Arbeitsvertrag auf Schwachstellen untersuchen zu lassen, wenn er damit nicht zufrieden ist. Du hingegen willst jeden Arbeitnehmer dazu überreden, niemals einen Anwalt zu konsultieren, weil die nur teure Halsabschneider wären und nur du und die BVG die einzig gesetzgebende Instanz seien. Das ist ne ganz miese Masche, Schwächere auszunutzen und einzuschüchtern. Und das widert mich an.

Jeder hat das Recht, sich für seine eigenen, ganz persönlichen Interessen rechtlich VON PROFIS beraten zu lassen! Das kann, sollte und darf ihnen keiner absprechen! Gerade bei einer Befristung gibt es so viele Fallstricke für den Arbeitgeber, besonders wenn diese auch noch sachgrundlos erfolgt.

Ich habe damit schon so meine Erfahrungen machen dürfen. Eine Entfristungsklage ist häufig schneller durch, als man "Hä? Wieso das denn?" sagen kann. Ein RICHTIGER Arbeitsrechtler weiß das und kennt diese Fallstricke - er macht schließlich den ganzen Tag nichts anderes. Gesetze sind keine popeligen, eindeutigen Arbeitsanweisungen. Die Rechtssprechung stützt sich eben nicht nur auf einen simplen Paragraphen, sondern auf ein Konstrukt diverser Gesetze, die sich gegenseitig ergänzen und widersprechen, deren Interpretationsspielräumen, sowie anderen bisherigen Rechtssprechungen. Das zu beurteilen liegt oberhalb der Kompetenzen eines Sachbearbeiters in der Personalabteilung (welche die Arbeitsverträge aufsetzen) - eines Betriebsratsmitgliedes oder Gewerkschaftsfunktionärs ganz zu schweigen. Letztere beide werden auch nicht zuallererst den einen Arbeitnehmer vertreten, sondern die Masse ihrer Mitglieder/Belegschaft. Will man seine eigenen Interessen gewahrt sehen, muss man sich darum auch selbst kümmern - in diesem Falle mithilfe eines Arbeitsrechtlers.

Da hat der Don recht. Viele Arbeitsverträge sind schlicht gesetzeswidrig. Z.B. die schöne Klausel "Überstunden sind mit den Gehalt abgegolten", die fast jeder Angestellte wohl kennt, verstößt gegen die sogenannte "AGB-Prüfung". Wenn ein Arbeitsvertrag einen Angestellten ohne Grund benachteiligt, dann ist der Abschnitt nichtig. Salvatorische Klauseln gelten übrigens auch nicht mehr. Die meisten Verträge haben eine oder mehrere solcher Klauseln, die nichtig sind. Die Personalabteilung hat da leider eher wenig Ahnung, falls sie nicht permanent auf Fortbildungen geschickt wird, was sich aber der HR-Chef auch nicht leisten möchte. Z.T. werden die Einzelheiten auch vom HR-Chef vorgegeben (solange sich keiner wehrt).
Hallo - muss im Zusammenhang mit der Ausbildungsgeschichte mal 'ne Frage loswerden, die mich schon 'ne Weile beschäftigt: Wann und warum wurde eigentlich der Hauptturnus von dem mir noch bekannten (und mir auch viel attraktiver erscheinenden) System 6 Arbeitstage-2 freie Tage-5 Arbeitstage-3 freie Tage in den jetzigen dauerhaften Rhythmus 6 Arbeitstage-2 freie Tage geändert? Wie kommt das denn dann auch generell mit den Arbeits- und Urlaubszeiten hin, wenn's doch für die meisten anderen Beschäftigten so ist, dass auf eine Arbeitswoche 2 freie Tage kommen, bzw. eben ein Kalendermonat zw. 21 und 23 Arbeitstage hat?
Dass man das bei der BVG so nicht machen kann, leuchtet mir schon ein - da ja dann die im Vorteil wären, die bei einem 5/2-Rhythmus immer Fr/Sa oder Sa/So frei hätten. Aber warum der starre 6/2 Rhythmus?

Gruß
Thomas
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