Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 09.08.2015 18:43 |
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 09.08.2015 19:12 |
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 10.08.2015 00:13 |
Zitat
Arec
Ich möchte dich doch bitten, von solchen Verleumdungen und üblen Nachreden Abstand zu nehmen. [...]Zitat
DonChaos
Zitat
Arec
Ich kann nur jeden warnen, [...]
"... von qualifizierter Stelle fragliche Punkte in Arbeitsverträgen nach Schwachstellen untersuchen zu lassen! Dabei könnte nämlich rauskommen, dass wir bei der BVG ein riesiges rechtliches Problem haben! Also: Anwalt ist Pfui!"
Ich hab deine Tirade mal schnell übersetzt.
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 15.08.2015 17:44 |
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 15.08.2015 18:54 |
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 15.08.2015 19:13 |
Zitat
DonChaos
Üble Nachrede?! Ich habe jedem empfohlen, seinen Arbeitsvertrag auf Schwachstellen untersuchen zu lassen, wenn er damit nicht zufrieden ist. Du hingegen willst jeden Arbeitnehmer dazu überreden, niemals einen Anwalt zu konsultieren, weil die nur teure Halsabschneider wären und nur du und die BVG die einzig gesetzgebende Instanz seien. Das ist ne ganz miese Masche, Schwächere auszunutzen und einzuschüchtern. Und das widert mich an.
Jeder hat das Recht, sich für seine eigenen, ganz persönlichen Interessen rechtlich VON PROFIS beraten zu lassen! Das kann, sollte und darf ihnen keiner absprechen! Gerade bei einer Befristung gibt es so viele Fallstricke für den Arbeitgeber, besonders wenn diese auch noch sachgrundlos erfolgt.
Ich habe damit schon so meine Erfahrungen machen dürfen. Eine Entfristungsklage ist häufig schneller durch, als man "Hä? Wieso das denn?" sagen kann. Ein RICHTIGER Arbeitsrechtler weiß das und kennt diese Fallstricke - er macht schließlich den ganzen Tag nichts anderes. Gesetze sind keine popeligen, eindeutigen Arbeitsanweisungen. Die Rechtssprechung stützt sich eben nicht nur auf einen simplen Paragraphen, sondern auf ein Konstrukt diverser Gesetze, die sich gegenseitig ergänzen und widersprechen, deren Interpretationsspielräumen, sowie anderen bisherigen Rechtssprechungen. Das zu beurteilen liegt oberhalb der Kompetenzen eines Sachbearbeiters in der Personalabteilung (welche die Arbeitsverträge aufsetzen) - eines Betriebsratsmitgliedes oder Gewerkschaftsfunktionärs ganz zu schweigen. Letztere beide werden auch nicht zuallererst den einen Arbeitnehmer vertreten, sondern die Masse ihrer Mitglieder/Belegschaft. Will man seine eigenen Interessen gewahrt sehen, muss man sich darum auch selbst kümmern - in diesem Falle mithilfe eines Arbeitsrechtlers.
Re: Ausbildung zum Straßenbahnfahrer 16.08.2015 17:33 |