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Vehicle Sharing / Ride Pooling / Mobility Hubs / Bus on Demand - Thread
geschrieben von Nicolas Jost 
Zitat
Railroader
Natürlich nicht. Aber wenn ich über eine rote Ampel laufe, sollte mir auch bewusst sein, dass ich dabei zu Schaden kommen kann. Ich gehe also dieses Risiko ein und sollte mich im Ereignisfall zu aller erst selbst hinterfragen, bevor ich die Schuld bei anderen suche.

Auch schön. Rotlichtverstoß an einer Fußgängerampel. Der Fußgänger gefährdet sich, der Autofahrer aber andere. Und den Unterschied muss man auch bei Bußgeldern berücksichtigen.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
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B-V 3313

Auch schön. Rotlichtverstoß an einer Fußgängerampel. Der Fußgänger gefährdet sich, der Autofahrer aber andere. Und den Unterschied muss man auch bei Bußgeldern berücksichtigen.

Ja, wenn die Rotlichtverstöße vom MIV und den Radfahrern nicht genügend sanktioniert werden, sollte man sie anpassen. Bin ich dabei.
Zitat
Railroader
@Nic und BV: Die Frage ist, was wollt ihr mir sagen? Die Radwege sind nicht nutzbar und fährt man auf der Straße, wird man über den Haufen gefahren? Ich hab den Hintergrund des Anliegens nicht ganz verstanden.

Ich wollte nur hilfreich sein und aus dem Bußgeldkatalog zitieren. Bei der Gelegenheit konnte ich dann noch erläutern, dass ich aus Autofahrersicht frohnum jeden Raffahrer bin,,der sich nixht auf den Bürgersteigrafwegen in vermeintlicher Sicherheit wähnt. Fährt er auf der Fahrbahn, ist er Teil des Geschehens.
Zitat
B-V 3313

Auch schön. Rotlichtverstoß an einer Fußgängerampel. Der Fußgänger gefährdet sich, der Autofahrer aber andere. Und den Unterschied muss man auch bei Bußgeldern berücksichtigen.

Dass Rotlichtverstöße durch Kfz-Führer und "sonstige Verkehrsteilnehmer" nicht identisch sanktioniert werden, hast du aber schon mal gehört, oder?
Zitat

Rotlichtverstoß an einer Fußgängerampel. Der Fußgänger gefährdet sich, der Autofahrer aber andere.

Urban legend und trotzdem in seiner Pauschalität falsch, denn auch der Fußgänger gefährdet nicht nur sich wenn er bei ROT in den fließenden Verkehr läuft.

Gruß aus dem Speckgürtel :-)

Regio + S-Bahn + U-Bahn + Tram + Bus = nur gemeinsam stark
Zitat
Railroader
@Nic und BV: Die Frage ist, was wollt ihr mir sagen? Die Radwege sind nicht nutzbar und fährt man auf der Straße, wird man über den Haufen gefahren? Ich hab den Hintergrund des Anliegens nicht ganz verstanden.

Ich bin zwar keiner von den Beiden, aber ja: Es gibt tatsächlich (zu) viele Autofahrer, die meinen, wenn da irgendetwas resteradwegähnliches vorhanden ist, dann hat der Radfahrer das Ding gefälligst zu nutzen und nicht auf der Fahrbahn zu fahren. Und problematisch wird das, wenn es in versuchterter Verkehrserziehung durch Überholen mit nur wenigen Zentimetern Abstand, anschließdendem Schneiden und Brüllen aus dem Fenster geschieht. Und ja, genau das ist leider Alltag auf Berliner Straßen.

Radwege sind nur dann benutzungspflichtig, wenn das blaue Radwegschild installiert ist. In vielen Fällen hängt das Schild allerdings illegal, weil der Radweg nicht die Mindestanforderungen erfüllt. Sie werden aber selten freiwillig entfernt, sondern erst nach einem entsprechenden Gerichtsentscheid.

Und ja, wenn ich Radfahrer bin, dann nerven mich auch all die Idioten, die ich ständig überholen muss, weil sie langsam fahren, aber die roten Ampeln ignorieren.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
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Jay
Und problematisch wird das, wenn es in versuchterter Verkehrserziehung durch Überholen mit nur wenigen Zentimetern Abstand, anschließdendem Schneiden und Brüllen aus dem Fenster geschieht. Und ja, genau das ist leider Alltag auf Berliner Straßen.

So ein Verhalten ist natürlich völlig inakzeptabel. Wenn mir das zu bunt wird, würde ich es vermutlich zumindest mal mit einer Anzeige versuchen. Die Internetwache bietet da ja recht unkomplizierte Möglichkeiten. Oder hat das keine Aussicht auf Erfolg?
Nein. Der Fahrer behauptet er hätte nicht gebrüllt, Zeugen gibt es keine, Aussage gegen Aussage, Verfahren wird eingestellt. Die Zeit kann man sich sparen.
Zitat
VvJ-Ente
Nein. Der Fahrer behauptet er hätte nicht gebrüllt, Zeugen gibt es keine, Aussage gegen Aussage, Verfahren wird eingestellt. Die Zeit kann man sich sparen.

Das ist in der Tat nicht sehr zufriedenstellend. Hast du diese Erfahrung denn selbst machen müssen? Aber ich sage dir auch: Die Mühe, da 15 Minuten was in die Online-Anzeige zu schreiben, würde ich mir machen! Allein schon weil ich weiß, dass der Andere dadurch auch einen maßgeblichen zeitlichen Rechtfertigungsaufwand hat, der dem meinen übersteigen dürfte und sich vllt. beim nächsten Mal überlegt, ob seine Strategie so klug ist. Es träfe da den Richtigen und das hat mE mehr Sinn, als pauschale Maßnahmen zu ergreifen, die ebenso viel Zeit erfordern, aber dann Leute treffen, die für den Einzelfall überhaupt nichts können.

Zum Vergleich: Als ich aufrgund meines früheren Wohnortes noch regelmäßig die Sonntagstraße entlang lief, musste ich regelmäßig rabiaten Radlern ohne Licht ausweichen, um nicht über den Haufen gefahren zu werden. Es gibt eben auch davon (zu) viele. Möchten du oder andere Foristen sich nun mit denen in einen Topf werfen lassen und wäre es legitim, als betroffener Fußgänger pauschal Maßnahmen zu ergreifen, um den Fahrradfahrenden zu zeigen, dass sie ein inakzeptables Klientel in ihren Reihen haben, das ich nicht mehr zu dulden bereit bin, weil es mich nervt? Und vor allem: Würde dich, als anständiger Radfahrer, so eine Aktion dazu veranlassen, darüber nachzudenken, was rabiate Radler den Fußgängern antun? Also wenn ich jetzt als Fußgänger dein Rad nehme und es eine Straßenecke weiterstelle? Bewegt dich das dann zum Nachdenken über die gesamtgesellschaftliche Situation? Vermutlich nicht, warum auch? Du wärst vermutlich sauer und das völlig zurecht. Was kannst du auch für die Idioten in entsprechenden Kreisen?



9 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.05.2019 12:02 von Railroader.
Zitat
Nicolas Jost
Zitat
Railroader
@Nic und BV: Die Frage ist, was wollt ihr mir sagen? Die Radwege sind nicht nutzbar und fährt man auf der Straße, wird man über den Haufen gefahren? Ich hab den Hintergrund des Anliegens nicht ganz verstanden.

Ich wollte nur hilfreich sein und aus dem Bußgeldkatalog zitieren. Bei der Gelegenheit konnte ich dann noch erläutern, dass ich aus Autofahrersicht frohnum jeden Raffahrer bin,,der sich nixht auf den Bürgersteigrafwegen in vermeintlicher Sicherheit wähnt. Fährt er auf der Fahrbahn, ist er Teil des Geschehens.

Da bist du aber eine löbliche Ausnahme.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Nicolas Jost
Zitat
Philipp Borchert
Es ist doch unlogisch dass einerseits alles erdenkliche getan wird um z.B. Pappbecher, Einweghalme oder Wattepads zu eliminieren (was ich prinzipiell richtig finde) und sich auf der anderen Seite nachdrücklich daran gemacht wird, das selbständig Bewegen durch deutlich energieintensivere Mobilität immer weiter zurückzufahren.

Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht.
Es ist nicht die Aufgabe der Politik, die Bürger zu gängeln oder zu erziehen. Wer sich mit einem E-Bike, Segway oder e-Scooter fortbewegen will, soll das tun.

Es geht nicht darum, irgendwem etwas vorzuschreiben oder zu verbieten. Aber man kann und sollte schon das grüne Image in Frage stellen, das den Rollern gegeben wird. Just heute veröffentlichte der Wiener "Standard" (dessen regelmäßige Lektüre sich aktuell auch aus anderen als verkehrspolitischen Gründen lohnt :)) einen Artikel, der ein bezeichnendes Bild auf die Ökobilanz wirft:

- Die Roller der Verleiher halten im Durchschnitt drei Monate (weil sie für private Nutzer und nicht für den Verleih konzipiert sind). Es fällt also massiv Schrott an.
- Typische E-Roller-Distanzen (der Artikel schreibt leider nicht, wo) sind zwischen 0,5 km und 4 km lang, also typische Fußweg- und Fahrradentfernungen. 35 % der Fahrten sind kürzer als 2 km.

Man sollte sich als Nutzer zumindest ehrlich machen und mit der Heuchelei aufhören, man nutze die Roller aus Sorge um den Planeten. Wie Phlipp schon schrieb: Wenn Wege, die man bis vor kurzem ohne Motor zurückgelegt hat nun motorisiert werden, ist das sicher nicht umweltfreundlich.

Fun Fact aus dem Standard-Artikel am Rande: In Wien sind inzwischen acht Anbieter vertreten, von denen drei aus Berlin kommen.
Zitat
Jay
Radwege sind nur dann benutzungspflichtig, wenn das blaue Radwegschild installiert ist. In vielen Fällen hängt das Schild allerdings illegal, weil der Radweg nicht die Mindestanforderungen erfüllt. Sie werden aber selten freiwillig entfernt, sondern erst nach einem entsprechenden Gerichtsentscheid.

Hier im südwestlichen Vorort genügte eine freundliche eMail an die Gemeinde mit Verweis auf die geltenden Bestimmungen und die Rechtssprechung, um die Benutzungspflicht fast aller Radwege innerhalb von nicht einmal drei Wochen außer Kraft setzen zu lassen.

Leider hat man sie nicht zu reinen Gehwegen erklärt. Die sind nämlich auch gemeingefährlich, sobald sich Abbieger und Radwegnutzer treffen.

Zitat

Und ja, wenn ich Radfahrer bin, dann nerven mich auch all die Idioten, die ich ständig überholen muss, weil sie langsam fahren, aber die roten Ampeln ignorieren.

Wir halten jetzt also doch mal fest: Es gibt jede Menge Radfahrer, die die Straßenverkehrsordnung als unverbindliche Empfehlung betrachten.

Gruß
Nic
Zitat
Railroader
Das ist in der Tat nicht sehr zufriedenstellend. Hast du diese Erfahrung denn selbst machen müssen? Aber ich sage dir auch: Die Mühe, da 15 Minuten was in die Online-Anzeige zu schreiben, würde ich mir machen! Allein schon weil ich weiß, dass der Andere dadurch auch einen maßgeblichen zeitlichen Rechtfertigungsaufwand hat, der dem meinen übersteigen dürfte und sich vllt. beim nächsten Mal überlegt, ob seine Strategie so klug ist.

Den zeitlichen Aufwand haben die Polizeipräsidentin und ihre Deputies. Weswegen erstattest du Anzeige? Überholen mit zu geringem Seitenabstand? Ok.
1. Problem: Der Fahrzeugführer ist nicht bekannt, sondern nur das Kennzeichen. Halterhaftung gibtnes nur bei Verstößen im ruhenden Verkehr, also bei Falschparkern
2. Problem: Es gibt nur deine Schätzung des Abstands. Die ist nicht verwertbar.
Entweder wird die Sache mangels Erfolgsaussichten gar nicht erst verfolgt oder dem Halter geht ein Zeugenfragebogen zu. Entweder verweigert er die Aussage, um nicht sich oder einen Angehörigen zu beschuldigen oder er macht gar nichts und wartet auf die Verjährung oder er wirft ihn ins Altpapier. Das Resultat ist in allen Fällen dasselbe.

Nur wenn jeder Geschädigte so handeln würde, könnte die Fahrerlaubnisbehörde Auflagen verhängen, z.B. Führen eines Fahrtenbuchs, bei weiteren Verstößen dieser Art Anordnung einer MPU wegen Zweifeln an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kfz.

Gruß
Nic



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.05.2019 01:58 von Nicolas Jost.
Zitat
Nicolas Jost
Weswegen erstattest du Anzeige?

Im konkreten geschilderten Fall würde ich es mit Nötigung versuchen.

Dass die Beamten generell viel Müll reinbekommen, mit dem sie sich beschäftigen müssen, steht außer Frage. Aber warum wertet ein Radfahrer seine Priorität an dieser Stelle ab? Soll man jetzt auf seine Rechte verzichten (wo wir wieder beim Thema wären), weil die Beamten ja eh schon mit Ladendiebstählen oder anderen Dingen überfordert sind? Soweit ich es verstanden habe, geht es hier ja mitunter um kokrete Gefahren im Straßenverkehr. Das sollte schon ne Prio haben. Nur wenns keiner macht.... hm.
Zitat
Nicolas Jost
Zitat

Und ja, wenn ich Radfahrer bin, dann nerven mich auch all die Idioten, die ich ständig überholen muss, weil sie langsam fahren, aber die roten Ampeln ignorieren.

Wir halten jetzt also doch mal fest: Es gibt jede Menge Radfahrer, die die Straßenverkehrsordnung als unverbindliche Empfehlung betrachten.

... deren Anteil aber sicher niedriger ist als der Anteil der Autofahrer, die die StVO als unverbindliche Empfehlung betrachten. Zumindest wenn man die Vergehen einbezieht, die schon gar nicht mehr als Verstoß wahrgenommen werden, weil sie so alltäglich sind. Die Höchstgeschwindigkeit beschreibt (die ganz gewieften werden es am Wort erkennen) z.B. die Geschwindigkeit, die höchstens gefahren werden darf, nicht die zulässige Geschwindigkeit minus 10 km/h. Und was besagt nochmal das Zeichen 224 ins Bezug aufs Parken? (Auflösung: beiderseitig 15 m Parkverbot.)

Die Höchstgeschwindigkeit wird in Deutschland - gesellschaftlich akzeptiert - dauerhaft um ca. 10 km/h überschritten. Noch schlimmer: es wird sich über "Abzocke" aufgeregt, wenn in dieser Hinsicht die StVO durchgesetzt werden soll! Und die 15-m-Regel dürfte bei den meisten Autofahrern schlicht unbekannt sein.

Ich fasse zusammen: schätzungsweise 99 % der Autofaher (der Rest sind Fahrschulen) ignorieren Tempolimits*. Es gibt einige radfahrende Idioten, die im Dunkel ohne Beleuchtung bei Rot über die Ampel fahren. Aber klar ist, wer in der öffentlichen Diskussion der böse ist: natürlich die Radfahrer.
____
* Wer es nicht glaubt, mache einmal ein Experiment und fahre mit Höchstgeschwindigkeit oder sogar zwei, drei km/h langsamer.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.05.2019 08:17 von def.
Zitat
def

Ich fasse zusammen: schätzungsweise 99 % der Autofaher (der Rest sind Fahrschulen) ignorieren Tempolimits*. Es gibt einige radfahrende Idioten, die im Dunkel ohne Beleuchtung bei Rot über die Ampel fahren.

Es übertreibt das Eine und relativiert das Andere. Es bleibt eine subjektive Meinung. "schätzungsweise" sind halt keine Fakten. ;)
Zitat
Railroader
Zitat
def

Ich fasse zusammen: schätzungsweise 99 % der Autofaher (der Rest sind Fahrschulen) ignorieren Tempolimits*. Es gibt einige radfahrende Idioten, die im Dunkel ohne Beleuchtung bei Rot über die Ampel fahren.

Es übertreibt das Eine und relativiert das Andere. Es bleibt eine subjektive Meinung. "schätzungsweise" sind halt keine Fakten. ;)

Mach doch einfach mal das vorgeschlagene Experiment und fahre genau mit Höchstgeschwindigkeit (nicht 10 km/h mehr, Höchstgeschwindigkeit). Viel Spaß.
@Def: Hier ein paar objektive Zahlen:

[www.n-tv.de]
Zitat
Railroader
@Def: Hier ein paar objektive Zahlen:

[www.n-tv.de]

Und was sagen die "objektiven Zahlen" über die von def genannten Geschwindigkeitsverstöße aus? Wie hoch ist nach Deinen "objektiven Zahlen" der Anteil der Autofahrer, die die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht übertraten?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.05.2019 16:52 von Global Fisch.
Zitat
Global Fisch
Zitat
Railroader
@Def: Hier ein paar objektive Zahlen:

[www.n-tv.de]

Und was sagen die "objektiven Zahlen" über die von def genannten Geschwindigkeitsverstöße aus? Wie hoch ist nach Deinen "objektiven Zahlen" der Anteil der Autofahrer, die die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht übertraten?

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