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Railroader
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Nemo
Das kommt noch blöder als "Ringbahn!" Aber andererseits, wenn Stau als entschuldigung zählt...
Ist das bei deinem Arbeitgeber so?
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B-V 3313
Zählt eigentlich bei der DB die Ausrede "Ringbahn"...?
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Greifswalder89
Hallo
aus dem verlinkten rbb- Artikel ziehe ich den Schluss, dass die Verwaltung sehr wohl Vorgaben zu Bedienungs- und Verbreitungsstandards machen könnte. Aber, und das ist der zweite, sehr interessante Aspekt dabei: Die Verkehrsverwaltung kann bzw. will es nicht. Zitat: "Berlin hat so viele verkehrspolitische Probleme im Moment, dass der E-Tretroller relativ spät in den Scheinwerfer kam."
Anonymer Benutzer
Re: Vehicle Sharing / Ride Pooling / Mobility Hubs / Bus on Demand - Thread 12.07.2019 13:36 |
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B-V 3313
Zählt eigentlich bei der DB die Ausrede "Ringbahn"...?
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Greifswalder89
Hallo
ich sehe das als eine Schutzbehauptung an. Andere Städte in EU- Europa können ja anscheinend entsprechende Regeln für e-Scooter- Anbieter setzen, warum soll das in Berlin nicht auch grundsätzlich möglich sein? Man könnte ja mal schauen, wie die anderen es gemacht haben.
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Mein Eindruck ist nicht nur bei diesem Thema, dass manche Kräfte im Senat durchaus zufrieden damit sind, wenn Berlin sich als ein Testfeld für diverse vermeintlich innovative Geschäftsideen im Zusammenhang mit Wirtschaft 4.0 anbietet?! Aus dieser Sicht kann es ja gar ein Standortvorteil sein, wenn Politik und Verwaltung wenig oder gar nicht gestaltend eingreifen.
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Nicht, dass es etwa darum ginge, das alltägliche Zusammenleben angenehm und konfliktarm einzurichten ...
Es war doch irgendwo schon davon die Rede, das über Konzessionen z.B. anzugehen.
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Greifswalder89
Mein Eindruck ist nicht nur bei diesem Thema, dass manche Kräfte im Senat durchaus zufrieden damit sind, wenn Berlin sich als ein Testfeld für diverse vermeintlich innovative Geschäftsideen im Zusammenhang mit Wirtschaft 4.0 anbietet?! Aus dieser Sicht kann es ja gar ein Standortvorteil sein, wenn Politik und Verwaltung wenig oder gar nicht gestaltend eingreifen.
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VvJ-Ente
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Greifswalder89
Mein Eindruck ist nicht nur bei diesem Thema, dass manche Kräfte im Senat durchaus zufrieden damit sind, wenn Berlin sich als ein Testfeld für diverse vermeintlich innovative Geschäftsideen im Zusammenhang mit Wirtschaft 4.0 anbietet?! Aus dieser Sicht kann es ja gar ein Standortvorteil sein, wenn Politik und Verwaltung wenig oder gar nicht gestaltend eingreifen.
Die Bayern machen seit Jahrzehnten relativ unverhohlen damit Werbung, bei den Unternehmenssteuererklärungen nicht so genau hinzusehen, damit sich Firmen dort ansiedeln. Da landet dann ein allzu eifriger Steuerfahnder auch mal in der Klapsmühle. Warum sollte Berlin dieses erfolgreiche Modell nicht kopieren, in dem man damit wirbt, dass hier die Firmen quasi ohne Auflagen ihre Geschäfte betreiben dürfen? ^^
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Nicolas Jost
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Greifswalder89
Hallo
aus dem verlinkten rbb- Artikel ziehe ich den Schluss, dass die Verwaltung sehr wohl Vorgaben zu Bedienungs- und Verbreitungsstandards machen könnte. Aber, und das ist der zweite, sehr interessante Aspekt dabei: Die Verkehrsverwaltung kann bzw. will es nicht. Zitat: "Berlin hat so viele verkehrspolitische Probleme im Moment, dass der E-Tretroller relativ spät in den Scheinwerfer kam."
Die Verkehrsverwaltung teilt allerdings mit: "Es ist von staatlicher Seite nicht möglich, ein Geschäftsgebiet für das Verleihen von E-Scootern vorzugeben. Dies fällt in die freie unternehmerische Entscheidung des Anbieters."
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Nicolas Jost
Der Verleih von E-Scootern ist kein konzessionspflichtiges Gewerbe und die Fahrzeuge sind ordnungsgemäß zugelassen.
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Logital
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Nicolas Jost
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Greifswalder89
Hallo
aus dem verlinkten rbb- Artikel ziehe ich den Schluss, dass die Verwaltung sehr wohl Vorgaben zu Bedienungs- und Verbreitungsstandards machen könnte. Aber, und das ist der zweite, sehr interessante Aspekt dabei: Die Verkehrsverwaltung kann bzw. will es nicht. Zitat: "Berlin hat so viele verkehrspolitische Probleme im Moment, dass der E-Tretroller relativ spät in den Scheinwerfer kam."
Die Verkehrsverwaltung teilt allerdings mit: "Es ist von staatlicher Seite nicht möglich, ein Geschäftsgebiet für das Verleihen von E-Scootern vorzugeben. Dies fällt in die freie unternehmerische Entscheidung des Anbieters."
Und warum ist es dann bei Taxitarifen möglich? Der Taxifahrer hat innerhalb ganz Berlin eine Bedienpflicht.
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Nicolas Jost
Mittlerweile ist die e-Scooterinvasion auch SPIEGEL TV einen Beitrag wert.
SPIEGEL TV: eScooter vs. Fußgänger - Kampf um die Straße
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Gehwege schützen: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie die Bezirke haben das klare Ziel gesetzt, dass künftig keine E-Tretroller mehr auf Gehwegen abgestellt werden. E-Tretroller sollen stattdessen künftig am Straßenrand geparkt werden. Dafür werden die Bezirke eigene Plätze ausweisen, etwa indem Auto-Parkplätze oder andere Flächen umgewandelt werden. Die Umgestaltung startet ab sofort – Ziel ist es, spätestens für die Saison 2020 bereits deutliche Verbesserungen zu erreichen. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in anderen Städten, etwa in Tel Aviv. Details der Ausgestaltung werden jetzt geklärt.
Neue No-Park-Zones: Die Anbieter erklärten sich bereit, besondere historische Stätten oder andere touristisch relevante Orte per Geo-Fencing in den Ausleih-Apps von einer Abstellmöglichkeit auszunehmen. Sehr kurzfristig soll dies bereits für das Brandenburger Tor und das Holocaust-Mahnmal umgesetzt sein. Die Bezirke werden mit den Anbietern weitere Gebiete verabreden, vor allem Grünanlagen, in denen das Abstellen des E-Tretrollers via App technisch verhindert wird.
Mehr Sicherheit: Die Polizei Berlin wird mit den Anbietern Verabredungen treffen, wie eine einheitliche Basis-Information über Verkehrsregeln und sicheres Fahren gut verständlich in die Ausleih-Apps integriert werden kann. Die Anbieter werden zudem von sich aus Fahrtrainings anbieten. Die Polizeipräsidentin kündigte verschärfte Kontrollen an, um Verstöße von Nutzer*innen etwa gegen das Gehweg-Fahrverbot zu ahnden.
Ausweitung des Verleihgebiets: Die Anbieter haben angekündigt, ihre Verleihgebiete sukzessive über die Innenstadt-Areale hinaus zu vergrößern. Dies sei Teil der Ausweitung ihres Geschäftsmodells, das zunächst in der Stadtmitte erprobt worden sei.
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VvJ-Ente
Bei den Leuten muss vermutlich erstmal ankommen, dass EScooter juristisch gesehen keine Roller sind, mit denen man ja bekanntlich auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren darf.
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VvJ-Ente
Bei den Leuten muss vermutlich erstmal ankommen, dass EScooter juristisch gesehen keine Roller sind, mit denen man ja bekanntlich auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren darf.
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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 24 Besondere Fortbewegungsmittel (1)
Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.
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L.Willms
eScooter (Tretroller mit Elektromotor) sind ....... ..... ..
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hvhasel
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VvJ-Ente
Bei den Leuten muss vermutlich erstmal ankommen, dass EScooter juristisch gesehen keine Roller sind, mit denen man ja bekanntlich auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren darf.
Was ich ziemlich lustig finde. Denn so ein Kickbike mit > 16 Zoll Rädern fährt ohne Probleme 15 km/h und mehr, ohne viel Aufwand. Die sind halt nicht so verbreitet.