Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 18:03 |
Zitat
Railroader
@Philipp: dein Beitrag impliziert, dass hauptsächlich Menschen, die sich kein Ticket leisten können, schwarzfahren. Häufig auch ein Argument aus linken Kreisen. In der Realität lässt das Schwarzfahren oder Klauen jedoch keine pauschalen Rückschlüsse auf die finanziellen Verhältnisse der Person zu.
Zitat
Railroader
Ich habe aber den Fehler nicht bei anderen gesucht, sondern mich über mich selbst geärgert.
Zitat
Railroader
Kulanz ist immer gut, aber nach deiner Argumentation müsste man ja jeden, der ganz offensichtlich versucht zu bescheißen, gewähren lassen. Im konkreten Fall grenzte das ja schon fast an Provokation.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 18:16 |
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 18:27 |
Zitat
Railroader
Gibt es denn noch Kontrollen auf dem Bahnsteig? Und wenn ja, wird vermutlich nicht viel passieren. Im schlimmsten Fall kriegt erstmal ein EBE und muss es dann mit dem VU klären. Den Namen des gemeinsamen Freundes im Nachhinein rauszukriegen, wird ja in der Regel nicht das Problem sein.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 19:08 |
Zitat
Elster56
Mitnahmeregelungen: Total einfach geregelt! Bei Umweltkarte: Beteiligte Personen sollten sich kennen, zumindest ein wenig. Und das darf ein Kontrolleur auch hinterfragen.
für mich schon. :-)Zitat
Elster56
einen Kugelschreiber mitführen ist doch auch nicht so schwer oder?
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 19:12 |
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 19:29 |
Zitat
Railroader
@Loopi2000: ich verstehe das Problem einfach nicht. Solange bei Fahrtantritt klar ist, wer mit wem fährt, kannst du das doch alles machen. Zum Problem wird es nur, wenn offensichtlich bei einer Kontrolle keiner weiß, inwiefern er wo ein Ticket hat.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 19:37 |
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 23:29 |
Zitat
Railroader
"im Zweifel für den Angeklagten" gilt eben im Zweifel dann bei Gericht, nicht bei der Kontrolle.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 00:45 |
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 08:02 |
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 10:06 |
Zitat
Railroader
Den Umstand, den wir hier in der Diskussion haben, erlebe ich auch häufig auf der Arbeit. Der Arbeitgeber formuliert etwas recht weitläufig, da er davon ausgeht, dass die Mitarbeitenden die Intention, Zweck und Ziel verstanden haben.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 10:07 |
Zitat
Railroader
Zitat
Wutzkman
Nö, muss er eben nicht, genauso wenig wie meine hypothetischen drei Kinder oder mein Fahrrad.
Dann solltest du mal einen Juristen fragen. [...] Ein Gericht hat es ja offenbar genau so gesehen.
Zitat
Railroader
Ohne Fahrschein die Fahrt antreten [...]
Zitat
AlMi
Aber wenn ich gar nicht weiß, ob sich in dem Fahrzeug überhaupt jemand befindet, über den ich über diese "Erlaubnis" Befugnis habe, kann ich auch nicht im Besitz dieser Erlaubnis sein - Dementsprechend bin ich auch nicht im Besitz der Erlaubnis
Zitat
Lopi2000
Mein Bekenntnis dazu, dass diese Person mit mir fährt, muss ausreichen, solange ich das Recht dazu habe, jemanden mitzunehmen. Alles andere ist nicht haltbar, da es im Zweifel zu Nachteilen für mich und/oder die Person führen kann.
Zitat
Railroader
Denn einen gültigen Fahrschein hat er erst, wenn auch jemand genehmigt, dass er auf seiner Karte mitfahren kann.
Zitat
Railroader
Auch die mitfahrende Person muss das bestätigen.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 10:08 |
Zitat
Lopi2000
Zitat
Railroader
Den Umstand, den wir hier in der Diskussion haben, erlebe ich auch häufig auf der Arbeit. Der Arbeitgeber formuliert etwas recht weitläufig, da er davon ausgeht, dass die Mitarbeitenden die Intention, Zweck und Ziel verstanden haben.
Und dies ist eben das Problem: wenn ich Regeln schwammig formuliere, meine Mitarbeitenden oder beauftragte Dienstleister mit Fehlanreizen aus der Position, eine Situation neutral bewerten zu können, herausnehme, entsteht erst die unklare Situation über die wir hier diskutieren.
Gäbe es eine eindeutige Regelung, wen man wie mitnehmen darf und wie dies nachzuweisen ist, gäbe es das Problem nicht. Gäbe es keine Vorgaben oder gar eine Bonus-Malus-Regelung für eine "Fangquote", könnten die Kontrolleure neutraler sein. So wie es jetzt ist, ist eine neutrale Bewertung nicht unbedingt gegeben und das ist kundenunfreundlich und rechtlich fragwürdig.
Natürlich ist es lästig, jede Eventualität mitdenken zu müssen, aber wenn daraus im Extremfall Strafanzeigen gegen die eigenen Kunden entstehen, sollte man sich schon die Mühe machen. Es wäre ja vom Grundsatz her kein Problem, die Regel, dass man den Namen des Mitreisenden kennen oder sogar irgendwo notieren muss, als Kriterium heranzuziehen. In meinem Beispiel oben würde ich dann wahrscheinlich spätestens beim Einsteigen danach fragen. Nur müsste ich dazu auch wissen, dass es diese Regelung gibt.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 10:31 |
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 10:49 |
Zitat
Railroader
Das hat weniger etwas mit Leseart zu tun, als vielmehr mit Logik. Wenn jemand ohne Fahrkarte in die U-Bahn steigt, um die Fahrt anzutreten, kann er gar nicht wissen, dass er von irgendwem mitgenommen wird, auch wenn die Möglichkeit besteht. Das ist ein juristisch geklärter Straftatbestand und hat mit den AGB nichts zu tun. Sobald die Fahrt beginnt, ist die Straftat erfüllt. Es liegt dann an den Agierenden, Zweifel auszuräumen. Wenn dann jemand sagt, ich nehme dich auf meine Karte mit, nachdem ich meine gesucht habe und erstmal nicht finde und auch nicht entsprechend auf das Angebot reagiere, liegt der Verdacht nahe, dass ich ohne Fahrkarte unterwegs war und das werden dann andere Stellen klären. Eure "Unklarheit" bezieht sich da eher auf die Frage, ob man in dem Fall Murkelpurkel einen Betrug vorwerfen könnte und da gehe ich bei eurer Argumentation mit. Es steht ja nirgendwo, dass er die Mitnahme bei der Fahrt nicht anbieten darf. Für den ohne Ticket ist es aber klar. Aber gut, wir drehen uns da im Kreis. Zum Glück haben wir Gerichte, die das dann im Zweifel entscheiden.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 11:07 |
Zitat
Jay
Hier liegt der Denkfehler bei dir. Die Nachweispflicht des Straftatbestandes liegt beim Anzeigenden und nicht beim Angezeigten, der selbstverständlich auch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauchen darf, ohne dass ihm daraus ein Nachteil entstehen darf.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 11:40 |
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 11:49 |
Zitat
PassusDuriusculus
Okay dann lasst uns Mitnahmeregelungen abschaffen. Weil man niemals alles 100% genau definieren kann.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 12:00 |
Zitat
Railroader
[...]
Du bist also der Meinung, dass es möglich ist, ohne Ticket in einen Zug zu steigen, die Fahrt zu beginnen und darauf zu hoffen, dass einen jemand mitnimmt und das erst, wenn die Kontrolle kommt?
[...]
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 12:16 |
Zitat
Railroader
Das hat weniger etwas mit Leseart zu tun, als vielmehr mit Logik.
Zitat
Railroader
Wenn jemand ohne Fahrkarte in die U-Bahn steigt, um die Fahrt anzutreten, kann er gar nicht wissen, dass er von irgendwem mitgenommen wird, auch wenn die Möglichkeit besteht. Das ist ein juristisch geklärter Straftatbestand und hat mit den AGB nichts zu tun.
Zitat
Railroader
Sobald die Fahrt beginnt, ist die Straftat erfüllt.
Zitat
Railroader
Es liegt dann an den Agierenden, Zweifel auszuräumen.
Zitat
PassusDuriusculus
Okay dann lasst uns Mitnahmeregelungen abschaffen. Weil man niemals alles 100% genau definieren kann.