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Kurzmeldungen im Januar 2022
geschrieben von B-V 3313 
Hmm war kurz davor es zu kurioses zu packen:

Mit den im Berufsverkehr typischen 2 Minuten Verspätung fuhren gerade beide S25 in Tegel ein.
Ri. Norden kam dann die Durchsage: "[sinngemäß] Die Schranken sind noch mal hoch gegangen, Weiterfahrt verzögert sich um 2-3 Minuten"

Hat die Bahn nicht Vorrecht in solchen Fällen? Warum muss da bei leichter Verspätung noch gewartet werden?

Signal-/Schrankenstörung?
oder
Anordnung der Auto- & Bus-Fraktionen in Reinickendorf, weil die Straßen im Berufsverkehr von Autos überlaufen... äh überfahren sind?
Zitat
PassusDuriusculus
Hat die Bahn nicht Vorrecht in solchen Fällen? Warum muss da bei leichter Verspätung noch gewartet werden?

Weil da nach dem Grundsatz "Betriebssicherheit vor Betriebspünktlichkeit" verfahren wird.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Zitat
PassusDuriusculus
Hat die Bahn nicht Vorrecht in solchen Fällen? Warum muss da bei leichter Verspätung noch gewartet werden?

Weil da nach dem Grundsatz "Betriebssicherheit vor Betriebspünktlichkeit" verfahren wird.

Aber das Schließen der Schranken dauert doch keine 2 bis 3 Minuten! Wieso werden die Schranken also nicht gleich wieder geschlossen, sodass die S-Bahn weiter fahren kann?
Zitat
Jumbo
Zitat
B-V 3313
Zitat
PassusDuriusculus
Hat die Bahn nicht Vorrecht in solchen Fällen? Warum muss da bei leichter Verspätung noch gewartet werden?

Weil da nach dem Grundsatz "Betriebssicherheit vor Betriebspünktlichkeit" verfahren wird.

Aber das Schließen der Schranken dauert doch keine 2 bis 3 Minuten! Wieso werden die Schranken also nicht gleich wieder geschlossen, sodass die S-Bahn weiter fahren kann?

Das werden sie ja. Aber offenbar erst nach Ablauf der Mindestöffnungszeit. Soll die Schranke für den Gegenzug geschlossen bleiben, müsste der Bediener die Dauereinschaltung benutzen. Allerdings ist es bei solchen Dauereinschaltungen zu oft vorgekommen, dass die Fdl sie nach der Vorbeifahrt vergaßen auszuschalten, sodass die Bedienung soweit ich weiß nur noch in Ausnahmefällen zulässig ist, zum Beispiel bei Bauarbeiten. Eine andere Erklärung fällt mir nicht ein. Möglich ist auch, dass es zu viele ungeduldige Autofahrer gab und die Halbschranken nach dem ersten Zug umschifften, sodass man sie zwischen den beiden Zugfahrten lieber noch einmal öffnet.

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Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Zitat
Florian Schulz
Zitat
Jumbo
Aber das Schließen der Schranken dauert doch keine 2 bis 3 Minuten! Wieso werden die Schranken also nicht gleich wieder geschlossen, sodass die S-Bahn weiter fahren kann?

Das werden sie ja. Aber offenbar erst nach Ablauf der Mindestöffnungszeit.

Wenn es eine Mindestöffnungszeit gibt, werden die Schranken ja grade nicht gleich wieder geschlossen.

Aber die Erklärung, die du dafür gegeben hast, klingt für mich plausibel.
Zitat
Jumbo
Zitat
Florian Schulz
Zitat
Jumbo
Aber das Schließen der Schranken dauert doch keine 2 bis 3 Minuten! Wieso werden die Schranken also nicht gleich wieder geschlossen, sodass die S-Bahn weiter fahren kann?

Das werden sie ja. Aber offenbar erst nach Ablauf der Mindestöffnungszeit.

Wenn es eine Mindestöffnungszeit gibt, werden die Schranken ja grade nicht gleich wieder geschlossen.

Technisch gesehen kann der Schließauftrag (BÜ-Einschaltung) mit dem Einstellen der Ausfahrstraße erfolgen, sobald der Gegenzug im Bahnhof eingefahren ist. Er wird wegen der Mindestöffnungszeit nur nicht gleich ausgeführt. Die Fahrstraße schafft es nur bis zum blinkenden Festlegeüberwachungsmelder, das Signal bleibt auf Halt.

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Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Zitat
B-V 3313
Zitat
PassusDuriusculus
Hat die Bahn nicht Vorrecht in solchen Fällen? Warum muss da bei leichter Verspätung noch gewartet werden?

Weil da nach dem Grundsatz "Betriebssicherheit vor Betriebspünktlichkeit" verfahren wird.

Leidet die Sicherheit wenn die Schranke zu bleibt?

Außerdem erwähnte ja PassusD dass beide zeitgleich eunfuhren. Da wäre doch die normale Schrankenschließzeit bei rausgekommen.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Ja ich hätte gedacht, die bleibt zu. Einfach deshalb, weil sich ja auch im regulären Fahrplan der Zug gen Norden irgendwann für die Fahrstraße anmelden muss.

Verstehe ich das richtig: Es darf generell diese Schranke nicht für zwei Züge hintereinander geschlossen bleiben? Oder wäre die Schranke geschlossen geblieben, wenn der Zug gen Norden wenige Sekunden früher am Bahnsteig gestanden hätte?
Er wäre vermutlich geschlossen geblieben, wenn die Strecke nach Heiligensee zweigleisig wäre und damit am BÜ zwei unabhängige Fahrstraßen anliegen könnten.

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Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Das ist klar. Das war aber nicht meine Frage.
Zitat
PassusDuriusculus
Es darf generell diese Schranke nicht für zwei Züge hintereinander geschlossen bleiben?

Ob es erlaubt ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Dazu müsste man in die örtlichen Richtlinien schauen. Wegen der Halbschranken und der eingleisigen Strecke wäre es für mich denkbar.

Ich kann daher nur aus der generellen Abhängigkeit der Sicherungstechnik heraus argumentieren.


Zitat
PassusDuriusculus
Oder wäre die Schranke geschlossen geblieben, wenn der Zug gen Norden wenige Sekunden früher am Bahnsteig gestanden hätte?

Grundsätzlich nicht, da für den BÜ das Einstellen der Ausfahrt maßgebend ist. So lange wie der Zug Richtung Süden noch nicht eingefahren ist, dürfte sich die Ausfahrt nach Norden nicht stellen lassen. Und genau in dem Zeitfenster müsste sich nach deiner Beobachtung der BÜ ausschalten und aufgehen. Und hier ballert die Mindestöffnungszeit rein.

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Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.01.2022 21:13 von Florian Schulz.
Dass die Schranke in Tegel wieder hoch geht ist, drastisch gesagt, einzig und allein menschliches Versagen im Elektronischen Stellwerk.

Seitdem dort ESTW ist und die meisten Fahrdienstleiter die Automatik (Zuglenkung) einfach machen lassen, kommt es zu dieser sinnlosen Verspätung in Tegel.

Es ist anscheinend zu schwer, alle 20 Minuten mal in die Automatik einzugreifen, die Einschalttaste zu betätigen und die Schranke geschlossen zu halten.

Jahrzehntelang hat es ohne Automatik deutlich besser funktioniert, in Tegel.

Hoffentlich gibt es irgendwann mal ein Update der Ansteuerung, sodass die Schranke von alleine unten bleibt.

Fa. SIEMENS programmiert gerne Mal Mist, so gab es für ca ein halbes Jahr einen Hp "Buckauer Chausee" auf der S2. Man kennt ihn, liegt zwischen Mariendorf und Barnettweg. Oder jahrelang den Hp Kolonnenstraße...



4 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.01.2022 21:34 von Leyla.
Zitat
Florian Schulz
Er wäre vermutlich geschlossen geblieben, wenn die Strecke nach Heiligensee zweigleisig wäre und damit am BÜ zwei unabhängige Fahrstraßen anliegen könnten.

Genau deshalb gibt es jetzt die Sperrsignale zwischen BÜ und Ausfahrweiche, sodass die Ausfahrt in Richtung Schulzendorf dann eingestellt werden kann, sobald der Zug in Richtung Teltow mit dem Hintern den Flankenschutzraum der Weiche verlassen hat, aber immer noch auf dem BÜ ist.

So zumindest sollte es funktionieren, aber die Ansteuerung ist falsch programmiert und die Fahrdienstleiter sind leider oft nicht in der Lage entsprechend auf dieses bekannte Problem zu reagieren. Bei 3 Zugpärchen in der Stunde...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.01.2022 21:27 von Leyla.
@Leyla

Danke für die Klarstellung. Also wurde beim Altstellwerk tatsächlich noch mit der Dauereinschaltung gearbeitet. (Oder, wenn ich den alten Stelltisch richtig deute, stattdessen die gleisbezogene Einschaltung für das Gleis Richtung Norden von Hand mitausgelöst). Sofern die Freimeldeabschnitte beim ESTW die gleichen geblieben sind, dürfte der Beschleunigungs-Workarund am BÜ eigentlich der gleiche sein. Vorausgesetzt der Fdl wechselt von der Bereichsübersicht auf die Lupe, denn nur dort wären Dauereinschaltung und gleisbezogene Einschaltung stellbar. Aber das sind Detailfragen, mit denen sich die Bediener auseinandersetzen müssen.

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Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Also ich finde es in Tegel praktisch wenn die Schranke kurzzeitig nochmal hoch geht. Man steht mit den Linien manchmal bis zu 10 Minuten. Geht sie auf, hast manchmal keine 10 Minuten Verspätung sonst nur 5-6, die kann man auf dem 124 zum Beispiel wieder reinholen teilweise..
Grundsätzlich finde ich auch die in den Niederlanden übliche Schaltung an Bahnübergängen sinnvoll. Wenn das Rotlicht angeht bzw. die Schranke senkt, folgt unmittelbar ein Zug und direkt danach geht die Schranke wieder hoch. Da ist selbst dem allergrößten Trottel klar, dass man bei rotem Licht stehen bleibt, weil man sonst Zug abbekommt. Da bleibt aber umgekehrt auch kein Zug minutenlang stehen, um irgendwelche Mindestzeiten abzustehen.
Zitat
Leyla
Zitat
Henning
Zitat
Bd2001
Zitat
Flexist
Auf der U5 fährt 5001 heute mit mindestens 4 defekten Türen rum, von denen 3 auch als diese ausgewiesen sind. Die Andere befindet sich zusammen mit einer ausgewiesenen Tür im Wagen 3. Alle auf der linken Seite Richtung Alexanderplatz.
Sorry Hauptbahnhof. Macht der Gewohnheit. :)

Ich hoffe, Du hast den Ausfall zweier Türen im Wagen 3 gemeldet. Der Zug darf nicht mehr im Fahrgastbetrieb eingesetzt werden.

Dieser Zug ist doch komplett durchgängig, so dass die Fahrgäste viele Ausweichmöglichkeiten haben. Liegt es an Corona, dass er deswegen nicht mehr im Fahrgastverkehr fahren darf?

Fluchtwege, gestörte Türen werden mechanisch verriegelt und können nicht mehr notgeöffnet werden.

Bei bestimmen Kombinationen mehrerer gestörter Türen sind dann keine ausreichenden Fluchtmöglichkeiten mehr gegeben.

Darf also bei den Baureihen H, HK und IK nur eine Tür pro Wagen (egal welcher Seite) gesperrt werden? Bei allen anderen U-Bahntypen kann man eh keine Tür einzeln sperren.
Zitat
VvJ-Ente
Grundsätzlich finde ich auch die in den Niederlanden übliche Schaltung an Bahnübergängen sinnvoll. Wenn das Rotlicht angeht bzw. die Schranke senkt, folgt unmittelbar ein Zug und direkt danach geht die Schranke wieder hoch. Da ist selbst dem allergrößten Trottel klar, dass man bei rotem Licht stehen bleibt, weil man sonst Zug abbekommt.

Das heißt, Bahnübergänge werden hierzulande gar nicht durch Gleiskontakte ein- und ausgeschaltet, sondern bereits durch Fahrtstraßeneinstellung? Hatte mir das bisher immer so vorgestellt:
  • Eine Strecke s1 vor dem BÜ steht das Signal, das dem Tf anzeigt, dass der BÜ gesichert ist - s1 ist natürich so gewählt, dass ein Anhhalten vor dem BÜ bei Streckenhöchstgeschwindigkeit noch möglich ist.
  • Eine Strecke s2 vor dem Sicherungsanzeigesignal, liegt der Gleiskontakt zum Einschakten, s2 ist dabei so gewählt, dass der Zug bei Streckenhöchstgeschwindigkiet mindestens so lange für s2 braucht, wie die Schranken zum Schließen benötigen.
In der Konstellation konnte ich mir allerdings nie erklären, warum der BÜ in Tegel immer so ewig lange vor dem südwärts gehenden Zug geschlossen wird und dachte, der BÜ läge eventuell im Durchrutschweg des nordwärts fahrenden Zuges. Wo beginnt denn der letzte Streckenblock nördlich von Tegel - Ausfahrt Schulzendorf?

Gruß
Salzfisch

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Berlins Straßen sind zu eng, um sie mit Gelenkbussen zu verstopfen!
Zitat
Henning
Zitat
Leyla
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Henning
Zitat
Bd2001
Zitat
Flexist
Auf der U5 fährt 5001 heute mit mindestens 4 defekten Türen rum, von denen 3 auch als diese ausgewiesen sind. Die Andere befindet sich zusammen mit einer ausgewiesenen Tür im Wagen 3. Alle auf der linken Seite Richtung Alexanderplatz.
Sorry Hauptbahnhof. Macht der Gewohnheit. :)

Ich hoffe, Du hast den Ausfall zweier Türen im Wagen 3 gemeldet. Der Zug darf nicht mehr im Fahrgastbetrieb eingesetzt werden.

Dieser Zug ist doch komplett durchgängig, so dass die Fahrgäste viele Ausweichmöglichkeiten haben. Liegt es an Corona, dass er deswegen nicht mehr im Fahrgastverkehr fahren darf?

Fluchtwege, gestörte Türen werden mechanisch verriegelt und können nicht mehr notgeöffnet werden.

Bei bestimmen Kombinationen mehrerer gestörter Türen sind dann keine ausreichenden Fluchtmöglichkeiten mehr gegeben.

Darf also bei den Baureihen H, HK und IK nur eine Tür pro Wagen (egal welcher Seite) gesperrt werden? Bei allen anderen U-Bahntypen kann man eh keine Tür einzeln sperren.

Eine Tür pro Wagen und Seite! Und auch keine zwei Türen nebeneinander wenn ein Durchgang zweier Wagen dazwischen ist.

Man kann auch bei anderen Baureihen Türen einzeln absperren, darf es aber nicht, da dort die Notentriegelung nicht blockiert werden kann. Beim A3E kann man eine Tür mit der Gegenseite paarweise absperren.
Moin.

Heute wurde eine parlamentarische Anfrage nebst Antwort zu einem Thema veröffentlicht, das mir irgendwie schon einmal in diesem Forum begegnet ist, nur dass ich die dazu geäußerten Meinungen nicht mehr wiederfinden kann. Deshalb 'mal in diesem Themenfaden ...

Zitat

Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 13.12.2021 und Antwort vom 23.12.2021: Bleibt die Deutsche Bahn ihrem Behördenimage treu? Wann wird die Klinkerwand am S-Bahnhof Friedrichshagen endlich erneuert?

Frage 1: Warum wurde, anders als in Beantwortung meiner zu diesem Thema bereits gestellten Anfrage vom 21.7.2021 mit der Drs.-Nr. 18/28211 mitgeteilt, die Schadstelle an der östlichen Seite der Stützwand am S-Bahnhof Friedrichshagen noch immer nicht von der Deutschen Bahn AG beseitigt, obwohl hierfür als Zeitraum "August/September 2021" angegeben wurde?

Frage 2: Was sind die Gründe für die abermalige Verzögerung dieser überschaubaren Maßnahme und was haben Land und Bezirk unternommen, um auf die Deutsche Bahn einzuwirken, die Klinkerfassade schnellstmöglich wiederherzustellen?

Frage 3: Da mitgeteilt wurde, die DB Netz AG hätte sich "rechtzeitig" um die Wiederherstellung bemüht, wann genau war "rechtzeitig" (Datum) und welche Bemühungen waren dies?

Antwort zu den Fragen 1 bis 3: Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde des Landes Berlin hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bearbeitung zur Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung vorgenommen.

Ein erster Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung wurde von der DB Netz AG im April 2020 zunächst bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde bei Bezirksamt Treptow-Köpenick gestellt. Nach Klärung der Zuständigkeit wurde die weitere Bearbeitung im Mai 2020 von der Zentralen Straßenverkehrsbehörde übernommen. Der Antrag hatte zunächst eine Vollsperrung des östlichen Gehwegs unter der Eisenbahnüberführung ohne Querungshilfen oder provisorische Fußgängerführung vorgesehen. Da diese Absperrung nicht anordnungsfähig war, wurden geänderte Antragsunterlagen eingereicht, die provisorische Fußgängerüberwege vorsahen. Eine Prüfung ergab jedoch, dass ohne Leistungsfähigkeitsnachweis für die benachbarte Lichtzeichenanlage (LZA) Bölschestraße/Fürstenwalder Damm in Verbindung mit den beantragten Fußgängerüberwegen (FGÜ) die beantragte Verkehrsführung nicht angeordnet werden konnte.

Diesbezügliche Nachforderungen an die DB Netz AG und an das von ihr beauftragte Verkehrssicherungsunternehmen im Juli sowie August 2020 wurden nicht beantwortet.

Auf eine Sachstandsnachfrage durch das Verkehrssicherungsunternehmen wurde im Oktober 2020 die Forderung nach einer Leistungsfähigkeitsuntersuchung wiederholt.

Es wurde jedoch erst am 6.7.2021 vom Verkehrssicherungsunternehmen im Auftrag der DB Netz AG ein überarbeiteter Antrag inklusive der genannten Leistungsfähigkeitsuntersuchung eingereicht. Obwohl diese Untersuchung zu dem Schluss kam, dass die Kriterien für temporäre Fußgängerüberwege nicht erfüllt werden, wurde dieser Antrag aufrechterhalten.

Die DB Netz AG wurde am 19.8.2021 seitens der zentralen Straßenverkehrsbehörde darauf hingewiesen und um Überarbeitung des Antrags gebeten.

Nachdem ein erster avisierter Ortstermin zur Klärung des Sachverhaltes im Oktober 2021 leider krankheitsbedingt ausfallen musste, konnte dieser am 29.11.2021 gemeinsam mit den Beteiligten der Zentralen Straßenverkehrsbehörde (SenUMVK VI A) und der DB Netz AG nachgeholt werden. Hierbei wurde letztlich eine verkehrlich vertretbare Lösung gefunden und eine voraussichtliche Ausführungszeit im März 2022 besprochen.

Frage 4: Seit wann liegen die Planungsunterlagen vor?

Antwort zu 4.: Der ursprüngliche Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung liegt der Zentralen Straßenverkehrsbehörde seit Mai 2020 vor, allerdings nicht mit einer anordnungsfähigen Verkehrssicherung und -führung (siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 3).

Ein anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan liegt seit dem 9.12.2021 vor.

Frage 5: Liegt mittlerweile eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Durchführung der Maßnahme vor? Wenn ja, mit welchem Datum und welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 5.: Die verkehrsrechtliche Anordnung wurde noch nicht erteilt, da seitens der DB Netz AG noch kein neuer Ausführungszeitraum benannt wurde. Nach Benennung des neuen Zeitraums muss das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger durchgeführt werden.

Vorgesehen ist eine Durchführung der Arbeiten nachts jeweils von 20:00 Uhr bis 04:00 Uhr. In dieser Zeit wird der östliche Gehweg voll gesperrt. Eine Baustelleneinrichtung wird in der Schöneicher Straße eingerichtet.

Die DB Netz AG teilte nunmehr am 14.12.2021 den geplanten Bauzeitraum mit. Dieser soll vom 15.3. bis zum 9.4.2022 erfolgen.

Ein gesundes Neues und viele Grüße, Thomas

PS: Weitere heute veröffentlichte und eventuell dieses Forum interessierende Anfragen sind:
--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.01.2022 07:47 von krickstadt.
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