Re: Kurzmeldungen im Januar 2022 04.01.2022 18:25 |
Re: Kurzmeldungen im Januar 2022 04.01.2022 18:31 |
Zitat
PassusDuriusculus
Hat die Bahn nicht Vorrecht in solchen Fällen? Warum muss da bei leichter Verspätung noch gewartet werden?
Re: Kurzmeldungen im Januar 2022 04.01.2022 18:48 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
PassusDuriusculus
Hat die Bahn nicht Vorrecht in solchen Fällen? Warum muss da bei leichter Verspätung noch gewartet werden?
Weil da nach dem Grundsatz "Betriebssicherheit vor Betriebspünktlichkeit" verfahren wird.
Re: Kurzmeldungen im Januar 2022 04.01.2022 19:20 |
Zitat
Jumbo
Zitat
B-V 3313
Zitat
PassusDuriusculus
Hat die Bahn nicht Vorrecht in solchen Fällen? Warum muss da bei leichter Verspätung noch gewartet werden?
Weil da nach dem Grundsatz "Betriebssicherheit vor Betriebspünktlichkeit" verfahren wird.
Aber das Schließen der Schranken dauert doch keine 2 bis 3 Minuten! Wieso werden die Schranken also nicht gleich wieder geschlossen, sodass die S-Bahn weiter fahren kann?
Re: Kurzmeldungen im Januar 2022 04.01.2022 19:24 |
Zitat
Florian Schulz
Zitat
Jumbo
Aber das Schließen der Schranken dauert doch keine 2 bis 3 Minuten! Wieso werden die Schranken also nicht gleich wieder geschlossen, sodass die S-Bahn weiter fahren kann?
Das werden sie ja. Aber offenbar erst nach Ablauf der Mindestöffnungszeit.
Re: Kurzmeldungen im Januar 2022 04.01.2022 19:32 |
Zitat
Jumbo
Zitat
Florian Schulz
Zitat
Jumbo
Aber das Schließen der Schranken dauert doch keine 2 bis 3 Minuten! Wieso werden die Schranken also nicht gleich wieder geschlossen, sodass die S-Bahn weiter fahren kann?
Das werden sie ja. Aber offenbar erst nach Ablauf der Mindestöffnungszeit.
Wenn es eine Mindestöffnungszeit gibt, werden die Schranken ja grade nicht gleich wieder geschlossen.
Re: Kurzmeldungen im Januar 2022 04.01.2022 19:33 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
PassusDuriusculus
Hat die Bahn nicht Vorrecht in solchen Fällen? Warum muss da bei leichter Verspätung noch gewartet werden?
Weil da nach dem Grundsatz "Betriebssicherheit vor Betriebspünktlichkeit" verfahren wird.
Re: Kurzmeldungen im Januar 2022 04.01.2022 20:37 |
Re: Kurzmeldungen im Januar 2022 04.01.2022 20:49 |
Re: Kurzmeldungen im Januar 2022 04.01.2022 20:52 |
Re: Kurzmeldungen im Januar 2022 04.01.2022 21:12 |
Zitat
PassusDuriusculus
Es darf generell diese Schranke nicht für zwei Züge hintereinander geschlossen bleiben?
Zitat
PassusDuriusculus
Oder wäre die Schranke geschlossen geblieben, wenn der Zug gen Norden wenige Sekunden früher am Bahnsteig gestanden hätte?
Re: Kurzmeldungen im Januar 2022 04.01.2022 21:21 |
Re: Kurzmeldungen im Januar 2022 04.01.2022 21:27 |
Zitat
Florian Schulz
Er wäre vermutlich geschlossen geblieben, wenn die Strecke nach Heiligensee zweigleisig wäre und damit am BÜ zwei unabhängige Fahrstraßen anliegen könnten.
Re: Kurzmeldungen im Januar 2022 04.01.2022 21:46 |
Re: Kurzmeldungen im Januar 2022 04.01.2022 21:52 |
Re: Kurzmeldungen im Januar 2022 04.01.2022 22:48 |
Re: Kurzmeldungen im Januar 2022 04.01.2022 23:50 |
Zitat
Leyla
Zitat
Henning
Zitat
Bd2001
Zitat
Flexist
Auf der U5 fährt 5001 heute mit mindestens 4 defekten Türen rum, von denen 3 auch als diese ausgewiesen sind. Die Andere befindet sich zusammen mit einer ausgewiesenen Tür im Wagen 3. Alle auf der linken Seite RichtungAlexanderplatz.
Sorry Hauptbahnhof. Macht der Gewohnheit. :)
Ich hoffe, Du hast den Ausfall zweier Türen im Wagen 3 gemeldet. Der Zug darf nicht mehr im Fahrgastbetrieb eingesetzt werden.
Dieser Zug ist doch komplett durchgängig, so dass die Fahrgäste viele Ausweichmöglichkeiten haben. Liegt es an Corona, dass er deswegen nicht mehr im Fahrgastverkehr fahren darf?
Fluchtwege, gestörte Türen werden mechanisch verriegelt und können nicht mehr notgeöffnet werden.
Bei bestimmen Kombinationen mehrerer gestörter Türen sind dann keine ausreichenden Fluchtmöglichkeiten mehr gegeben.
Re: Kurzmeldungen im Januar 2022 05.01.2022 00:30 |
Zitat
VvJ-Ente
Grundsätzlich finde ich auch die in den Niederlanden übliche Schaltung an Bahnübergängen sinnvoll. Wenn das Rotlicht angeht bzw. die Schranke senkt, folgt unmittelbar ein Zug und direkt danach geht die Schranke wieder hoch. Da ist selbst dem allergrößten Trottel klar, dass man bei rotem Licht stehen bleibt, weil man sonst Zug abbekommt.
Re: Kurzmeldungen im Januar 2022 05.01.2022 02:31 |
Zitat
Henning
Zitat
Leyla
Zitat
Henning
Zitat
Bd2001
Zitat
Flexist
Auf der U5 fährt 5001 heute mit mindestens 4 defekten Türen rum, von denen 3 auch als diese ausgewiesen sind. Die Andere befindet sich zusammen mit einer ausgewiesenen Tür im Wagen 3. Alle auf der linken Seite RichtungAlexanderplatz.
Sorry Hauptbahnhof. Macht der Gewohnheit. :)
Ich hoffe, Du hast den Ausfall zweier Türen im Wagen 3 gemeldet. Der Zug darf nicht mehr im Fahrgastbetrieb eingesetzt werden.
Dieser Zug ist doch komplett durchgängig, so dass die Fahrgäste viele Ausweichmöglichkeiten haben. Liegt es an Corona, dass er deswegen nicht mehr im Fahrgastverkehr fahren darf?
Fluchtwege, gestörte Türen werden mechanisch verriegelt und können nicht mehr notgeöffnet werden.
Bei bestimmen Kombinationen mehrerer gestörter Türen sind dann keine ausreichenden Fluchtmöglichkeiten mehr gegeben.
Darf also bei den Baureihen H, HK und IK nur eine Tür pro Wagen (egal welcher Seite) gesperrt werden? Bei allen anderen U-Bahntypen kann man eh keine Tür einzeln sperren.
Re: Kurzmeldungen im Januar 2022 05.01.2022 07:21 |
Zitat
Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 13.12.2021 und Antwort vom 23.12.2021: Bleibt die Deutsche Bahn ihrem Behördenimage treu? Wann wird die Klinkerwand am S-Bahnhof Friedrichshagen endlich erneuert?
Frage 1: Warum wurde, anders als in Beantwortung meiner zu diesem Thema bereits gestellten Anfrage vom 21.7.2021 mit der Drs.-Nr. 18/28211 mitgeteilt, die Schadstelle an der östlichen Seite der Stützwand am S-Bahnhof Friedrichshagen noch immer nicht von der Deutschen Bahn AG beseitigt, obwohl hierfür als Zeitraum "August/September 2021" angegeben wurde?
Frage 2: Was sind die Gründe für die abermalige Verzögerung dieser überschaubaren Maßnahme und was haben Land und Bezirk unternommen, um auf die Deutsche Bahn einzuwirken, die Klinkerfassade schnellstmöglich wiederherzustellen?
Frage 3: Da mitgeteilt wurde, die DB Netz AG hätte sich "rechtzeitig" um die Wiederherstellung bemüht, wann genau war "rechtzeitig" (Datum) und welche Bemühungen waren dies?
Antwort zu den Fragen 1 bis 3: Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde des Landes Berlin hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bearbeitung zur Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung vorgenommen.
Ein erster Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung wurde von der DB Netz AG im April 2020 zunächst bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde bei Bezirksamt Treptow-Köpenick gestellt. Nach Klärung der Zuständigkeit wurde die weitere Bearbeitung im Mai 2020 von der Zentralen Straßenverkehrsbehörde übernommen. Der Antrag hatte zunächst eine Vollsperrung des östlichen Gehwegs unter der Eisenbahnüberführung ohne Querungshilfen oder provisorische Fußgängerführung vorgesehen. Da diese Absperrung nicht anordnungsfähig war, wurden geänderte Antragsunterlagen eingereicht, die provisorische Fußgängerüberwege vorsahen. Eine Prüfung ergab jedoch, dass ohne Leistungsfähigkeitsnachweis für die benachbarte Lichtzeichenanlage (LZA) Bölschestraße/Fürstenwalder Damm in Verbindung mit den beantragten Fußgängerüberwegen (FGÜ) die beantragte Verkehrsführung nicht angeordnet werden konnte.
Diesbezügliche Nachforderungen an die DB Netz AG und an das von ihr beauftragte Verkehrssicherungsunternehmen im Juli sowie August 2020 wurden nicht beantwortet.
Auf eine Sachstandsnachfrage durch das Verkehrssicherungsunternehmen wurde im Oktober 2020 die Forderung nach einer Leistungsfähigkeitsuntersuchung wiederholt.
Es wurde jedoch erst am 6.7.2021 vom Verkehrssicherungsunternehmen im Auftrag der DB Netz AG ein überarbeiteter Antrag inklusive der genannten Leistungsfähigkeitsuntersuchung eingereicht. Obwohl diese Untersuchung zu dem Schluss kam, dass die Kriterien für temporäre Fußgängerüberwege nicht erfüllt werden, wurde dieser Antrag aufrechterhalten.
Die DB Netz AG wurde am 19.8.2021 seitens der zentralen Straßenverkehrsbehörde darauf hingewiesen und um Überarbeitung des Antrags gebeten.
Nachdem ein erster avisierter Ortstermin zur Klärung des Sachverhaltes im Oktober 2021 leider krankheitsbedingt ausfallen musste, konnte dieser am 29.11.2021 gemeinsam mit den Beteiligten der Zentralen Straßenverkehrsbehörde (SenUMVK VI A) und der DB Netz AG nachgeholt werden. Hierbei wurde letztlich eine verkehrlich vertretbare Lösung gefunden und eine voraussichtliche Ausführungszeit im März 2022 besprochen.
Frage 4: Seit wann liegen die Planungsunterlagen vor?
Antwort zu 4.: Der ursprüngliche Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung liegt der Zentralen Straßenverkehrsbehörde seit Mai 2020 vor, allerdings nicht mit einer anordnungsfähigen Verkehrssicherung und -führung (siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 3).
Ein anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan liegt seit dem 9.12.2021 vor.
Frage 5: Liegt mittlerweile eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Durchführung der Maßnahme vor? Wenn ja, mit welchem Datum und welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 5.: Die verkehrsrechtliche Anordnung wurde noch nicht erteilt, da seitens der DB Netz AG noch kein neuer Ausführungszeitraum benannt wurde. Nach Benennung des neuen Zeitraums muss das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger durchgeführt werden.
Vorgesehen ist eine Durchführung der Arbeiten nachts jeweils von 20:00 Uhr bis 04:00 Uhr. In dieser Zeit wird der östliche Gehweg voll gesperrt. Eine Baustelleneinrichtung wird in der Schöneicher Straße eingerichtet.
Die DB Netz AG teilte nunmehr am 14.12.2021 den geplanten Bauzeitraum mit. Dieser soll vom 15.3. bis zum 9.4.2022 erfolgen.