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Fragen 2023
geschrieben von GraphXBerlin 
Re: Fragen 2023
15.06.2023 18:58
Zitat
micha774
Eine Frage zur S9 in der Nacht Mo/Di der nächsten Woche.

Der Zug 1:29 ab BER nach Ostbahnhof wird ab Baumschulenweg über Neukölln und Sonnenallee geführt mit Richtungswechsel an der Hermannstr.
Nachvollziehbar weil dort Weichen sind.

Der Zug Alexanderplatz (3:05) zum BER wird auch via Sonnenallee geführt und soll Neukölln seine Richtung ändern und hat dort 5min Aufenthalt. Vom nördlichen Gleis Neuköllns auf südliche Gleis kommt man aber eigentlich nur mit der Weiche hinter Neukölln/vor Hermannstr.

Würde der Zug aber Neukölln vom Ankunftsgleis sofort Richtung Köllnische Heide fahren, wäre er ja theoretisch im Gegenverkehr der Züge aus Baumschulenweg kommend. Wie wird das da gehandhabt?

Da dieser Zug in der Fahrinfo nur bis/ab Neukölln aufgeführt ist, vermute ich ersteres oder hab ich etwas übersehen? Oder fährt der sogar ab Treptower Park nach Neukölln auf dem Gegengleis (der S42)?

Der fährt dann wohl zwischen Treptower Park und Neukölln auf dem Gegengleis, jedenfalls fährt er an der Sonnenallee lt. Bahn.de auf Gleis 2.

Da er zu dieser Zeit alleine unterwegs ist, gibt das wohl auch keine Probleme.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Re: Fragen 2023
16.06.2023 04:23
Re: Fragen 2023
18.06.2023 23:29
Gibt es beim VBB so etwas wie verbindliche Standards was SEV und Bedienzeiten angeht, auf die man sich berufen kann? Kann ja irgendwie nicht sein, dass man normalerweise bis Ostkreuz durchfahren kann und wenn der letzte RE1 baubedingt in Charlottenburg endet, einfach nur auf die S-Bahn verwiesen wird, auch wenn der RE1 nach Betriebsschluss derselben ankommt.
Jay
Re: Fragen 2023
18.06.2023 23:35
Zitat
vasarius
Gibt es beim VBB so etwas wie verbindliche Standards was SEV und Bedienzeiten angeht, auf die man sich berufen kann? Kann ja irgendwie nicht sein, dass man normalerweise bis Ostkreuz durchfahren kann und wenn der letzte RE1 baubedingt in Charlottenburg endet, einfach nur auf die S-Bahn verwiesen wird, auch wenn der RE1 nach Betriebsschluss derselben ankommt.

1. Ja, gibt es.
2. Ja, auf die S-Bahn darf als Ersatz verwiesen werden
3. Wenn keine S-Bahn (mehr) fährt, muss selbstverständlich ein Bus angeboten werden.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Re: Fragen 2023
19.06.2023 00:03
Zitat
vasarius
Gibt es beim VBB so etwas wie verbindliche Standards was SEV und Bedienzeiten angeht, auf die man sich berufen kann? Kann ja irgendwie nicht sein, dass man normalerweise bis Ostkreuz durchfahren kann und wenn der letzte RE1 baubedingt in Charlottenburg endet, einfach nur auf die S-Bahn verwiesen wird, auch wenn der RE1 nach Betriebsschluss derselben ankommt.

Benenne doch mal das konkrete Beispiel.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Re: Fragen 2023
19.06.2023 00:25
zB Magdeburg Hbf nach Erkner, Sonntag, 23 Uhr.
Ohne Stadtbahnsperrung: direkte Verbindung mit Ankunft 01:50.
Mit Stadtbahnsperrung: Zug endet in Charlottenburg, 3 Stunden warten auf die erste S-Bahn, Ankunft 04:41.
Re: Fragen 2023
19.06.2023 07:36
Zitat
vasarius
zB Magdeburg Hbf nach Erkner, Sonntag, 23 Uhr.
Ohne Stadtbahnsperrung: direkte Verbindung mit Ankunft 01:50.
Mit Stadtbahnsperrung: Zug endet in Charlottenburg, 3 Stunden warten auf die erste S-Bahn, Ankunft 04:41.

Danke. Ja, das geht natürlich nicht.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Re: Fragen 2023
19.06.2023 21:19
Zitat
Logital
Danke. Ja, das geht natürlich nicht.

Was macht man in so einem Fall? Sitzenbleiben, wenn der Zug geräumt werden soll, und von der Bundespolizei zum Ostkreuz bringen lassen? Um die Zeit wird ja niemand mehr vor Ort sein, um Taxi-Gutscheine auszugeben...

Gruß
Salzfisch

---
Berlins Straßen sind zu eng, um sie mit Gelenkbussen zu verstopfen!
Re: Fragen 2023
19.06.2023 21:26
Zitat
Salzfisch
LUm die Zeit wird ja niemand mehr vor Ort sein, um Taxi-Gutscheine auszugeben...
In Charlottenburg gibt es kein Personal, egal zu welcher Uhrzeit.
Re: Fragen 2023
19.06.2023 23:49
Zitat
fatabbot
Zitat
Salzfisch
LUm die Zeit wird ja niemand mehr vor Ort sein, um Taxi-Gutscheine auszugeben...
In Charlottenburg gibt es kein Personal, egal zu welcher Uhrzeit.

Dafür braucht man kein Personal wenn man ins Risiko geht und ij Vorkasse geht. Die Frage ist hier ob dies ein Fahrgastrechterelevanter Fall ist. Da müsstest du schon eine Verbindung inklusiv Fahrkarte gekauft haben und zum Zeitpunkt des Kaufes war die Verbindung noch komplett angeboten worden.

Wollte mam tatsächlich einen durchgehende Verbindung möglichst spät hätte man wohl einen Zug eher fahren müssen und mit der Sbahn von Charlottenburg nach Ostbahnhof fahren müssen.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Re: Fragen 2023
20.06.2023 01:00
In dem Fall war es egal, der Zug eher hätte es eigentlich ohnehin sein sollen, der Anschluss an den vorigen RE1 war aber in Magdeburg wegen eines defekten Abellio-Zuges gerissen. Sollte damit einen ganz normalen Fahrgastrechte-Fall mit Adressat Abellio ergeben.

Noch etwas lustiger wird es dadurch, dass das Deutschlandticket genutzt wurde. Für die Fahrgastrechte macht das keinen Unterschied, denn die Erstattung für Taxifahrten bei langen nächtlichen Verspätungen wurde zum Glück nicht fürs Deutschlandticket eingeschränkt (nur Entschädigung gibt es keine mehr). Aber der Nachweis wird damit natürlich schwieriger, da man nichts in der Hand hat und beim Hinausstürmen aus dem Abellio-Zug in der Hoffnung, doch noch den früheren RE1 zu erwischen, natürlich auch keine Zeit ist den Zugbegleiter nach etwas Schriftlichem zu fragen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.06.2023 01:11 von vasarius.
Re: Fragen 2023
20.06.2023 07:33
Zitat
vasarius
In dem Fall war es egal, der Zug eher hätte es eigentlich ohnehin sein sollen, der Anschluss an den vorigen RE1 war aber in Magdeburg wegen eines defekten Abellio-Zuges gerissen. Sollte damit einen ganz normalen Fahrgastrechte-Fall mit Adressat Abellio ergeben.

Noch etwas lustiger wird es dadurch, dass das Deutschlandticket genutzt wurde. Für die Fahrgastrechte macht das keinen Unterschied, denn die Erstattung für Taxifahrten bei langen nächtlichen Verspätungen wurde zum Glück nicht fürs Deutschlandticket eingeschränkt (nur Entschädigung gibt es keine mehr). Aber der Nachweis wird damit natürlich schwieriger, da man nichts in der Hand hat und beim Hinausstürmen aus dem Abellio-Zug in der Hoffnung, doch noch den früheren RE1 zu erwischen, natürlich auch keine Zeit ist den Zugbegleiter nach etwas Schriftlichem zu fragen.

Die Verspätung steht im System, kann man einfach nachschauen. Von daher halb so wild...

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
def
Re: Fragen 2023
20.06.2023 09:38
Laut dem BVG-Geschäftsbericht 2022 (pdf, S. 21) sind die Nutzkilometer beim Bus von 2021 auf 2022 von 94,5 auf 93,1 Mio. km gesunken. Warum eigentlich, also viel mehr: wo konkret? Mir fallen nämlich keine größeren Sparrunden ein.

Zwar wurde der 163er auf dem Groß-Berliner Damm von der Straßenbahn ersetzt, aber nicht nach Adlershof zurückgezogen, sondern über Eisenhutweg geführt. Gab es irgendwo Vereinbarungen mit Umlandbetrieben, die nun mehr Leistungen in Berlin übernehmen? Und die Eröffnung von U5 und BER, die größere Auswirkungen aufs Busnetz hatten, waren 2020.
Aber im letzten Jahr startete doch der Notfahrplan, der bis heute anhält. Und das immerhin schon im August, also mindestens vier volle Monate des Jahres 2022 gab es sie. Dieses Jahr werden es wohl noch mehr sein, da ein Ende überhaupt nicht absehbar ist. Im April wurde ja die Minderleistungen lediglich verschoben. Gerade lese ich auch, dass es bereits seit Januar 2022 Einschränkungen gab, aber das Ausmaß wurde erst im August so richtig krass.

Unzählige scheinbar überflüssige Verstärker, die noch vor wenigen Jahren als erfreuliche Mehrleistungen gefeiert wurden, sind seit August ausgesetzt. Das MUSS sich ja irgendwo niederschlagen. Als Beispiele fallen mir der 101er zwischen Turmstraße und Breitenbachplatz ein, der X76, der den Walter-Schreiber-Platz seither nicht mehr gesehen hat, die relativ kurzen HVZ-Verdichter vom 154er werden wir wohl auch so schnell nicht wieder sehen und seit April ist auch "mein" 150er am Vormittag betroffen.

Das passt doch.

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Jay
Re: Fragen 2023
20.06.2023 10:42
Zitat
def
Laut dem BVG-Geschäftsbericht 2022 (pdf, S. 21) sind die Nutzkilometer beim Bus von 2021 auf 2022 von 94,5 auf 93,1 Mio. km gesunken. Warum eigentlich, also viel mehr: wo konkret? Mir fallen nämlich keine größeren Sparrunden ein.

Zwar wurde der 163er auf dem Groß-Berliner Damm von der Straßenbahn ersetzt, aber nicht nach Adlershof zurückgezogen, sondern über Eisenhutweg geführt. Gab es irgendwo Vereinbarungen mit Umlandbetrieben, die nun mehr Leistungen in Berlin übernehmen? Und die Eröffnung von U5 und BER, die größere Auswirkungen aufs Busnetz hatten, waren 2020.

Es gab doch mehrfach Einbrüche und Notfahrpläne durch Personalmangel. Insbesondere beim Bus wurden daher bestellte Mehrleistungen zurückgenommen oder gar nicht erst eingeführt.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
def
Re: Fragen 2023
20.06.2023 10:52
Danke, die Notfahrpläne hatte ich nicht auf dem Schirm, die betreffen zum Glück eher nicht meine Alltagslinien.
Re: Fragen 2023
20.06.2023 15:58
Zitat
vasarius
Noch etwas lustiger wird es dadurch, dass das Deutschlandticket genutzt wurde. Für die Fahrgastrechte macht das keinen Unterschied, denn die Erstattung für Taxifahrten bei langen nächtlichen Verspätungen wurde zum Glück nicht fürs Deutschlandticket eingeschränkt (nur Entschädigung gibt es keine mehr).

Darf sich in diesem Fall eigentlich Abellio auf den Standpunkt stellen „warum Taxi, das extra kostet – es hätte doch BVG-Nachtverkehr gegeben, der im Deutschland-Ticket enthalten ist‽“?
Mit dem Deutschlandticket wird es ja vermutlich grundsätzlich weniger "konkrete Fahrkarten" geben, also solche, auf die man sich bei Problemen berufen kann. Wie ist das also künftig geregelt? Also wie wird sicher gestellt, dass Leute, die tatsächlich irgendwo gestrandet sind oder deutlich länger als vorgesehen zum Zielort benötigen, Entschädigungen oder Erstattungen bekommen können wenn sie gar nicht nachweisen können, dass sie eine bestimmte Relation fahren wollten?

Ich hatte das vor kurzem, dass ich in einer Wochenendnacht in Siegen gestrandet bin, weil der Zug, der nachts von dort nach Au fahren sollte, nach einer größeren Störung vermutlich schon dort gekehrt und Siegen gar nicht erreicht hat und demzufolge von dort seine Folgeleistung nicht erbringen konnte. Viele, die ebenfalls diese Verbindung hätten nehmen wollen, habe sich daraufhin in Taxis begeben - vor Ort war niemand von der DB zu finden, nicht mal die Schergen von DB Sicherheit. Da Pfingstsonntag angebrochen war, ging der nächste Zug erst in der Sechs-Uhr-Stunde, also hieß es, fünf Stunden in der Stadt rumhängen. Sonderlich warm war es nicht, das Bahnhofsgebäude verschlossen. Ein Not-SEV war weder verkündet noch zu sehen. Und nun? Ich hatte keinen Beweis dafür, eine bestimmte Verbindung im Sinn gehabt zu haben, also habe ich auch kein Taxi genommen und musste mir die Stadt bei Nacht ansehen und deutlich länger nachts draußen verbringen als ich es vor hatte (ursprünglich hätte ich in Au lediglich zwei Stunden nach Ankunft schon weiter fahren können).

Was tun in solchen Fällen? Wenn nur ein Ausfall gleich solche Auswirkungen hat? Pech haben? Muss man das hinnehmen, weil man ja schließlich kaum noch was bezahlt?

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Re: Fragen 2023
20.06.2023 17:02
Zitat
Philipp Borchert
Mit dem Deutschlandticket wird es ja vermutlich grundsätzlich weniger "konkrete Fahrkarten" geben, also solche, auf die man sich bei Problemen berufen kann. Wie ist das also künftig geregelt? Also wie wird sicher gestellt, dass Leute, die tatsächlich irgendwo gestrandet sind oder deutlich länger als vorgesehen zum Zielort benötigen, Entschädigungen oder Erstattungen bekommen können wenn sie gar nicht nachweisen können, dass sie eine bestimmte Relation fahren wollten?

Na so wie bisher auch, welche Relation du fahren wolltest, teilst du dem verantwortlichen EVU mit, auf der Basis laufen dann die FGR.

Zitat
Philipp Borchert
Ich hatte das vor kurzem, dass ich in einer Wochenendnacht in Siegen gestrandet bin, weil der Zug, der nachts von dort nach Au fahren sollte, nach einer größeren Störung vermutlich schon dort gekehrt und Siegen gar nicht erreicht hat und demzufolge von dort seine Folgeleistung nicht erbringen konnte. Viele, die ebenfalls diese Verbindung hätten nehmen wollen, habe sich daraufhin in Taxis begeben - vor Ort war niemand von der DB zu finden, nicht mal die Schergen von DB Sicherheit. Da Pfingstsonntag angebrochen war, ging der nächste Zug erst in der Sechs-Uhr-Stunde, also hieß es, fünf Stunden in der Stadt rumhängen. Sonderlich warm war es nicht, das Bahnhofsgebäude verschlossen. Ein Not-SEV war weder verkündet noch zu sehen. Und nun?

Du bekommst die Entschädigung für die Verspätung, sind also 1,50€ für über 60 Minuten Verspätung, die meisten EVU schließen allerdings eine Zahlung unter 4€ aus, du musst bei dem Unternehmen also noch zwei Verspätungen in diesem Monat sammeln um über die 4€ zu kommen.

Zitat
Philipp Borchert
Ich hatte keinen Beweis dafür, eine bestimmte Verbindung im Sinn gehabt zu haben, also habe ich auch kein Taxi genommen und musste mir die Stadt bei Nacht ansehen und deutlich länger nachts draußen verbringen als ich es vor hatte (ursprünglich hätte ich in Au lediglich zwei Stunden nach Ankunft schon weiter fahren können).

Du brauchst ja keinen Beweis, im Zweifel müsste dir das EVU nachweisen, dass du nicht so fahren wolltest.

Zitat
Philipp Borchert
Was tun in solchen Fällen? Wenn nur ein Ausfall gleich solche Auswirkungen hat? Pech haben? Muss man das hinnehmen, weil man ja schließlich kaum noch was bezahlt?

Taxi (bis 80€) oder Hotel nehmen und im Nachgang bei verantwortlichen EVU erstatten lassen.

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Ich hab nen Bus und meine Busfahrerin heißt Layla, sie fährt schöner, schneller, weiter.
So einfach soll das sein (abgesehen davon dass ich zu dem Zeitpunkt keine Möglichkeit der Vorkasse hatte)? Krass...

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