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Personalmangel in den Verkehrsbetrieben, Auswirkungen und Gegenmaßnahmen
geschrieben von krickstadt 
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B-V 3313

Zitat
Bd2001
Ansonsten kann der ablösende Kollege auch von einer anderen Linie oder aus der Blockpause kommen. Da weiß man schon. wo der Kollege ist.

Weil jeder BVGer sämtliche Dienste seines Hofes auswendig kann?

Er kann das auf seinem Diensthandy nachsehen. Aber normalerweise ist das originäre Aufgabe eines Personaldispoenten das zu wissen.
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phönix
Zitat
T6Jagdpilot
Ein Betrag von mir hatte doch schon den Zusammenhang mit Lenkzeitüberschreitung und Staatsanwalt erklärt..genügte das immer noch nicht?? T6JP

Es geht passus zu recht darum, das Gesetz an die täglichen Anforderungen eines Betriebs anzupassen und zu ändern. Unwesentliche Lenkzeitenüberschreitungen aufgrund betrieblicher Anforderungen dürfen nicht strafbewehrt sein.

Und wie lange soll die "unwesentliche Lenkzeitüberschreitung" gehen eurer Meinung nach? Die maximal zulässige (bezahlte) Arbeitszeit beträgt lt. TV-N aktuell schon 8:30h, bei Blockpausendiensten kann eine bis zu 50-minütige (unbezahlte) Blockpause oben drauf kommen. Das heißt, die Dienstlänge beträgt dann 9:20h. Nach dem Ende eines solchen Klopperdienstes ist man selber auch am Ende mit den Nerven, seiner Kraft oder sonstwas. Oft genug wird an diese Grenze gegangen und das natürlich auch mehrmals die Woche, obwohl die individuelle Wochenarbeitszeit was ganz anderes aussagt.
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Bd2001
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B-V 3313
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PassusDuriusculus
Und meine Frage dazu, warum dürfte er in deinem Szenario nicht einfach die zwei Haltestellen weiterfahren, wo die Ablösung real sowieso gerade steht? Warum muss die Ablösung gebracht werden? Das ist doch genau mein Kritikpunkt!

Noch einmal: die Ablösung hat ihren Dienstbeginn mit der Ablösung. Es weiß schlichtweg niemand, wo der Kollege sich bis zu diesem Zeitpunkt aufhält.

Wenn der Kollege seinen Dienst nicht pünktlich beginnen kann dann sollte er rechtzeitig Bescheid geben.

Ansonsten kann der ablösende Kollege auch von einer anderen Linie oder aus der Blockpause kommen. Da weiß man schon. wo der Kollege ist.

Nur macht der Kollege aus der Blockpause, gerade Pause und fährt anschließend seinen Dienst.
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Tatra77
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phönix
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T6Jagdpilot
Ein Betrag von mir hatte doch schon den Zusammenhang mit Lenkzeitüberschreitung und Staatsanwalt erklärt..genügte das immer noch nicht?? T6JP

Es geht passus zu recht darum, das Gesetz an die täglichen Anforderungen eines Betriebs anzupassen und zu ändern. Unwesentliche Lenkzeitenüberschreitungen aufgrund betrieblicher Anforderungen dürfen nicht strafbewehrt sein.

Und wie lange soll die "unwesentliche Lenkzeitüberschreitung" gehen eurer Meinung nach? Die maximal zulässige (bezahlte) Arbeitszeit beträgt lt. TV-N aktuell schon 8:30h, bei Blockpausendiensten kann eine bis zu 50-minütige (unbezahlte) Blockpause oben drauf kommen. Das heißt, die Dienstlänge beträgt dann 9:20h. Nach dem Ende eines solchen Klopperdienstes ist man selber auch am Ende mit den Nerven, seiner Kraft oder sonstwas. Oft genug wird an diese Grenze gegangen und das natürlich auch mehrmals die Woche, obwohl die individuelle Wochenarbeitszeit was ganz anderes aussagt.
Ich denke ich weiß schon was er meint. Die gesetzliche Lenkzeit sollte "gesetzliche" beschränkte Ausnahmeregeln haben ohne, dass es zu Konsequenzen kommt. Diese Ausnahmeregeln sollten dann aber gut begründet und etwaig festgehalten werden. Ebenso muß der Fahrer einer Überschreitung auch freiwillig zustimmen und sollte streng zeitlich geregelt sein.
Dem Gesetzgeber geht es in erster Linie ja um die Konzentration, Aufmerksamkeit und Sicherheit. Nicht darum, dass der Fahrer Verkehrsregeln außer Kraft setzen soll [ironisch]
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GraphXBerlin
Die gesetzliche Lenkzeit sollte "gesetzliche" beschränkte Ausnahmeregeln haben ohne, dass es zu Konsequenzen kommt.

Wenn du dich mit der Thematik befasst hättest, dann würdest du die Ausnahmen kennen.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
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B-V 3313
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GraphXBerlin
Die gesetzliche Lenkzeit sollte "gesetzliche" beschränkte Ausnahmeregeln haben ohne, dass es zu Konsequenzen kommt.

Wenn du dich mit der Thematik befasst hättest, dann würdest du die Ausnahmen kennen.

@B-V 3313 Was hältst du davon, Dein Wissen mal zu teilen?
Ich halte viel davon, Eigeninitiative in Form der Bedienung von Suchmaschinen zu stärken.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
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phönix
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T6Jagdpilot
Jeder Lasterfahrer und dessen Unternehmern wird zu recht gnadenlos angepisst wenn die Lenkzeiten überschritten werden-und die befördern "nur" Güter..T6JP

Waren nicht die Lenkzeiten von Lasterfahrern und Busfahrern noch deutlich unterschiedlich? Hat einer die aktuell zulässigen Lenkzeiten zur Hand?

Nein, die Lenk- und Ruhezeiten sind für beide Berufsgruppen identisch.
Also kann der arme Senat gerade gar nichts machen, außer auf die BVG, die Tarifverhandlungen und den Bund zu warten. Jetzt bitte ein Interview mit Frau Giffey, warum die BVG ihre Verträge nicht erfüllt... ^^
Zitat
AlMi
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phönix
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T6Jagdpilot
Jeder Lasterfahrer und dessen Unternehmern wird zu recht gnadenlos angepisst wenn die Lenkzeiten überschritten werden-und die befördern "nur" Güter..T6JP

Waren nicht die Lenkzeiten von Lasterfahrern und Busfahrern noch deutlich unterschiedlich? Hat einer die aktuell zulässigen Lenkzeiten zur Hand?

Nein, die Lenk- und Ruhezeiten sind für beide Berufsgruppen identisch.
Sie sind vielleicht dann identisch, wenn es keinen Tarifvertrag gibt. Die BVG hat aber einen oder mehrere Tarifverträge, dessen Bestimmungen sicherlich etwas über die gesetzlichen Regelungen hinaus gehen werden.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
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VvJ-Ente
Also kann der arme Senat gerade gar nichts machen, außer auf die BVG, die Tarifverhandlungen und den Bund zu warten. Jetzt bitte ein Interview mit Frau Giffey, warum die BVG ihre Verträge nicht erfüllt... ^^

Natürlich nicht. Der Senat hat mit landeseigenen BVG rein gar nichts zu tun.

Ich würde mir übrigens erleben wünschen, dass jede:r Journalist:in, der oder die Pattex-Franzi zu greifen bekommt, bei ihr mal nachharkt, was sie eigentlich als BVG-AR getan hat oder zu tun beabsichtigt.
Zitat
VvJ-Ente
Jetzt bitte ein Interview mit Frau Giffey, warum die BVG ihre Verträge nicht erfüllt...
In der Tat braucht es das. Vorstand der BVG und die AR-Chefin müssten die Medien deutlich stärker in die Pflicht nehmen.

Zitat
def
Ich würde mir übrigens erleben wünschen, dass jede:r Journalist:in, der oder die Pattex-Franzi zu greifen bekommt, bei ihr mal nachharkt, was sie eigentlich als BVG-AR getan hat oder zu tun beabsichtigt.
dito
Zitat
Nemo
Sie sind vielleicht dann identisch, wenn es keinen Tarifvertrag gibt. Die BVG hat aber einen oder mehrere Tarifverträge, dessen Bestimmungen sicherlich etwas über die gesetzlichen Regelungen hinaus gehen werden.

Ich kann dir eine ganze Hand voll Dienste zeigen, in denen ich meine gesetzliche Lenkzeit teils deutlich überschritten habe, obwohl diese nach tarifvertraglichen Bestimmungen geplant wurden.
Zitat
B-V 3313
Ich halte viel davon, Eigeninitiative in Form der Bedienung von Suchmaschinen zu stärken.
Das dritte mal in kurzer Zeit, dass Du keine Antwort lieferst sondern empfiehlst man solle selber nach einer Antwort suchen.
Den Sinn und Zweck eines Internet-Forums neu definiert. Respekt.
Zitat
B-V 3313
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GraphXBerlin
Die gesetzliche Lenkzeit sollte "gesetzliche" beschränkte Ausnahmeregeln haben ohne, dass es zu Konsequenzen kommt.

Wenn du dich mit der Thematik befasst hättest, dann würdest du die Ausnahmen kennen.

Nein habe ich nicht. Ich bin auf das Posting von User phönix eingegangen.
Die Ausnahmen kennt anscheinend keiner außer dir. Oder habe ich es überlesen?
Und wenn es Ausnahmen gibt ist ja alles gar nicht so schlimm mit der Lenkzeitüberschreitung.
Oder wolltest Du jetzt doch Wissen teilen?
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GraphXBerlin
Zitat
B-V 3313
Ich halte viel davon, Eigeninitiative in Form der Bedienung von Suchmaschinen zu stärken.
Das dritte mal in kurzer Zeit, dass Du keine Antwort lieferst sondern empfiehlst man solle selber nach einer Antwort suchen.
Den Sinn und Zweck eines Internet-Forums neu definiert. Respekt.

Der Sinn und Zweck eines Forums ist es nicht, anderen Leuten alles mundgerecht zu liefern und vorzukauen. Diese Faulheit nimmt leider immer mehr überhand.

Sämtliche gesetzliche Regelungen sind im Internet nun wirklich leicht zu finden.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
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def
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VvJ-Ente
Also kann der arme Senat gerade gar nichts machen, außer auf die BVG, die Tarifverhandlungen und den Bund zu warten. Jetzt bitte ein Interview mit Frau Giffey, warum die BVG ihre Verträge nicht erfüllt... ^^

Natürlich nicht. Der Senat hat mit landeseigenen BVG rein gar nichts zu tun.

Ich würde mir übrigens erleben wünschen, dass jede:r Journalist:in, der oder die Pattex-Franzi zu greifen bekommt, bei ihr mal nachharkt, was sie eigentlich als BVG-AR getan hat oder zu tun beabsichtigt.

Warum sollten Journalisten dies tun?
Man gibt lieber Leuten eine Bühne, die Unsummen für Feuerwerk ausgeben.

Einfach mal von Reinhard Mey „Heimatlos“ anhören zum Thema Medien/Politiker. Ein Song von 2009!

[youtu.be]
Nur weil ein Video vielleicht aus einem gewissen Jahr kommt, kann das Lied viel älter sein. Das ist hier der Fall.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
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AlMi
Zitat
Nemo
Sie sind vielleicht dann identisch, wenn es keinen Tarifvertrag gibt. Die BVG hat aber einen oder mehrere Tarifverträge, dessen Bestimmungen sicherlich etwas über die gesetzlichen Regelungen hinaus gehen werden.

Ich kann dir eine ganze Hand voll Dienste zeigen, in denen ich meine gesetzliche Lenkzeit teils deutlich überschritten habe, obwohl diese nach tarifvertraglichen Bestimmungen geplant wurden.

Da würde ich dem zuständigen Personalrat aber mal dringend auf die Finger klopfen....
und mich gleichzeitig bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen,allein aus der Absicherung für Verstöße haftbar gemacht werden zu können.

T6JP
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