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B-V 3313
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Bd2001
Ansonsten kann der ablösende Kollege auch von einer anderen Linie oder aus der Blockpause kommen. Da weiß man schon. wo der Kollege ist.
Weil jeder BVGer sämtliche Dienste seines Hofes auswendig kann?
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phönix
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T6Jagdpilot
Ein Betrag von mir hatte doch schon den Zusammenhang mit Lenkzeitüberschreitung und Staatsanwalt erklärt..genügte das immer noch nicht?? T6JP
Es geht passus zu recht darum, das Gesetz an die täglichen Anforderungen eines Betriebs anzupassen und zu ändern. Unwesentliche Lenkzeitenüberschreitungen aufgrund betrieblicher Anforderungen dürfen nicht strafbewehrt sein.
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Bd2001
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B-V 3313
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PassusDuriusculus
Und meine Frage dazu, warum dürfte er in deinem Szenario nicht einfach die zwei Haltestellen weiterfahren, wo die Ablösung real sowieso gerade steht? Warum muss die Ablösung gebracht werden? Das ist doch genau mein Kritikpunkt!
Noch einmal: die Ablösung hat ihren Dienstbeginn mit der Ablösung. Es weiß schlichtweg niemand, wo der Kollege sich bis zu diesem Zeitpunkt aufhält.
Wenn der Kollege seinen Dienst nicht pünktlich beginnen kann dann sollte er rechtzeitig Bescheid geben.
Ansonsten kann der ablösende Kollege auch von einer anderen Linie oder aus der Blockpause kommen. Da weiß man schon. wo der Kollege ist.
Ich denke ich weiß schon was er meint. Die gesetzliche Lenkzeit sollte "gesetzliche" beschränkte Ausnahmeregeln haben ohne, dass es zu Konsequenzen kommt. Diese Ausnahmeregeln sollten dann aber gut begründet und etwaig festgehalten werden. Ebenso muß der Fahrer einer Überschreitung auch freiwillig zustimmen und sollte streng zeitlich geregelt sein.Zitat
Tatra77
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phönix
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T6Jagdpilot
Ein Betrag von mir hatte doch schon den Zusammenhang mit Lenkzeitüberschreitung und Staatsanwalt erklärt..genügte das immer noch nicht?? T6JP
Es geht passus zu recht darum, das Gesetz an die täglichen Anforderungen eines Betriebs anzupassen und zu ändern. Unwesentliche Lenkzeitenüberschreitungen aufgrund betrieblicher Anforderungen dürfen nicht strafbewehrt sein.
Und wie lange soll die "unwesentliche Lenkzeitüberschreitung" gehen eurer Meinung nach? Die maximal zulässige (bezahlte) Arbeitszeit beträgt lt. TV-N aktuell schon 8:30h, bei Blockpausendiensten kann eine bis zu 50-minütige (unbezahlte) Blockpause oben drauf kommen. Das heißt, die Dienstlänge beträgt dann 9:20h. Nach dem Ende eines solchen Klopperdienstes ist man selber auch am Ende mit den Nerven, seiner Kraft oder sonstwas. Oft genug wird an diese Grenze gegangen und das natürlich auch mehrmals die Woche, obwohl die individuelle Wochenarbeitszeit was ganz anderes aussagt.
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GraphXBerlin
Die gesetzliche Lenkzeit sollte "gesetzliche" beschränkte Ausnahmeregeln haben ohne, dass es zu Konsequenzen kommt.
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B-V 3313
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GraphXBerlin
Die gesetzliche Lenkzeit sollte "gesetzliche" beschränkte Ausnahmeregeln haben ohne, dass es zu Konsequenzen kommt.
Wenn du dich mit der Thematik befasst hättest, dann würdest du die Ausnahmen kennen.
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phönix
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T6Jagdpilot
Jeder Lasterfahrer und dessen Unternehmern wird zu recht gnadenlos angepisst wenn die Lenkzeiten überschritten werden-und die befördern "nur" Güter..T6JP
Waren nicht die Lenkzeiten von Lasterfahrern und Busfahrern noch deutlich unterschiedlich? Hat einer die aktuell zulässigen Lenkzeiten zur Hand?
Sie sind vielleicht dann identisch, wenn es keinen Tarifvertrag gibt. Die BVG hat aber einen oder mehrere Tarifverträge, dessen Bestimmungen sicherlich etwas über die gesetzlichen Regelungen hinaus gehen werden.Zitat
AlMi
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phönix
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T6Jagdpilot
Jeder Lasterfahrer und dessen Unternehmern wird zu recht gnadenlos angepisst wenn die Lenkzeiten überschritten werden-und die befördern "nur" Güter..T6JP
Waren nicht die Lenkzeiten von Lasterfahrern und Busfahrern noch deutlich unterschiedlich? Hat einer die aktuell zulässigen Lenkzeiten zur Hand?
Nein, die Lenk- und Ruhezeiten sind für beide Berufsgruppen identisch.
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VvJ-Ente
Also kann der arme Senat gerade gar nichts machen, außer auf die BVG, die Tarifverhandlungen und den Bund zu warten. Jetzt bitte ein Interview mit Frau Giffey, warum die BVG ihre Verträge nicht erfüllt... ^^
In der Tat braucht es das. Vorstand der BVG und die AR-Chefin müssten die Medien deutlich stärker in die Pflicht nehmen.Zitat
VvJ-Ente
Jetzt bitte ein Interview mit Frau Giffey, warum die BVG ihre Verträge nicht erfüllt...
ditoZitat
def
Ich würde mir übrigens erleben wünschen, dass jede:r Journalist:in, der oder die Pattex-Franzi zu greifen bekommt, bei ihr mal nachharkt, was sie eigentlich als BVG-AR getan hat oder zu tun beabsichtigt.
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Nemo
Sie sind vielleicht dann identisch, wenn es keinen Tarifvertrag gibt. Die BVG hat aber einen oder mehrere Tarifverträge, dessen Bestimmungen sicherlich etwas über die gesetzlichen Regelungen hinaus gehen werden.
Das dritte mal in kurzer Zeit, dass Du keine Antwort lieferst sondern empfiehlst man solle selber nach einer Antwort suchen.Zitat
B-V 3313
Ich halte viel davon, Eigeninitiative in Form der Bedienung von Suchmaschinen zu stärken.
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B-V 3313
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GraphXBerlin
Die gesetzliche Lenkzeit sollte "gesetzliche" beschränkte Ausnahmeregeln haben ohne, dass es zu Konsequenzen kommt.
Wenn du dich mit der Thematik befasst hättest, dann würdest du die Ausnahmen kennen.
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GraphXBerlin
Das dritte mal in kurzer Zeit, dass Du keine Antwort lieferst sondern empfiehlst man solle selber nach einer Antwort suchen.Zitat
B-V 3313
Ich halte viel davon, Eigeninitiative in Form der Bedienung von Suchmaschinen zu stärken.
Den Sinn und Zweck eines Internet-Forums neu definiert. Respekt.
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def
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VvJ-Ente
Also kann der arme Senat gerade gar nichts machen, außer auf die BVG, die Tarifverhandlungen und den Bund zu warten. Jetzt bitte ein Interview mit Frau Giffey, warum die BVG ihre Verträge nicht erfüllt... ^^
Natürlich nicht. Der Senat hat mit landeseigenen BVG rein gar nichts zu tun.
Ich würde mir übrigens erleben wünschen, dass jede:r Journalist:in, der oder die Pattex-Franzi zu greifen bekommt, bei ihr mal nachharkt, was sie eigentlich als BVG-AR getan hat oder zu tun beabsichtigt.
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AlMi
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Nemo
Sie sind vielleicht dann identisch, wenn es keinen Tarifvertrag gibt. Die BVG hat aber einen oder mehrere Tarifverträge, dessen Bestimmungen sicherlich etwas über die gesetzlichen Regelungen hinaus gehen werden.
Ich kann dir eine ganze Hand voll Dienste zeigen, in denen ich meine gesetzliche Lenkzeit teils deutlich überschritten habe, obwohl diese nach tarifvertraglichen Bestimmungen geplant wurden.