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StUB Erlangen (Planung)
geschrieben von Manfred Erlg 
an HansL

> Langsam frage ich mich, was Du eigentlich willst. Aurachtalbahn statt StUB? Diese gäbe es dann aber auch nicht zwischen Nürnberg und Erlangen. Damit wäre das Projekt gestorben.

Ich will, das falls man die StuB nicht durchkriegt, Erlangen nicht 25 Jahre bockiges Kind macht, sondern dann eben versucht, zu retten was zu retten ist. Das habe ich jetzt 500mal gesagt, und sagte es auch zum 501 mal, wenn es nötig ist. Wenn man die jetzt geplante Stub nicht durchbekommen sollte, dann muss alle verbliebe Kraft darauf verwendet werden, das Herzogenaurach trotzdem Schiene bekommt. Egal wie, egal wo, Hauptsache dass. Und schlaue Leute würden da jetzt schon an einem Plan arbeiten, damit man am Tag der Verkündung des Ergebnisses eben nicht bei 0 wie der Ochs vorm Berg steht, wie man es jetzt wäre, wenn das Ergebnis nicht so rauskommt, wie erhofft. Muss ich es noch ein 502tes Mcal schreiben, oder war es jetzt verständlich genug?

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.03.2024 12:13 von Daniel Vielberth.
Das Hauptproblem ist doch, dass jede Alternative den Abschnitt westlich des Bahnhofs um viele Jahre verzögert.

Und wer soll noch im Landkreis den Ostast unterstützen, wenn der Westast als StUB nach Herzogenaurach scheitert? Das ist auch der Grund, warum es keine getrennte Abstimmung für den Westast und die Stammstrecke nach Nürnberg geben kann. Denn dies wäre die Einladung, beim Westast wegen der Querelen um die Brücke mit NEIN zu stimmen.
an Manfred Erlg

eine Straßenbahn, die erstmal bis Erlangen führt, hätte den Ostast sowieso möglich gemacht, und den Erlanger paar Jahre vorgeführt, dass das mit der Tram auch in ihrer Stadt klappen kann. Spätestens 10 Jahre später hätten die eine Lösung für den Wiesengrund gefunden, und denoch nach Herzogenaurach weitergebaut, da bin ich sicher. Genau wie ab 2026 die U-Bahn in Gebersdorf so lange am Landkreis nagen wird, bis man sich doch zum Weiterbau durchringt. Ich bin recht sicher, noch zu meinen Lebzeiten über Gebersdorf hinaus fahren zu können.

So hingegen wird das Projekt solange in der Versenkung versinken, bis mit Straßenbahnbau kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist. Und ich finde das ehrlich gesagt unverzeilich, das letzte Mal, das Erlangen kurz vor der Realisung eines Straßenbahnprojektes stand, waren wir hier im Forum allesamt noch nicht geboren. Bis es das nächste mal wieder der Fall ist, sind wir vermutlich auch alle tot.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Die Erlanger hätten doch kaum was davon, wenn statt der StUB eine Inselbahn zwischen Bruck und Herzogenaurach fährt. Die müssen die Innenstadt mit den westlichen Stadtteilen verbinden. Und das geht vernünftig nur mit der StUB.

Die Aurachtalbahn ist doch ohnehin kaum eine brauchbare Alternative: egal, wer von wo wohin will, man muss in der Regel 2 x umsteigen. Was dazwischen an der Strecke liegt, damit wird bisher ein Bus im Stundentakt nicht ausgelastet.

Wenn die StUB nicht kommt, gibt es bei uns keinen echten Schritt Richtung Verkehrswende. Diese Einsicht zu akzeptieren, hat nichts mit Bockigkeit zu tun.
> Wenn die StUB nicht kommt, gibt es bei uns keinen echten Schritt Richtung Verkehrswende. Diese Einsicht zu akzeptieren, hat nichts mit Bockigkeit zu tun.

Wenn man eine Schlacht verliert, gibt man den Krieg verloren, soso. Wenn die Ukraine so Krieg führen würde, stünden wir jetzt schon unter Putin Herrschaft... Ich glaube, ich brauche jetzt nicht die Liste runterleiern, welche Projekte wir alle nicht hätten, wenn jeder beim ersten Gegenwind kapituliert hätte...

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Das hat nichts mit Starrköpfigkeit zu tun. Sondern mit der Finanzierung. Nur das Gesamtprojekt kam in den Fördertopf, der zugesagt wurde. Und nicht die Teilstrecke bis Erlangen. Die wäre zwar vielleicht auch förderfähig. Aber zu schlechteren Bedingungen. Da müsste man die Verhandlungen noch mal von vorne anfangen. Wenn der Plan bis Herzogenaurach gescheitert ist. Also die nächsten Jahre erst mal gar nichts.

Ob dann der Ostast noch durchkommt, wage ich zu bezweifeln. Da gibt es auch nicht weniger Gegenwind. Der Westast wäre auf jeden Fall tot.

Deshalb kommt jetzt alles darauf an, dass wir den Bürgerentscheid gewinnen. Und das klappt nur, wenn wir nicht selbst die Planung zerreden, wie es gerade auch hier geschieht.

Und noch zu Jannik: er hat mit viel Herzblut sich vorbildlich für das Projekt eingesetzt. Die Angriffe auf ihn sind unangemessen. Wenn das Projekt jetzt doch noch scheitert: ich hätte volles Verständnis, wenn er sich das nicht noch einmal antun wollte. Wir sollten auch pfleglich mit unseren Politikern umgehen!
Das ist doch gut, statt per se Contra zu sein: sich einbringen und Vorschläge und Skizzen mit
anbieten. Da bleibt sicher was hängen, nicht nur bei StuB auch bei anderen Projekten!

Hier auch noch ein DANKE an alle Menschen die sich daran beteiligen!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.03.2024 14:59 von katie32.
an Axel25

Meine Idee mit dem Anschlussbahnen kam aus einer anderen Ecke, weil ich glaube, in dem einen Punkt haben die Anschlussbahnen die Nase vorne. Ich gehe ja davon, aus, sobald erstmit in Erlangen in paar Hauptachsen von Bus auf Straßenbahn umgestellt sind, ergibt sich vermutlich recht schnell, das auch eine Vermaschung stattfindet im sinne von reine Stadtbusse werden auf Tram umgestellt. Und da könnte es ja passieren, das besagte Trams auch mal rechtliche Eisenbahn-Gleise kreuzuen sollen. Sicher nicht die Hauptachse Nürnberg Bamberg, aber eben die Nebenlinien.
Nehmen wir einfach an, es soll eine Linie geben, die am Bü Dechsendorfer Straße nicht auf die Eisenbahn wechselt, sondern geradeaus diesen überqueren soll. Bei ner Anschlussbahn geht das, vergleiche die AL: [www.youtube.com] Bei Bundeseiegnen ist es weitgehend ausgeschlossen außer aus Bestandschutz und Umbau vorhandener Kreuzungen, die aber neu auch noch aktuellen Richtlinien (Tiefrillen usw.) gebaut werden müssen. Ich bin mir nicht sicher, ob in diesem Punkt NE-Bahnen nicht gleich-(schlecht-)gestellt wie andere öffentliche Bahnen wären.

Bei der Idee Ne-Bahn + BoStraB gehe ich voll mit, damit hat man weitgehend das beste aus beiden Welten.

Gruß D. Vielberth
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2 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.03.2024 15:24 von Daniel Vielberth.
> Ein Betrieb nach EBOA (Bayern) scheidet rechtlich aus. Da wäre die Lösung, die Strecke in die Infrastruktur des Zweckverbands als NE-Bahn zu übernehmen, genauso einfach.

Meine Idee wäre Eher so die Verschiebung der Anschlussgrenze von der Mündungsweiche der Hafenbahn eben bis nach Höhe Esig Erlangen Bruck gewesen, ähnlich wie Bögl seinen Anschluss von Sengenthal bis an die Grenze des Anschluss Pleiderer ausgedehnt hat, um so die Strecke zu halten und zu bekommen. Bin mir nicht ganz sicher, ich glaube die Erlanger Hafenbahn gehört nicht der Bayernhafen, sonder der Stadt Erlangen, ich muss nochmal gucken, aber dann hätte man schon eine Infrastrukturabteilung für Eisenbahnanlagen in Erlangen.

Gruß D. Vielberth
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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.03.2024 15:44 von Daniel Vielberth.
Nachtrag, Habs gefunden, jep, die Hafenbahn ist Stadt Erlangen, man müsste als nur den Zuständigkeitsbereich der Stadt verlängern.

Gruß D. Vielberth
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Zitat
Daniel Vielberth
an Axel25

Meine Idee mit dem Anschlussbahnen kam aus einer anderen Ecke, weil ich glaube, in dem einen Punkt haben die Anschlussbahnen die Nase vorne. Ich gehe ja davon, aus, sobald erstmit in Erlangen in paar Hauptachsen von Bus auf Straßenbahn umgestellt sind, ergibt sich vermutlich recht schnell, das auch eine Vermaschung stattfindet im sinne von reine Stadtbusse werdden auf Tram umgestellt. Und da könnte es ja passieren, das besagte Trams auch mal Eisenbahn-Gleise kreuzuen sollen. nicht die Hauptachse Nürnberg Bamberg, aber eben die Nebenlinien.
Nehmen wir einfach an, es soll eine Linie geben, die am Bü Dechsendorfer Straße nicht auf die Eisenbahn wechselt, sondern geradeaus diesen überqueren soll. Bei ner Anschlussbahn geht das, vergleiche die AL: [www.youtube.com] Bei Bundeseiegnen ist es weitgehend ausgeschlossen außer aus Bestandschutz und Umbau vorhandener Kreuzungen, die aber neu auch noch aktuellen Richtlinien (Tiefrillen usw.) gebaut werden müssen. Ich bin mir nicht sicher, ob in diesem Punkt NE-Bahnen nicht gleich-(schlecht-)gestellt wie andere öffentliche Bahnen wären.

Hallo Daniel,

jetzt verstehe ich die Idee, aber da macht einem der Gesetzgeber einen Strich durch die Rechnung. Diese Variante hatte der ZV StUB so ähnlich im Rahmen des Erläuterungsberichts zum ROV geprüft.
Aus dem noch in Arbeit befindlichem Faktencheck zur Aurachtalbahn:
Zitat
faktencheck-stub.de
Eine Umsetzung als "Kreuzung" zwischen Straßenbahn und Eisenbahn ist ebenfalls rechtlich nicht möglich, da es sich bei dem Restabschnitt der Aurachtalbahn um eine öffentliche Bahnstrecke handelt.[§15 BOStrab, Abs. 3 in Verbindung mit §3 AEG][ZV_STUB_ROV_2019, S. 26]

Dabei gibt es jetzt zwei Punkte zu prüfen:
- dürfte die Aurachtalbahn als Bahnstrecke zur Anschlussbahn/nichtöffentlichen Werkbahn herabgestuft werden, um eine Anschlussbahn zu werden: -->nein, da bestehendes und langfristiges Verkehrsinteresse
- könnte die Aurchtalbahn überhaupt als Anschlussbahn bzw. nicht öffentliche Bahn gelten?
--> nein, dazu müsste sie einem ansässigen Unternehmer gehören (siehe Prüfschema Werksbahnen der Bundesnetzagentur und §3 Abs. 1 AEG)
--> nein, da sie Abschnittsweise Verkehr aufnimmt, der von jedermann benutzt werden kann (§3 Abs. 1 Nr. 1 AEG), in diesem Fall Teile des Straßenbahnbetriebs. Daran dürften auch Umgehungslösungen wie eine eine Gleisverschlingung juristisch nichts ändern.

Die Idee an sich ist gut, aber ein extremer juristischer Winkelzug, dem viele Teile der aktuellen Rechtsauffassung entgegenstehen.

Doofe Frage: BÜ Dechsendorfer Straße sollte Tennenloher-Straße heißen, oder?

Edit: was wir mir gerade noch einfällt: da auch höhengleiche Kreuzungen von Eisenbahnen rechtlich unzulässig sind: Wenn das Problem mit dem Radius nicht wäre, könnte man daraus einen doppelten Abzweig machen.

Viele Grüße
Alex



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.03.2024 15:54 von Axel25.
> BÜ Dechsendorfer Straße sollte Tennenloher-Straße heißen, oder?

Stimmt, du hast recht, im Eifer des Gefechts... ;-)

> Edit: was wir mir gerade noch einfällt: da auch höhengleiche Kreuzungen von Eisenbahnen rechtlich unzulässig sind: Wenn das Problem mit dem
> Radius nicht wäre, könnte man daraus einen doppelten Abzweig machen.

Ja, aber fände ich ungeschickter, die zweite Weiche würde ich schon als Rückfallweiche anlegen wollen, das geht im BoStrab teil wieder viel einfacher als wenn ein Teil der Weiche auch noch EBO entsprechen müsste. Signalanlage braucht es eh, PZB macht da auch Sinn (brauchen die Augsburger vor ihren neuen Bü auch, und hier wäre die PZB zugleich Gegenfahrschutz, wenn noch was auf der Einglesigkeit ist, ein Magnet schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe (ist ein etwas schiefes Bild, ich weiß)

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
> - könnte die Aurchtalbahn überhaupt als Anschlussbahn bzw. nicht öffentliche Bahn gelten?
--> nein, dazu müsste sie einem ansässigen Unternehmer gehören (siehe Prüfschema Werksbahnen der Bundesnetzagentur und §3 Abs. 1 AEG)

Andererseits wird auschließlich der Anschluss Müll noch bedient, nichtmal vom Hafen selbst ist mir irgendein Umschlag bekannt, im Gegenteil, wann immer ich den sehe ist der durch eine Sh2-Orgie als unbefahrbar deklariert:



Zusätzlich noch einmal:



Damit ist Anschluss Müll der einzige Anschließer, Friedrich in Kriegenbrunn wird auch net bedient (darf man da überhaupt noch hinfahren, wenn ja dürfte die Draisine ja eigentlich in Frauenaurach auch nicht auf dem Gleis rumstehen, denke ich?)


> --> nein, da sie Abschnittsweise Verkehr aufnimmt, der von jedermann benutzt werden kann (§3 Abs. 1 Nr. 1 AEG), in diesem Fall Teile des
> Straßenbahnbetriebs. Daran dürften auch Umgehungslösungen wie eine eine Gleisverschlingung juristisch nichts ändern.

Das gülte nur, wenn der Straßenbahnverkehr dort rechtlich nach EBO abgewickelt würde (womit die Straßenbahn dann Beförderungspflicht im Sinne des AEG hätte), bei Betrieb nach BoStrab dürfte sie dem beiden nicht unterliegen, oder?

Edit Forummaster: Versehentlich bearbeitet. Wieder rückgängig gemacht.

Gruß D. Vielberth
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3 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.03.2024 20:22 von Forummaster Berlin.
Noch eine Idee, ich habe die oben schon verlinkt, diese Gleisverschlingung von Heilbronn (hatte ich oben verlinkt) da ist ein Gleis Anschlussbahn, das Straßenbahngleis ist definitiv BoStrab, weil da war ich an beiden Infrastrukturgrenzen, und die laufen ja auch innereinnader, eine Gleisverschlingung nach beiden Rechtsnormen geht offenbar.

diese hier meine ich





Der rückwärtige Wechsel, wo auch die Straßenbahn wieder EBO wird befindet sich dagegen weit entfernt irgendwo dahinten noch nach der nächstfolgenden Haltestelle Kaufland (vergleiche auch hier: [de.wikipedia.org] unteres Streckenband)

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.03.2024 16:37 von Daniel Vielberth.
@Daniel ich kann dich da nicht trösten, wenn keine StuB kommt wird es in Erlangen KEINERLEI Änderungen geben, das hat Janik schon durchblicken lassen... siehe Screenshot

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)


Hallo Daniel,

möglich wäre es, ich bleibe bei meiner Einschätzung. Vor allem hinsichtlich der Länge, Art und Zweck gibt es Unterschiede, die zu einer anderen Bewertung der TAB und des EBA führen könnten.
Da wären andere Lösungen halt rechtlich einfacher/kalkulierbarer.

Und: der Unternehmer muss erstmal die Strecke einschließlich der Anschlusskosten bei der DB übernehmen wollen. Da die Strecke in eine Hauptstrecke mündet, wird man hier für den Unterhalt der Anschlussstelle seitens InfraGo ganz schön die Hand aufhalten.

Thema Rückfallweiche:
Zitat

Ja, aber fände ich ungeschickter, die zweite Weiche würde ich schon als Rückfallweiche anlegen wollen, das geht im BoStrab teil wieder viel einfacher als wenn ein Teil der Weiche auch noch EBO entsprechen müsste. Signalanlage braucht es eh, PZB macht da auch Sinn (brauchen die Augsburger vor ihren neuen Bü auch, und hier wäre die PZB zugleich Gegenfahrschutz, wenn noch was auf der Einglesigkeit ist, ein Magnet schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe (ist ein etwas schiefes Bild, ich weiß)

Rückfallweichen gibt es auch unter EBO zur Genüge, sogar gekoppelt an Einfahrsignale/Ausfahrsignale und den Gegenfahrschutz. Hier gibt es aus den verschiedenen Formen genug zugelassene Varianten, die man v.A. beim Betrieb als NE-Bahn anwenden kann. Problematisch wird hier vielleicht eher die geringe Radsatzlast/Gewicht der Straßenbahnwagen.

@Christian: theoretisch dürften sogar die Kommunen den Bahnverkehr bestellen. Da gibt es im bayerischen ÖPNV-Gesetz eine Klausel, die eine Kostenübernahme wie in Baden-Württemberg ermöglicht.

Viele Grüße
Alex
Hallo Axel25,

zu dem Thema Strecke übernehmen zu wollen dass Esig dürfte ja wenige Meter hinter dem Bü schon stehen ich müsste es jetzt noch mal nachgucken, aber ab der Mündungsweiche die ich jetzt vorgesehen hatte, da handelt es sich noch um ein ganz kleines Stück und dann ist man sowieso auf die Infrastruktur von InfraGo ich meine ja mit dem Esig das Esig von Herzogenaurach kommend, spricht der ganze ehemalige Bahnsteigbereich und die Mündung in die Hauptstrecke verbliebe ja völlig bei DB InfraGo, nur sobald die Güterzüge eben dem Bahnhof Bruck verlassen, kämen sie auf private Infrastruktur. Wie gesagt es handelt sich dabei um ein paar Meterchen die halt dann mit zu stopfen und durch Erlangen zu unterhalten wären, aber sämtliche Kunstbauten der Strecke würden ja zugleich auch schon für die StuB genutzt werden, es wäre also nicht so dass man für irgendetwas zahlt, wovon man sonst nichts hätte. Im Gegenteil man könnte sich sogar überlegen ob man nicht auf den Gleisanlagen vom ehemaligen Kraftwerk noch einen Betriebshof hinstellt, die Anschlussweichen wären ja schon da.

was die Sache mit den rückfall weichen anbelangt: natürlich gehen tut es auch bei EBO ohne Frage, nur es ist halt wesentlich unkomplizierter bei BoStrab. und in konkreten Fall sehe ich jetzt auch keinen echten Vorteil darin warum beide Zungen ins Eisenbahngleis ragen sollten, womit dann auch Doppelherzstücke und doppelte Radlenker fällig werden, wenn eine simple Rillenschienenweiche mit eingelegter Feder direkt nach der Kurve es auch täte. Ja die Straßenbahn darf dann vielleicht nicht ganz bis ans Andreaskreuz fahren, damit eine entgegenkommende Straßenbahn noch aus der eingleisigen Strecke rauskommt, aber bei einer verschlungenen Kurvenweiche wäre das auch nicht sehr viel anders.

Gruß D. Vielberth
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Ergänzung ca 200m Gleis hätte dann Erlangen mit zu stopfen, von dem sie nicht direkt was hätten, wenn die Anschlussgrenze aufs Esig gelegt wird. Einfaches Gleis, keine Kunstbauten, offener Schotteroberbau. Das sollte machbar sein. Nach 200 Metern ist man schon am Bü (mit Google Streetview sieht man das Esig vom Bü aus in der Kurve stehen)

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
wobei, warum machen wir es uns eigentlich so kompliziert warum machen wir das nicht genau zu unseren Abschnitt des Zwickauer Modells, sagen wir wir deklarieren die gesamte Strecke ab Esig als Bo-Strabstrecke, theoretisch bräuchten die Güterzüge dann Ausrüstung nach BoStrab, aber das kann man ja so einschränken dass sie das nur brauchen wenn sie in dem Bereich übergehen in dem komplett straßenbündig gefahren würde, das heißt die Güterzüge könnten auf dem straßenbahngleis ohne bauliche Veränderungen bis mindestens Kriegenbrunnen uneingeschränkt verkehren, nur für den Fall dass man doch nach Herzogenaurach wieder einen Güterverkehr aufnehmen wollte, bräuchte man dafür dann eben eine nach BoStrab ausgerüstete Lokomotive mit Blinkern. damit wäre doch der ganze rechtliche rechtliche Klatteradatsch mit einem Handstreich gelöst.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
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Zitat
Daniel Vielberth
wobei, warum machen wir es uns eigentlich so kompliziert warum machen wir das nicht genau zu unseren Abschnitt des Zwickauer Modells, sagen wir wir deklarieren die gesamte Strecke ab Esig als Bo-Strabstrecke, theoretisch bräuchten die Güterzüge dann Ausrüstung nach BoStrab, aber das kann man ja so einschränken dass sie das nur brauchen wenn sie in dem Bereich übergehen in dem komplett straßenbündig gefahren würde, das heißt die Güterzüge könnten auf dem straßenbahngleis ohne bauliche Veränderungen bis mindestens Kriegenbrunnen uneingeschränkt verkehren, nur für den Fall dass man doch nach Herzogenaurach wieder einen Güterverkehr aufnehmen wollte, bräuchte man dafür dann eben eine nach BoStrab ausgerüstete Lokomotive mit Blinkern. damit wäre doch der ganze rechtliche rechtliche Klatteradatsch mit einem Handstreich gelöst.

Auch dafür brauchst du eine Reihe von Ausnahmegenehmigungen:
- die Standard-Ausnahme für das Zwickauer Modell (sollte machbar sein): Überschreitung der zulässigen Breite und Höhe straßenabhängiger Bahnen §34 Abs. 3 BOStrab
- für die Güterzüge: Ausnahme von §36 BOStrab + Ablage §36 BOStrab.
- Ausnahme von §15 Abs. 5 BOStrab
- Ausnahme von §22 Abs. 3 BOStrab (ETCS und PZB sind nicht signaltechnisch sicher bei Ausfall eines Magneten/Balisenprächens, Ausnahme bei Balisenverkettung ETCS)

Davon abgesehen gibt es keine Vollbahnfahrzeuge, die die Bremswerte in Anlage 2 Tabelle 2 zu §36 für höhere Geschwindigkeiten erreichen. In der Regel ist nach Tabelle 2 bei 30 km/h Schluss, nach Tabelle 1 bei 40 - 60 km/h.

Wenn wir den Tennenloher BÜ als nicht für Straßenbahnen kreuzbar hinnehmen, macht das vieles einfacher. Dann kannst du Bruck-Erlangen Bahnhof und Herzogenaurach - Schaeffler Osttor-Herzogenaurach Zentrum im Zwickauer Modell befahren.
Damit könnte eine TAB komfortabler sein, weil es damit bereits genügend Betriebserfahrung gibt.

Güterverkehr auf BOStrab mit Vollbahnfahrzeugen gab es zuletzt m.W. bei der Frankfurter Lokalbahn.

Nachtrag @Daniel: Der StUB-Stiel kommt mittlerweile auf einen (vorläufigen) NKI von 1,6 bis 1,7. Damit könnte ein Plan B tatsächlich darin bestehen, bei einem Scheitern des Ratsbegehrens über ein Bürgerbegehren den Stiel durchzubringen und für den Landkreis ERH eine Lösung nach dem Prinzip der RSB vorzuschlagen.

Viele Grüße
Alex



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.03.2024 00:08 von Axel25.
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