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[VDE 8.1] Bauarbeiten Forchheim Nord - Bamberg / Planung Ausbau Bamberg
geschrieben von Manfred Erlg 
Hier sind zwei Fotos vom Bereich der Verschwenkstelle nördlich des Hp Eggolsheim.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.11.2024 18:04 von Manfred Erlg.


Und zum Abschluss zwei Fotos aus Hirschaid:



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.11.2024 18:05 von Manfred Erlg.


Hallo,

danke für die Fotos!

Aussenbahnsteig Hirschaid:
Sieht schon sehr eng aus zwischen Absperrung und Lärmschutzwand.
Ein halber Meter mehr in der Breite war wohl nicht mehr drinn?

Oder wäre daran das Gesamtvorhaben VDE8.1 komplett gescheitert? ;)
An der Außenseite der Lärmschutzwand ist wenig Platz, da neben der Anliegerstraße eine Treppe und eine lange Rampe zum neuen Tunnel sowie zwei Zugänge zum Bahnsteig 4 angelegt worden sind (siehe den Ausschnitt aus dem Lageplan).

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YouTube: User Grinbert hat heute bei einer Zugfahrt von Forchheim nach Strullendorf ein Video aus dem Seitenfenster mit Blick auf die Bestandstrasse gemacht (leider sind viele Spiegelungen im Bild):

[www.youtube.com]


Die neuen Unterlagen zur Planfeststellung des Ausbaus in Bamberg sind jetzt einsehbar unter [www.regierung.oberfranken.bayern.de]

Tschö
UHM
Zitat
UHM
Die neuen Unterlagen zur Planfeststellung des Ausbaus in Bamberg sind jetzt einsehbar unter [www.regierung.oberfranken.bayern.de]

Danke für den Link! Ist ja ne Menge Holz. Das dauert, sich das anzuschauen. Ich habe jetzt erst mal.die Zusammenfassung überflogen. Da sind sie Änderungen gut gekennzeichnet. Ich kann nicht erkennen, dass sich wesentlich etwas geändert hätte. Die bisherigen Einsprüche wurden gesammelt.und hoffentlich bereits bearbeitet. Neue Einsprüche sind nur bezüglich der Änderungen möglich. Da kommt hoffentlich nicht mehr viel.

Kann man hoffen, dass die Anhörung noch diesen Winter läuft. Und wir noch 2025 einen Planfeststellungsbeschluss bekommen?

Aber selbst dann: Auch ohne Klagen ist ein Baubeginn vor 2027 doch kaum zu erwarten. Oder übersehe ich da was? Selbst wenn es mit dem Güterzugtunnel glatt läuft: Bis alles fertig ist, das dauert noch bis mindestens bis weit über 2030. Das kann es doch nicht.sein!
Ich habe das schöne Wetter heute Nachmittag für eine Baustellenbesichtigung in Altendorf (Hp Buttenheim) genutzt und ein paar Fotos gemacht.

Zuerst ein Foto vom vorläufigen Ende des viergleisigen Ausbaus nördlich des Hp Eggolsheim. Der RE befindet sich auf der Gleisverschwenkung vom mittleren Gleis nach außen.

Danach ein Foto vom Trassenbau in Altendorf am Hp. Die östliche Kante des Mittelbahnsteigs ist fertiggestellt (ohne Foto).


Noch zwei Fotos von der Baustelle der Straßenunterführung Jurastraße (Ost- und Westseite) in Altendorf. Der Zugang zum Mittelbahnsteig erfolgt zukünftig vom höherliegenden Fußgängerweg neben der Fahrbahn.


Wer Zeit hat:

"Nachdem die Frist für die Auslegung der korrigierten Planunterlagen am
03.12.2024 abgelaufen ist, befasst sich der Bamberger Stadtrat in seiner
Vollsitzung am Mittwoch, 11. Dezember, ab 14.30 Uhr im Hegelsaal der
Konzert- und Kongresshalle mit der Stellungnahme der Stadt Bamberg. Diese
muss fristgerecht bis spätestens 17. Dezember 2024 bei der Regierung von
Oberfranken als Anhörungsbehörde eingereicht werden.

Die Sitzung des Stadtrates kann im Live-Stream unter

www.stadt.bamberg.de/livestream

verfolgt werden. Der Bahnausbau wird als Tagesordnungspunkt 3 aufgerufen.
Der Vortrag von Baureferent Thomas Beese wird in Ton- und Bild übertragen."

Tschö
UHM



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.12.2024 13:01 von UHM.
Neuer S-Bahnhalt Forchheim Nord; Kurzvideo von Grinbert von heute:

[www.youtube.com]
Heute bin ich am frühen Nachmittag in Strullendorf und Hirschaid gewesen und habe ein paar Fotos gemacht.

Zuerst zwei Fotos aus Strullendorf, von der Straßenüberführung Nordring aufgenommen: nach Süden Richtung Bahnhof (man sieht den Behelfsbahnsteig an der Ostseite) und nach Norden mit der Baustelle der SÜ B 505 (man blickt auf den Verschwenk mit der Behelfsbrücke). Man beachte die zwei Gleiswechsel für die Güterzüge von/nach Schlüsselfeld.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 25.12.2024 20:21 von Manfred Erlg.


Nun ein Foto von der in Bau befindlichen SÜ B 505 in Richtung Bamberg. Im Hintergrund befindet sich (durch die Oberleitung verdeckt) ein weiterer Gleiswechsel zwischen den zwei östlichen Gleisen.

Zum Schluss ein Foto von den Bauarbeiten am Bahnhof Hirschaid.


Zur Vollsitzung des Bamberger Stadtrats am Mittwoch, 11. Dezember, TOP Ö 3:

"Planfeststellung für das Vorhaben Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (VDE 8.1) ABS Nürnberg - Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt Bamberg (PFA 22);
3. Planänderung gemäß § 73 Abs. 8 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der vor dem 15.12.2006 geltenden Fassung);
Wiederholung der Auslegung und erneute Einwendungsfrist"

Beschlussvorlage VO/2024/7439-R6: [www.stadt.bamberg.de]

I. Sitzungsvortrag [hier die einzelnen Punkte, 1. bis 8. ohne die Ausführungen dazu, 9. vollständig]

Zitat

1. Vorgang
2. Verfahrensstand
3. Wesentliche Änderungen gegenüber der 2. Auslegung der 3. Planänderung vom 11.09.2023 bis 10.10.2023
4. Auswahl inhaltlicher Verbesserungen aus Sicht der Stadt Bamberg
5. Auswahl von weiterhin offenen bzw. problematischen Themen
6. Auswahl von neuen bzw. problematischen Themen, teilweise auch infolge der Änderung von Gesetzen, Regelwerken, Rechtsprechung etc.
7. Stellungnahme der Stadtwerke Bamberg GmbH
8. Anträge

9. Fazit

Auch die neuesten Auslegungsunterlagen lassen aus Sicht der Fachämter der Stadt Bamberg wiederum Verbesserugen erkennen.

Zugleich aber haben sich die Gesetzgebung, die Regelwerke, die Anforderungen und die Rechtsprechung in den letzten Jahren dynamisch weiterentwickelt.

Im Ergebnis hat daher die Zahl der kritischen Punkte zugenommen statt abgenommen. Die Legitimation des Projektes selbst steht in Frage. Dessen ungeachtet bestehen erhebliche Defizite bereits in der Grundlagenermittlung. Dies insbesondere in den Themenfeldern
Wasserrecht
Denkmalrecht
UNESCO-Welterbe
Bebauungsplanung
Frischluft/Kaltluft
Klimaschutz/Treibhausgase
FFH-Verträglichkeit

Es handelt sich offenkundig keineswegs um geringfügige Randthemen, sondern um zentrale Rechtsgebiete und Interessen.

Ohne qualifizierte, projektspezifische Grundlagenermittlung aber ist das Abwägungsmaterial von vornherein lückenhaft. Zahlreiche potenzielle Konfliktfelder werden nicht erkannt. Folglich liegen dort auch keine Bewältigungsvorschläge vor. Eine rechtssichere Abwägung kann auf dieser Basis nicht erfolgen.

Parallel fehlen teilweise die fachgesetzlich erforderlichen Unterlagen. Eine qualifizierte, fachliche Beurteilung ist nicht möglich. Die Konzentrationswirkung gegenüber den betroffenen Fachgesetzen kann auf dieser Basis nicht ausgeübt werden.

Die Defizite sind so breit und tief, dass als nächster Verfahrensschritt weder ein Erörterungstermin noch gar ein Planfeststellungsbeschluss sachgerecht bzw. rechtssicher erscheinen. Einzig die umfassende Ergänzung der Vorhabensunterlagen zum Zwecke der erneuten Auslegung erscheint zielführend.

II. Beschlussvorschlag [vom Stadtrat unverändert beschlossen, außer Punkt 7. einstimmig]

Zitat

1. Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

2. Der Stadtrat erhebt Einwendungen, insbesondere hinsichtlich der formalen Ausgestaltung der Planunterlagen sowie hinsichtlich
des S-Bahn-Haltes Süd,
der Bauleitplanung,
des UNESCO Welterbe,
des Denkmalrechts,
des Wasserrechts,
der Klimaverträglichkeit im Sinne der lokalen Frischluftzufuhr,
der Klimaverträglichkeit im Sinne des Klimaschutzes und der FFH-Verträglichkeit.

3. Der Stadtrat erwartet, dass die Vorhabenträgerin die Grundlagenermittlung, die Ermittlung von Konfliktpotenzialen, die Darstellung der geplanten Maßnahmen und die Darstellung der Konfliktbewältigung so lange umfassend vertieft, bis eine qualifizierte, lückenlose fachliche Bewertung aller vom Vorhaben berührter Belange möglich ist.

4. Der Stadtrat fordert die Anhörungs- und die Genehmigungsbehörde auf, das Verfahren weder auf eine Erörterung noch auf eine Planfeststellung zuzusteuern, sondern der Vorhabenträgerin eine neuerliche Auslegung – nach Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen – aufzuerlegen.

5. Der Stadtrat geht davon aus, dass die Konflikte, welche das Vorhaben in den Bereichen Denkmal-Ensemble, Einzeldenkmäler, UNESCO-Welterbe, Städtebau und Freiflächengestaltung auszulösen geeignet ist, nur dann schlüssig bewältigt werden können, wenn zur stadtseitigen Gestaltung der Lärmschutzwände ein Realisierungswettbewerb ausgelobt wird. Der Stadtrat fordert die Anhörungs- und die Genehmigungsbehörde in geeignter Weise auf die Vorhabenträgerin einzuwirken, um die zeitnahe Durchführung dieses Wettbewerbes sicherzustellen.

6. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung und die mandatierte Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, Würzburg, mit der finalen Ausformulierung der städtischen Position und der fristgerechten Zuleitung aller städtischen Einwendungen an die Anhörungsbehörde.

7. Der Stadtrat stimmt bezüglich des Südzuganges zum S-Bahn-Halt Süd den vorliegenden Plänen zu.

8. Folgende Anträge der Stadtratsfraktionen sind hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt:
- Antrag der Stadtratsfraktionen Grünes Bamberg, SPD und Freie Wähler vom 28.11.2022,
Komplette Barrierefreiheit für den neuen S-Bahn Halt Bamberg-Süd (2022-218)
- Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 06.12.2023,
Sachstandsbericht Fuß/Radwegüberführung Gundelsheimer Straße (2023-223)
- Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 17.06.2024,
Sachstandsbericht Bahnausbau – Einladung der zuständigen Bevollmächtigten des Bahnkonzerns in eine Vollsitzung (2024-104)
- Antrag der Stadtratsfraktionen Grünes Bamberg, CSU, SPD, Freie Wähler vom 22.10.2024
Komplett barrierefreier Zugang S-Bahn-Halt und Arena (2024-177)

III. Finanzielle Auswirkungen

Zitat

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

x 1. Keine Kosten [...]

Zur Beschlussvorlage gibt es 13 Anlagen (Stellungnahmen von Ref 6 (Baureferat) und Ref 4 (Kulturreferat, Zentrum Welterbe), außerdem Stellungnahmen der betroffenen Ämter und von Bamberg Service. Ich empfehle besonders die Stellungnahme von Referat 6 zur Lektüre.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.12.2024 19:36 von Manfred Erlg.
Ich habe nur einen leicht lesbaren Presseartikel zum Ergebnis der Stadtratssitzung gefunden:

Bahnausbau Bamberg: Stadtrat fordert Nachbesserungen und erneute Auslegung der Planunterlagen

[www.bambergguide.de]

Siehe auch: [www.wiesentbote.de]

Zitat

Auf 190 Seiten formuliert die Stadt Bamberg ihre Stellungnahme mit Hinweisen, Forderungen und Einwendungen zu den aktuellen Planunterlagen der Deutschen Bahn AG

Der Stadtrat der Stadt Bamberg hat sich in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 mit den aktuellen Planunterlagen zum Bahnausbau durch das Stadtgebiet befasst. Auch wenn die neuesten Auslegungsunterlagen aus Sicht der Fachämter der Stadt Bamberg einzelne Verbesserungen erkennen lassen, das Fazit am Ende der Sitzung war so klar und deutlich wie das Abstimmungsergebnis:

„Die Defizite sind so breit und tief, dass als nächster Verfahrensschritt weder ein Erörterungstermin noch gar ein Planfeststellungsbeschluss sachgerecht bzw. rechtssicher erscheinen. Einzig die umfassende Ergänzung der Vorhabensunterlagen zum Zwecke der erneuten Auslegung erscheint zielführend.“[...]

Schließlich stellt die Stadt Bamberg auch grundsätzliche Fragen zu Sinn und Zweck des Projektes: Dieses wird seitens der Bahn damit angegeben, für die Strecke Nürnberg-Erfurt eine Fahrzeit von unter 60 Minuten zu ermöglichen (laut Deutschlandtakt werden zwischen Nürnberg und Erfurt aktuell 56 Minuten Fahrzeit angestrebt). Derzeit beträgt die Fahrtzeit 68 Minuten. Laut Bundesverkehrswegeplan 2030 führt der Bahnausbau durch Bamberg zu einer Fahrzeitverkürzung um 4 Minuten auf dann immer noch 64 Minuten. Aus den Verfahrensunterlagen geht aus Sicht der Stadt nicht hervor, wie das Projektziel von unter 60 Minuten überhaupt erreicht werden soll.

Diesen letzten Punkt im Artikel kann man ausführlich in der Stellungnahme des Referats 6 nachlesen. Nach meiner Meinung überschreitet die Stadt Bamberg hier klar ihre Kompetenzen. Man kann die Genehmigung eines Einzelprojekts nicht daran scheitern lassen, dass die anderen Einzelprojekte eines Gesamtprojekts noch nicht in Planung sind. Denn dann wäre das Ergebnis der allgemeine Stillstand. In diesem Fall handelt es sich um die geplante Schnellfahrstrecke Würzburg - Nürnberg mit der ergänzenden direkten Anbindung von Eltersdorf nach Nürnberg.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.12.2024 19:28 von Manfred Erlg.
Da ist sich Bamberg wohl einig, ein zentrales Bahnprojekt zu blockieren.
Zitat
HansL
Da ist sich Bamberg wohl einig, ein zentrales Bahnprojekt zu blockieren.

Das ist der Dank dafür das die Umfahrung vom Bamberg nicht weiter verfolgt wurde. Jetzt kann man wieder fröhlich maximalforderungen stellen.
Zitat
marco2206
Zitat
HansL
Da ist sich Bamberg wohl einig, ein zentrales Bahnprojekt zu blockieren.

Das ist der Dank dafür das die Umfahrung vom Bamberg nicht weiter verfolgt wurde. Jetzt kann man wieder fröhlich maximalforderungen stellen.

Kann man das nicht wieder diskutieren? Oder würde das das Ganze erst Recht in die zweite Hälfte des Jahrhunderts verschieben?

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Selbstverständlich sollten wir mehr Schienen bauen!
Bamberg ist die Schlüsselstelle des VDE8-Projekts. Das bis auf Fürth und Bamberg weitgehend fertiggestellt oder im Bau ist. Als das Ganze geplant wurde, dachte noch kein Mensch an einen Deutschland-Takt. Somit kann er auch nicht alleinige Planrechtfertigung sein.
Irgendwo muss doch stehen, dass man im Norden und Süden die Strecke 4-gleisig und mit aufwändigen Überholbahnhöfen ausgebaut hat. Und jetzt das 2-gleisige Nadelöhr Bamberg beseitigt werden muss, damit man die VDE8-Infrastruktur adäquat nutzen kann.

Was haben Sie sonst noch zu bieten?
1. Haltepunkt Bamberg-Süd: kann man den nicht einfach weglassen, wenn dessen Ausführung zu derartigen Einwänden führt?
2. Neue Gesetzeslagen: Zieht nicht, weil die Planung vorher begann. Das hat Bestandsschutz. Siehe FSW.
3. Status Weltkulturerbe: Wieweit ist der Bahnhof vom Dom entfernt? Sieht man ihn von dort aus an irgend einer Stelle? Der jetzige Zustand des Bahnhofsumfelds ist grauenhaft und einer Weltkulturerbestadt völlig unwürdig. Das kann sich keinesfalls verschlechtern. Und das gilt auch für die Gestaltung des Lärmschutzes.
4. ICE-Systemhalt: kann man da nicht einfach 2 Durchgangsgleise ohne ICE-Halt planen? Ähnlich Fürth. Wäre aber leider auch wieder eine Neuplanung.

Dass Bamberg jetzt die ganze Planfeststellung kippen will, kann doch nur noch Kopfschütteln hervorrufen. Da muss man jetzt durch: Planfeststellungsbeschluss und dann die Klage durchziehen. Da fällt Bamberg auf die Nase. Aber es kostet halt erneut einige zusätzliche Jahre.

Was Bamberg da abzieht, ist nur noch empörend! Dass die Alternativen nicht öffentlich diskutiert worden wären, kann man ja wirklich nicht behaupten.
Zitat
Nukebro
Zitat
marco2206
Zitat
HansL
Da ist sich Bamberg wohl einig, ein zentrales Bahnprojekt zu blockieren.

Das ist der Dank dafür das die Umfahrung vom Bamberg nicht weiter verfolgt wurde. Jetzt kann man wieder fröhlich maximalforderungen stellen.

Kann man das nicht wieder diskutieren? Oder würde das das Ganze erst Recht in die zweite Hälfte des Jahrhunderts verschieben?

Das wäre erneut eine zeitraubende komplette Neuplanung. Mit erheblichen Problemen bezüglich Naturschutz.

Da wäre ein Tunnel ohne Halt in Bamberg einfacher zu realisieren.
Zitat
HansL
Was haben Sie sonst noch zu bieten?
1. Haltepunkt Bamberg-Süd: kann man den nicht einfach weglassen, wenn dessen Ausführung zu derartigen Einwänden führt?
2. Neue Gesetzeslagen: Zieht nicht, weil die Planung vorher begann. Das hat Bestandsschutz. Siehe FSW.
3. Status Weltkulturerbe: Wieweit ist der Bahnhof vom Dom entfernt? Sieht man ihn von dort aus an irgend einer Stelle? Der jetzige Zustand des Bahnhofsumfelds ist grauenhaft und einer Weltkulturerbestadt völlig unwürdig. Das kann sich keinesfalls verschlechtern. Und das gilt auch für die Gestaltung des Lärmschutzes.
4. ICE-Systemhalt: kann man da nicht einfach 2 Durchgangsgleise ohne ICE-Halt planen? Ähnlich Fürth. Wäre aber leider auch wieder eine Neuplanung.

Zu 1) Der Hp Bamberg Süd ist vom Freistaat als Bonus für den oberirdischen viergleisigen Ausbau bestellt worden. Ohne die Viergleisigkeit wird es diesen Hp nicht geben.

Zu 2) Im Bundesverkehrswegeplan 2003 ist die VDE 8.1 in den Tabellen nur als "ABS Nürnberg—Ebensfeld; NBS Ebensfeld—Erfurt" definiert (Übernahme aus BVWP 1992, ohne weitere Details zur Ausführung anzugeben).

Details findet man in der Tabelle zum BVWP 2030 von 2016 unter Laufende und fest disponierte Projekte: "Bezugsfall: NBS Erfurt – Ebensfeld u. Teile der ABS Nürnberg – Ebensfeld: Nürnberg – Fürth – Erlangen – Forchheim, Breitengüßbach – Ebensfeld, Vorsorgemaßnahmen für Güterzugtunnel Fürth, ESTW u. Bf-Umbauten Strullendorf u. Eggolsheim); nicht Bezugsfall: 3. u. 4. Gleis Breitengüßbach – Bamberg – Forchheim sowie Güterzugtunnel Fürth".

Unter Neue Vorhaben, Vordringlicher Bedarf findet man: "3. u. 4. Gleis Forchheim – Strullendorf, Vmax 230 km/h, neuer Überholungsbahnhof Eggolsheim Süd;
2 zusätzliche Gleise im Korridor Strullendorf – Breitengüßbach, Vmax 230 km/h; Blockverdichtung Fürth – Eltersdorf"

Durch die Übernahme des Vordringlichen Bedarfs in das Bundesschienenwegeausbaugesetz ist diese Planung Bundesrecht; und die Stadt Bamberg kann dies nicht in Frage stellen. Den Verweis der Stadt Bamberg auf das ursprüngliche Planfeststellungsverfahren aus den 1990er Jahren mit anderen Fahrzeitvorgaben, das von der Regierung Schröder unterbrochen worden ist, halte ich für unwirksam.

Zu 3) Ich glaube, es geht eher um den Blick vom Kulturerbe (z.B. vom Domberg) auf die Schallschutzwände. Die Stadt argumentiert auch mit Sichtachsen vom Bahngebiet auf das Kulturerbe, was ich wegen der großen Entfernung für ein vorgeschobenes Argument halte. Wenn ein Reisender vom Bahnhof auf den Vorplatz tritt, hat er keine Sichthindernisse durch den Bahnausbau.

Zu 4) Der Gleisplan für den Bahnhofsbereich ist von der Bahn im Dialog mit der Stadt entwickelt worden. Er enthält zwei Durchfahrgleise mit Vmax = 230 km/h. Die jetzige Argumentation gegen durchfahrende ICE halte ich für vorgeschoben und daher unwirksam. Siehe zu Punkt 2.

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Die Grundlage der Planung in Bamberg ist der Bundesverkehrswegeplan 2030, verabschiedet 2016. Irgendwelche älteren Planungen sind nicht relevant. Es gelten natürlich die aktuellen Schutzgesetze. (Siehe zum Vergleich die Umgehungsstraße Eltersdorf, die nicht mehr gebaut werden kann, weil es inzwischen eine Kiebitzkolonie auf der geplanten Trasse gibt. Durch die Verzögerungen sind die alten Gutachten ungültig geworden.)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.12.2024 13:53 von Manfred Erlg.
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