Re: [VDE 8.1] Bauarbeiten Forchheim Nord - Bamberg 03.11.2024 17:59 |
Re: [VDE 8.1] Bauarbeiten Forchheim Nord - Bamberg 03.11.2024 18:03 |
Re: [VDE 8.1] Bauarbeiten Forchheim Nord - Bamberg 03.11.2024 18:36 |
Re: [VDE 8.1] Bauarbeiten Forchheim Nord - Bamberg 03.11.2024 23:06 |
Wann kommt die Planfeststellung für Bamberg? 06.11.2024 16:40 |
Zitat
UHM
Die neuen Unterlagen zur Planfeststellung des Ausbaus in Bamberg sind jetzt einsehbar unter [www.regierung.oberfranken.bayern.de]
[VDE 8.1] Bauarbeiten Forchheim Nord - Bamberg 24.11.2024 17:57 |
Re: [VDE 8.1] Bauarbeiten Forchheim Nord - Bamberg 24.11.2024 18:02 |
Re: Wann kommt die Planfeststellung für Bamberg? 10.12.2024 13:01 |
Re: [VDE 8.1] Bauarbeiten Forchheim Nord - Bamberg 25.12.2024 20:09 |
Re: [VDE 8.1] Bauarbeiten Forchheim Nord - Bamberg 25.12.2024 20:19 |
[VDE 8.1] Planung Ausbau Bamberg 28.12.2024 17:13 |
Zitat
1. Vorgang
2. Verfahrensstand
3. Wesentliche Änderungen gegenüber der 2. Auslegung der 3. Planänderung vom 11.09.2023 bis 10.10.2023
4. Auswahl inhaltlicher Verbesserungen aus Sicht der Stadt Bamberg
5. Auswahl von weiterhin offenen bzw. problematischen Themen
6. Auswahl von neuen bzw. problematischen Themen, teilweise auch infolge der Änderung von Gesetzen, Regelwerken, Rechtsprechung etc.
7. Stellungnahme der Stadtwerke Bamberg GmbH
8. Anträge
9. Fazit
Auch die neuesten Auslegungsunterlagen lassen aus Sicht der Fachämter der Stadt Bamberg wiederum Verbesserugen erkennen.
Zugleich aber haben sich die Gesetzgebung, die Regelwerke, die Anforderungen und die Rechtsprechung in den letzten Jahren dynamisch weiterentwickelt.
Im Ergebnis hat daher die Zahl der kritischen Punkte zugenommen statt abgenommen. Die Legitimation des Projektes selbst steht in Frage. Dessen ungeachtet bestehen erhebliche Defizite bereits in der Grundlagenermittlung. Dies insbesondere in den Themenfeldern
Wasserrecht
Denkmalrecht
UNESCO-Welterbe
Bebauungsplanung
Frischluft/Kaltluft
Klimaschutz/Treibhausgase
FFH-Verträglichkeit
Es handelt sich offenkundig keineswegs um geringfügige Randthemen, sondern um zentrale Rechtsgebiete und Interessen.
Ohne qualifizierte, projektspezifische Grundlagenermittlung aber ist das Abwägungsmaterial von vornherein lückenhaft. Zahlreiche potenzielle Konfliktfelder werden nicht erkannt. Folglich liegen dort auch keine Bewältigungsvorschläge vor. Eine rechtssichere Abwägung kann auf dieser Basis nicht erfolgen.
Parallel fehlen teilweise die fachgesetzlich erforderlichen Unterlagen. Eine qualifizierte, fachliche Beurteilung ist nicht möglich. Die Konzentrationswirkung gegenüber den betroffenen Fachgesetzen kann auf dieser Basis nicht ausgeübt werden.
Die Defizite sind so breit und tief, dass als nächster Verfahrensschritt weder ein Erörterungstermin noch gar ein Planfeststellungsbeschluss sachgerecht bzw. rechtssicher erscheinen. Einzig die umfassende Ergänzung der Vorhabensunterlagen zum Zwecke der erneuten Auslegung erscheint zielführend.
Zitat
1. Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat erhebt Einwendungen, insbesondere hinsichtlich der formalen Ausgestaltung der Planunterlagen sowie hinsichtlich
des S-Bahn-Haltes Süd,
der Bauleitplanung,
des UNESCO Welterbe,
des Denkmalrechts,
des Wasserrechts,
der Klimaverträglichkeit im Sinne der lokalen Frischluftzufuhr,
der Klimaverträglichkeit im Sinne des Klimaschutzes und der FFH-Verträglichkeit.
3. Der Stadtrat erwartet, dass die Vorhabenträgerin die Grundlagenermittlung, die Ermittlung von Konfliktpotenzialen, die Darstellung der geplanten Maßnahmen und die Darstellung der Konfliktbewältigung so lange umfassend vertieft, bis eine qualifizierte, lückenlose fachliche Bewertung aller vom Vorhaben berührter Belange möglich ist.
4. Der Stadtrat fordert die Anhörungs- und die Genehmigungsbehörde auf, das Verfahren weder auf eine Erörterung noch auf eine Planfeststellung zuzusteuern, sondern der Vorhabenträgerin eine neuerliche Auslegung – nach Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen – aufzuerlegen.
5. Der Stadtrat geht davon aus, dass die Konflikte, welche das Vorhaben in den Bereichen Denkmal-Ensemble, Einzeldenkmäler, UNESCO-Welterbe, Städtebau und Freiflächengestaltung auszulösen geeignet ist, nur dann schlüssig bewältigt werden können, wenn zur stadtseitigen Gestaltung der Lärmschutzwände ein Realisierungswettbewerb ausgelobt wird. Der Stadtrat fordert die Anhörungs- und die Genehmigungsbehörde in geeignter Weise auf die Vorhabenträgerin einzuwirken, um die zeitnahe Durchführung dieses Wettbewerbes sicherzustellen.
6. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung und die mandatierte Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, Würzburg, mit der finalen Ausformulierung der städtischen Position und der fristgerechten Zuleitung aller städtischen Einwendungen an die Anhörungsbehörde.
7. Der Stadtrat stimmt bezüglich des Südzuganges zum S-Bahn-Halt Süd den vorliegenden Plänen zu.
8. Folgende Anträge der Stadtratsfraktionen sind hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt:
- Antrag der Stadtratsfraktionen Grünes Bamberg, SPD und Freie Wähler vom 28.11.2022,
Komplette Barrierefreiheit für den neuen S-Bahn Halt Bamberg-Süd (2022-218)
- Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 06.12.2023,
Sachstandsbericht Fuß/Radwegüberführung Gundelsheimer Straße (2023-223)
- Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 17.06.2024,
Sachstandsbericht Bahnausbau – Einladung der zuständigen Bevollmächtigten des Bahnkonzerns in eine Vollsitzung (2024-104)
- Antrag der Stadtratsfraktionen Grünes Bamberg, CSU, SPD, Freie Wähler vom 22.10.2024
Komplett barrierefreier Zugang S-Bahn-Halt und Arena (2024-177)
Zitat
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x 1. Keine Kosten [...]
Re: [VDE 8.1] Planung Ausbau Bamberg 28.12.2024 18:00 |
Zitat
Auf 190 Seiten formuliert die Stadt Bamberg ihre Stellungnahme mit Hinweisen, Forderungen und Einwendungen zu den aktuellen Planunterlagen der Deutschen Bahn AG
Der Stadtrat der Stadt Bamberg hat sich in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 mit den aktuellen Planunterlagen zum Bahnausbau durch das Stadtgebiet befasst. Auch wenn die neuesten Auslegungsunterlagen aus Sicht der Fachämter der Stadt Bamberg einzelne Verbesserungen erkennen lassen, das Fazit am Ende der Sitzung war so klar und deutlich wie das Abstimmungsergebnis:
„Die Defizite sind so breit und tief, dass als nächster Verfahrensschritt weder ein Erörterungstermin noch gar ein Planfeststellungsbeschluss sachgerecht bzw. rechtssicher erscheinen. Einzig die umfassende Ergänzung der Vorhabensunterlagen zum Zwecke der erneuten Auslegung erscheint zielführend.“[...]
Schließlich stellt die Stadt Bamberg auch grundsätzliche Fragen zu Sinn und Zweck des Projektes: Dieses wird seitens der Bahn damit angegeben, für die Strecke Nürnberg-Erfurt eine Fahrzeit von unter 60 Minuten zu ermöglichen (laut Deutschlandtakt werden zwischen Nürnberg und Erfurt aktuell 56 Minuten Fahrzeit angestrebt). Derzeit beträgt die Fahrtzeit 68 Minuten. Laut Bundesverkehrswegeplan 2030 führt der Bahnausbau durch Bamberg zu einer Fahrzeitverkürzung um 4 Minuten auf dann immer noch 64 Minuten. Aus den Verfahrensunterlagen geht aus Sicht der Stadt nicht hervor, wie das Projektziel von unter 60 Minuten überhaupt erreicht werden soll.
Das sieht überhaupt nicht gut aus! 28.12.2024 19:16 |
Re: Das sieht überhaupt nicht gut aus! 28.12.2024 20:45 |
Zitat
HansL
Da ist sich Bamberg wohl einig, ein zentrales Bahnprojekt zu blockieren.
Re: Das sieht überhaupt nicht gut aus! 28.12.2024 23:05 |
Zitat
marco2206
Zitat
HansL
Da ist sich Bamberg wohl einig, ein zentrales Bahnprojekt zu blockieren.
Das ist der Dank dafür das die Umfahrung vom Bamberg nicht weiter verfolgt wurde. Jetzt kann man wieder fröhlich maximalforderungen stellen.
Bei Beginn von VDE8 gab es noch keinen Deutschlandtakt 29.12.2024 11:08 |
Re: Das sieht überhaupt nicht gut aus! 29.12.2024 11:11 |
Zitat
Nukebro
Zitat
marco2206
Zitat
HansL
Da ist sich Bamberg wohl einig, ein zentrales Bahnprojekt zu blockieren.
Das ist der Dank dafür das die Umfahrung vom Bamberg nicht weiter verfolgt wurde. Jetzt kann man wieder fröhlich maximalforderungen stellen.
Kann man das nicht wieder diskutieren? Oder würde das das Ganze erst Recht in die zweite Hälfte des Jahrhunderts verschieben?
Re: Bei Beginn von VDE8 gab es noch keinen Deutschlandtakt 29.12.2024 13:51 |
Zitat
HansL
Was haben Sie sonst noch zu bieten?
1. Haltepunkt Bamberg-Süd: kann man den nicht einfach weglassen, wenn dessen Ausführung zu derartigen Einwänden führt?
2. Neue Gesetzeslagen: Zieht nicht, weil die Planung vorher begann. Das hat Bestandsschutz. Siehe FSW.
3. Status Weltkulturerbe: Wieweit ist der Bahnhof vom Dom entfernt? Sieht man ihn von dort aus an irgend einer Stelle? Der jetzige Zustand des Bahnhofsumfelds ist grauenhaft und einer Weltkulturerbestadt völlig unwürdig. Das kann sich keinesfalls verschlechtern. Und das gilt auch für die Gestaltung des Lärmschutzes.
4. ICE-Systemhalt: kann man da nicht einfach 2 Durchgangsgleise ohne ICE-Halt planen? Ähnlich Fürth. Wäre aber leider auch wieder eine Neuplanung.