Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 29.11.2013 11:05 |
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 29.11.2013 12:29 |
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 29.11.2013 12:58 |
Über was man sich alles Gedanken machen kann .....Zitat
LH
Ich stelle mir gerade folgende Frage:
Wenn ich eine Schnellbahn um Punkt 9:00 nehmen möchte und um 8:55 eine 9-Uhr-Tageskarte erworben habe (in der Annahme, der Automat spuckt die dann schon aus), muss ich dann an der Grenze des fahrkartenpflichtigen Bereichs bis 9:00 warten und dann einen Sprint zur einlaufenden Bahn hinlegen oder darf ich auch schon um 8:55 auf den Bahnsteig?
(...)
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 29.11.2013 13:27 |
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 29.11.2013 14:17 |
Zitat
BruceMcLaren
Im übrigen wird in der Regel im Zug oder beim Verlassen des Bahnhofes kontrolliert. Hintergrund ist, dass man ja erst mal schwarz GEFAHREN sein muss, um schwarzgefahren zu sein :)
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 29.11.2013 14:29 |
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 29.11.2013 15:54 |
Zitat
Herbert
Ihr könnt euch aber für solche Fälle die Original HVV-Bahnsteigkarte zu 40 Cent kaufen.
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 29.11.2013 19:47 |
Meinst Du das wirklich ernst ?Zitat
Herbert
Ihr könnt euch aber für solche Fälle die Original HVV-Bahnsteigkarte zu 40 Cent kaufen.
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 29.11.2013 20:39 |
Zitat
histor
Der Zug, zu dem ich eine gültige Fahrkarte habe, fährt um 9:01. Dann betrete ich z.B. im 8:57 den Bahnsteig. Ohne Karte für 30 oder 40 Cent. Welches Verkehrsunternehmen dann in seinen Bedingungen eine Bahnsteigkarte verlangt, sollte mal über Kundenfreundlichkeit und innere Logik eines Transportvorgangs nachdenken.
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 29.11.2013 21:14 |
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 29.11.2013 21:56 |
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 29.11.2013 22:09 |
Zitat
BruceMcLaren
ich bin mir relativ sicher, dass die kontrolleure in den entsprechenden fällen verantwortungsvoll mit den beförderungsbedingungen und der situation umgehen
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 29.11.2013 22:29 |
Deinem Text ist sischerlich zuzustimmen!Zitat
Jan Borchers
Die Lebenserfahrung zeigt aber, dass man nicht immer davon ausgehen kann, weil es Zeigenossen gibt, die den gesunden Menschenverstand den bloßen Paragraphen nachordnen, siehe aktuell der Fall mit der Schaffnerin und der Schulklasse.
[...]
Was im Falle des Falles übrigens keine Verfolgung einer Straftat ist, denn Schwarzfahren beginnt erst mit der Fahrt, 40 EUR wären ggf. aber als Vertragsstrafe auf dem Bahnsteig bereits fällig.
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 29.11.2013 22:57 |
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 29.11.2013 23:23 |
Zitat
Jan Borchers
So ist das auch hier, ein erfahrender Kontrolleur wird sich freuen, dass der Fahrgast einen Schein hat und weiß, dass er erst ab 9 Uhr einsteigen darf. Zur Not kann er dass mit einem Blick auch noch kontrollieren.
Die Beförderungsbedingungen geben ihm aber die juristische Handhabe, gegen ihn vorzugehen, falls es nötig ist.
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 29.11.2013 23:59 |
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 30.11.2013 00:12 |
Zitat
bt
würde ja der Fahrgast den fahrkartenpflichtigen Bereich mit einem gültigen Fahrausweis betreten bzw. verlassen, so dass die (in § 6 und § 9 der Beförderungsbedingungen im HVV-Gemeinschaftstarif aufgeführten) Voraussetzungen für die Forderung nach einem erhöhten Beförderungsentgelt meiner Meinung nach nicht erfüllt sind.
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 30.11.2013 00:49 |
Sehe ich anders. Strafrechtlich muss erst einmal eine Leistung erschlichen werden! Und Betreten des Bahnsteigs ist kein Tatbestandsmerkmal von §265a StGB.Zitat
fahrzeugtechnik
Wer vor 9 Uhr einen Bahnsteig mit einer nach 9 Uhr Karte betritt, handelt rechtswidrig und damit strafbar, da es eine Erschleichung von Leistungen darstellt!
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 30.11.2013 01:19 |
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 30.11.2013 10:39 |
Zitat
Bzgl. der Vertragsstrafe stellt sich dann noch die Frage, ob eine Regelung, nach der man zwar ab 9 Uhr fahren darf, aber keine Sekunde früher den fahrkartenpflichtigen Bereich betreten darf (und somit de Facto an einigen Haltestellen nie 9-Uhr-Züge legal nehmen kann), nicht überraschend und damit nichtig ist.