Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
DB fährt mehr REs auf der Stadtbahn um das S-Bahn-Chaos abzumildern
geschrieben von L.Willms 
Apropos Kurzstrecke. Wurde eigentlich irgendjemand in letzter Zeit (seit den besonderen Zuständen) mal in einer S-Bahn kontrolliert?

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Los kontrolliere mich


Mit besten Grüßen
Wuhletal
---------------------
Säh Dohrs will oupänn onnsä läft zeit.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.07.2009 21:25 von Wuhletal.


Wuhletal schrieb:
-------------------------------------------------------
> Los kontrolliere mich
> [www.bahninfo-forum.de]

Soll das jetzt Reklame sein für RFID-basierte Zeitkarten?


MfG
L.W.
L.Willms schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wobei der Hinweis auf Gültigkeit der VBB-Fahrscheine doch eigentlich überflüssig ist,
> oder?

Nein der Hinweis auf die Kurzstreckenfahrscheine ist überflüssig, sondern stellt eine Erweiterung des Fahrscheinangebots dar. Normalerweise gelten Kurzstreckenfahrscheine nicht im Eisenbahn-Regionalverkehr[1], siehe z.B. [www.vbbonline.de]
Jumbo schrieb:
------------------------------------------------
> L.Willms schrieb:
> -------------------------------------------
> > Wobei der Hinweis auf Gültigkeit der VBB-Fahrscheine
> > doch eigentlich überflüssig ist, oder?
>
> Nein der Hinweis auf die Kurzstreckenfahrscheine
> ist überflüssig, sondern stellt eine Erweiterung
> des Fahrscheinangebots dar. Normalerweise gelten
> Kurzstreckenfahrscheine nicht im Eisenbahn-Regionalverkehr[1], siehe z.B.
> [www.vbbonline.de]

Ein weiterer Minuspunkt für die Beförderungsbedingungen des VBB.


MfG,
L.W.
Anonymer Benutzer
...
11.07.2009 09:36
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.01.2011 02:00 von 54E.
Deswegen gibt es wahrscheinlich auf den XBussen keine Kurzstreckentickets zu kaufen. Das heisst, ich habe es noch nicht versucht.

mfg: Ihr Fahrgastbetreuer a.D (seit dem 29.09.2011)

Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie ohne Kommentar behalt
Anonymer Benutzer
...
11.07.2009 09:55
...



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.01.2011 01:59 von 54E.
Re: Fahrzeugeinsatz
11.07.2009 10:05
Global Fisch schrieb:
-------------------------------------------------------
> Dass die Wintergarnitur des Warnemünde-Express (Ex-IR und By-Wagen) nun anderweitig irgendwo rumfahren würde, wüsste ich ebenfalls nicht.

Zwischen April und Oktober, also wenn in Warnemünde Kreuzfahrtschiffe an- und ablegen, ist o.g. Wagengarnitur dem exklusiven Charterverkehr Warnemünde -- Berlin -- Warnemünde für Tagesausflüge vorbehalten.

Grüße von der Waterkant
Mike
54E schrieb:
-------------------------------------------------------
> L.Willms schrieb:
> ----------------------------------------------

> > Ein weiterer Minuspunkt für die
> > Beförderungsbedingungen des VBB.

daß nämlich Fahrscheine für Kurzstrecken "nicht in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs" gelten sollen.

> Dein Post ist eher ein weiterer Minuspunkt für das logische Denken deinerseits...

Die Post ist weiblich...

> Die Kurzstrecke ist für besonders kurze Distanzen gedacht (3 S- und/oder
> U-Bahnhöfe oder 6 Haltestellen in Bus oder Straßenbahn).

was man einfach von der Entfernung in Kilometern abhängig machen kann.

> Zeig mir den Fahrgast, der unter normalen Umständen (und dafür sind die
> Tarifbedingungen NICHT BEFÖRDERUNGSEDINGUNGEN gemacht!)
> vom Alex zum Hauptbahnhof eine Regionalzug nimmt statt der S-Bahn.

wenn ich jetzt mit dem Zeigefinger auf meine Nase zeige, dann kann das doch niemand sehen. Ich bin alleine zu haus, und draußen vorm Fenster ist auch niemand.

Aber wenn das normalerweise niemand machen würde, warum soll man das dann ausdrücklich ausschließen? Ist dann doch überflüssig.

Es würde doch reichen, so wie es an den Haltestellen hierzulande geregelt ist, wonach -- je nach Ort -- alle Haltestellen im Umkreis von 2000, 1500 oder 1000 Metern Kurzstreckenziele sind. Welche das sind, ist am Fahrkartenautomaten der jeweiligen Station angeschlagen. Kurzstrecken gelten ggf. auch über Tarifgebietgrenzen hinweg.

Beim VBB ist aber immer alles sehr kompliziert mit einem Gestrüpp von Sonderregeln. Siehe z.B. die Seite in den Beförderungs- (meinzwegent auch Tarif-)bedingungen über die Mitnahme von Hunden: fast eine ganze Seite mit Sonderregelungen und Ausnahmen von Ausnahmen. Beim RMV reicht ein Satz: die Mitnahme von Hunden ist kostenlos. Fertig ab.

Solche Fälle wie das Aussetzen von kleinen Mädchen irgendwo in der Pampa, weil sie ihr Portemonnée vergessen hatten, können auch nur beim VBB (oder ähnlichen, wie z.B. Verkehrsverbund Warnow) vorkommen, weil dort im Gegensatz zur den geltenden Verordnung über Beförderungsbedingungen oder Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) vorgeschrieben ist, daß man nach einem EBE (Erhöhtes Beförderungsentgelt) eine neue Fahrkarte lösen muß oder rausgeschmissen wird.

Ich hab den Eindruck, daß da die Frontstadtideologie mit stalinistischem Bürokratismus eine unheilige Ehe eingegangen ist.


MfG,
L.W.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.07.2009 10:10 von L.Willms.
L.Willms schrieb:

> > > Ein weiterer Minuspunkt für die
> > > Beförderungsbedingungen des VBB.
>
> daß nämlich Fahrscheine für Kurzstrecken "nicht
> in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs"
> gelten sollen.

Ich finde das nicht schlecht. Erstens hält es die
Kurzzstreckenreisenden von einem Angebot fern, das nicht
für sie gemacht ist. Andererseits ist "nicht
in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs" eine
einfachere Regelung als eine Zählung der Haltestellen
der parallel fahrenden S-Bahn. Und ist nun etwa Karlshorst-
Schönefeld Kurzstrecke?

> was man einfach von der Entfernung in Kilometern
> abhängig machen kann.

Woher weiß man die?

> Solche Fälle wie das Aussetzen von kleinen
> Mädchen irgendwo in der Pampa, weil sie ihr
> Portemonnée vergessen hatten, können auch nur beim
> VBB (oder ähnlichen, wie z.B. Verkehrsverbund
> Warnow) vorkommen, weil dort im Gegensatz zur den
> geltenden Verordnung über Beförderungsbedingungen
> oder Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) vorgeschrieben
> ist, daß man nach einem EBE (Erhöhtes
> Beförderungsentgelt) eine neue Fahrkarte lösen muß
> oder rausgeschmissen wird.

Nein, so etwas hätte im VBB jedenfalls in Regionalzügen
*nicht* passieren können. Es konnte dort im VVW passieren,
weil es dort die Regelung gibt, dass man im Zug nicht
nachlösen darf, überhaupt nicht. Es gab dort ja einen
hilfsbereiten Mitreisenden, der ihr einen Fahrschein
gekauft hätte. Mit der Regelung, dass man im Zug nachlösen
darf (von ein paar Ausnahmen wie RB12 abgesehen), ist der VBB
deutlich kulanter als fast alle anderen deutschen Verkehrsverbünde.
Mittlerweile ist man schon so weit, dass man in manchen Bundesländern
(Niedersachsen, Sachsen-Anhalt,Thüringen, Sachsen, Bayern und ich glaube
auch BaWü) auch zum DB-Tarif überhaupt nicht mehr in Regionalzügen
nachlösen darf.
Anonymer Benutzer
...
11.07.2009 10:37
...



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.01.2011 02:02 von 54E.
Global Fisch schrieb:
-------------------------------------------------------
> L.Willms schrieb:
>
> > > > Ein weiterer Minuspunkt für die
> > > > Beförderungsbedingungen des VBB.
> >
> > daß nämlich Fahrscheine für Kurzstrecken "nicht
> > in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs" gelten sollen.
>

> Und ist nun etwa Karlshorst-Schönefeld Kurzstrecke?

keine Ahnung.

> > was man einfach von der Entfernung in Kilometern
> > abhängig machen kann.
>
> Woher weiß man die?

Die hat der Verkehrsverbund vorher ausgemessen und ein dementsprechendes Verzeichnis der Kurzstreckenziele am Fahrscheinautomaten angeschlagen. Busfahrer dürften eine Liste der Kurzstreckenziele für jede der Haltenstellen ihrer Linien mit sich führen.

Was hier allerdings eine wichtige Rolle spielt: im RMV gibt es keine Einzelfahrscheine im Vorverkauf und keine Entwerter. Man kann Tageskarten und Einzelfahrscheine nur am Automaten oder Busfahrer erwerben. Da erledigt das mit der Kurzstrecke schon die Verkaufsmaschinerie. Noch ein Grund, weshalb die hiesige Regelung eben den ganzen Verkehr vereinfacht.


> > Solche Fälle wie das Aussetzen von kleinen
> > Mädchen irgendwo in der Pampa, weil sie ihr
> > Portemonnée vergessen hatten, können auch nur beim
> > VBB (oder ähnlichen, wie z.B. Verkehrsverbund
> > Warnow) vorkommen, weil dort im Gegensatz zur den
> > geltenden Verordnung über Beförderungsbedingungen
> > oder Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) vorgeschrieben
> > ist, daß man nach einem EBE (Erhöhtes Beförderungsentgelt)
> > eine neue Fahhrkarte lösen muß oder rausgeschmissen wird.
>
> Nein, so etwas hätte im VBB jedenfalls in Regionalzügen
> *nicht* passieren können.

Doch, die Beförderungsbedingungen des VBB schreiben vor -- was m.E. ein Verstoß gegen EVO und BefBedV ist -- daß eine EBE als Fahrschein gilt nur für die bereits zurückgelegte Strecke, und daß für den Rest der Fahrstrecke eine neue Fahrkarte gekauft werden muß. Wenn so ein Schulkind eben sein Portemonnée vergessen hat, in dem sowohl Zeitkarte als auch Bargeld aufbewahrt sind, ist die Kacke am Dampfen, dann muß der Schaffner den Fahrgast aus dem Zug weisen.

> Es konnte dort im VVW passieren, weil es dort
> die Regelung gibt, dass man im Zug nicht
> nachlösen darf, überhaupt nicht. Es gab dort ja
> einen hilfsbereiten Mitreisenden, der ihr einen
> Fahrschein gekauft hätte.

Heißt es, was aber die Schaffnerin zurückgewiesen hat. Die mögen es meist nicht, wenn sich andere Fahrgäste in eine "Amtshandlung" einmischen. Die kleine Celloschülerein hatte ihr Portemnonée vergessen, und konnte deswegen nicht im Zug nachlösen.

> Mit der Regelung, dass man im Zug nachlösen
> darf (von ein paar Ausnahmen wie RB12 abgesehen),
> ist der VBB deutlich kulanter als fast alle anderen deutschen
> Verkehrsverbünde.

Das ist eine sehr eigenartige Sichtweise.

Das Problem ist doch, daß ein EBE beim VBB nicht als FAhrschein für die ganze Strecke gilt, sondern daß zusätzlich zum EBE ein neuer Fahrschein gekauft werden muß. Das ist allerdings ein Alleinstellungsmerkmal des VBB (und des Warnow VV) unter den Verkehrsverbünden.

> Mittlerweile ist man schon so weit, dass man in manchen Bundesländern
> (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt,Thüringen, Sachsen,
> Bayern und ich glaube auch BaWü) auch zum DB-Tarif überhaupt nicht mehr
> in Regionalzügen nachlösen darf.

Man kann dort von vorneherein keine Fahrkarten kaufen. In Bayern wurde das allerdings wieder eingeführt, und ansonsten ist die Liste der Bundesländer m.E. übertrieben.

Richtig hingegen ist, daß man im RMV (der ca. zwei Drittel von Hessen abdeckt) in Schienenfahrzeugen keine Fahrscheine zum RMV-Tarif verkauft werden, wohl aber Fahrscheine zum DB-Tarif (in Zügen der DB). Aber ein EBE gilt als Fahrschein für die gesamte Fahrt, anders als im VBB; siehe Beförderungsbedingungen. Deswegen sind hier solche Fälle, die im vorigen Herbst Skandalschlagzeilen gemacht habe, hier nicht möglich.

Zitat
RMV Beförderungsbedingungen Para 8, Absatz 3
Über den gezahlten Betrag stellt das Prüfpersonal eine Quittung aus, die bis zur Beendigung der Fahrt als Fahrkarte gilt. Wird das erhöhte Beförderungsentgelt nicht sofort entrichtet, ist eine Zahlungsaufforderung auszuhändigen, sobald die Personalien festgestellt worden sind. Diese gilt bis zur Beendigung der Fahrt als Fahrkarte.

Das gleiche gilt z.B. im MVV (München) und mit gewissen Einschränkungen im NRW-Tarif und dem HVV (Hamburg).


mfg
L.W.
54E schrieb:
-------------------------------------------------------
> L.Willms schrieb:
> --------------------------------------------------
> Bist du so blöd, oder tust du nur so?

Tröste Dich, Du bist nicht der erste und vermutlich nicht der letzte, der auf ihn hereinfällt. Nein, hier ist nicht der einzige Ort, an dem sich Willms auf Gedeih und Verderb unbeliebt trollt.

Ignoriere ihn einfach.

Gruß, Mike
Immer wieder lustig was du so für Zeug zusammenschreibst. Der VBB erhebt garnix - das EBE wird durch das jeweilige VU erhoben und berechtigt zur Beendigung der Fahrt mit dem VU. Neu lösen muss man allerdings wenn man mit einem anderen Verkehrsunternehmen weiterfährt. Optimal ist anders.

Deine Lobhuddelei auf deinen "Heimatverein" kann ich trotzdem nicht teilen. Ganz im Gegenteil, die Möglichkeit des Vor(ver)kaufs ist ein großer Vorteil im VBB-Gebiet und wird rege durch die Kunden genutzt.
Auch die Kurzstreckenregelung finde ich aus Kundensicht nachvollziehbarer als irgendwelche ominösen Kilometerangaben bei denen man erstmal eine Liste durchsuchen muss die für jede Station anders ist. Mir ist es jedenfalls im RMV-Gebiet passiert, dass ich mit der Kurzstrecke laut Stationsaushang in der einen Richtung eine Station weniger als in der anderen fahren durfte.
Da ist eine Regelung mit Stationsanzahlen klarer. Dennoch bin ich mit der Berliner Kurzstrecke unzufrieden, denn das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt nicht und der teilweise Umsteigeausschluss verkomplizierts wieder unnötig.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Mike485 schrieb:
--------------------------------------
>
> Ignoriere ihn einfach.

Natürlich, ein rechter Stammtischbruder will sich schließlich nicht durch Fakten verwirren lassen.

Aber, lieber anonymer Schreiberling: wenn Sie schon an die Drei Affen appellieren, dann sollten Sie nicht nur de, Augen zu und dem Ohren zu folgen, sondern auch dem driten, dem Klappe halten.


MfG,
L.W.
Jay schrieb:
-------------------------------------------------------
> Immer wieder lustig was du so für Zeug zusammenschreibst.

Ich finds nicht zum Lachen.

> Der VBB erhebt garnix - das EBE wird durch das jeweilige VU erhoben

Es gelten aber für jedes Unternehmen die übergeordneten Beförderungs- und Tarifbestimmungen des VBB, an die sich das Verkehrsunternehmen zu halten hat.

> und berechtigt zur Beendigung der Fahrt mit dem VU.

Laut VBB-Bedingungen ggf. nur bis zum Zeitpunkt, wo das Fehlen des Fahrscheins festgestellt wurde. Weiterfahrt nur gegen Zahlung.

So heißt es in §8 Absatz 2
Zitat
VBB Beförderungsbedingungen
Kann das erhöhte Beförderungsentgelt nicht vor Ort bezahlt oder angezahlt werden, ist zur Weiterfahrt das Nachlösen eines entsprechenden Fahrausweises erforderlich.

was eine wiedersinnige Regelung ist, denn wo keine Geld für EBE, auch kein Geld für Fahrschein. Diese Regel ist ja den Schülerinnen zum Verhängnis geworden: sie hatten ihr Portemonnaie vergessen.

> Neu lösen muss man allerdings wenn man mit einem anderen
> Verkehrsunternehmen weiterfährt. Optimal ist anders.

Dem letzten Satz kann ich zustimmen.

> Deine Lobhuddelei auf deinen "Heimatverein" kann
> ich trotzdem nicht teilen. Ganz im Gegenteil, die
> Möglichkeit des Vor(ver)kaufs ist ein großer
> Vorteil im VBB-Gebiet und wird rege durch die
> Kunden genutzt.

Das kann man so oder so sehen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

> Auch die Kurzstreckenregelung finde ich aus
> Kundensicht nachvollziehbarer als irgendwelche
> ominösen Kilometerangaben bei denen man erstmal
> eine Liste durchsuchen muss die für jede Station
> anders ist.

V.a. dann, wenn man eine Streifenkarte hat, und nur zu einem schmalen Knipser am Bahnsteig geht, der keine Fahrzielliste zeigen kann.

> Mir ist es jedenfalls im RMV-Gebiet
> passiert, dass ich mit der Kurzstrecke laut
> Stationsaushang in der einen Richtung eine Station
> weniger als in der anderen fahren durfte.

Bezüglich der Anzahl der Stationen? Kann gut sein. Man muß eben nicht abzählen, wieviele Stationen wohl auf dem Weg zu der Zielstation liegen, sondern schaut einfach auf den Aushang.

> Da ist eine Regelung mit Stationsanzahlen klarer.

Wenn man die Strecke auswendig kennt.

Wenn ich aber mit dem Bus zu einer bestimmten Haltestelle fahren will, die mir nur namentlich bekannt ist, steh ich blöd da, wenn ich erstmal den Fahrplanaushang studieren muß, um abzuzählen, wieviele Haltenstellen auf dem Weg zu meinem Ziel liegen, um dann erst wieder zum Fahrscheinautomaten tapern, um dort "Kurzstrecke" zu kaufen.

So oder so, der Fall Kurzstrecke hat immer seine Ecken und Kanten.

Ich hab sowas eigentlich nie gebraucht. Kurze Strecken kann ich auch laufen oder radeln. Ich müßte mal zu meiner nächstgelegenen U-Bahn-Station gehen und dort die Liste der Kurzstreckenziele ablichten.

> Dennoch bin ich mit der Berliner Kurzstrecke
> unzufrieden, denn das Preis-Leistungs-Verhältnis
> stimmt nicht und der teilweise Umsteigeausschluss
> verkomplizierts wieder unnötig.

Das sind die beliebten Sonderregelungen im VBB, die das Leben dort kompliziert machen.


mfG,
L.W.
L.Willms schrieb:
-------------------------------------------------------
> > Jay schrieb:
> > Mir ist es jedenfalls im RMV-Gebiet
> > passiert, dass ich mit der Kurzstrecke laut
> > Stationsaushang in der einen Richtung eine Station
> > weniger als in der anderen fahren durfte.
>
> Bezüglich der Anzahl der Stationen? Kann gut
> sein. Man muß eben nicht abzählen, wieviele
> Stationen wohl auf dem Weg zu der Zielstation
> liegen, sondern schaut einfach auf den Aushang.
>
> > Da ist eine Regelung mit Stationsanzahlen klarer.
>
> Wenn man die Strecke auswendig kennt.
>
> Wenn ich aber mit dem Bus zu einer bestimmten
> Haltestelle fahren will, die mir nur namentlich
> bekannt ist, steh ich blöd da, wenn ich erstmal
> den Fahrplanaushang studieren muß, um abzuzählen,
> wieviele Haltenstellen auf dem Weg zu meinem Ziel
> liegen, um dann erst wieder zum
> Fahrscheinautomaten tapern, um dort "Kurzstrecke"
> zu kaufen.
>
> So oder so, der Fall Kurzstrecke hat immer seine
> Ecken und Kanten.

Der Unterschied zwischen deiner bevorzugten Regel und der Berliner Regel ist, dass du bei einer kilometerbegrenzten Kurzstrecke vorher immer erst den Aushang ansehen musst. Bei der stationsbezogenen Kurzstrecke kannst du dir den Aushang zu Gemüte führen, musst aber nicht, da du im Bus bspw. die Stationen auch einfach mitzählen kannst, um im rechten Moment aussteigen zu können. Bei der km-Regel dagegen ist man nicht in der Lage im Fahrzeug zu wissen wann der Bannkreis der Kurzstrecke aufhört.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Da verkennst du die Realität - beim Bus musst du zu keinem Automaten tapern, sondern "nur" am Fahrplanaushang der Perlschnur folgen um herauszufinden ob die Kurzstrecke gilt - kaufen kannst/musst du sie beim Busfahrer. Und die Automaten der U-Bahn haben auch die Netzspinne drin, zudem steht der Automat am Zugang des Bahnhofs, wo direkt daneben die Perlschnur hängt. Auch bei der S-Bahn hängt die Netzspinne am Automaten, man muss es also mitnichten auswendig kennen.

Bezüglich Frankfurt: Ich bin hin und zurück dieselbe Strecke gefahren, und da ist es eifach mal hochgradig unlogisch dass ich in die eine Richtung weiter als in die andere fahren darf.

Stadtplan und Zirkel hatte ich "leider" nicht ständig dabei. ;)

Bezüglich EBE: Es wird in Berlin so gehandhabt wie ich es geschrieben hab. Und Kinder wurden von der DB-Mitarbeiten in vielen verschiedenen Teilen Deutschlands vor die Tür gesetzt - nicht nur im "wilden Osten". Angesichts dessen, dass das Personal in diesen Fällen gegen eine Dienstanweisung (ggf. sogar gesetzliche Regelungen oder Verordnungen) verstoßen haben sind die Tarifbestimmungen egal. Das "Aussetzverbot" trifft nicht nur für Kinder zu und gilt für alle Verkehrsunternehmen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Jay schrieb:
-------------------------------------------------------
> Da verkennst du die Realität - beim Bus musst du
> zu keinem Automaten tapern, sondern "nur" am
> Fahrplanaushang der Perlschnur folgen um
> herauszufinden ob die Kurzstrecke gilt - kaufen
> kannst/musst du sie beim Busfahrer.

Das gilt für Berlin. Hierzuorts gibt es auch einige Bushaltestellen, wo ein Fahrscheinautomat aufgestellt ist.

> Und die Automaten der U-Bahn haben auch die Netzspinne
> drin, zudem steht der Automat am Zugang des
> Bahnhofs, wo direkt daneben die Perlschnur hängt.
> Auch bei der S-Bahn hängt die Netzspinne am
> Automaten, man muss es also mitnichten auswendig
> kennen.

aber abzählen.

> Bezüglich Frankfurt: Ich bin hin und zurück
> dieselbe Strecke gefahren, und da ist es eifach
> mal hochgradig unlogisch dass ich in die eine
> Richtung weiter als in die andere fahren darf.

Darf ich erfahren, um welche Strecken bzw. Stationen es sich gehandelt hat? Man möchte doch immer seine Welt- und Heimatkenntnisse erweitern...

> Stadtplan und Zirkel hatte ich "leider" nicht ständig dabei. ;)

Der Aushang reicht ja auch...

> Bezüglich EBE: Es wird in Berlin so gehandhabt wie
> ich es geschrieben hab. Und Kinder wurden von der
> DB-Mitarbeiten in vielen verschiedenen Teilen
> Deutschlands vor die Tür gesetzt - nicht nur im
> "wilden Osten".

Da war ein Fall in der Münchener S-Bahn, wo allerdings entschieden gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen wurde. Im MVV gilt dieselbe Regel wie im RMV.

> Angesichts dessen, dass das
> Personal in diesen Fällen gegen eine
> Dienstanweisung (ggf. sogar gesetzliche Regelungen
> oder Verordnungen) verstoßen haben sind die
> Tarifbestimmungen egal. Das "Aussetzverbot" trifft
> nicht nur für Kinder zu und gilt für alle
> Verkehrsunternehmen.

Es steht aber nicht im §8 der VBB-Beförderungsbedingungen, daß diese Regel altersabhängig ist und auf Kinder bis zum Alter von X Jahren nicht anzuwenden ist.

Der Herr Franz und andere, die da die Schaffner abgekanzelt haben, haben die Schaffner damit in eine unlösbare Zwickmühle gestellt: sollen sie die Beförderungsbedingungen ernst nehmen, oder nicht? Sollen sie sich stattdessen wieder unberechtigten Vorwürfen aussetzen, wenn die Anwendung der BB mal wieder zu einem öffentlichen Skandal geworden ist?

Und selbst wenn in den BB Kinder bis zum Alter X von den harschen Regeln ausgenommen würden: wie soll dann ein Schaffner zuverlässig feststellen, ob die Voraussetzungen fehlen, wenn eben das Portemonnee mit all solchen Ausweisen, aus denen man das Alter ablesen könnte, vergessen oder verloren ist?

Das einzig Vernünftige wäre, die Regelungen aus Frankfurt oder München zu übernehmen, und damit mal wieder ein Abbau von Bürokratie vorzunehmen: EBE oder Zahlungsaufforderung gelten als Fahrtausweis bis zum Ende der Fahrt. Und gut is.

Beim VBB gibt es viel zu viele Komplikationen durch Sonderregelungen, Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen. KISS sollte gelten: Keep It Simple, Stupid!


MfG,
L.W.
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen