Verspätung durch (vermeintlichen) Schwarzfahrer 18.01.2011 12:02 |
Re: Verspätung durch (vermeintlichen) Schwarzfahrer 18.01.2011 12:38 |
Re: Verspätung durch (vermeintlichen) Schwarzfahrer 18.01.2011 14:14 |
Re: Verspätung durch (vermeintlichen) Schwarzfahrer 18.01.2011 14:15 |
Re: Verspätung durch (vermeintlichen) Schwarzfahrer 18.01.2011 14:41 |
Re: Verspätung durch (vermeintlichen) Schwarzfahrer 18.01.2011 19:06 |
Re: Verspätung durch (vermeintlichen) Schwarzfahrer 18.01.2011 20:56 |
Re: Verspätung durch (vermeintlichen) Schwarzfahrer 18.01.2011 22:04 |
Re: Verspätung durch (vermeintlichen) Schwarzfahrer 18.01.2011 22:12 |
Re: Verspätung durch (vermeintlichen) Schwarzfahrer 18.01.2011 22:19 |
Re: Verspätung durch (vermeintlichen) Schwarzfahrer 18.01.2011 22:21 |
Zitat
Alba Coach
Grundsätzlich muss ich sagen, dass doch die Kontrolleure die BPOL rufen können, mittels Handy. Ich finde
den Zwang auszusteigen auch immer übertrieben. Man kann doch die ganze Angelegenheit auch in der Bahn
erledigen. Den Zug deshalb aufzuhalten ist ja nun echt übertrieben. Man könnte jetzt auch wieder eine
Diskussion lostreten..................... was gerade in der heutigen Zeit sich die S Bahn hier so leistet in Sachen
Leistung..................
Re: Verspätung durch (vermeintlichen) Schwarzfahrer 19.01.2011 10:56 |
Zitat
Logital
Muss man eigentlich aussteigen. Kann ich nicht einfach im Zug mein Personalausweis abgeben?
Re: Verspätung durch (vermeintlichen) Schwarzfahrer 19.01.2011 16:33 |
Re: Verspätung durch (vermeintlichen) Schwarzfahrer 19.01.2011 16:43 |
Re: Verspätung durch (vermeintlichen) Schwarzfahrer 19.01.2011 18:59 |
Zitat
der weiße bim
Zitat
Logital
Muss man eigentlich aussteigen. Kann ich nicht einfach im Zug mein Personalausweis abgeben?
Abgeben schon gar nicht, im Gegensatz zur früheren DDR gibt es keine Pflicht zum Mitführen von Personaldokumenten.
Wenn man tatsächlich ohne Fahrausweis ist, besteht der begründete Verdacht einer Straftat (Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB, wobei nach Absatz 2 auch der Versuch strafbar ist). Durch umgehende Zahlung der dafür vorgesehenen Vertragsstrafe (EBE) kann der Täter unter Umständen das Feststellen seiner Personalien vermeiden. Das liegt allerdings im Ermessen der Kontrollkräfte.
Re: Verspätung durch (vermeintlichen) Schwarzfahrer 19.01.2011 21:25 |
Zitat
kuwe73
Mal ne doofe Frage: Was ist eigentlich, wenn ich in diesem Falle die persönlichen Daten meines ärgsten Feindes parat habe und dem Kontrolleur in den Stift diktiere? Pech für den Feind, oder? :-)
Re: Verspätung durch (vermeintlichen) Schwarzfahrer 19.01.2011 23:15 |
Re: Verspätung durch (vermeintlichen) Schwarzfahrer 19.01.2011 23:51 |
Re: Verspätung durch (vermeintlichen) Schwarzfahrer 20.01.2011 16:19 |
Zitat
Giovanni
Leider werden Fahrgäste immer wieder zum "Schwarzfahren" gezwungen, da die Berliner S-Bahn anders als in den eigenen Beförderungsbedingungen verlangt keine Fahrkarte Anfangsstrecke ausgibt.
Re: Verspätung durch (vermeintlichen) Schwarzfahrer 21.01.2011 08:32 |
Zitat
Giovanni
Leider werden Fahrgäste immer wieder zum "Schwarzfahren" gezwungen, da die Berliner S-Bahn anders als in den eigenen Beförderungsbedingungen verlangt keine Fahrkarte Anfangsstrecke ausgibt.
Zitat
Bef.-Bedingung Bahn
1.3 Ausnahmen
Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn-Tarifbereichs stattfinden; für diese ist der für solche Strecken jeweils geltende Tarif maßgebend.