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Verspätung durch (vermeintlichen) Schwarzfahrer
geschrieben von clime 
Gestern abend erlebte ich auf einer S-Bahn-Fahrt auf dem Nordostring folgendes:

Drei Kontrolleure standen bei einem Mann, der ihnen den Ausweis nicht zeigen und auch nicht aus der Bahn aussteigen wollte (die eigentliche Kontrolle fand statt, bevor ich eingestiegen bin, ich weiß daher nicht, was zuvor passiert ist). Stattdessen setzte er sich hin und telefonierte, die Kontrolleure versuchten, ihn zum Ausweiszeigen oder Aussteigen zu überreden. Sie "drohten", dass die Bahn nicht weiterfahren würde, wenn er nicht kooperativ wäre. Das Ganze zog sich von Landsberger Allee bis Ostkreuz hin, dort stieg ich aus, ebenso der eine Kontrolleur, der dann die Aufsicht ansprach. Ich konnte die Szenerie nicht weiter verfolgen, da ich in Eile war und auf den unteren Bahnsteig musste. Meine Frage ist jetzt, ob die Aufsicht "befugt" ist, den Zug warten zu lassen, bis der (vermeintliche) Schwarzfahrer ausgestiegen ist oder seinen Ausweis gezeigt hat oder sonstwie die Maßnahmen der Kontrolleure zum Erfolg geführt haben - im Grunde also: Wer hat "mehr zu sagen" - die Aufsicht oder die Kontrolleure?

Grüße
c.
Hallöchen.

Bei der BVG haben die Kontrolleure nicht das Recht, den Fahrer/Fahrerin zu sagen, das diese stehen bleiben muss. Alleiniges Hausrecht hat der Fahrer/Fahrerin.

Ich schätze mal, bei der S-Bahn wird es genau so sein. Die Aufsicht weniger. Weiß es aber nicht genau.

GLG.................Tramy1
Ich war mal dabei als die Kontrolleure die Fahrerin zu sich geholt haben, die dem Schwarzfahrer sagte, dass eine Weiterfahrt mit ihm nicht stattfinden wird.
die Aufsicht kann höchstens das Herbeirufen der BPOL für einen der folgenden Bahnhöfe veranlassen.
Also ich stand in Südkreuz in nem Ring schonmal 7 min um auf die BuPol zu warten um dann den Schwarzfahrer zu entfernen...
Das letzte Wort wird die Betriebszentrale haben. Ich würde den Lagedienst Sicherheit in der BZ anfunken, das Problem schildern und die werden dann schon sagen wie weiter verfahren wird.
ich finds aber eigentlich unverschämt den anderen fahrgästen gegenüber. wie kommen die dazu, wegen eines schwarzfahrers möglicherweise ihren anschlusszug oder was auch immer zu verpassen. eigentlich eine frechheit....
Find ich nicht, denn in meinen Augen ist so eine Maßnahme gerade richtig, damit das eventuelle Akzeptieren von Schwarzfahrern verringert wird. Wenn sowas nämlich öfter passiert, werden die Schwarzfahrer (oder zumindest ein größerer Teil von ihnen) bald freiwillig aussteigen. Genauso ist es auch mit Zügen, die wegen Vandalismus ausgesetzt werden. Das ist ein Grund mit dem ich gut leben kann.
Im Gegensatz zur Straßenbahn die zu spät dran ist, was den Fahrer aber nicht daran hindert an der Ampel stehen zu bleiben, drei Grünphasen abzusitzen und dabei genüsslich seinen Joghurt zu essen.
Grundsätzlich muss ich sagen, dass doch die Kontrolleure die BPOL rufen können, mittels Handy. Ich finde
den Zwang auszusteigen auch immer übertrieben. Man kann doch die ganze Angelegenheit auch in der Bahn
erledigen. Den Zug deshalb aufzuhalten ist ja nun echt übertrieben. Man könnte jetzt auch wieder eine
Diskussion lostreten..................... was gerade in der heutigen Zeit sich die S Bahn hier so leistet in Sachen
Leistung..................
Ich kenne eine Situation in einer Straßenbahn, da wurde nur zu statistischen Zwecken die Fahrscheinart erhoben. Nach dem ein Fahrgast sagte er hätte keinen wurde er aufgefordert, dann doch bitte jetzt einen zu kaufen oder auszusteigen (also keine EBE-Androhung). Nach dem der Fahrgast jedoch auch das nicht wollte, sondern einfach weiter gratis fahren wollte, wurde es dem Fahrer, der das mitbekommen hat zu bunt und es wurde die Polizei hinzugezogen. Für so eine Situation ist vor Ort in der Straßenbahn unter Umständen noch Verständnis vorhanden, an den Haltestellen wo der Zug dann zu spät kommt oder ausfällt geht das Verständnis jedoch gegen null.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Alba Coach
Grundsätzlich muss ich sagen, dass doch die Kontrolleure die BPOL rufen können, mittels Handy. Ich finde
den Zwang auszusteigen auch immer übertrieben. Man kann doch die ganze Angelegenheit auch in der Bahn
erledigen. Den Zug deshalb aufzuhalten ist ja nun echt übertrieben. Man könnte jetzt auch wieder eine
Diskussion lostreten..................... was gerade in der heutigen Zeit sich die S Bahn hier so leistet in Sachen
Leistung..................

Muss man eigentlich aussteigen. Kann ich nicht einfach im Zug mein Personalausweis abgeben?

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Muss man eigentlich aussteigen. Kann ich nicht einfach im Zug mein Personalausweis abgeben?

Abgeben schon gar nicht, im Gegensatz zur früheren DDR gibt es keine Pflicht zum Mitführen von Personaldokumenten.
Wenn man tatsächlich ohne Fahrausweis ist, besteht der begründete Verdacht einer Straftat (Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB, wobei nach Absatz 2 auch der Versuch strafbar ist). Durch umgehende Zahlung der dafür vorgesehenen Vertragsstrafe (EBE) kann der Täter unter Umständen das Feststellen seiner Personalien vermeiden. Das liegt allerdings im Ermessen der Kontrollkräfte.

so long

Mario
@ der weiße bim:

Das mit dem sofortigen Zahlen der 40 € (sprich des EBE) ist ein Glück hier in Berlin nicht erlaubt.
Wer weiß wie viele Kontrolleure sich das Geld schwarz einstecken würden.

Und wenn man (ich hab das selber im Bus erlebt beim Kumpel) bei fehlendem Fahrschein (ggf auch Trägerkarte) auch sein Ausweis nicht mit dabei hat muss der Schwarzfahrer seine Daten aufschreiben, danach ruft der raffgierige Kontrolleur irgendeine Nummer an und gleicht die Daten ab ob die Person die Daten wahrheitsgemäß angegeben hat.
Danach wird eine EBE-Zahlungsaufforderung ausgestellt.

Ob das in der U-/S-Bahn auch so gehandhabt wird weiß ich nicht.


BVG = Alle meckern drüber, aber ohne geht es nicht !

Jut jemeinte Jrüße
Nico
Mal ne doofe Frage: Was ist eigentlich, wenn ich in diesem Falle die persönlichen Daten meines ärgsten Feindes parat habe und dem Kontrolleur in den Stift diktiere? Pech für den Feind, oder? :-)
Zitat
der weiße bim
Zitat
Logital
Muss man eigentlich aussteigen. Kann ich nicht einfach im Zug mein Personalausweis abgeben?

Abgeben schon gar nicht, im Gegensatz zur früheren DDR gibt es keine Pflicht zum Mitführen von Personaldokumenten.
Wenn man tatsächlich ohne Fahrausweis ist, besteht der begründete Verdacht einer Straftat (Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB, wobei nach Absatz 2 auch der Versuch strafbar ist). Durch umgehende Zahlung der dafür vorgesehenen Vertragsstrafe (EBE) kann der Täter unter Umständen das Feststellen seiner Personalien vermeiden. Das liegt allerdings im Ermessen der Kontrollkräfte.

Also angenommen ich habe also meinen persönlichen Zeitfahrausweis vergessen. Da möchte ich die Sache nunmal so einfach wie es geht über die Bühne kriegen. Also im Idealfall Perso geben und die 7 € (?) später bezahlen. Auch wenn die nicht das Recht haben den zu sehen...ich will ja auch weiter und sowas müsste ja wohl auch im Zug hinzukriegen sein.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
kuwe73
Mal ne doofe Frage: Was ist eigentlich, wenn ich in diesem Falle die persönlichen Daten meines ärgsten Feindes parat habe und dem Kontrolleur in den Stift diktiere? Pech für den Feind, oder? :-)

Das ist in der Tat meinem Bruder ( Springer für ausgefallene Aufsichten bei der S-Bahn) passiert. Da hat auch jemand die Daten meines Bruder bei einer Kontrolle der BVG angegeben. Und der hat sich nicht schlecht gewundert als ihm so eine Zahlungsaufforderung ins Haus flatterte. Er kam zum Glück ungeschoren davonn. Denn er konnte nachweisen das er zur "Tatzeit" als Aufsicht in Ahrensfelde eingeteilt war. Außerdem warum sollte er mit der BVG fahren wenn er während der Dienstzeit kostenlos die S-Bahnbenutzen kann.
Anmerkung: Das war allerdiings zu einer Zeit als die S-Bahn noch nicht solche Probleme hatte.

mfg: Ihr Fahrgastbetreuer a.D (seit dem 29.09.2011)

Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie ohne Kommentar behalt
Leider werden Fahrgäste immer wieder zum "Schwarzfahren" gezwungen, da die Berliner S-Bahn anders als in den eigenen Beförderungsbedingungen verlangt keine Fahrkarte Anfangsstrecke ausgibt.
Die S-Bahn Berlin veröffentlicht nur die BB des VBBs...
Zitat
Giovanni
Leider werden Fahrgäste immer wieder zum "Schwarzfahren" gezwungen, da die Berliner S-Bahn anders als in den eigenen Beförderungsbedingungen verlangt keine Fahrkarte Anfangsstrecke ausgibt.

Es wird niemand zum "Schwarzfahren" gezwungen, nur weil Du und ein paar andere sich eine fixe Idee ins Hirn gebrannt haben und darauf herum reiten!

Wäre dies ein tatsächlicher Verstoß gegen die Beförderungbedingungen, wären zumindest IGEB, DBV und auch proBahn deutlicher da dran und auch der Senat würde sich mit diesem Thema befassen müssen.
Doch still ruht der See ... warum wohl?

Gruß Spandauer
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Zitat
Giovanni
Leider werden Fahrgäste immer wieder zum "Schwarzfahren" gezwungen, da die Berliner S-Bahn anders als in den eigenen Beförderungsbedingungen verlangt keine Fahrkarte Anfangsstrecke ausgibt.

Jetzt habe ich alles abgesucht, aber nirgends was darüber gefunden. Weder beim VBB noch bei der Berliner S-Bahn. Wo soll das stehen?

P.S.: Die Beförderungsbedingungen der DB greifen hier nicht:
Zitat

Bef.-Bedingung Bahn
1.3 Ausnahmen

Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn-Tarifbereichs stattfinden; für diese ist der für solche Strecken jeweils geltende Tarif maßgebend.
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