Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Kurzmeldungen (Sammelbecken für "aktuelle Kleinigkeiten")
geschrieben von Forummaster Berlin 
Zitat
Logital
Warun gibt es auf einigen Bahnhöfen der Wannseebahn einen Gong vor der Ansage?


Einigen? Kenne nur 2 Stück: Feuerbachstrasse und Rathaus Steglitz.
Liegt ganz einfach an der Technik, wenn die Aufsicht auf die Sprechtaste drückt kommt halt dieser Gong.
War anscheinend mal wie alles eine Testphase.
Gab es den Gong nicht auch in Spandau und Flughafen Schönefeld.
Der Ubahnschläger vom UbF Friedrichstr. muß für zwei jahre und fünf Monate hinter Gitter-
wegen versuchten Totschlags.
Strafmildernd wird, wie leider im Westrecht möglich, sein Alkoholpegel gewertet,
als verminderte Zurechnungsfähigkeit.
In meinen Augen ein sehr mildes Urteil, Vergehen z.B. wegen ( wirtschaftlicher) Untreue,
werden härter bestraft.....

T6JP
Ich sehe das Positive - es ist keine Bewährungsstrafe geworden, was ja durchaus im Bereich des Möglichen lag.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Korrektur Jagdpilot:
2 Jahre und 10 Monate Jugendstrafe ohne Bewährung!
Aber korrekt und hoffentlich (...) abschreckend.

Ist trotzdem ein Skandal, das in einem Land das Millionen für Kampagnen
gegen Alkohol ausgibt, eine Tat unter Alkoholeinfluß strafmildernd ausgelegt wird!
Zitat
T6Jagdpilot
In meinen Augen ein sehr mildes Urteil, Vergehen z.B. wegen ( wirtschaftlicher) Untreue,
werden härter bestraft.....

Tja, so ist das nun mal in diesem Staat. Die Eierdiebe werden weggesperrt und die Mörder und Vergewaltiger läßt man laufen. Mir auch nicht begreiflich.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
T6Jagdpilot
In meinen Augen ein sehr mildes Urteil, Vergehen z.B. wegen ( wirtschaftlicher) Untreue,
werden härter bestraft.....

Tja, so ist das nun mal in diesem Staat. Die Eierdiebe werden weggesperrt und die Mörder und Vergewaltiger läßt man laufen. Mir auch nicht begreiflich.

Mal ein wenig Hintergrundinformationen. Vielleicht steigt dann das Verständnis...
[www.spiegel.de]

"Anders als im Erwachsenenstrafrecht darf es bei Jugendlichen keine Rolle spielen, ob das Urteil andere potentielle Täter abschreckt. Das Gericht muss sich vielmehr fragen, mit welchem Urteil es erreichen kann, dass Torben fortan als gesetzestreuer Bürger durchs Leben geht."

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.09.2011 18:42 von Florian Schulz.
Zitat
micha774
Korrektur Jagdpilot:
2 Jahre und 10 Monate Jugendstrafe ohne Bewährung!
Aber korrekt und hoffentlich (...) abschreckend.

Ist trotzdem ein Skandal, das in einem Land das Millionen für Kampagnen
gegen Alkohol ausgibt, eine Tat unter Alkoholeinfluß strafmildernd ausgelegt wird!

Ich hatte das Strafmaß einer ersten Meldung ausm Vidotext entnommen...
ich bin auch der Meinung, das abschreckende Strafen solche und andere Straftaten zurückdrängen müssen...

T6JP
Zitat
Florian Schulz
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
T6Jagdpilot
In meinen Augen ein sehr mildes Urteil, Vergehen z.B. wegen ( wirtschaftlicher) Untreue,
werden härter bestraft.....

Tja, so ist das nun mal in diesem Staat. Die Eierdiebe werden weggesperrt und die Mörder und Vergewaltiger läßt man laufen. Mir auch nicht begreiflich.

Mal ein wenig Hintergrundinformationen. Vielleicht steigt dann das Verständnis...
[www.spiegel.de]

Viele Grüße
Florian Schulz

Nein mein Verständnis steigt nicht..

das Gejammer mit der schweren Kindheit und labilen Persönlichkeit dient in meinen Augen immer nur dazu, den armen Täter soweit seiner verdienten Strafe zu entziehen, das das Opfer zum zweiten mal Opfer wird..

Hunderttausende andere Jugendliche, denen es nie gut ging, die nicht hundertpro fit sind,
werden nicht straffällig. Und erhalten nicht die Chance, wie der "Busmörder" aus dem 167er
in Köpenick vor Jahren, eine Lehrstelle zugewiesen zu bekommen, um resozialisiert zu werden.
Die verzeifelten mit ihrem Hauptschulabschluß bei der Lehrstellensuche,
weil Leistungsstärkere eben bevorzugt wurden, solange es mehr Bewerber als Lehrstellen gab.

daran und an vielem anderen krankt es in dieser BRD...

T6JP
Zitat
micha774

2 Jahre und 10 Monate Jugendstrafe ohne Bewährung!

Wobei man meist nicht die ganze Zeit absitzt sondern da er Ja ne Ausbildung und Schulabschluss machen soll vermutlich 3 Monate Sitzt dann Raus kommt wegen guter Führung und der Rest doch noch zur Bewährung wird.
Moin,

ich sehe es im Grunde so wie T6JP. Es werden viel zu viele Ausreden gesucht und die Rechtsprechung von vor 50-50 Jahren (die heute immer noch gilt), schreckt doch keinen mehr ab. Ich habe 3 Juristen in der Familie und alle 3 sagen selber, die Strafen heutzutage sind zu milde und die ganze Justiz/Rechtsprechung muss grundlegend reformiert werden.
Ich sehe zum Beispiel nicht ein (ist nur mal ein anschauliches Beispiel/Vergleich), dass ein Mörder "lebenslang" bekommt (was es eh nicht ist) und ein Vergewaltiger oder Kinderschänder nur "ein paar Jahre". Meine Meinung: a) lebenslang sollte auch lebenslang sein. b) Vergewaltiger, Kinderschänder u.ä. sollten genauso hart bestraft werden wie Mörder/Totschläger, denn (so hart es klingt, denkt aber bitte eine Sekunde nach wie es gemeint ist!) ein Toter leidet nicht mehr, während eine vergewaltigte oder geschändete Person mitunter ein Leben lang leidet und das sehr heftig!! Worauf ich hinaus will in dem Beispiel: die Folgen sind für einen Toten geringer als für Vergewaltigte bzw. geschändete Kinder. Versteht mich mal bitte, wie ich das meine!
Im Fall des U-Bahnhof Friedrichstraße ist das für mich, da das Opfer schon bewusstlos am Boden lag, eindeutig versuchter Mord, denn das Opfer war arglos und wehrlos, beides klare Merkmale für Mord! Und Alkohol war, ist und wird für mich NIEMALS eine Entschuldigung sein, denn als Erwachsener weiß ich, welche Folgen Alkohol haben kann und weiß auch, mit und ohne Alkohol, welche Folgen Tritte gegen den Kopf haben können!!

Das ist meine Meinung dazu!



Gruß Felix
Zitat
Elster56
[...] Worauf ich hinaus will in dem Beispiel: die Folgen sind für einen Toten geringer als für Vergewaltigte bzw. geschändete Kinder. Versteht mich mal bitte, wie ich das meine!

Das ist wohl wahr. Die Verhältnismäßigkeit ist nicht mehr gegeben.
Ich wollte mit meinem Post eher auf die Unsitte hinweisen, dass bei den Taten, die mediale Feuer der üblen Art mit sich ziehen, die Täter vorverurteilt und alle gleichsam als hochgefährlich, Bestie oder was auch immer gebrandmarkt werden. Das ist menschenunwürdig.
Mir, und das ist meine Beobachtung, fällt auf, dass recht viele Taten auch Einzeltaten sind. Sprich, der Täter ist vorher nie aufgefallen, nie auf die schiefe Bahn geraten. Und doch werden auch solche Menschen gleich als Killer abgestempelt. Und das kann nicht sein.


Zitat
Elster56
Im Fall des U-Bahnhof Friedrichstraße ist das für mich, da das Opfer schon bewusstlos am Boden lag, eindeutig versuchter Mord, denn das Opfer war arglos und wehrlos, beides klare Merkmale für Mord!

Ich glaube, der Unterschied zwischen Mord und Totschlag ist nicht ob das Opfer wehrlos am Boden liegt sondern ob die Tat vorab geplant wurde oder nicht. Bin aber kein Jurist.


Zitat
Elster56
Und Alkohol war, ist und wird für mich NIEMALS eine Entschuldigung sein, denn als Erwachsener weiß ich, welche Folgen Alkohol haben kann und weiß auch, mit und ohne Alkohol, welche Folgen Tritte gegen den Kopf haben können!!

Da stimme ich dir zu. Die Argumentation der Justiz ist ja so, dass Alkohol dass Bewusstsein einschränkt und der Täter nicht mehr Herr seines Willens ist. Allerdings sieht man ja, was der Konsum von Alkohol auch für Gefahren mit sich bringt. Und hier könnte man durchaus die Rechtsprechung reformieren.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
@Florian Schulz:
Ich gebe Dir Recht bei der Tatsache, dass man nicht alle Täter über einen Kamm scheren darf! Das kann und darf wirklich nicht sein.
Der Unterschied zwischen Totschlag und Mord, hmm wie erkläre ich den? Ich versuch es mal so: Beim Mord muss eine Tötungsabsicht vorliegen und eines der Mordmerkmale erfüllt sein. Diese sind Arglosigkeit (Opfer rechnet nicht mit dem Angriff bzw kann nicht damit rechnen), Wehrlosigkeit (erklärt sich von selbst) und das dritte Merkmal hat mit Kapital zu tun, z.B. wenn ich jemand töte um an sein Geld zu kommen. Mir fällt grad der Fachbegriff nicht ein.
Totschlag ist, wenn ich dem Opfer einen Schaden (z.B. Verletzung) OHNE Tötungsabsicht zufüge, er nicht zwangsläufig zum Tod führen muss, aber geeignet ist, den Tod herbei zu führen. Eigentlich ähnlich wie Mord nur in der Hauptsache ohne die Mordmerkmale. Das ist wichtig anzumerken, denn es gibt ja noch die Körperverletzung mit Todesfolge, aber das würde jetzt zu weit führen.
Auf jeden Fall ist dieses Thema, also Sicherheit bzw. Straftaten im Nahverkehr, ein sehr umfangreiches und schwieriges. Denn auch von Seiten der Sicherheitsfirmen bzw. Verkehrsbetreiber gibt es einige Mankos. Der Bahnschutz zum Beispiel wurde in fast allen Befugnissen beschnitten. Die sollen keine Sprayer oder sonstige Täter verfolgen und möglichst nicht zu oft die Polizei rufen usw. Aber wie gesagt, sehr und fast zu umfangreich das Thema :-)

Gruß Felix
Zitat
Elster56
... und das dritte Merkmal hat mit Kapital zu tun, z.B. wenn ich jemand töte um an sein Geld zu kommen. Mir fällt grad der Fachbegriff nicht ein.
Gruß Felix

Niedere Beweggründe...
Für Mord braucht es ein Motiv.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
So ist das wenn Papi mal am Gericht beschäftigt war ...

Gruß Spandauer
-------------------------------------------------
...und ab Promi Aufwärts Passiert dir in diesen Staat sowieso nichts bzw. kaum was.

Die können sogar Millionen veruntreuen und alle wissen das und es ist eigentlich Nachweisbar, aber das Gericht kann es nicht nachweisen. Sehr seltsam, oder?

Deswegen, es muss überarbeitet werden und endlich mal, das alle (wie in der Verfassung) vor dem Gesetz wirklich gleich sind. Was bis heute Nachweislich nicht der Fall ist.

Fakt ist, diese Strafe ist zu gering, viel zu gering.

Aber nun sollte dieser Bereich wieder als "Kurzmeldung" behandelt werden.

GLG.................Tramy1
Zitat
Elster56
b) Vergewaltiger, Kinderschänder u.ä. sollten genauso hart bestraft werden wie Mörder/Totschläger, denn (so hart es klingt, denkt aber bitte eine Sekunde nach wie es gemeint ist!) ein Toter leidet nicht mehr, während eine vergewaltigte oder geschändete Person mitunter ein Leben lang leidet und das sehr heftig!! Worauf ich hinaus will in dem Beispiel: die Folgen sind für einen Toten geringer als für Vergewaltigte bzw. geschändete Kinder. Versteht mich mal bitte, wie ich das meine!

Da bin ich dagegen. Das hätte nur zur Folge, dass viele Vergewaltiger oder Kinderschänder ihre Opfer gleich nach der Tat umbringen. Sie haben dann ja nichts mehr zu verlieren.

Was die Auswirkungen von übermäßigem Alkoholgenuss auf Gerichtsurteile angeht, bin ich dagegen ganz eurer Meinung. Dass Alkohol enthemmt und oft aggressiv macht, ist allgemein bekannt, und wenn ich mich besaufe und dann Straftaten begehe, kann ich mich nicht auf die Auswirkungen des Alkohols berufen (oder sollte es zumindest nicht können). Ein Autofahrer kann schließlich auch nicht mit Tempo 80 in eine Kindergruppe auf dem Zebrastreifen rasen und dann mit dem Argument "Ich wollte ja bremsen, aber durch die hohe Geschwindigkeit war der Bremsweg zu lang" eine niedrige Strafe einfordern...
Ein Mörder oder Triebtäter wägt seine Tat nicht nach Strafmaß ab. Man kann sie hinterher nur lebenslang wegsperren und dafür sorgen dass sie es nicht nochmal machen.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.09.2011 06:56 von Logital.
Zitat
Logital
Ein Mörder oder Triebtäter wägt seine Tat nicht nach Strafmaß ab. Man kann sie hinterher nur lebenslang wegsperren und dafür sorgen dass sie es nicht nochmal machen.

Dafür sorgen, dass sie es nicht nochmal machen, kann man auch mit Therapien, wobei die Rückfallquoten ja ohnehin recht gering sind.
Dieses Thema wurde beendet.