Re: Neue Tarife im VBB ab 1. August 2012 - Preissteigerung um durchschnittlich 2,8 Prozent 20.03.2012 16:04 |
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Harald Tschirner
Diese ganzen Aussagen und Interpretationen halte ich für "selbstgemachte" Vorschriften: ...
Re: Neue Tarife im VBB ab 1. August 2012 - Preissteigerung um durchschnittlich 2,8 Prozent 20.03.2012 18:12 |
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Lopi2000
Zitat
Harald Tschirner
Diese ganzen Aussagen und Interpretationen halte ich für "selbstgemachte" Vorschriften: ...
Ich denke, es ist unstrittig, dass diese Kulanzregelung existiert und auch genutzt werden darf, indem an diesen Tagen die Tickets doppelt genutzt werden. Es ist jedoch nicht Kalkulationsgrundlage und dürfte auch nicht allzu häufig ausgenutzt werden, insofern halte ich den Vorwurf einer verdeckten Preiserhöhung für übertrieben.
Re: Neue Tarife im VBB ab 1. August 2012 - Preissteigerung um durchschnittlich 2,8 Prozent 20.03.2012 21:27 |
Re: Neue Tarife im VBB ab 1. August 2012 - Preissteigerung um durchschnittlich 2,8 Prozent 21.03.2012 08:28 |
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DonChaos
Kannst du nicht lesen?!
Re: Neue Tarife im VBB ab 1. August 2012 - Preissteigerung um durchschnittlich 2,8 Prozent 21.03.2012 08:40 |
Re: Neue Tarife im VBB ab 1. August 2012 - Preissteigerung um durchschnittlich 2,8 Prozent 21.03.2012 12:22 |
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Alter Köpenicker
Kulant wäre es beispielsweise, wenn man am 2. eines Monats mit der abgelaufenen Karte ungeschoren durch eine Kontrolle käme.
Re: Neue Tarife im VBB ab 1. August 2012 - Preissteigerung um durchschnittlich 2,8 Prozent 21.03.2012 12:45 |
Re: Neue Tarife im VBB ab 1. August 2012 - Preissteigerung um durchschnittlich 2,8 Prozent 21.03.2012 12:56 |
Re: Neue Tarife im VBB ab 1. August 2012 - Preissteigerung um durchschnittlich 2,8 Prozent 21.03.2012 13:12 |
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Harald Tschirner
Beim Kauf eines Fahrausweises wird ein Beförderungsvertrag abgeschlossen. Grundlage dieses Vertrages sind die Bestimmungen des Tarifs, die ich oben bereits aufgelistet habe, die eindeutig sind und an die sich beide Vertragspartner zu halten haben.
Keine Grundlage dieses Vertrages sind Überlegungen darüber, wie man sich das eigentlich gedacht hat oder haben könnte oder wie man vielleicht kalkuliert hat.
Re: Neue Tarife im VBB ab 1. August 2012 - Preissteigerung um durchschnittlich 2,8 Prozent 21.03.2012 13:42 |
Re: Neue Tarife im VBB ab 1. August 2012 - Preissteigerung um durchschnittlich 2,8 Prozent 21.03.2012 16:49 |
Re: Neue Tarife im VBB ab 1. August 2012 - Preissteigerung um durchschnittlich 2,8 Prozent 21.03.2012 17:33 |
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Lopi2000Diese zusätzliche Kulanz braucht man aber nicht, wenn man schon eine in den Tarif eingebaut hatZitat
Alter Köpenicker
Kulant wäre es beispielsweise, wenn man am 2. eines Monats mit der abgelaufenen Karte ungeschoren durch eine Kontrolle käme.
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Wutzkman
Und in exakt diesen Tarifbestimmungen nichts darüber geschrieben, dass man "doppelten" Fahrschein auch doppelt nutzen darf.
Re: Neue Tarife im VBB ab 1. August 2012 - Preissteigerung um durchschnittlich 2,8 Prozent 21.03.2012 20:31 |
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Alter Köpenicker
Die Fahrkarte ist nämlich auf jedermann übertragbar. Vielleicht solltest Du bei Deiner Betrachtungsweise davon abrücken, daß es sich um einen Abonnementfahrschein handelt. Beim Kauf zweier aufeinanderfolgender Monatskarten hast Du ja den gleichen Effekt und zwei unabhängige Fahrscheine, mit denen ebenso verfahren werden kann.
Re: Neue Tarife im VBB ab 1. August 2012 - Preissteigerung um durchschnittlich 2,8 Prozent 22.03.2012 00:06 |
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der weiße bim
Auch die übertragbaren Fahrausweise gelten in der Regel für die Beförderung einer einzigen Person, genau definierte Mitnahmeregeln jetzt mal außen vor gelassen.
Solange die kulante Regelung nicht breit ausgenutzt wird, spielt das auch keine Rolle. Ansonsten wird sie irgendwann aufgehoben werden und wer dann am Monatswechsel eine Minute nach Mitternacht den Schnipsel des Folgemonats nicht dabei hat, bekommt bei übertragbaren Karten unweigerlich ein 40-Euro-Ticket ausgestellt.
Re: Neue Tarife im VBB ab 1. August 2012 - Preissteigerung um durchschnittlich 2,8 Prozent 22.03.2012 08:09 |
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VvJ-Ente
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der weiße bim
Auch die übertragbaren Fahrausweise gelten in der Regel für die Beförderung einer einzigen Person, genau definierte Mitnahmeregeln jetzt mal außen vor gelassen.
Solange die kulante Regelung nicht breit ausgenutzt wird, spielt das auch keine Rolle. Ansonsten wird sie irgendwann aufgehoben werden und wer dann am Monatswechsel eine Minute nach Mitternacht den Schnipsel des Folgemonats nicht dabei hat, bekommt bei übertragbaren Karten unweigerlich ein 40-Euro-Ticket ausgestellt.
Der Köpenicker hat von einzeln gekauften Monatskarten geschrieben, also unzweifelhaft von ZWEI Fahrkarten, denn die Verkehrsbetriebe geht das einen feuchten Kehricht an, ob der Käufer vorher schon einen gültigen Fahrschein hatte. Und jetzt möchte ich den entsprechenden Abschnitt der Beförderungs-, Tarif- oder was-auch-immer-bestimmungen sehen, wo explizit verboten ist, seine übertragbare Monatskarte am Monatsersten oder -letzten jemand anderem zu überlassen. Dann unterhalten wir uns gerne weiter über Kulanz...
Re: Neue Tarife im VBB ab 1. August 2012 - Preissteigerung um durchschnittlich 2,8 Prozent 22.03.2012 08:54 |
Re: Neue Tarife im VBB ab 1. August 2012 - Preissteigerung um durchschnittlich 2,8 Prozent 22.03.2012 16:18 |
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M2204
@ Wutzkman
Es haben ja schon einige versucht zu verdeutlichen, dass es sich bei der Parallelnutzung zweier "VBB-Umweltkarten" (entweder in der Variante Monatskarte im Einzelkauf oder als Wertmarke im Abo) eben nicht um eine Kulanzregelung handelt. Ich würde dies gerne nochmal bekräftigen: Die Möglichkeit der Parallelnutzung entspricht eindeutig den von Harald Tschirner zitierten Tarifbedingungen (Seite 2).
Man kauft mit dem Abo quasi 12 "VBB-Umweltkarten" im Voraus und wird hierfür mit einem Preisvorteil beglückt. Die im Voraus gekauften "VBB-Umweltkarten" (im Abo als Wertmarken ausgegeben) können unabhängig voneinander analog zur "VBB-Umweltkarte" im Einzelverkauf genutzt werden.
Quintessenz: Es gibt nur eine "VBB-Umweltkarte" mit festgelegten Gültigkeiten. Diese wird nur in unterschiedlichen Formen zum Verkauf angeboten: Entweder einzeln oder mit Preisvorteil im Vorverkauf. Den Kontrolleur hat es nicht zu interessieren, auf welchem Weg und von wem die zeitlich und räumlich gültige sowie offenkundig nur von einer Person genutzte "VBB-Umweltkarte" erworben wurde.
Re: Neue Tarife im VBB ab 1. August 2012 - Preissteigerung um durchschnittlich 2,8 Prozent 22.03.2012 16:53 |
Zitat
Wutzkman
Ich habe nichts anderes geschrieben, auch mit keinem Wort von Kulanz gesprochen.
Re: Neue Tarife im VBB ab 1. August 2012 - Preissteigerung um durchschnittlich 2,8 Prozent 22.03.2012 17:10 |
Zitat
Lopi2000
eine in die Tarifbestimmungen integrierte Kulanzregelung
Re: Neue Tarife im VBB ab 1. August 2012 - Preissteigerung um durchschnittlich 2,8 Prozent 23.03.2012 20:04 |
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Lopi2000
Zitat
Wutzkman
Ich habe nichts anderes geschrieben, auch mit keinem Wort von Kulanz gesprochen.
Ich bleibe dagegen dabei, dass es eine in die Tarifbestimmungen integrierte Kulanzregelung ist. Das Produkt ist eine Monatskarte, also geht es im Kern des Produktes darum, damit einen Monat fahren zu dürfen. So ist sie kalkuliert, so wird sie beworben, so werden Preise verglichen. Dass man - aus welchen Gründen auch immer - einen oder zwei Tage zusätzliche Gültigkeit gewährt und ob diese Tage offiziell in den Tarif integriert wird oder nicht, ist maximal eine Nebeneigenschaft. Selbst wenn daraus ein Sonderkündigungsrecht für Abos entstünde, würde es kaum jemand wahrnehmen, denke ich.
Zitat
der weiße bim
Auch die übertragbaren Fahrausweise gelten in der Regel für die Beförderung einer einzigen Person, genau definierte Mitnahmeregeln jetzt mal außen vor gelassen.