Re: Barrierefreier ÖPNV in Berlin 01.01.2024 12:44 |
Zitat
VvJ-Ente
Ich würde vor einem zweiten Aufzug eher Rampen und Fahrtreppen einbauen. Gut an Bahnhöfen wie Jungfernheide oder Messe Nord zu beobachten, wo es nur aufwärts Fahrtreppen gibt: Aufwärts nutzen eigentlich nur Personen den Aufzug, die auf die Nutzung angewiesen sind, während sie abwärts oft warten müssen, bis die Leute, die noch ganz gut laufen können und dementsprechend schneller an der Tür sind, abtransportiert sind.Zitat
def
An größeren Bahnhöfen braucht es Redundanzen, sprich: zweite Aufzüge, die oft auch eine dringend notwendige Entlastung sind. (Selbst am U-Bahnhof Tierpark, der ja von der Bedeutung her nun wahrlich nicht an den Hauptbahnhof oder den Alex heranreicht, müssen Menschen zuweilen ein, zwei Fahrten am Aufzug abwarten, weil er so gut nachgefragt ist.)
Re: Barrierefreier ÖPNV in Berlin 01.01.2024 15:20 |
Zitat
M48er
Irgendwie mag ich mir nicht vorstellen, dass alle vier Umsteige von der S5 zu Schnellbahnlinien und Straßenbahnen nach Pankow wirklich defekt waren und man wirklich zweieinhalb Stunden brauchte. Man kann ja die S8, die U2, die M1 oder die S2 nutzen. Und es gibt ja auch noch an manchen Bahnhöfen Umfahrungsmöglichkeiten, etwas über andere Bahnsteige (Regio am Ostkreuz, Alex wie von Arnd beschrieben.
Re: Barrierefreier ÖPNV in Berlin 01.01.2024 15:22 |
Zitat
def
Naja, gut, soll man ausprobieren, wo gerade mal zur Abwechslung der Aufzug funktioniert?
Werden eigentlich defekte Aufzüge in der Fahrplanauskunft berücksichtigt, wenn man "barrierefrei" eingestellt hat?
Re: Barrierefreier ÖPNV in Berlin 06.02.2024 18:08 |
Re: Barrierefreier ÖPNV in Berlin 06.02.2024 18:31 |
Zitat
Arnd Hellinger
Mir ist ebenso wie Herrn G. unverständlich, warum man damals bei DB StuS (oder war das noch die S-Bahn alleine?) entschieden hat, in S Betriebsbahnhof Rummelsburg die offensichtlich nicht bahnfeste Sonderlösung "Schmid People Mover" zu verbauen, statt Standardaufzüge oder evtl. ein Rampenbauwerk zu realisieren. Mir erschließt sich ebenso wenig, warum man das Ding jetzt nach erwiesener Ungeeignetheit nicht durch eine andere Lösung ersetzen lassen kann oder möchte - spielt dabei evtl. die zeitliche Bindungsfrist der "Innovationsförderung" eine Rolle?
Zitat
Arnd Hellinger
Unschön auch, dass die Barrierefreiheit von S Nöldnerplatz noch bis 2030 auf sich warten lassen soll... :-(
Re: Barrierefreier ÖPNV in Berlin 07.02.2024 10:30 |
Re: Barrierefreier ÖPNV in Berlin 07.02.2024 13:09 |
Zitat
Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (Bündnis 90 / Die Grünen) vom 15.1.2024 und Antwort vom 29.1.2024: Planungsstand der barrierefreien Brücke am S-Bahnhof Kaulsdorf auf die Südseite der Bahnanlagen
Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB) um Stellungnahme gebeten. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Frage 1: Wie ist der Planungsstand der barrierefreien Brücke am S-Bahnhof Kaulsdorf auf die Südseite der Bahnanlagen?
Frage 2: Welche Mittel in welcher Höhe stehen dafür zur Verfügung?
Frage 3: Welche Priorität wird dem Vorhaben durch den Senat beigemessen und wie wurde dies der DB kommuniziert?
Antwort zu 1. bis 3.: Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.
Die Maßnahme ist Bestandteil der Rahmenvereinbarung "Bahnhofsmodernisierungsprogramm Berlin" zwischen der DB und dem Land Berlin. Zu den Projekten der Rahmenvereinbarung finden monatliche Abstimmungen zwischen den Projektbeteiligten statt. Das Projekt wird gemeinsam mit den anderen Maßnahmen aus der Rahmenvereinbarung vorangetrieben. Eine konkrete Priorisierung gegenüber anderen Maßnahmen ist derzeit nicht gegeben.
Die Verlängerung des bestehenden barrierefreien Zugangs auf die Südseite befindet sich derzeit in der Phase der Projektkonsolidierung und Grundlagenermittlung.
Eine Übersicht der für die Umsetzung benötigten Mittel kann erst nach Abschluss der Entwurfsplanung (Lph 3), der bestätigten Bauplanungsunterlage sowie dem abgeschlossenen Finanzierungsvertrag übermittelt werden.
Die DB teilt hierzu Folgendes mit: "Im vergangenen Jahr ist die DB einem Bauprojekt für Kaulsdorf einen großen Schritt nähergekommen. Es liegen u.a. Abstimmungen mit wichtigen Akteuren für das Bauprojekt vor, darunter mit dem Investor am Wilhelmsmühlenweg. Darüber hinaus wurde das Projekt mit anderen parallel laufenden Bauprojekten der DB koordiniert."
Frage 4: Liegt eine Entwurfsplanung vor und wurden bereits notwendige Sperrpausen angemeldet?
Antwort zu 4.: Nein.
Die DB teilt hierzu Folgendes mit: "Zum aktuell frühen Zeitpunkt des Projekts kann derzeit noch keine verlässliche Auskunft über eine Entwurfsplanung und potenzielle Sperrpausen gegeben werden."
Frage 5: Wann ist frühestens mit der Realisierung des Vorhabens zu rechnen?
Antwort zu 5.: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: "Das Bauprojekt am S-Bahnhof Kaulsdorf wird derzeit an wichtigen Stellen vorangetrieben. Die Vorbereitungen laufen unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen nach Plan. Dennoch ist mit Beginn der Umsetzung des Südzugangs am S-Bahnhof Kaulsdorf erst zu Beginn der 2030er-Jahre zu rechnen."
Frage 6: Welche Stellen sind in das Vorhaben involviert? Welche Zuständigkeiten hat das Land Berlin, welche die Deutsche Bahn?
Antwort zu 6.: Sowohl die DB InfraGO AG als auch das Land Berlin sind in das Vorhaben involviert. Die Maßnahme ist zwischen DB und Land in der Rahmenvereinbarung "Bahnhofsmodernisierungsprogramm Berlin" aufgenommen und abgestimmt. Das Land übernimmt die Finanzierung. Die DB InfraGO AG agiert als Vorhabenträgerin.
Frage 7: Welchen aktuellen Stand haben die Planungen des Eigentümers auf dem benachbarten Grundstück Wilhelmsmühlenweg 3?
Antwort zu 7.: Nach hiesigem Kenntnisstand soll das Vorhaben in diesem Jahr begonnen werden.
Frage 8: Liegen aktuelle Einschätzungen vor, welche Auswirkungen die südliche barrierefreie Erschließung am S-Bahnhof Kaulsdorf auf das Vorhaben des Eigentümers haben wird?
Antwort zu 8.: Die DB als Vorhabenträgerin steht im Austausch mit dem Investor. Zum derzeitigen Zeitpunkt können keine verlässlichen Informationen zu den Auswirkungen auf das Vorhaben des Eigentümers gegeben werden.
.
Re: Barrierefreier ÖPNV in Berlin 10.02.2024 11:36 |
Re: Barrierefreier ÖPNV in Berlin 06.03.2024 08:27 |
Zitat
Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) vom 6.2.2024 und Antwort vom 26.2.2024: Sanierungsbedarf des Berliner U-Bahnnetzes (II)
Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist bzw. an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben wird.
Frage 1: Auf welche Summe wird nach derzeitigem Stand der Sanierungsbedarf im Berliner U-Bahnnetz und der U-Bahnhöfe insgesamt geschätzt? Welche Veränderungen hat es in Bezug auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drs. 19/13457 gegeben?
Antwort zu 1.: Die BVG teilt hierzu mit: "Der Sanierungsbedarf im Berliner U-Bahnnetz und der U-Bahnhöfe wird auf Basis der aktuellen Vorhabenplanung für den Zeitraum 2024 bis 2035 für alle bautechnischen und elektrotechnischen Anlagen auf insgesamt 2.831,9 Mio. EUR geschätzt. Davon entfallen für bautechnische Anlagen 1.718,3 Mio. EUR und für elektrotechnische Anlagen 1.113,6 Mio. EUR. Risikozuschläge für noch nicht kalkulierbare Baupreissteigerungen sind hier nicht enthalten. Die Ansätze in der Vorhabenplanung haben sich gegenüber der letzten Schriftlichen Anfrage reduziert, da ein kürzerer Betrachtungszeitraum zugrunde liegt und bei der Maßnahmenplanung verfügbare Ressourcen und aktuelle Zeitbedarfe berücksichtigt wurden."
Frage 2: Welche Sanierungsbedarfe bestehen derzeit für die einzelnen U-Bahnlinien? Welche Veränderungen hat es in Bezug auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drs. 19/13457 gegeben?
Antwort zu 2.: Die BVG teilt hierzu mit: "Auf allen U-Bahnlinien von der U1 bis zur U9 besteht ein kontinuierlicher Erneuerungsbedarf. Dieser ergibt sich aus dem natürlichen Alterungs- bzw. Verschleißprozess (vorwiegend bauliche Anlagen) sowie der Anpassung an technische Weiterentwicklungen und Innovationen (vorwiegend elektrotechnische und Kommunikationsanlagen). Die geplanten Erneuerungszyklen ergeben sich aus den prognostizierten Soll-Laufzeiten der jeweiligen Anlagengruppe. Regelmäßige Zustandsbeurteilungen und effiziente Instandhaltung führen zu längeren technischen Nutzungsdauern der jeweiligen Anlagen und somit kann der tatsächliche Investitionsbedarf angepasst werden.
Bei den baulichen Anlagen (Tunnel, Brücken, Bahnhöfe) erfolgt in der Regel eine zustandsbezogene Sanierung, da keine definierten Nutzungsdauern vorliegen. Der bauliche Sanierungsbedarf im Kleinprofilnetz der Linien U1 bis U4 sowie auf den Altbauabschnitten der Großprofillinien U5 bis U9 (Abschnitte der Vorkriegsstrecken) fällt aufgrund des Alters höher aus. Im Großprofilnetz der Linien U5 bis U9 ist der Sanierungsbedarf aufgrund der jüngeren Entstehungszeit (Abschnitte der Nachkriegsstrecken) insgesamt als etwas geringer einzuschätzen.
Nach derzeitigem Planungsstand sind für den Zeitraum 2024 bis 2035 folgende Ansätze für die Sanierung und Grunderneuerung der baulichen und elektrotechnischen Anlagen in der Wirtschaftsplanung enthalten. Davon entfallen ca. 30% auf Bahnhöfe und ca. 70% auf Streckenabschnitte:
2024-2035 (in TSD EUR) U-Bahnlinie U1 201.374,6 U-Bahnlinie U2 327.330,8 U-Bahnlinie U3 137.733,3 U-Bahnlinie U4 14.006,0 U-Bahnlinie U5 231.486,9 U-Bahnlinie U6 445.523,0 U-Bahnlinie U7 293.933,5 U-Bahnlinie U8 398.294,8 U-Bahnlinie U9 42.103,4 Sammelansatz Netz 740.083,8 Summe 2.831.870,1 Davon bauliche Maßnahmen * 1.718.290,2 Davon elektrotechnische Maßnahmen ** 1.113.579,9 * Tunnel, Brücken, Bahnhöfe, Gleise ** Stromversorgung, Signalanlagen, KommunikationstechnikFrage 3: Welche Sanierungsmaßnahmen haben auf den einzelnen U-Bahn-Linien seit Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drs. 19/13457 stattgefunden?
Frage 5: Wie ist der Umsetzungsstand folgender Maßnahmen, die aus Sicht der BVG die höchste Priorität im Hinblick auf die Standsicherheit haben? Bitte Angabe von Zeitplänen, aktualisierten Kostenschätzungen und ob die Finanzierung gesichert ist. Welche Maßnahmen sind neu aufgrund aktualisierter Zustandsbewertungen in die Maßnahmen höchster Priorität aufgenommen worden?
Antwort zu 3. und 5.: Die Fragen 3 und 5 werden Aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die BVG teilt hierzu mit: "Bei laufenden Sanierungsvorhaben sind Bauzeiten und Kostenbedarfe ständigen Anpassungen unterzogen. Aus vertrags- und vergaberechtlichen Gründen können keine Aussagen zu Einzelbudgets getroffen werden. Die Finanzierung ist durch Fördermittel des Landes und des Bundes nach aktuellem Kenntnisstand gesichert."
Frage 5a: Damm- und Brückensanierung U6 Nord
Antwort zu 5a.: "Maßnahme in Umsetzung bis 2025"
Frage 5b: Neubau Waisentunnel unter der Spree, Nähe Jannowitzbrücke
Antwort zu 5b.: "Eine Bauplanungsunterlage befindet sich in Abstimmung mit SenMVKU. In der Vergangenheit wurden Kosten bereits benannt. Veränderungen auf der Kostenseite, die sich durch eine detailliertere Planungstiefe ergeben, werden derzeit ermittelt. Da sich die BVG unmittelbar vor der Ausschreibung der Bauleistungen und damit dem europaweiten Vergabeverfahren befindet, können derzeit keine Kosten benannt werden. Für die Finanzierung finden derzeit Abstimmungen im Rahmen der Prüfung der BPU mit der Senatsverwaltung statt."
Frage 5c: Tunnelsanierung Karl-Marx-Straße bis Hermannplatz
Antwort zu 5c.: "Aktuelle Maßnahme in Umsetzung bis vsl. 2026, weitere Abschnitte in Planung"
Frage 5d: Tunnelsanierung Chausseestraße
Antwort zu 5d.: "Aktuelle Maßnahme in Umsetzung bis vsl. Ende 2024, weitere Abschnitte in Planung"
Frage 5e: Tunnelsanierung zwischen Wittenbergplatz und Nollendorfplatz
Antwort zu 5e.: "Aktuelle Maßnahme in Umsetzung bis April 2024, weitere Abschnitte in Planung"
Frage 4: Welche Sanierungsmaßnahmen sind auf den einzelnen U-Bahn-Linien mit welchen jeweiligen Kosten und wann geplant?
Frage 6: Wie ist der Umsetzungsstand von Sanierungsmaßnahmen, die aus Sicht der BVG mittelfristig umzusetzen sind? Bitte Angabe von Zeitplänen, aktualisierten Kostenschätzungen und ob die Finanzierung gesichert ist.
Antwort zu 4. und 6.: Die Fragen 4 und 6 werden Aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die BVG teilt hierzu mit: "Bei laufenden bzw. den mittelfristig geplanten Sanierungsvorhaben sind Bauzeiten und Kostenbedarfe ständigen Anpassungen unterzogen. Aus vertrags- und vergaberechtlichen Gründen können keine Aussagen zu Einzelbudgets getroffen werden. Die Finanzierung ist durch Fördermittel des Landes und des Bundes nach aktuellem Kenntnisstand gesichert."
Frage 6a: Sanierung Rampenbauwerk Kurfürstenstraße
Antwort zu 6a.: "Maßnahme in Umsetzung bis Ende 2024"
Frage 6b: Tunnelsanierung im Bereich Spittelmarkt
Antwort zu 6b.: "Maßnahme in Umsetzung bis Ende 2024"
Frage 6c: Neubau Brücke über den Gleisdreieckpark (U1/U3)
Antwort zu 6c.: "Maßnahme in Vorbereitung. Umsetzung in Abhängigkeit vom Planfeststellungsverfahren vsl. 2027 bis 2029"
Frage 6d: Tunnelsanierung Müllerstraße von U-Bhf. Wedding bis U-Bhf. Seestraße
Antwort zu 6d.: "Maßnahme in Abhängigkeit des Umbaus der Müllerstr. Verschoben auf vsl. 2028 bis 2031"
Frage 6e: Tunnelsanierung im Bereich Weinmeisterstraße
Antwort zu 6e.: "Maßnahme zwischen Weinmeisterstr. und Rosenthaler Platz in Vorbereitung. Umsetzung geplant 2025 bis 2029"
Frage 6f: Tunnelsanierung im Bereich Tempelhofer Damm von U-Bhf. Platz der Luftbrücke bis S-Bhf. Tempelhof
Antwort zu 6f.: "Maßnahme in Zusammenarbeit mit Berliner Wasserbetriebe, Umsetzung geplant 2025 bis 2030"
Frage 6g: Tunnelsanierung im Bereich Klosterstraße
Antwort zu 6g.: "Maßnahme in Umsetzung bis 2026"
Frage 6h: Tunnelsanierung im Bereich U-Bhf. Gneisenaustraße
Antwort zu 6h.: "Maßnahme in Vorbereitung, Umsetzung geplant 2025 bis 2027"
Frage 7: Welche Grundinstandsetzungsmaßnahmen von U-Bahnhöfen sind geplant? Bitte Angabe von Zeitplänen, aktualisierten Kostenschätzungen und ob die Finanzierung gesichert ist.
Antwort zu 7.: Die BVG teilt hierzu mit: "In der folgenden Auflistung sind Bahnhöfe aufgeführt, auf denen eine Grundinstandsetzung in den Jahren 2024 bis 2029 beginnen soll. Die endgültigen Bautermine sind abhängig von den Planungskapazitäten sowie der Dauer der Genehmigungs- und Vergabeverfahren. Zu den Kostenschätzungen siehe Aussagen in Punkt 6. Die Finanzierung der Maßnahmen ist in der Regel durch Landes- bzw. Bundesmittel gesichert.
U1: Uhlandstraße ab vsl. 2027 Nollendorfplatz ab vsl. 2025 U2: Kaiserdamm ab vsl. 2025 Zoologischer Garten ab vsl. 2029 Klosterstraße ab 2024 Rosa-Luxemburg-Platz ab vsl. 2025 U3: Augsburger Straße ab vsl. 2026 U6: Alt-Tegel ab 2024 Holzhauser Straße ab 2024 Scharnweberstraße ab 2024 Seestraße, 2. Bahnsteig ab vsl. 2025 Hallesches Tor ab vsl. 2027 Mehringdamm ab vsl. 2026 Paradestraße ab vsl. 2026 Ullsteinstraße ab vsl. 2026 U7: Adenauerplatz ab vsl. 2028 Möckernbrücke ab vsl. 2029 Gneisenaustraße ab vsl. 2026 Grenzallee ab vsl. 2025 Johannesthaler Chaussee ab vsl. 2028 Lipschitzallee ab vsl. 2028 Zwickauer Damm ab vsl. 2027 U8: Franz-Neumann-Platz ab vsl. 2027 Heinrich-Heine-Straße ab vsl. 2025 Schönleinstraße ab vsl. 2027 U9: Spichernstraße ab vsl. 2025 Schlossstraße ab vsl. 2026"
Re: Barrierefreier ÖPNV in Berlin 20.03.2024 07:10 |
Zitat
Anfrage des Abgeordneten Andreas Geisel (SPD) vom 22.2.2024 und Antwort vom 11.3.2024: Barrierefreier Zugang zum Betriebsbahnhof Rummelsburg V
Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) und die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahmen gebeten, sie werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Frage 1: Wie hoch war die Ausfallquote des Aufzugs am S-Bahnhof Betriebsbahnhof Rummelsburg seit der 35 Kalenderwoche 2023 bis heute (bitte nach Kalenderwochen aufschlüsseln)? Wie hoch war die Ausfallquote im Jahr 2023 im Jahresdurchschnitt?
Antwort zu 1.: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: "Die Verfügbarkeit für das Jahr 2023 lag bei 95,6 %.
Im Folgendem die Aufschlüsselung nach Kalenderwochen, Verfügbarkeit in %:
2023 KW 35: 95,7 % KW 44: 96,1 % 2024 KW 1: 94,4 % KW 36: 95,2 % KW 45: 93,6 % KW 2: 93,9 % KW 37: 95,4 % KW 46: 93,7 % KW 3: 91,1 % KW 38: 96,1 % KW 47: 95,3 % KW 4: 95,4 % KW 39: 96,3 % KW 48: 90,3 % KW 5: 94,8 % KW 40: 96,4 % KW 49: 90,5 % KW 6: 95,3 % KW 41: 95,2 % KW 50: 91,9 % KW 7: 95,3 % KW 42: 95,9 % KW 51: 93,7 % KW 8: 96,0 % KW 43: 96,5 % KW 52: 93,4 % KW 9: 96,0 %Frage 2: Wie viele Fahrten der Muva-Aufzugersatz-Busse vom oder zum S-Bahnhof Betriebsbahnhof Rummelsburg gab es seit der Einführung des Angebotes bis heute? (bitte nach Kalenderwochen aufschlüsseln)
Antwort zu 2.: Der S-Bahnhof Betriebsbahnhof Rummelsburg wurde am 27.6.2023 in das Bediengebiet des Aufzugersatzes aufgenommen. Die Statistik zum Aufzugersatz wird monatsweise geführt, eine Aufschlüsselung nach Kalenderwochen liegt daher nicht vor. Zudem beschränkt sich die dem Senat vorliegende bahnhofsbezogene Statistik auf die jeweils vom Bahnhof ausgehenden Fahrtwünsche. Die nachfolgende Tabelle zeigt monatsweise die für den Startpunkt Betriebsbahnhof Rummelsburg erfolgten Buchungen. Aktuellere Daten lagen dem Senat zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Anfrage nicht vor.
Anzahl Buchungen Jun 23 0 Jul 23 0 Aug 23 0 Sep 23 3 Okt 23 3 Nov 23 6 Dez 23 1Die BVG teilt ergänzend mit: "Seit Betriebsstart gab es am Betriebsbahnhof Rummelsburg 25 Fahrtbuchungen vom oder zum Bahnhof."
Frage 3: Anfang Februar waren umfangreichere Reparaturarbeiten am Aufzug des S-Bahnhofs Betriebsbahnhof Rummelsburg zu beobachten, welche Arbeiten wurden durchgeführt? Wann wird der Aufzug voraussichtlich wieder in Betrieb gehen?
Antwort zu 3.: Nach Auskunft der DB AG wurde im Rahmen von Reparaturen ein defektes Bauteil festgestellt. Ein Ersatzteil wurde umgehend bestellt, ist aber durch seine Spezifizierung nur mit längerer Lieferzeit verfügbar. Daher muss die Aufzugsanlage nach Auskunft der DB AG nach derzeitigem Stand bis vsl. Kalenderwoche 12 außer Betrieb bleiben.
Frage 4: Gibt es nach Ansicht des Senates oder die S-Bahn Berlin Alternativen zum sogenannten "Peoplemover", der am Betriebsbahnhof Rummelsburg zum Einsatz kommt? Wurden andere Varianten wie etwa der Bau einer Rampe vom Vorplatz des S-Bahnhofes bis unter den Bahnsteig und dort der Einbau eines regulären Aufzuges geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn Nein, warum nicht?
Antwort zu 4.: Nach Auskunft der DB AG werden aktuell alternative Überlegungen im Sinne der Fragestellung geprüft. Den Ergebnissen kann nicht vorgegriffen werden.
.
Re: Barrierefreier ÖPNV in Berlin 06.04.2024 15:41 |
Re: Barrierefreier ÖPNV in Berlin 18.04.2024 08:46 |
Zitat
Anfrage des Abgeordneten Andreas Geisel (SPD) vom 19.3.2024 und Antwort vom 9.4.2024: Barrierefreier Zugang zum Betriebsbahnhof Rummelsburg VI
Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die Deutsche Bahn (DB) um Stellungnahme gebeten. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Vorbemerkung des Abgeordneten: Ich habe erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Beantwortung meiner schriftlichen Anfrage Nr. 19/18371 durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die Deutsche Bahn hat darin zur Beantwortung der Frage 1 in ihren Angaben zur Funktionsfähigkeit des barrierefreien Aufzugs am Betriebsbahnhof Rummelsburg jeweils Verfügbarkeiten von über 90% angegeben. Das ist aufgrund der mir vorliegenden Informationen ausgeschlossen. Neben übereinstimmenden gegenteiligen Angaben von Anwohnerinnen und Anwohnern ist das auch mit einem mir vorliegenden Foto vom 16.12.2023 belegbar. Zum Zeitpunkt der Aufnahme war der Aufzug am Betriebsbahnhof Rummelsburg außer Betrieb und die DB Station&Service AG kündigte per üblichem Aufkleber eine Wiederinbetriebnahme für die 47. KW an (20. – 26.11.2023). Es ist offensichtlich so, dass der Aufzug vor der 47. KW außer Betrieb ging und mindestens bis zum 16.12.23 (50 KW) außer Betrieb blieb. Weiter ist mir bekannt und durch ein weiteres Foto belegt, dass am 6.2.24 (KW 6) Arbeiten am Aufzug durchgeführt wurden. Mir liegen auch weitere Fotos vom 12.2.24 und vom 17.2.24 (jeweils KW 7) vor, die belegen, dass auch mindestens zu diesen Zeitpunkten der Aufzug außer Betrieb war und eine Wiederinbetriebnahme per Aufkleber für die 8. KW angekündigt wurde. Was ja auch der Senat in seiner Antwort auf die Frage 3 der schriftlichen Anfrage Nr. 19/18371 bestätigte und eine Wiederinbetriebnahme sogar erst für die 12. KW in Aussicht stellte.
Dennoch hat Deutsche Bahn in ihrer Auflistung für die KW 6 - 9 des Jahres 2024 angebliche Verfügbarkeiten von jeweils über 95% angegeben. Wenn das der Realität entspräche, wäre es ja eine erhebliche Verbesserung gegenüber den Vorjahren, denn im Jahr 2021 lag die Ausfallquote des barrierefreien Aufzuges bei 33,3 %, im Jahr 2022 bei 31,8 % und im Jahr 2023 bei 27,4 %. Leider ist aber belegbar, dass hier für die Beantwortung meiner Anfrage offenbar lediglich die Statistik geschönt wurde und eben nicht die Realität verbessert. Nach wie vor ist es so, dass der barrierefreie Aufzug am Betriebsbahnhof Rummelsburg enorme Ausfallzeiten hat. Direkt an diesem Bahnhof liegt das Wohngebiet Friedrichsfelde Süd mit ca. 20.000 Bewohnerinnen und Bewohnern. Durch die hohen Ausfallquoten des barrierefreien Aufzuges ist der Betriebsbahnhof Rummelsburg für mobilitätseingeschränkte Menschen aus diesem Wohngebiet nach wie vor praktisch nicht nutzbar. Da die Menschen mit Mobilitätseinschränkungen davon ausgehen müssen, dass der Aufzug so oft ausfällt, dass er fast an einem Drittel des Jahres nicht funktioniert, verzichten sie von vornherein auf die Nutzung dieses Bahnhofs, um nicht unnötige Wege zurücklegen zu müssen.
Frage 1: Wie erfolgt die Ermittlung der Ausfallquote bei Aufzügen an Berliner S-Bahnhöfen durch die Deutsche Bahn oder von ihr beauftragte Unternehmen? Wie wird ein Ausfall registriert und wie eine Wiederinbetriebnahme?
Antwort zu 1.: Nach Auskunft der DB AG wechselt die über ein Modul der Gebäudeautomation eingespielte Analysedatenbank den Betriebszustand bei Störung einer Anlage (Ausfall) von grün auf rot. Mit dem Betriebszustand rot erfolgt eine automatische Störmeldung mit inkludierter Beauftragung an den Dienstleister zur Instandsetzung der Anlage. Mit der Wiederinbetriebnahme erfolgt ein Wechsel vom Betriebszustand rot auf grün, dies wird systemisch erfasst.
Frage 2: An welchen Tagen waren Techniker zu Arbeiten am Aufzug des S-Bahnhofs Betriebsbahnhof Rummelsburg vor Ort? Ich bitte um konkrete Auflistung aller Einsätze mit Datum, ab der 35. KW 2023.
Antwort zu 2.: Nach Auskunft der DB AG ist eine Auflistung kurzfristig nicht lieferbar.
Frage 3: Wie werden Nutzerinnen und Nutzer darüber informiert, wenn die Wiederinbetriebnahme eines Aufzuges länger als ursprünglich geplant dauert?
Antwort zu 3.: Nach Auskunft der DB AG schalten sich Anlagen bei erkannter Störung automatisch ab und rote Zeichen leuchten als sichtbarer Hinweis für eine Sperrung. Bei längeren Ausfallzeiten sowie zur geplanten Wiederinbetriebnahme informieren im Allgemeinen vor Ort angebrachte Informationsschilder. Die Verfügbarkeit von Aufzügen kann online auf bahnhof.de aktuell abgefragt werden.
Frage 4: Wenn es sich bei den Angaben zur Verfügbarkeit des Aufzuges aus der Antwort auf die schriftliche Anfrage Nr. 19/18371 nicht um ein Versehen gehandelt hat, wie werden der Senat und die Deutsche Bahn zukünftig eine plausible und wahrheitsgetreue Erfassung von Ausfällen sicherstellen?
Frage 5: Möchte der Senat seine Antwort auf die schriftliche Anfrage Nr. 19/18371 an dieser Stelle korrigieren oder ergänzen?
Frage 6: Gibt sich der Senat weiterhin mit dieser desolaten Situation zufrieden und führt eine mal mehr und mal weniger zutreffende Statistik oder ist er an einer grundhaften Verbesserung der Barrierefreiheit am Betriebsbahnhof Rummelsburg interessiert? Und wenn ja, was gedenkt er konkret dafür zu tun?
Antwort zu 4. bis 6.: Die Fragen 4 bis 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG wurden zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/18371 die mitgeteilten Daten aus dem Datenanalyseprogramm übermittelt, welche die Betriebszustände erfassen - diese waren offenbar fehlerhaft. Das Modul zur Erfassung des Betriebszustands an der betroffenen Anlage wurde daraufhin umgehend ausgetauscht. Rückwirkend lässt sich die korrekte Verfügbarkeit leider nicht ermitteln. Der Aufzug dieses Typs wurde seinerzeit im Rahmen eines Pilotprojekts eingebaut. Aufgrund der technischen Unzuverlässigkeit müssen Alternativen gefunden werden.
Das Land Berlin verweist auf die Ausführungen in der Vorbemerkung.
.