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Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin
geschrieben von Arnd Hellinger 
Zitat
B-V 3313
Mir ist da noch der vor gefühlten Million Jahren geschehene Fall auf dem 135er im Hinterkopf. Die Fahrerin bekam wegen ihrer 30km/h auf der Potsdamer Chaussee einen Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen §3, Absatz 2 der StVO.

Dort wo 70kmh erlaubt waren?
Zitat
B-V 3313
Zitat
Florian Schulz
Tachos sind also nicht geeicht oder was willst du damit sagen?

So ist es.

Dann nennt man es also "einstellen", wenn im Prüfstand bei der HU die Geschwindigkeiten abgelesen und kontrolliert werden und nochmal eingestellt werden?

Kann man auch "eichen" nennen, für den Ottonormalverbraucher, alles andere ist Korinthenkackerei.


Eine Zapfsäule an der Tankstelle wird aber regelmäßig kontrolliert und damit geeicht.

LG

Im Untergrund liegen Tunnel ;-)
Zitat
B-V 3313
Zitat
Florian Schulz
Tachos sind also nicht geeicht oder was willst du damit sagen?

So ist es.

Nö.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Zitat
Untergrundratte
Dann nennt man es also "einstellen", wenn im Prüfstand bei der HU die Geschwindigkeiten abgelesen und kontrolliert werden und nochmal eingestellt werden?

Was soll denn da eingestellt werden? Du kannst sofort nach Erhalt der HU die Reifen wechseln und schon wäre alles für die Katz. Selbst die Polizei kennt bei ihren Wagen den Unterschied zwischen "geeichtem" und "justiertem" Tacho.

Zitat
Untergrundratte
Eine Zapfsäule an der Tankstelle wird aber regelmäßig kontrolliert und damit geeicht.

Das ist absolut richtig, aber das hilft dir bei der Geschwindigkeit nicht.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Florian Schulz
Zitat
B-V 3313
Zitat
Florian Schulz
Tachos sind also nicht geeicht oder was willst du damit sagen?

So ist es.

Nö.

Doch.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
def
Schön ist ja die Autofahrer-Mathematik im SPON-Forum. Da wird erklärt, dass man ja schon 21 km/h zu schnell fahre, wenn man innerorts (also dort, wo 50 km/h gelten) ein 30er-Schild übersähe. 50 minus 30 ist in der Welt vieler Autofahrer also größergleich 21.
Ganz ehrlich: diese Argumentation teile ich.

Ich weiß nicht, wie das bei deinem Auto (so du eines hast) ist - wenn ich mit meinem Auto 50 fahre, vielleicht gar noch spritsparend im 4. Gang, dann genügt schon minimal mehr Druck aufs Gaspedal oder ein leicht abschüssiger Teil der Straße, und ich bin ganz schnell bei 55, ohne es zu merken. Und mein Blick klebt nun eben nicht ständig am Tacho, weil ich es für wichtiger halte, die meiste Zeit auf die Straße zu gucken. Dann dauert es schonmal ein paar Sekunden, bis ich das merke und vom Gas gehe.

Wenn man also wirklich mal ein 30er Schild übersieht (oder schlimmer: ein 30 Zone Schild), dann ist man ganz ganz schnell über den 21 zuviel, ohne es dabei auf absichtlich auf "Normalgeschwindigkeit = Schild + 10km/h" angelegt zu haben. Zwar nur für kurze Zeit, aber das nützt einem auch nichts wenn man gerade dann geblitzt wird, wo man statt 50 eben 55 drauf hatte.


Und heute tauchen so 30-Schilder ja auch gerne mal überraschend und teils ohne Sinn und Verstand auf - beispielsweise Tempelhofer Damm. Von Alt-Tempelhof nach Süden für 1,1km 30 wegen Luftreinhaltung, dann 900m mit 50 km/h, dann wieder für 500m 30 (warum auch immer). Wer die Strecke nicht kennt, erwartet das auf einer zweispurigen Bundesstraße vielleicht nicht unbedingt.

~ Mariosch
Zitat
Mariosch
Und heute tauchen so 30-Schilder ja auch gerne mal überraschend und teils ohne Sinn und Verstand auf - beispielsweise Tempelhofer Damm. Von Alt-Tempelhof nach Süden für 1,1km 30 wegen Luftreinhaltung, dann 900m mit 50 km/h, dann wieder für 500m 30 (warum auch immer). Wer die Strecke nicht kennt, erwartet das auf einer zweispurigen Bundesstraße vielleicht nicht unbedingt.

Gerade die sinnbefreiten Tempo 30 Schilder (von 22-6 Uhr) werden ja gerne mal übersehen. Wenn die Polizei nachts blitzen würde, wären ziemlich schnell viele Führerscheine in Gefahr.


Zitat
Untergrundratte
Dann nennt man es also "einstellen", wenn im Prüfstand bei der HU die Geschwindigkeiten abgelesen und kontrolliert werden und nochmal eingestellt werden?

Kann man auch "eichen" nennen, für den Ottonormalverbraucher, alles andere ist Korinthenkackerei.
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Bei der HU wird was eingestellt?
Die Tachographenprüfung nach §57b findet nur alle 2 Jahre statt. Die HU im LKW/Busbereich öfters.
Warum sollte da denn was eingestellt werden?
Und einen "geeichten" Tacho beim normalen PKW würde ich auch nur zu gerne mal sehen.

___
Gute Nacht, Forum!
Zitat
Mariosch
Und heute tauchen so 30-Schilder ja auch gerne mal überraschend und teils ohne Sinn und Verstand auf - beispielsweise Tempelhofer Damm. Von Alt-Tempelhof nach Süden für 1,1km 30 wegen Luftreinhaltung, dann 900m mit 50 km/h, dann wieder für 500m 30 (warum auch immer). Wer die Strecke nicht kennt, erwartet das auf einer zweispurigen Bundesstraße vielleicht nicht unbedingt.

Und aus genau dem Grund gibt es gesondert ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzungen. Weil man von selbst vielleicht nicht auf die Idee kommt, seine Geschwindigkeit der Örtlichkeit anzupassen. Ergäbe eine Geschwindigkeitsreduktion durch die Windschutzscheibe Sinn, würde der Fahrer von sich aus bremsen.

Geschwindigkeitsbeschränkungen fallen nicht vom Himmel, sondern jede Neuanlage muss von der Verwaltung begründet werden. Sonst wäre eine Begrenzung schlicht rechtswidrig.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.05.2020 12:25 von Florian Schulz.
Bei mir in der Gegend gab oder gibt es einen Betrieb, der auf Eichung von Tachos und Taxametern spezialisiert ist. Hab mal vor über 28 Jahren einen Tacho für mein damaliges Motorrad einstellen lassen. Soweit ich mich erinnere, waren damals an den Taxametern Prüfsiegel analog zu TÜV-Marken dran.

Also ein Tacho ist nicht automatisch geeicht, gab damals vor 20 Jahren mobile ADAC-Prüfstellen, auch mit dem Schwerpunkt Tacho, Hab damal mal meinen VW-Käfer testen lassen, der Kommentar vom Prüfer war "Fahren Sie nichr schneller wie angezeigt, die Anzeige ist real"

**** Viele Grüße **** bleibt gesund !
Zitat
Florian Schulz
Und aus genau dem Grund gibt es gesondert ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzungen. Weil man von selbst vielleicht nicht auf die Idee kommt, seine Geschwindigkeit der Örtlichkeit anzupassen. Ergäbe eine Geschwindigkeitsreduktion durch die Windschutzscheibe Sinn, würde der Fahrer von sich aus bremsen.
Also auf dem 500m 30km/h Abschnitt gibt es definitiv keinen Grund für 30. Ich wohne schon sehr, sehr lange in der Gegend, dort gilt immer 50. Die Straße ist schnurgerade, Hindernisse oder Sichtbeschränkungen gibt es auch keine. Ein Unfallschwerpunkt ist es auch nicht - und wenn es mal einen Unfall gibt, dann weil die schöne lange gerade Strecke nachts gelegentlich von manchen Leuten versehentlich mit dem Nürburgring verwechselt wird.. wer mit 120 durch die Stadt brettert, lässt sich aber auch von einem 30er Schild nicht abhalten.

Zitat
Florian Schulz
Geschwindigkeitsbeschränkungen fallen nicht vom Himmel, sondern jede Neuanlage muss von der Verwaltung begründet werden. Sonst wäre eine Begrenzung schlicht rechtswidrig.
Ahso. Na dann.

Tempo 30 in Tempelhof und keine Behörde will's angeordnet haben

Zitat
BZ Berlin
Der zuständige Stadtrat Bernd Krömer (CDU) sagt: „Das ist reine Bürger-Schikane. Alle Fraktionen haben die Geschwindigkeitsbegrenzung abgelehnt, sogar die Grünen. Es gibt dort keine Fahrbahnschäden, auch keine Anwohnerbeschwerden über Lärm oder erhöhte Luftverschmutzung durch Abgase.“

Warum dann das Schild? Der Bezirk schiebt den Schwarzen Peter dem Senat zu. Doch auch der will’s nicht gewesen sein.

[...]

Wie auch immer: Die Schilder bleiben.

Inzwischen wurde der Abschnitt nochmal um 200m nach Norden verlängert (das sind dann die von mir erwähnten 500m). Ob für die Verlängerung auch niemand verantwortlich zeichnen möchte, ist mir nicht bekannt.

~ Mariosch
Zitat
Mariosch

Und heute tauchen so 30-Schilder ja auch gerne mal überraschend und teils ohne Sinn und Verstand auf - beispielsweise Tempelhofer Damm. Von Alt-Tempelhof nach Süden für 1,1km 30 wegen Luftreinhaltung, dann 900m mit 50 km/h, dann wieder für 500m 30 (warum auch immer).

Mit anderen Worten: die 900 m zwischendurch sollten auch auf 30 km/h begrenzt werden.

Übrigens bin ich ja eh für einen völlig anderen Ansatz, nämlich 30 km/h zur Regelgeschwindigkeit innerorts zu erklären und explizit auszuschildern, wenn höhere Geschwindigkeiten gelten. Dürfte unterm Strich sogar weniger Schilder brauchen, weil m.E. ein größerer Anteil des innerörtlichen Netzes schon heute nur für 30 km/h zugelassen ist. Und wieso dann nicht so konsequent sein und den faktischen zum rechtlichen Standard machen?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.05.2020 13:17 von def.
Zitat
Mariosch
Also auf dem 500m 30km/h Abschnitt gibt es definitiv keinen Grund für 30.

"Definitiv" setzt eine Definition, eine Festlegung oder einen Beleg voraus, den du aus deiner Sicht natürlich nicht vorbringen kannst. Ich im Übrigen auch nicht. Und doch wird man für einen Teil der von dir genannten Straßenabschnitte mit ein bisschen Recherche schnell fündig: Luftreinhaltung [www.berlin.de] Für alle anderen Straßenabschnitte ist die Verkehrslenkung der geeignete Ansprechpartner, so wie es auch der steinalte B.Z.-Artikel kleinlaut erwähnt, aber nicht klar zugibt.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Zitat
def
Zitat
Mariosch

Und heute tauchen so 30-Schilder ja auch gerne mal überraschend und teils ohne Sinn und Verstand auf - beispielsweise Tempelhofer Damm. Von Alt-Tempelhof nach Süden für 1,1km 30 wegen Luftreinhaltung, dann 900m mit 50 km/h, dann wieder für 500m 30 (warum auch immer).

Mit anderen Worten: die 900 m zwischendurch sollten auch auf 30 km/h begrenzt werden.

Übrigens bin ich ja eh für einen völlig anderen Ansatz, nämlich 30 km/h zur Regelgeschwindigkeit innerorts zu erklären und explizit auszuschildern, wenn höhere Geschwindigkeiten gelten. Dürfte unterm Strich sogar weniger Schilder brauchen, weil m.E. ein größerer Anteil des innerörtlichen Netzes schon heute nur für 30 km/h zugelassen ist. Und wieso dann nicht so konsequent sein und den faktischen zum rechtlichen Standard machen?

Stimmt. Wenn wenn dann das 50er Schild übersehen wird und der Autofahrer weiter 30 fährt gibts wenigstens nur ein Bußgeld ;-)

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Gab es 2006 wirklich schon Tempo 30 wegen "Luftreinhaltung"?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Florian Schulz
"Definitiv" setzt eine Definition, eine Festlegung oder einen Beleg voraus, den du aus deiner Sicht natürlich nicht vorbringen kannst.
Das stimmt.

Zitat
Florian Schulz
Und doch wird man für einen Teil der von dir genannten Straßenabschnitte mit ein bisschen Recherche schnell fündig: Luftreinhaltung
In der Tat.
Da hab ich mich wohl durch die Tatsache irritieren lassen, dass der 30er Abschnitt zwischen Alt-Tempelhof und Friedrich-Karl-Straße das Zusatzschild "Luftreinhaltung" unter der Geschwindigkeitsbeschränkung trägt, der plötzlich verlängerten 30er Abschnitt in Mariendorf aber nicht.

Zitat
Florian Schulz
Für alle anderen Straßenabschnitte ist die Verkehrslenkung der geeignete Ansprechpartner, so wie es auch der steinalte B.Z.-Artikel kleinlaut erwähnt, aber nicht klar zugibt.
Klar is der Artikel steinalt - der angesprochene Abschnitt wurde ja auch bereits 2006 auf 30 beschränkt (Luftreinhaltung kanns wohl eher nicht gewesen sein, da hat vor 15 Jahren noch kein Hahn nach gekräht).
Interessant fand ich hauptsächlich, das im Prinzip der Bezirk und der Senat sich gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben, wer denn die 30 angeordnet habe und wieso - halt zum Thema "Neuanlage muss von der Verwaltung begründet werden". So wirklich gut begründet muß es offenbar doch nicht sein...

Zitat
def
Mit anderen Worten: die 900 m zwischendurch sollten auch auf 30 km/h begrenzt werden.
Wenigstens wäre es konsequent.
Auch wenn es mir wesentlich lieber wäre, man würde die Beschränkung wieder aufheben. In den Seitenstraße habe ich mit 30 kein Problem, da fahre ich eh selten schneller (selbst, wenn ich dürfte), weil die Fahrbahn eher eng und meist etwas unübersichtlich ist und man sowieso vor jeder Kreuzung fast anhalten muß um die Querstraße einzusehen.
Aber auf einer gut ausgebauten mehrspurigen Bundesstraße empfinde ich 30 als furchbar quälend langsam.

~ Mariosch
Zitat
B-V 3313
Gab es 2006 wirklich schon Tempo 30 wegen "Luftreinhaltung"?

Jupp.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Zitat
Mariosch
Zitat
Florian Schulz
Für alle anderen Straßenabschnitte ist die Verkehrslenkung der geeignete Ansprechpartner, so wie es auch der steinalte B.Z.-Artikel kleinlaut erwähnt, aber nicht klar zugibt.
Klar is der Artikel steinalt - der angesprochene Abschnitt wurde ja auch bereits 2006 auf 30 beschränkt (Luftreinhaltung kanns wohl eher nicht gewesen sein, da hat vor 15 Jahren noch kein Hahn nach gekräht).
Interessant fand ich hauptsächlich, das im Prinzip der Bezirk und der Senat sich gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben, wer denn die 30 angeordnet habe und wieso - halt zum Thema "Neuanlage muss von der Verwaltung begründet werden". So wirklich gut begründet muß es offenbar doch nicht sein...

Geschwindigkeitsbeschränkungen als Maßnahme für saubere Stadtluft basieren auf den Luftreinhalteplan. Er wurde 2005 ins Leben gerufen und wird seitdem regelmäßig fortgeschrieben. Ob die von dir genannte Tempo 30-Strecke das direkte Ergebnis davon ist, weiß ich nicht. Schaut man sich aber die Analysekarten an, deutet vieles drauf hin, dass es auf dem Tempelhofer Damm schon damals dringliche Maßnahmen zur Luftverbesserung bedurfte.

Zitat
Mariosch
Interessant fand ich hauptsächlich, das im Prinzip der Bezirk und der Senat sich gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben, wer denn die 30 angeordnet habe und wieso - halt zum Thema "Neuanlage muss von der Verwaltung begründet werden". So wirklich gut begründet muß es offenbar doch nicht sein...

Bedenke, dass das die Darstellung des Käseblatts ist. Sie muss nicht mit der Wirklichkeit übereingestimmt haben. Die Verkehrslenkung ist (bzw. war bis vor kurzer Zeit) eine selbstständig agierende "Privatbehörde" die dem Senat nur fachaufsichtlich unterstellt war. Die Darstellung des Käseblatts, dass nur entweder der Bezirk oder der Senat zuständig gewesen sein soll, trifft nicht den Kern. Daher meine Bemerkung im letzten Satz.

Aus welchen Gründen Tempo-30-Beschränkungen angeordnet werden dürfen, ist in der StVO §45 abschließend festgelegt: [www.adac.de]
Entscheidend dabei ist: Für die Beschränkung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h muss immer ein konkreter
Grund vorliegen.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.05.2020 14:16 von Florian Schulz.
Zitat
Mariosch
Ich weiß nicht, wie das bei deinem Auto (so du eines hast) ist - wenn ich mit meinem Auto 50 fahre, vielleicht gar noch spritsparend im 4. Gang, dann genügt schon minimal mehr Druck aufs Gaspedal oder ein leicht abschüssiger Teil der Straße, und ich bin ganz schnell bei 55, ohne es zu merken. Und mein Blick klebt nun eben nicht ständig am Tacho, weil ich es für wichtiger halte, die meiste Zeit auf die Straße zu gucken. Dann dauert es schonmal ein paar Sekunden, bis ich das merke und vom Gas gehe.

Dies zeigt ein Problem, das sich offenbar gesamtgesellschaftlich eingeschliffen hat und mit neuen Bußgeldregelung hoffentlich etwas gemildert wird. Faktisch bedeutet Höchstgeschwindigkeit 50 km/h eine Regelgeschwindigkeit von 60 km/h. Wer mit dem Auto langsamer fährt, wird als Hindernis empfunden und bedrängt. Die Meßtoleranz sowie die preiswerten Geschwindigkeitsübertretungen werden mit einbezogen und dann ist natürlich die Grenze von mehr als 21 km/h zu viel schnell erreicht.

Wenn man weiß, dass das eigene Auto und/oder der eigene Bleifuß für so viel Beschleunigung sorgen, dass man unbewusst schneller fährt als erlaubt, wäre die logische Konsequenz, die Grundgeschwindigkeit so anzupassen, dass für "versehentliche Beschleunigungen" eben noch genug Puffer ist oder eben ein Auto zu erwerben, bei dem die Beschleunigung dem eigenen Fahrvermögen angepasst ist.

Die Automobilindustrie trägt stark dazu bei, dieses Problem zu vergrößern: Der Golf I hatte noch eine Standardmotorleistung von 50 PS, mehr als 100 PS gab es nur gegen Aufpreis. Der Golf VIII scheint mit weniger als 110 PS gar nicht zu haben zu sein. Die Höchstgeschwindigkeit hat sich von rund 150 km/h auf über 200 km/h erhöht, die Beschleunigungsdauer von 0 auf 100 km/h ungefähr von 18 auf 9 Sekunden halbiert. In der Breite sind es statt ca. 1,6 m nun 1,8 m, was wiederum zu Problemen mit Parklückenbreiten führt.

All dies sind Werte, die auf der Autobahn von Vorteil sein mögen, für den Stadtverkehr aber eher nachteilig sind.
Zitat
Lopi2000
Dies zeigt ein Problem, das sich offenbar gesamtgesellschaftlich eingeschliffen hat und mit neuen Bußgeldregelung hoffentlich etwas gemildert wird. Faktisch bedeutet Höchstgeschwindigkeit 50 km/h eine Regelgeschwindigkeit von 60 km/h.
Du meinst also, bei einer Höchstgeschwindigkeit sollte jeder lieber nur 40 fahren, um noch Luft nach oben zu lassen falls man mal unbemerkt etwas beschleunigt?


Zitat
Lopi2000
eben ein Auto zu erwerben, bei dem die Beschleunigung dem eigenen Fahrvermögen angepasst ist.
Ich würde mal behaupten, dass das bei fast allen modernen Autos in dem Drehzahlbereich so ist. Ich hab weder was besonders schnelles, sportliches oder starkes als Auto - sondern einen Hyundai ix20 mit dem kleinsten verfügbaren Motor (90PS).

Zitat
Lopi2000
Die Automobilindustrie trägt stark dazu bei, dieses Problem zu vergrößern: Der Golf I hatte noch eine Standardmotorleistung von 50 PS, mehr als 100 PS gab es nur gegen Aufpreis. Der Golf VIII scheint mit weniger als 110 PS gar nicht zu haben zu sein.
Stimmt schon, aber so direkt vergleichen kannst du dann auch nicht.
Der Golf I wog nämlich auch nur 750-850kg, während der Golf VIII mit 1,3 bis 1,5t fast doppelt so schwer ist. Da braucht er natürlich auch ein paar PS mehr.

Wenn man Wikipedia vertrauen darf, gibt es den Golf VIII übrigens auch mit 90PS, zumindest als Benziner. Bei Diesel und Hybrid geht's tatsächlich erst ab 115PS los.

Mein Hyundai wiegt genausoviel wie ein aktueller Golf, da fühlen sich ich die 90PS jetzt nicht übertrieben viel an. Etwas spurtstärker als mein vorheriges Auto (VW Polo II, 770kg, 45PS) ist er allerdings.

~ Mariosch
Zitat
Mariosch
Du meinst also, bei einer Höchstgeschwindigkeit sollte jeder lieber nur 40 fahren, um noch Luft nach oben zu lassen falls man mal unbemerkt etwas beschleunigt?

Ja, drum heißt es ja Höchst- und nicht Mindestgeschwindigkeit, wie es gern fehlinterpretiert wird. Wer dank Tempomat oder ähnlichem die Geschwindigkeit von 50 km/h ohne versehentliche Ausreißer halten kann, kann natürlich gern 50 fahren.

Ich finde es eher unangemessen, dass man in der Bestrafung so tut, als wäre es unproblematisch, wenn man 69 statt 50 fährt. Immerhin verdoppelt sich dabei der Bremsweg auf stattliche 50 Meter.

Zitat
Mariosch
Stimmt schon, aber so direkt vergleichen kannst du dann auch nicht.
Der Golf I wog nämlich auch nur 750-850kg, während der Golf VIII mit 1,3 bis 1,5t fast doppelt so schwer ist. Da braucht er natürlich auch ein paar PS mehr.

Wenn man Wikipedia vertrauen darf, gibt es den Golf VIII übrigens auch mit 90PS, zumindest als Benziner. Bei Diesel und Hybrid geht's tatsächlich erst ab 115PS los.

Die Beschleunigungswerte und Höchstgeschwindigkeiten sprechen aber ein deutliches Wort. Es handelt sich nicht nur um eine Kompensation für das höhere Gewicht.

Bei Wikipedia habe ich den schwächer motorisierten Golf auch gesehen, aber die VW-Website kennt ihn nicht.
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