Re: An der Invalidenstraße war wohl Wetter 04.01.2021 22:22 |
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Christian Linow
Zitat
B-V 3313
Ich finde es nicht zielführend, Urteile ohne Angabe der Orte und des Geschehens hinzuschmeißen.
Zitat
KG, Beschluss vom 15.01.2015 - 29 U 18/14
Die Klägerin befuhr gegen 7 Uhr 30 mit ihrem Fahrrad den als solchen gekennzeichneten Radweg auf dem Kurt-Schumacher-Damm in südwestliche Richtung. Im Bereich der dort befindlichen Bushaltestelle verschwenkt der als solcher farblich gekennzeichnete Radweg in Fahrtrichtung etwas nach links. Ein Bus der Linie M 21 hielt an der Haltestelle. Mehrere Fahrgäste und unter anderem der Beklagte verließen den Bus. Die Klägerin kollidierte auf dem Radweg mit dem Beklagten, stürzte und zog sich eine Fraktur des LWK 1 zu, wobei die näheren Umstände zwischen den Parteien streitig sind.
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2021 22:27 |
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Ingolf
Meine persönliche Erfahrung - aus sehr häufiger Nutzung:
Schönhauser Allee (z.B. Haltestellen Milastraße, S+U Schönhauser)
Autoverkehr: Aussteigen aus der Haltestelle auf der Fahrbahn.
Ja, die absolut allermeisten halten an - aber eben nicht alle.
Und die wenigen reichen aus, dass ein Ausstieg aus der Bahn ohne auf den Autoverkehr zu achten längst tödlich geendet hätte.
Es gibt doch immer wieder Autofahrer, die achtlos hindurchrasen.
Und einige tun dies auch ganz bewusst, indem sie versuchen, Fahrgäste hinwegzuhupen, zu beschleunigen, zwischen den Spuren um die Fahrgäste Slalom zu fahren. Vor mehreren Jahren hatte ich gar einen Fall, wo ein Autofahrer an der Haltestelle Schönhauser Allee zwischen den Fahrgästen (es waren sehr viele) hupend langsam weitergefahren ist und auf ein Handzeichen zum Anhalten von mir ausgestiegen ist und eine Prügelei anfangen wollte. Andere Fahrgäste haben ihn zu meinem Glück davon abgehalten.
Radverkehr - Führung des Radweges hinter der Haltestelle.
Es hält kein Fahrradfahrer an, egal, wie viele Fahrgäste die Bahn verlassen etc. Ganz im Gegenteil, es wird oft beschleunigt oder gleich gerade durch die Haltestelle geradeaus hindurchgefahren, ab und an sogar mit Klingeln oder gar beleidigenden Rufen.
Kastanienallee / Pappelallee
Radverkehr bei Führung über das Kap:
Anfangs hatten Radfahrer damit ihre Probleme, kaum jemand hat angehalten. Inzwischen tun es fast alle. Sie halten zwar nicht immer komplett an, aber bremsen deutlich ab und lassen einen vorbei. Hier kann eindeutig ein Lerneffekt beobachtet werden.
Diese Lösung sehe ich auch subjektiv als eindeutig die Bessere, wenn der Radweg ohnehin in Nähe der Straßenfahrbahn geführt wird. Auch als Radfahrer bevorzuge ich diese Lösung, die Führung hinter der Haltestelle führt zu Kurvenfahrten, Unübersichtlichkeit und Konflikten mit weiteren Fußgängern. Und anhalten muss man den Regeln folgend bei beiden Lösungen.
Ingolf
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2021 22:49 |
Re: An der Invalidenstraße war wohl Wetter 04.01.2021 23:03 |
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B-V 3313
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Logital
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B-V 3313
§ 20 der StVO ist eindeutig. Fahrgäste haben Vorrang, alle anderen müssen warten, auch Radfahrer.
Er wird aber uneindeutig weil der Bereich der Haltestelle oft uneindeutig ist. Das Foto unten links und mitte rechts in dem 6er Block von Christian sind da schöne Beispiele.
Was ist da uneindeutig?
Re: An der Invalidenstraße war wohl Wetter 04.01.2021 23:04 |
Admin |
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Ingolf
Es ist nicht das einzige Urteil in dieser Richtung, und alle gehen sehr klar in die Richtung, dass die Aufmerksamkeits- und Rücksichtnahmepflicht auf Seiten des Radverkehrs zu sehen ist. Und wie an anderen verkehrsrechtlichen Fällen sehr oft auch üblich, bedeutet dass keine völlige Entbindung des anderen Verkehrsteilnehmer von der Rücksichtnahme, auch unter Verzicht auf kodifizierte Vorrang- / Vorfahrtsrechte. Und da sehe ich in diesem Kontext die die Verteilung der Hauptschuldfrage absolut eindeutig: 80% bei Radfahrer - 20% beim Fahrgast ist absolut klar und deutlich.
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Ingolf
Und dazu nochmal Allgemein;
Es wird keine Lösung ohne jegliche Konflikte im Falle der Führung der Radverkehrs an Haltestellen geben - die Verkehrsströme kreuzen sich hier nun einmal und beide haben ihre Bedeutung und Berechtigung. Zudem befinden sich hier oft auch weitere Nutzungsansprüche, so dass eine Verschwenkung der Radverkehrsanlagen nach außen auf die sonst für den Fußverkehr genutzten Flächen zu neuen Konflikten führt bzw. bestenfalls die Konflikte nur verschiebt, ohne etwas wirklich zu verbessern.
Natürlich muss jede Lösung im Einzelfall von der örtlichen Situation gefunden werden - und dazu zählt auch der Ansatz der Führung des Radverkehrs über ein Haltestellenkap.
Zu Karlshorst kann ich mir im Moment kein Urteil erlauben, die Situation vor Ort habe ich mir noch nicht angeschaut.
Ingolf
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2021 23:04 |
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2021 23:11 |
Admin |
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B-V 3313
Natürlich.
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2021 23:15 |
Re: An der Invalidenstraße war wohl Wetter 04.01.2021 23:15 |
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2021 23:19 |
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B-V 3313
Natürlich.
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2021 23:23 |
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Logital
Wenn ich am Hegemeisterweg aus der Straßenbahn aussteige darf ich auch nicht einfach weiter zum Bürgersteig der Treskowallee gehen. Ich muss auf die Straße achten.
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2021 23:26 |
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B-V 3313
Blödsinn, der § 20 nimmt keine Radwege aus.
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2021 23:28 |
Admin |
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B-V 3313
Blödsinn, der § 20 nimmt keine Radwege aus.
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2021 23:30 |
Admin |
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andre_de
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B-V 3313
Blödsinn, der § 20 nimmt keine Radwege aus.
Du verstehst es nicht, oder willst es nicht verstehen. Der §20 schützt ein- und aussteigende Fahrgäste auf dem Weg zwischen Fahrzeug und Haltestellenbereich. Aber nicht darüber hinaus. Ein HINTER dem Haltestellenbereich geführter Radweg ist - ebenso wie eine Straße zwischen Inselbahnsteig und Gehweg - nicht mehr Teil dieses Schutzes, weil der Haltestellenbereich längst erreicht ist. Der §20 schützt nicht bis ans Ende der Welt.
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2021 23:32 |
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B-V 3313
Zitat
Logital
Wenn ich am Hegemeisterweg aus der Straßenbahn aussteige darf ich auch nicht einfach weiter zum Bürgersteig der Treskowallee gehen. Ich muss auf die Straße achten.
Aber nur "dank" der Gitter. Ansonsten dürftest du selbstverständlich die Fahrbahn queren.
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2021 23:42 |
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2021 23:42 |
Admin |
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Logital
Und wenn keine Gitter da sind, aber das Haltestellenschild auf der Bahnsteiginsel steht?
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2021 23:43 |
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Christian Linow
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B-V 3313
Blödsinn, der § 20 nimmt keine Radwege aus.
Wir hatten das zwar schon mehrfach in diesem Thread, aber ich wiederhole es natürlich gerne. § 20 StVO entbindet Fahrgäste nicht von ihren Verhaltenspflichten aus § 25 StVO, Radverkehrsanlagen wie Fahrbahnen nicht unbehelligt zu betreten. Nachzulesen: Zieres in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, Kap. 27 Rn. 515.
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2021 23:49 |
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Logital
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B-V 3313
Zitat
Logital
Wenn ich am Hegemeisterweg aus der Straßenbahn aussteige darf ich auch nicht einfach weiter zum Bürgersteig der Treskowallee gehen. Ich muss auf die Straße achten.
Aber nur "dank" der Gitter. Ansonsten dürftest du selbstverständlich die Fahrbahn queren.
Und wenn keine Gitter da sind, aber das Haltestellenschild auf der Bahnsteiginsel steht?
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2021 23:54 |
Admin |
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B-V 3313
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Christian Linow
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B-V 3313
Blödsinn, der § 20 nimmt keine Radwege aus.
Wir hatten das zwar schon mehrfach in diesem Thread, aber ich wiederhole es natürlich gerne. § 20 StVO entbindet Fahrgäste nicht von ihren Verhaltenspflichten aus § 25 StVO, Radverkehrsanlagen wie Fahrbahnen nicht unbehelligt zu betreten. Nachzulesen: Zieres in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, Kap. 27 Rn. 515.
Du kannst es gerne 500x wiederholen und dich mit andré.de verbünden:
StVO - §20, Absatz 2: Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
Daran gibt es nichts zu rütteln.