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Prominente sprechen die Stationen der U2
geschrieben von m7486 
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Lopi2000

Zum einen dürfte es keine gesetzliche Regelung geben, die zwingend und gerichtsfest vorschreibt, dass jede einzelne Fahrt an jedem einzelnen Tag in Papierform per Aushang angekündigt werden muss, zum anderen ist dies auch reichlich praxisfern und würde letztlich nur dazu führen, dass man eben auf manch eine Mehrleistung verzichtet, wenn der Aufwand dafür zu groß wird.

Eigentlich muss die BVG ja nur mitdenken. Der besagte Fahrplan an der Ehrlichstraße hätte gar nicht am Tag vorher auf- und am Tag danach abgehängt werden müssen - indem man die Tabellenüberschrift "Samstag" um ein konkretes Datum ergänzte. Dann könnte der Fahrplan auch über Wochen dort hängen (weil die M17 und 27 ja sonst nicht von dieser Haltestelle fahren, also nicht der reguläre Fahrplan verdeckt wird).

Ähnlich macht man es z.B. auch in Dresden. Wenn am Wochenende was stattfindet, werden am Montag oder Dienstag vorher neue Fahrpläne ausgehangen: "Montag - Donnerstag", "Freitag, xx.yy.2015", "Samstag, xx+1.yy.2015" und "Sonntag, xx+2.yy.2015". Die können anderthalb Wochen so hängen bleiben, ohne jemanden zu stören. Ich hatte ja bei ähnlicher Gelegenheit schonmal gezeigt, dass Dresdener Straßenbahnlinien im Durchschnitt länger sind als Berliner, also viel mehr Aushänge geändert werden müssen (nur, bevor jetzt wieder die Ausrede kommt, dass Berlin ja größer ist).
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B-V 3313
Geplante Baustellen brauchen natürlich die passenden Fahrpläne. Intern (Dienstpläne) wie auch extern (Aushänge, DAISY etc.). Ohne wenn und aber.

Da sind wir uns ja mal einig. :) Aber leider bekommt die BVG selbst das nicht gebacken.

Zitat
B-V 3313
Fährt man aber aus bestimmten Gründen häufiger als sonst, braucht man dafür keine neuen Aushänge. Und dabei ist es egal, ob das Silvester, Erntedankfest, Messen, Großveranstaltungen oder Straßenfeste sind.

Jein. Wenn das Angebot sonst auch recht dicht ist und z.B. statt eines 10-Minuten-Takts ein 5-min-Takt gefahren wird, ist es m.E. verschmerzbar, wenn es dafür keine Aushänge gibt. Wenn aber in der Silvesternacht Linien, die sonst keinen Nachtverkehr haben, durchgehend fahren, sollte dies auch durch aktuelle Aushänge bekannt gemacht werden.
Zitat
def
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B-V 3313
Geplante Baustellen brauchen natürlich die passenden Fahrpläne. Intern (Dienstpläne) wie auch extern (Aushänge, DAISY etc.). Ohne wenn und aber.

Da sind wir uns ja mal einig. :) Aber leider bekommt die BVG selbst das nicht gebacken.

Dafür hat man bei verlegten Haltestellen seit einiger Zeit dazugerlernt. Hat man früher nur eine Ersatzhaltestelle hingeknallt, so werden diese jetzt mit den Fahrplänen und den Linien versehen. Selbst wenn die Haltestelle nur ein paar Meter vor- oder zurückverlegt wird.

Zitat
def
Zitat
B-V 3313
Fährt man aber aus bestimmten Gründen häufiger als sonst, braucht man dafür keine neuen Aushänge. Und dabei ist es egal, ob das Silvester, Erntedankfest, Messen, Großveranstaltungen oder Straßenfeste sind.


Jein. Wenn das Angebot sonst auch recht dicht ist und z.B. statt eines 10-Minuten-Takts ein 5-min-Takt gefahren wird, ist es m.E. verschmerzbar, wenn es dafür keine Aushänge gibt. Wenn aber in der Silvesternacht Linien, die sonst keinen Nachtverkehr haben, durchgehend fahren, sollte dies auch durch aktuelle Aushänge bekannt gemacht werden.

BVG-Silvesterverkehr 14/ 15

Das wäre dann laut Link nur die U4. Wo ist da jetzt das Problem?

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.02.2015 14:30 von B-V 3313.
Zitat
B-V 3313
Das wäre dann laut Link nur die U4. Wo ist da jetzt das Problem?

Das frage ich mich auch - selbst bei fünf Stationen schafft man es nicht. Davon abgesehen wären es auch die M6 und M8 zum Hackeschen Markt gewesen.

Ja, ich habe nicht alle Fälle erwähnt, wo es notwendig gewesen wäre - z.B. auf jenen Linien, in denen durch den dichteren Takt im Fahrplan ausgewiesene Fahrten nicht stattfinden (was bei der M1 und M4 durch die Verdichtung vom 30- auf 20-min-Takt mindestens einmal stündlich der Fall gewesen sein dürfte), sollten auch die Fahrpläne ausgetauscht werden. Und auf den sonst im 30-min-Takt verkehrenden, denn den würde ich nicht als "dichtes Angebot" bezeichnen.
Zitat
B-V 3313

BVG-Silvesterverkehr 14/ 15

Das wäre dann laut Link nur die U4. Wo ist da jetzt das Problem?

Aber eigentlich soll auch der X83 und die Linie 107 nach Schildow gefahren sein. Lt. BVG- Publikationen zwar nicht, aber in fahrinfo standen die, glaube ich zumindest, drin.
Zitat
B-V 3313
Geplante Baustellen brauchen natürlich die passenden Fahrpläne. Intern (Dienstpläne) wie auch extern (Aushänge, DAISY etc.). Ohne wenn und aber.

Fährt man aber aus bestimmten Gründen häufiger als sonst, braucht man dafür keine neuen Aushänge. Und dabei ist es egal, ob das Silvester, Erntedankfest, Messen, Großveranstaltungen oder Straßenfeste sind.

Da wäre es schwer die Grenze zu ziehen. Sonst könnte das Unternehmen auch einfach nur den 20-Minutengrundtakt aushängen und HVZ-Fahrten nicht. Ich würde hier ausschließlich nach operativ Fahrten und geplanten fahrten unterscheiden, da das PBefG im § 40 auch diese Unterscheidung macht.

Das PBefG regelt in § 40 Abs. 4 das relativ umfassend, das heißt ohne die sonst üblichen Wörter wie nur die "regelmäßigen" Fahrten.

"(4) Fahrpläne und Fahrplanänderungen sind vom Unternehmer ortsüblich bekanntzumachen. Ferner sind die gültigen Fahrpläne in den zum Aufenthalt der Fahrgäste bestimmten Räumen anzubringen. An den Haltestellen sind mindestens die Abfahrtszeiten anzuzeigen. Der Unternehmer ist verpflichtet, der Genehmigungsbehörde auf deren Anforderung die Fahrplandaten in einem geeigneten elektronischen Format zur Kontrolle der Einhaltung der Fahrplanpflichten sowie zur Nutzung in unternehmensübergreifenden Auskunftssystemen zeitgerecht und unentgeltlich bereitzustellen."

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.02.2015 14:41 von Logital.
Zitat
DonChaos
Nö. Alle geplanten Fahrten (also Fahrten, die einen Fahrplan haben) müssen an der Haltestelle angegeben werden. Wenn ein Auto die Strecke blockiert und daher eine ungeplante Umleitung gefahren werden muss, fällt dies natürlich nicht darunter.

Wenn aber eine Baustelle anfällt, dann werden ja mindestens für das Fahrpersonal Fahrpläne erstellt. Sobald Fahrpläne existieren, müssen sie auch ausgehangen werden. Und das ist auch nicht zuviel verlangt. Wenn ich irgendwo alle 10 Minuten langfahren kann, kann ich da auch nen Fahrplan hinhängen.

Wie sieht es denn mit Verstärkerfahrten bei Veranstaltungen aus? Mir sind jedenfalls noch bei keinem größeren Fußballspiel Informationen aufgefallen, die auf einzelne Fahrten hinweisen. Maximal gibt es Ankündigungen in Kundenzeitungen, die allgemein auf eine Verstärkung hinweisen.

Wenn der Anspruch, dass jede einzelne Fahrt per Aushang angekündigt werden muss, rechtlich geregelt wäre, gäbe es viele dieser Fahrten eben einfach nicht.

Zitat
DonChaos
Jein. Verglichen mit Borneo vielleicht. Verglichen mit München oder Wien: definitiv nicht.

Zum einen gibt es auch innerhalb Europas schon Orte, in denen man einfach wissen muss, an welcher Ecke der Bus wann hält, zum anderen finde ich den BVG-Standard kaum steigerungsfähig, da bereits bei mehrstündigen geplanten Umleitungen Aushänge geändert werden. Dass und warum man diesem Standard in Einzelfällen nicht gerecht wird, steht auf einem anderen Blatt und sollte geklärt und abgestellt werden, klar.

Zitat
DonChaos
Bin ich voll und ganz bei dir. Wenn die normalen Haltestellen bedient werden, kann man auch die Fahrpläne des Ersatzverkehrs in die normalen Vitrinen hängen. Ich glaub aber, das man hier bereits die einfachste Variante gewählt hat. Das teure Fachpersonal bestückt die Ersatzhaltestellen auf dem Hof, die Billigkräfte fahren rum und werfen die Dinger nach Plan einfach vom Laster ohne nachdenken zu müssen. Einsammeln geht genauso.

Dass nicht jeder Mitarbeiter jeden Handgriff perfekt erledigen kann sondern man auch bei geringen Qualifikationen gelegentlich nach geeigneten Mitarbeitern Ausschau halten muss, ist mir auch klar. Aber welche Zusatzqualifikation braucht man denn, um die Fahrpläne in die Vitrinen zu hängen, die man nicht braucht, um die Ersatzhaltestellen aufzustellen? Haltestellennamen und Ziel der Aushänge sollte man für beides mindestens lesen können. Bei den Ersatzhaltestellen muss man zusätzlich noch schwer heben können, bei den Aushängen die Vitrinen öffnen.
Zitat
def
Zitat
B-V 3313
Das wäre dann laut Link nur die U4. Wo ist da jetzt das Problem?

Das frage ich mich auch - selbst bei fünf Stationen schafft man es nicht.

Öhm, die offenen Bahnhöfe und DAISY reichen nicht?

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Lopi2000
Wie sieht es denn mit Verstärkerfahrten bei Veranstaltungen aus? Mir sind jedenfalls noch bei keinem größeren Fußballspiel [...usw.]

siehe oben:
[www.bahninfo-forum.de]

Alles geplante mit Fahrplan ist auszuhängen, alles ohne Fahrplan natürlich nicht.
Zitat
DonChaos
Alles geplante mit Fahrplan ist auszuhängen, alles ohne Fahrplan natürlich nicht.

Und wie ist das bei der S-Bahn...? ;-)

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
DonChaos
Zitat
Lopi2000
Wie sieht es denn mit Verstärkerfahrten bei Veranstaltungen aus? Mir sind jedenfalls noch bei keinem größeren Fußballspiel [...usw.]

siehe oben:
[www.bahninfo-forum.de]

Alles geplante mit Fahrplan ist auszuhängen, alles ohne Fahrplan natürlich nicht.

Der Gesetzestext unterscheidet aber eindeutig zwischen Fahrplänen, genehmigungspflichtigen Fahrplanänderungen und kurzfristigen bzw. geringfügigen Fahrplanänderungen, die nur bei der Genehmigungsbehörde angezeigt werden müssen. Bei der Bekanntmachungspflicht wird auch differenziert. Auszuhängen sind nur die Fahrpläne, nicht deren Änderungen, bei denen reicht die ortsübliche Bekanntmachung und dies kann auch eine Kundenzeitschrift, ein Amtsblatt oder die Tagespresse sein.

Dass man dabei differenziert macht nur Sinn, wenn man den Begriff "Fahrpläne" auf das bezieht, was früher beim Fahrplanwechsel veröffentlicht wurde, also eben eine Art Rahmenfahrplan, der für 95 % der Tage gültig ist.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.02.2015 15:20 von Lopi2000.
Zitat
def
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Auf die öffentlichkeitswirksamen Auftritte kann man nicht verzichten. Besonders bei einem sehr lokal ausgerichteten Unternehmen ist es wichtig, dass die Galionsfigur sich regelmäßig öffentlichkeitswirksam zeigt.

Und zwar weil...?
Die Erfahrung so gezeigt hast, dass das prima funktioniert. Dem Unternehmen ein Gesicht zu geben und einen hohen Repräsentanten in die Nähe der Kunden zu rücken, wirkt gut.

Zitat
def
Natürlich sind Fahrpläne auch eine Werbung für das Angebot, ebenso wie Daisy-Anzeiger. Einmal für das Angebot an sich, aber auch für das Unternehmen, das dem Informationsbedürfnis seiner Kunden Rechnung trägt.
Das mag Deine Definition von Werbung sein, deckt sich aber nicht mit dem allgemeinen Definitionen von Werbung. Demnach wäre eine bloße Haltestelle bereits Werbung.

Zitat
def
Und bevor man regelmäßige Kunden gewinnt, muss man sie anfixen. Aber natürlich, in Deiner pinken Marketingwelt gibt man 700 Euro pro Jahr für etwas aus, was man nicht probiert hat.
Du glaubst kaum, was man mit gezielten Maßnahmen alles erreichen kann... Autos werden heutzutage fast nur noch über das Image verkauft. Technik und Kosten sind da eher im Hintergrund.

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def
Ich sehe schon begeisterte, bisher autofahrende Neu-Abokunden vor mir: "Hey, Otto Waalkes und Eckhart von Hirschhausen (Ruhleben = Krematorium - Hammer!) haben mich mit ihren jahrzehntealten Witzen in der U2 vollends überzeugt - ab jetzt ein BVG-Abo!"
Es liegt auf der Hand, dass die U2-Aktion eine allgemeine Image-Kampagne und keine direkte Absatz-Kampagne ist. Über die Kopplung der Kampagne mit einem Radiosender erreicht man auch die Autofahrer ganz gut. Der "Sonderzug nach Pankow mit Udo Lindenberg" ist auch clever. So ganz verkehrt ist die Strategie also nicht.

Zitat
def
Wer redet denn von einem kompletten Einstellen des Marketings? Aber solche Unsinnsaktionen wie #weilwirdichlieben oder die Promiansagen stelle ich in Frage.
Dann braucht die Unternehmenskommunikation und das Marketing mehr Geld. Gute Leute sind teuer. Wobei ich durchaus glaube, dass die Kosten in Relation zur Wirkung bei der BVG schon gut sind.

Zitat
def
Zum Beispiel wären die Leistungsausweitungen im letzten Jahr die Chance für intelligentes Marketing gewesen
Die Leistungsausweitungen werden wohl ihren Grund gehabt haben. Wahrscheinlich sind dann genau an den Stellen keine weiteren Maßnahmen notwendig.

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def
Also nochmal: Du behauptest, der #weilwirdichlieben-Promiansagen-Schwachsinn hätte konkrete positive Auswirkungen auf die Fahrgeldeinnahmen. Bitte belege diese Behauptung.
Simpel. Würde Werbung nicht wirken, würde sie keiner machen. Soweit das Trivialargument. Da aber eine fundierte Argumentation jeglichen Forumsbeitrag sprengen würde, verweise ich an dieser Stelle auf die übliche Literatur, bspw. "Marketing: Grundlagen marktorientierter Unternehmensführung. Konzepte - Instrumente - Praxisbeispiele" von Meffert, Kirchgeorg und Burmann.

Zitat
def
Übrigens werden schlechte Erfahrungen mit einem Unternehmen viel öfter weitergegeben als gute. Das Marketing kann noch so gut sein, so lange die BVG vor allem als Zahlvieh betrachtet (und Du oder unser foreninterner BVG-Pressesprecher Grenko das auch noch verteidigen), wird es nichts helfen.
Und das wird höher aufgebauscht, als das Problem wirklich ist. Dank medialer Dauerberieselung geraden negative Erfahrungen i.d.R. schnell wieder in Vergessenheit.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821

Zitat
def
Natürlich sind Fahrpläne auch eine Werbung für das Angebot, ebenso wie Daisy-Anzeiger. Einmal für das Angebot an sich, aber auch für das Unternehmen, das dem Informationsbedürfnis seiner Kunden Rechnung trägt.
Das mag Deine Definition von Werbung sein, deckt sich aber nicht mit dem allgemeinen Definitionen von Werbung. Demnach wäre eine bloße Haltestelle bereits Werbung.

Auch wenn du mit der Definition recht hast, so muss aber beachtet werden, dass es beim ÖPNV-Märkt um keinen gewöhnlichen Markt handelt. Im ÖPNV-Markt, speiziell in Berlin, hat jeder Bürger die Hälfte der Kosten bereits durch seine Steuern bezahlt. Insofern wäre es freundlich vom Ausführer der bereits zur Hälfte finanzierten Dienstleistung, dem Zahlenden auch zu umfassend zu informieren wo was fährt.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Auch wenn du mit der Definition recht hast, so muss aber beachtet werden, dass es beim ÖPNV-Märkt um keinen gewöhnlichen Markt handelt. Im ÖPNV-Markt, speiziell in Berlin, hat jeder Bürger die Hälfte der Kosten bereits durch seine Steuern bezahlt. Insofern wäre es freundlich vom Ausführer der bereits zur Hälfte finanzierten Dienstleistung, dem Zahlenden auch zu umfassend zu informieren wo was fährt.

Das tut er doch heute umfangreicher denn je zuvor.
Zitat
Lopi2000
Der Gesetzestext unterscheidet aber eindeutig zwischen Fahrplänen, genehmigungspflichtigen Fahrplanänderungen und kurzfristigen bzw. geringfügigen Fahrplanänderungen, die nur bei der Genehmigungsbehörde angezeigt werden müssen. Bei der Bekanntmachungspflicht wird auch differenziert. Auszuhängen sind nur die Fahrpläne, nicht deren Änderungen, bei denen reicht die ortsübliche Bekanntmachung und dies kann auch eine Kundenzeitschrift, ein Amtsblatt oder die Tagespresse sein.

Dass man dabei differenziert macht nur Sinn, wenn man den Begriff "Fahrpläne" auf das bezieht, was früher beim Fahrplanwechsel veröffentlicht wurde, also eben eine Art Rahmenfahrplan, der für 95 % der Tage gültig ist.

Bitte? Ernsthaft? Das kann man doch gar nicht so fehlinterpretieren, wie du das gerade machst!

Zitat
Logital
Das PBefG regelt in § 40 Abs. 4 das relativ umfassend, das heißt ohne die sonst üblichen Wörter wie nur die "regelmäßigen" Fahrten.

"(4) Fahrpläne und Fahrplanänderungen sind vom Unternehmer ortsüblich bekanntzumachen. Ferner sind die gültigen Fahrpläne in den zum Aufenthalt der Fahrgäste bestimmten Räumen anzubringen. An den Haltestellen sind mindestens die Abfahrtszeiten anzuzeigen. Der Unternehmer ist verpflichtet, der Genehmigungsbehörde auf deren Anforderung die Fahrplandaten in einem geeigneten elektronischen Format zur Kontrolle der Einhaltung der Fahrplanpflichten sowie zur Nutzung in unternehmensübergreifenden Auskunftssystemen zeitgerecht und unentgeltlich bereitzustellen."

Wenn alte Fahrpläne VOR einer Änderung für dich die Eigenschaft "gültig" erfüllen, dann erklärt das so einiges. Ich würde vorschlagen, du fährst morgen mal mit einem Fahrschein von 2004 zur Überprüfung deiner Interpretation.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.02.2015 16:11 von DonChaos.
Zitat
DonChaos
Ferner sind die gültigen Fahrpläne in den zum Aufenthalt der Fahrgäste bestimmten Räumen anzubringen.

Der genehmigte Fahrplan behält doch trotz einer kurzzeitigen Änderung seine Gültigkeit.

Übrigens geht die BVG mit den U-Bahnfahrplänen an den Ausgängen weit über ihre Pflichten hinaus.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat

Übrigens werden schlechte Erfahrungen mit einem Unternehmen viel öfter weitergegeben als gute. Das Marketing kann noch so gut sein, so lange die BVG vor allem als Zahlvieh betrachtet (und Du oder unser foreninterner BVG-Pressesprecher Grenko das auch noch verteidigen), wird es nichts helfen.
Oh, danke. Aber ich halte mich hier raus. Dieses Erbsengemeckere geht mir auf zusehr auf den Zünder ;-)

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Zitat
DonChaos
Bitte? Ernsthaft? Das kann man doch gar nicht so fehlinterpretieren, wie du das gerade machst!

Das stimmt insofern als dass ich hier nichts fehl interpretiere. Wozu sonst führt der Gesetzgeber hier mehrere Begriffe ein?

Zitat
Logital
Wenn alte Fahrpläne VOR einer Änderung für dich die Eigenschaft "gültig" erfüllen, dann erklärt das so einiges. Ich würde vorschlagen, du fährst morgen mal mit einem Fahrschein von 2004 zur Überprüfung deiner Interpretation.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, da die alten Fahrscheine ja per ortsüblicher Bekanntmachung für ungültig erklärt werden. Nichtsdestotrotz bin ich erst letzte Woche mit einem 2 Jahre alten Fahrschein gefahren und hatte keine Probleme dabei.
Zitat
DonChaos

Zitat
Logital
Das PBefG regelt in § 40 Abs. 4 das relativ umfassend, das heißt ohne die sonst üblichen Wörter wie nur die "regelmäßigen" Fahrten.

"(4) Fahrpläne und Fahrplanänderungen sind vom Unternehmer ortsüblich bekanntzumachen. Ferner sind die gültigen Fahrpläne in den zum Aufenthalt der Fahrgäste bestimmten Räumen anzubringen. An den Haltestellen sind mindestens die Abfahrtszeiten anzuzeigen. Der Unternehmer ist verpflichtet, der Genehmigungsbehörde auf deren Anforderung die Fahrplandaten in einem geeigneten elektronischen Format zur Kontrolle der Einhaltung der Fahrplanpflichten sowie zur Nutzung in unternehmensübergreifenden Auskunftssystemen zeitgerecht und unentgeltlich bereitzustellen."

Wenn alte Fahrpläne VOR einer Änderung für dich die Eigenschaft "gültig" erfüllen, dann erklärt das so einiges. Ich würde vorschlagen, du fährst morgen mal mit einem Fahrschein von 2004 zur Überprüfung deiner Interpretation.

Ich glaube da reden wir gerade aneinander vorbei. Ich wollte ausdrücken, dass es die generelle Pflicht gibt alle Fahrten auszuhängen und es hier eben keine Einschränkung gibt auf einen Jahresfahrplan oder einen ähnlichen "Grundfahrplan". Daher müssen nach meiner Interpretation alle geplanten Fahrten auch ausgehangen werden. Selbst wenn sie drei Wochen vor der Fahrt erst geplant wurden und nur in einer Nacht stattfinden.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Ich glaube da reden wir gerade aneinander vorbei. Ich wollte ausdrücken, dass es die generelle Pflicht gibt alle Fahrten auszuhängen und es hier eben keine Einschränkung gibt auf einen Jahresfahrplan oder einen ähnlichen "Grundfahrplan". Daher müssen nach meiner Interpretation alle geplanten Fahrten auch ausgehangen werden. Selbst wenn sie drei Wochen vor der Fahrt erst geplant wurden und nur in einer Nacht stattfinden.

Ich glaube, ihr seid schon einer Meinung. Nur ich rede dagegen an und DonChaos wollte das Zitat von Dir als Argument nutzen.
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