Re: S-Bahn-Unfälle 23.11.2015 16:12 |
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Logital
Zitat
Untergrundratte
Des Weiteren gilt:
Werden diesbezüglich Schäden an Bahnanlagen oder dem Fahrzeug herbeigeführt oder der Zugverkehr durch Verspätungen oder Ausfälle beeinträchtigt, so hat der Fahrgast Schadensersatz zu leisten!
Das Verursacherprinzip gilt im Übrigen nicht nur im Verkehrswesen, sondern in allen anderen Branchen auch. Dem Fahrgast wird ja bei Betreten von Bahnanlagen nicht das Gehirn entnommen. Jeder sollte aufpassen und vorher gründlich nachdenken, bevor jemand etwas Unachtsames macht.
Die Frage ist nur wer hier eigentlich Verursacher ist, wenn sich die Türen ohne Vorwarnung schließen. Ob es in dem Fall in Ahrensfelde so war, kann ich nicht sagen. Dass aber bei BR481 gern die komplette Akustik ausfällt, also sowohl Ansage als auch Warnton (geht über denselben Lautsprecher) kann ich bestätigen.
Re: S-Bahn-Unfälle 23.11.2015 19:10 |
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anwohnerin
Seit langem beschäftigt mich eine Frage. ... Kann theoretisch eine Bahn abfahren, obwohl sich ein Fahrgast in einer Tür eingeklemmt hat?
Re: S-Bahn-Unfälle 23.11.2015 20:38 |
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lkf
(...) Einfach mal an einem Endbahnhof, an einem Zug mit noch ausreichend Standzeit testen. Dünne Arme, bevorzugt am Handgelenk, sind bei diesem Test von Vorteil.
Re: S-Bahn-Unfälle 23.11.2015 23:40 |
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Arec
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Henning
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Lehrter Bahnhof
Viele Türschließleuchten der 481er funktionieren nicht, und das Tatütata ist häufig sehr leise.
Der Türschließwarnton bei der S-Bahn wird als "Diiieee Daaah Düüüh" bezeichnet. Siehe [www.stadtschnellbahn-berlin.de]
Wer hat das denn bitte so festgelegt? Da der erste und letze Ton gleich sind müsste es meiner meinung eher "Daaah Düüüh Daaah" heißen.
Re: S-Bahn-Unfälle 24.11.2015 08:04 |
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Logital
Dass aber bei BR481 gern die komplette Akustik ausfällt, also sowohl Ansage als auch Warnton (geht über denselben Lautsprecher) kann ich bestätigen.
Re: S-Bahn-Unfälle 24.11.2015 14:37 |
Re: S-Bahn-Unfälle 24.11.2015 15:02 |
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Trittbrettfahrer
Gerade wegen der Abfertigung durch den Triebfahrzeugführer, ist es um so wichtiger das alles ordentlich funktioniert.
Re: S-Bahn-Unfälle 24.11.2015 15:02 |
Re: S-Bahn-Unfälle 24.11.2015 15:04 |
Es gilt aber genau so, dass (anders als von einigen Tf und öA praktiziert) nicht abgefertigt werden darf, bevor der Fahrgastwechsel beendet ist.Zitat
Untergrundratte
Es gilt auch weiterhin, dass keiner sich in eine schließende Tür dazwischenstellen darf oder deren Schließen verhindern darf!
Re: S-Bahn-Unfälle 24.11.2015 15:41 |
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JeDi
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Trittbrettfahrer
Gerade wegen der Abfertigung durch den Triebfahrzeugführer, ist es um so wichtiger das alles ordentlich funktioniert.
Wo ist denn der Unterschied, ob ein Triebfahrzeugführer, Zugführer oder eine örtliche Aufsicht abfertigt? Also - rein funktional?
Re: S-Bahn-Unfälle 24.11.2015 15:42 |
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JeDi
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Trittbrettfahrer
Gerade wegen der Abfertigung durch den Triebfahrzeugführer, ist es um so wichtiger das alles ordentlich funktioniert.
Wo ist denn der Unterschied, ob ein Triebfahrzeugführer, Zugführer oder eine örtliche Aufsicht abfertigt? Also - rein funktional?
Re: S-Bahn-Unfälle 24.11.2015 18:44 |
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Trittbrettfahrer
Aber von der Präsenz: Eine Aufsicht bekommt das Geschreie und den Alarm, auch wenn sich diese vom Gleis abwendet. Der Zugführer hingegen springt in seine Kabine, fährt los und ist dann schon nicht mehr im Bahnhof.
Re: S-Bahn-Unfälle 24.11.2015 19:42 |
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JeDi
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Trittbrettfahrer
Aber von der Präsenz: Eine Aufsicht bekommt das Geschreie und den Alarm, auch wenn sich diese vom Gleis abwendet. Der Zugführer hingegen springt in seine Kabine, fährt los und ist dann schon nicht mehr im Bahnhof.
Der Zugführer hat bis zum Verlassen des Bahnsteigbereichs die Vorgänge am Zug zu beobachten.
Re: S-Bahn-Unfälle 24.11.2015 19:59 |
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JeDi
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Trittbrettfahrer
Aber von der Präsenz: Eine Aufsicht bekommt das Geschreie und den Alarm, auch wenn sich diese vom Gleis abwendet. Der Zugführer hingegen springt in seine Kabine, fährt los und ist dann schon nicht mehr im Bahnhof.
Der Zugführer hat bis zum Verlassen des Bahnsteigbereichs die Vorgänge am Zug zu beobachten. Und ob die Aufsicht in ihrer Kanzel Geschrei mitbekommt? Ich glaube nicht (wäre ja auch eher wenig zweckdienlich, da dann auch die Lautsprecheranlage rückkoppeln würde) - das dürfte der Zf eher besser mitkriegen. Also: Alle S-Bahn-Züge mit Zugführern besetzen?
Re: S-Bahn-Unfälle 24.11.2015 21:43 |
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Trittbrettfahrer
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JeDi
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Trittbrettfahrer
[...] Eine Aufsicht bekommt das Geschreie und den Alarm, auch wenn sich diese vom Gleis abwendet. Der Zugführer hingegen springt in seine Kabine, fährt los und ist dann schon nicht mehr im Bahnhof.
[...] Und ob die Aufsicht in ihrer Kanzel Geschrei mitbekommt? Ich glaube nicht [...]
Ich verstehe nicht genau, was du mir sagen willst. Ich sehe das jetzt mal als Wortklauberei oder Getrolle, um eine zementierte Meinung beibehalten zu können. Denn du kannst doch wohl nicht ernsthaft behaupten, dass der Zugführer genauso viel Sicherheit bieten kann wie eine Bahnhofsaufsicht.
Re: S-Bahn-Unfälle 24.11.2015 21:58 |
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manuelberlin
Mit etwas Glück sieht eine Aufsicht unmittelbar das Geschehen. Vielleicht. Die Aufsicht mag sicherlich auch eher Geschrei oder ähnliches wahrnehmen als der Triebfahrzeugführer (Tf). Aber was soll sie daraus machen? Sie kann ja schlecht bei jedem Geschrei sofort Alarm geben. Die Aufsicht muss sich auch erstmal orientieren, was los ist. Dabei vergehen einige Sekunden - zuviel in einer solchen Situation.
Frage:
Welche Möglichkeiten, den Zug zu stoppen, hätte die Aufsicht dann überhaupt?
Kann die Aufsicht das Ausfahrsignal auf Halt zurücknehmen? Falls ja, nützt das ja nur etwas, bevor die Zugspitze daran vorbeigefahren ist. Da die Signale unmittelbar am Bahnsteigende stehen, ist das zumindest bei einem 8-Wagen-Zug nach wenigen Sekunden geschehen.
Zitat
manuelberlin
Und da ist auch das Dilemma mit der Zugbeobachtung durch den Tf. Dieser hat (wie in meinem letzten Beitrag geschrieben), wenn überhaupt, nur die Pflicht den Zug bis zum Erreichen von Schrittgeschwindigkeit zu beobachten. Und zwar aus gutem Grund: Anschließend geht die Strecken- und Signalbeobachtung vor. Das Signal kann aus den unterschiedlichsten Gründen auch vom Fahrdienstleiter auf Halt zurückgesetzt werden. Wenn der Zug solange weiter beschleunigt, bis das Signal überfahren wird und die Zugbeeinflussung greift, könnte es zu spät sein.
Re: S-Bahn-Unfälle 24.11.2015 21:59 |
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Trittbrettfahrer
Ich verstehe nicht genau, was du mir sagen willst. Ich sehe das jetzt mal als Wortklauberei oder Getrolle, um eine zementierte Meinung beibehalten zu können. Denn du kannst doch wohl nicht ernsthaft behaupten, dass der Zugführer genauso viel Sicherheit bieten kann wie eine Bahnhofsaufsicht.
Re: S-Bahn-Unfälle 24.11.2015 22:14 |
Re: S-Bahn-Unfälle 24.11.2015 23:00 |
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JeDi
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manuelberlin
Und da ist auch das Dilemma mit der Zugbeobachtung durch den Tf. [...]
Dazu die Ril 408.0333, Punkt 6:
"Bei der Abfahrt müssen Sie als Triebfahrzeugführer, Triebfahrzeugbegleiter, Zugführer, Zugschaffner oder wenn Sie als örtliche Aufsicht die Zugaufsicht wahrnehmen die Vorgänge am Zug beobachten. Ist im Führerraum eine Überwachungseinrichtung für Außentüren wirksam, müssen Sie die Vorgänge am Zug nur beobachten, wenn im Zug Reisezugwagen mit dem Kennbuchstaben „n“ oder „y“ sind"
Ich war jetzt von klassischem TB0 ausgegangen, bei dem eben keine Überwachungseinrichtungen für die Türen aktiv sind (ansonsten wäre es ja eher unwahrscheinlich, dass ein Zugführer die Zugaufsicht wahrnimmt). Da hat man mir mal beigebracht, dass man tatsächlich länger beobachten muss.
Zitat
Wollankstraße
Bei der Berliner S-Bahn kann/konnte die Aufsicht bei Abfertigung durch UKW-Funk den Tf noch per Funk erreichen. Das Funksignal war stark genug, selbst bei einer Führerstandsfahrt mitbekommen (Nach Ausfahrt aus dem Bahnhof war die Abfertigung des Gegenzuges zu hören)
Bei Abfertigung durch Lichtsignale (ich weiß es nur , wie es in Wollankstraße war ab 1984) stand nach der Bahnhofsausfahrt, das die Aufsicht auf Halt stellen konnte.
Re: S-Bahn-Unfälle 24.11.2015 23:04 |
Zitat
JeDi
Der Zugführer hat bis zum Verlassen des Bahnsteigbereichs die Vorgänge am Zug zu beobachten.