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S-Bahn-Unfälle
geschrieben von anwohnerin 
Zitat
Logital
Zitat
Untergrundratte

Des Weiteren gilt:
Werden diesbezüglich Schäden an Bahnanlagen oder dem Fahrzeug herbeigeführt oder der Zugverkehr durch Verspätungen oder Ausfälle beeinträchtigt, so hat der Fahrgast Schadensersatz zu leisten!

Das Verursacherprinzip gilt im Übrigen nicht nur im Verkehrswesen, sondern in allen anderen Branchen auch. Dem Fahrgast wird ja bei Betreten von Bahnanlagen nicht das Gehirn entnommen. Jeder sollte aufpassen und vorher gründlich nachdenken, bevor jemand etwas Unachtsames macht.

Die Frage ist nur wer hier eigentlich Verursacher ist, wenn sich die Türen ohne Vorwarnung schließen. Ob es in dem Fall in Ahrensfelde so war, kann ich nicht sagen. Dass aber bei BR481 gern die komplette Akustik ausfällt, also sowohl Ansage als auch Warnton (geht über denselben Lautsprecher) kann ich bestätigen.

Es gilt auch weiterhin, dass keiner sich in eine schließende Tür dazwischenstellen darf oder deren Schließen verhindern darf! Ob davor gewarnt wurde oder nicht ist an sich erstmal unerheblich. Es gilt ja auch die Regel, dass auf Außenbahnhöfen nach 20/21/22 Uhr aufgrund der Lautstärke der Sprachgeräusche dieses "Zurückbleiben bitte" unterbleiben soll. Grund hierfür ist der Schallschutz für die Anwohner (Nachtruhe).

Wenn jemand zu Hause die Tür vor sich zu macht, stellt man sich auch nicht dazwischen und verhindert mit aller Gewalt deren Schließen. Eigentlich lässt man die Tür zufallen und versucht danach die Tür wieder zu öffnen.
Soviel Verstand sollte auch von jedem Fahrgast erwartet werden!

LG

Im Untergrund liegen Tunnel ;-)
lkf
Re: S-Bahn-Unfälle
23.11.2015 19:10
Zitat
anwohnerin
Seit langem beschäftigt mich eine Frage. ... Kann theoretisch eine Bahn abfahren, obwohl sich ein Fahrgast in einer Tür eingeklemmt hat?

Ja kann. Nehmen wir einen Fahrgast, der im letzten Moment angesprungen kommt, Arm in die schließende Tür streckt, die Tür geht zu und der Fahrgast kracht mit seinem Körper mit schmackes auf die schließende Tür und drückt diese in die Endstellung. Arm klemmt zwischen den Türgummis und der Fahrgast ist gefangen. Getestet bei der BR423-Ausbildung und dieses Ergebnis sollte sich meines Erachtens auch auf viele andere Baureihen übertragen lassen. Einfach mal an einem Endbahnhof, an einem Zug mit noch ausreichend Standzeit testen. Dünne Arme, bevorzugt am Handgelenk, sind bei diesem Test von Vorteil.
Re: S-Bahn-Unfälle
23.11.2015 20:38
Zitat
lkf
(...) Einfach mal an einem Endbahnhof, an einem Zug mit noch ausreichend Standzeit testen. Dünne Arme, bevorzugt am Handgelenk, sind bei diesem Test von Vorteil.

Toller Tipp, damit der Zug dann mit Türstörung nicht losfahren kann.
Re: S-Bahn-Unfälle
23.11.2015 23:40
Zitat
Arec
Zitat
Henning
Zitat
Lehrter Bahnhof
Viele Türschließleuchten der 481er funktionieren nicht, und das Tatütata ist häufig sehr leise.

Der Türschließwarnton bei der S-Bahn wird als "Diiieee Daaah Düüüh" bezeichnet. Siehe [www.stadtschnellbahn-berlin.de]

Wer hat das denn bitte so festgelegt? Da der erste und letze Ton gleich sind müsste es meiner meinung eher "Daaah Düüüh Daaah" heißen.

Keine Ahnung, ich kenne diese Bezeichnung auch nur von dieser genannten Seite.
Zitat
Logital
Dass aber bei BR481 gern die komplette Akustik ausfällt, also sowohl Ansage als auch Warnton (geht über denselben Lautsprecher) kann ich bestätigen.

Bei den 485ern habe ich bisweilen eine etwas veränderte Reihenfolge des Türschließvorgangs beobachten können:

1. Türschließwarnlampen leuchten auf
2. Türen schließen
3. Warnton erschallt

Manchmal kommt es mir auch so vor, als ob das Aufleuchten der Warnlampen und das Schließen der Türen in einem Atemzug erfolgt.
Eh, in Westkreuz stirbt ein Mann, weil er gegen die verschlossenen Türen rennt und mitgeschleift wird.
In Ahrensfelde verliert ein Jugendlicher ein Bein, weil er in der Tür eingeklemmt ist...

...Und hier wird nun von den versierten Foristen zusammengetragen, dass die Türschließautomatik nicht immer korrekt funktioniert...
Ich fahre zu selten mit der Berliner S-Bahn, um dies zu bestätigen.

Falls dies jedoch so stimmt, dann sollte das sicher mal gemeldet werden!
Gerade wegen der Abfertigung durch den Triebfahrzeugführer, ist es um so wichtiger das alles ordentlich funktioniert.
Re: S-Bahn-Unfälle
24.11.2015 15:02
Zitat
Trittbrettfahrer
Gerade wegen der Abfertigung durch den Triebfahrzeugführer, ist es um so wichtiger das alles ordentlich funktioniert.

Wo ist denn der Unterschied, ob ein Triebfahrzeugführer, Zugführer oder eine örtliche Aufsicht abfertigt? Also - rein funktional?
Re: S-Bahn-Unfälle
24.11.2015 15:02
Heute in Bf Herrmannstr:
TF fertigt ab,Türnwarnanlage leuchtet, hupt, Tür schließt sich bereits-
Frau mit Kinderwagen schiebt trotzdem die Karre rein und wird eingeklemmt.
Großes Gezeter in multikultisprech..
solchen Leuten ist nicht zu helfen...

T6JP
Re: S-Bahn-Unfälle
24.11.2015 15:04
Zitat
Untergrundratte
Es gilt auch weiterhin, dass keiner sich in eine schließende Tür dazwischenstellen darf oder deren Schließen verhindern darf!
Es gilt aber genau so, dass (anders als von einigen Tf und öA praktiziert) nicht abgefertigt werden darf, bevor der Fahrgastwechsel beendet ist.
Zitat
JeDi
Zitat
Trittbrettfahrer
Gerade wegen der Abfertigung durch den Triebfahrzeugführer, ist es um so wichtiger das alles ordentlich funktioniert.

Wo ist denn der Unterschied, ob ein Triebfahrzeugführer, Zugführer oder eine örtliche Aufsicht abfertigt? Also - rein funktional?

Funktional: vermutlich kein Unterschied.
Aber von der Präsenz: Eine Aufsicht bekommt das Geschreie und den Alarm, auch wenn sich diese vom Gleis abwendet. Der Zugführer hingegen springt in seine Kabine, fährt los und ist dann schon nicht mehr im Bahnhof.
Zitat
JeDi
Zitat
Trittbrettfahrer
Gerade wegen der Abfertigung durch den Triebfahrzeugführer, ist es um so wichtiger das alles ordentlich funktioniert.

Wo ist denn der Unterschied, ob ein Triebfahrzeugführer, Zugführer oder eine örtliche Aufsicht abfertigt? Also - rein funktional?

Funktional: vermutlich kein Unterschied.
Aber von der Präsenz: Eine Aufsicht bekommt das Geschreie und den Alarm mit, auch wenn sich diese vom Gleis abwendet. Der Zugführer hingegen springt in seine Kabine, fährt los und ist dann schon nicht mehr im Bahnhof.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.11.2015 17:16 von Trittbrettfahrer.
Re: S-Bahn-Unfälle
24.11.2015 18:44
Zitat
Trittbrettfahrer
Aber von der Präsenz: Eine Aufsicht bekommt das Geschreie und den Alarm, auch wenn sich diese vom Gleis abwendet. Der Zugführer hingegen springt in seine Kabine, fährt los und ist dann schon nicht mehr im Bahnhof.

Der Zugführer hat bis zum Verlassen des Bahnsteigbereichs die Vorgänge am Zug zu beobachten. Und ob die Aufsicht in ihrer Kanzel Geschrei mitbekommt? Ich glaube nicht (wäre ja auch eher wenig zweckdienlich, da dann auch die Lautsprecheranlage rückkoppeln würde) - das dürfte der Zf eher besser mitkriegen. Also: Alle S-Bahn-Züge mit Zugführern besetzen?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.11.2015 19:01 von JeDi.
Zitat
JeDi
Zitat
Trittbrettfahrer
Aber von der Präsenz: Eine Aufsicht bekommt das Geschreie und den Alarm, auch wenn sich diese vom Gleis abwendet. Der Zugführer hingegen springt in seine Kabine, fährt los und ist dann schon nicht mehr im Bahnhof.

Der Zugführer hat bis zum Verlassen des Bahnsteigbereichs die Vorgänge am Zug zu beobachten.

Hallo JeDi,

nein, das ist definitiv falsch. Ob hier überhaupt eine Beobachtungspflicht bei der Abfahrt besteht, kann ich nicht sicher sagen - da gibt es zu viele Einzelheiten und unterschiedliche Abfertigungsverfahren, dazu bin ich zu lange aus dem Geschäft raus.

Eins ist aber klar und gilt bis heute: Wenn eine Beobachtungspflicht besteht, dann besteht diese grundsätzlich nur bis zum dem Zeitpunkt, an dem der anfahrende Zug Schrittgeschwindigkeit erreicht hat und nicht bis zum Verlassen des Bahnsteigbereichs.

Viele Grüße
Manuel
Zitat
JeDi
Zitat
Trittbrettfahrer
Aber von der Präsenz: Eine Aufsicht bekommt das Geschreie und den Alarm, auch wenn sich diese vom Gleis abwendet. Der Zugführer hingegen springt in seine Kabine, fährt los und ist dann schon nicht mehr im Bahnhof.

Der Zugführer hat bis zum Verlassen des Bahnsteigbereichs die Vorgänge am Zug zu beobachten. Und ob die Aufsicht in ihrer Kanzel Geschrei mitbekommt? Ich glaube nicht (wäre ja auch eher wenig zweckdienlich, da dann auch die Lautsprecheranlage rückkoppeln würde) - das dürfte der Zf eher besser mitkriegen. Also: Alle S-Bahn-Züge mit Zugführern besetzen?

Ich verstehe nicht genau, was du mir sagen willst. Ich sehe das jetzt mal als Wortklauberei oder Getrolle, um eine zementierte Meinung beibehalten zu können. Denn du kannst doch wohl nicht ernsthaft behaupten, dass der Zugführer genauso viel Sicherheit bieten kann wie eine Bahnhofsaufsicht.
Zitat
Trittbrettfahrer
Zitat
JeDi
Zitat
Trittbrettfahrer
[...] Eine Aufsicht bekommt das Geschreie und den Alarm, auch wenn sich diese vom Gleis abwendet. Der Zugführer hingegen springt in seine Kabine, fährt los und ist dann schon nicht mehr im Bahnhof.

[...] Und ob die Aufsicht in ihrer Kanzel Geschrei mitbekommt? Ich glaube nicht [...]

Ich verstehe nicht genau, was du mir sagen willst. Ich sehe das jetzt mal als Wortklauberei oder Getrolle, um eine zementierte Meinung beibehalten zu können. Denn du kannst doch wohl nicht ernsthaft behaupten, dass der Zugführer genauso viel Sicherheit bieten kann wie eine Bahnhofsaufsicht.

Hallo zusammen,

ich möchte mal folgendes zu Bedenken geben:

Mit etwas Glück sieht eine Aufsicht unmittelbar das Geschehen. Vielleicht. Die Aufsicht mag sicherlich auch eher Geschrei oder ähnliches wahrnehmen als der Triebfahrzeugführer (Tf). Aber was soll sie daraus machen? Sie kann ja schlecht bei jedem Geschrei sofort Alarm geben. Die Aufsicht muss sich auch erstmal orientieren, was los ist. Dabei vergehen einige Sekunden - zuviel in einer solchen Situation.

Frage:

Welche Möglichkeiten, den Zug zu stoppen, hätte die Aufsicht dann überhaupt?

Kann die Aufsicht das Ausfahrsignal auf Halt zurücknehmen? Falls ja, nützt das ja nur etwas, bevor die Zugspitze daran vorbeigefahren ist. Da die Signale unmittelbar am Bahnsteigende stehen, ist das zumindest bei einem 8-Wagen-Zug nach wenigen Sekunden geschehen.

Und da ist auch das Dilemma mit der Zugbeobachtung durch den Tf. Dieser hat (wie in meinem letzten Beitrag geschrieben), wenn überhaupt, nur die Pflicht den Zug bis zum Erreichen von Schrittgeschwindigkeit zu beobachten. Und zwar aus gutem Grund: Anschließend geht die Strecken- und Signalbeobachtung vor. Das Signal kann aus den unterschiedlichsten Gründen auch vom Fahrdienstleiter auf Halt zurückgesetzt werden. Wenn der Zug solange weiter beschleunigt, bis das Signal überfahren wird und die Zugbeeinflussung greift, könnte es zu spät sein.

Welche anderen kommunikativen Möglichkeiten hat die Aufsicht, und wie lange?

Nur zu sagen, mit einer Aufsicht wäre alles besser, oder umgekehrt, diese würde nichts bringen, hilft uns leider keinen Schritt weiter.

Viele Grüße
Manuel



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.11.2015 21:52 von manuelberlin.
Re: S-Bahn-Unfälle
24.11.2015 21:58
Zitat
manuelberlin
Mit etwas Glück sieht eine Aufsicht unmittelbar das Geschehen. Vielleicht. Die Aufsicht mag sicherlich auch eher Geschrei oder ähnliches wahrnehmen als der Triebfahrzeugführer (Tf). Aber was soll sie daraus machen? Sie kann ja schlecht bei jedem Geschrei sofort Alarm geben. Die Aufsicht muss sich auch erstmal orientieren, was los ist. Dabei vergehen einige Sekunden - zuviel in einer solchen Situation.

Frage:

Welche Möglichkeiten, den Zug zu stoppen, hätte die Aufsicht dann überhaupt?

Kann die Aufsicht das Ausfahrsignal auf Halt zurücknehmen? Falls ja, nützt das ja nur etwas, bevor die Zugspitze daran vorbeigefahren ist. Da die Signale unmittelbar am Bahnsteigende stehen, ist das zumindest bei einem 8-Wagen-Zug nach wenigen Sekunden geschehen.

Gute Frage. Wie lange ist denn der Abfertigungsfunk bei der S-Bahn aktiv? Gibts gegebenenfalls darüber die Möglichkeit, eine Sprechverbindung zum Tf herzustellen? Ansonsten bin ich immer noch der Meinung, dass ein Zugführer am ehesten die Chance hat, Geschrei wahrzunehmen.

Zitat
manuelberlin
Und da ist auch das Dilemma mit der Zugbeobachtung durch den Tf. Dieser hat (wie in meinem letzten Beitrag geschrieben), wenn überhaupt, nur die Pflicht den Zug bis zum Erreichen von Schrittgeschwindigkeit zu beobachten. Und zwar aus gutem Grund: Anschließend geht die Strecken- und Signalbeobachtung vor. Das Signal kann aus den unterschiedlichsten Gründen auch vom Fahrdienstleiter auf Halt zurückgesetzt werden. Wenn der Zug solange weiter beschleunigt, bis das Signal überfahren wird und die Zugbeeinflussung greift, könnte es zu spät sein.

Dazu die Ril 408.0333, Punkt 6:

"Bei der Abfahrt müssen Sie als Triebfahrzeugführer, Triebfahrzeugbegleiter, Zugführer, Zugschaffner oder wenn Sie als örtliche Aufsicht die Zugaufsicht wahrnehmen die
Vorgänge am Zug beobachten. Ist im Führerraum eine Überwachungseinrichtung für Außentüren wirksam, müssen Sie die Vorgänge am Zug nur beobachten, wenn im Zug Reisezugwagen mit dem Kennbuchstaben „n“ oder „y“ sind"

Ich war jetzt von klassischem TB0 ausgegangen, bei dem eben keine Überwachungseinrichtungen für die Türen aktiv sind (ansonsten wäre es ja eher unwahrscheinlich, dass ein Zugführer die Zugaufsicht wahrnimmt). Da hat man mir mal beigebracht, dass man tatsächlich länger beobachten muss.
Re: S-Bahn-Unfälle
24.11.2015 21:59
Zitat
Trittbrettfahrer
Ich verstehe nicht genau, was du mir sagen willst. Ich sehe das jetzt mal als Wortklauberei oder Getrolle, um eine zementierte Meinung beibehalten zu können. Denn du kannst doch wohl nicht ernsthaft behaupten, dass der Zugführer genauso viel Sicherheit bieten kann wie eine Bahnhofsaufsicht.

Er kann sogar mehr Sicherheit bieten, da er unmittelbarer eingreifen kann und direkt am Ort des Geschehens ist - außer bei extremen Kurvenbahnsteigen, wo er nicht viel mehr als die Tür, an der er steht, überblicken kann.
@Manuel

Bei der Berliner S-Bahn kann/konnte die Aufsicht bei Abfertigung durch UKW-Funk den Tf noch per Funk erreichen. Das Funksignal war stark genug, selbst bei einer Führerstandsfahrt mitbekommen (Nach Ausfahrt aus dem Bahnhof war die Abfertigung des Gegenzuges zu hören)
Bei Abfertigung durch Lichtsignale (ich weiß es nur , wie es in Wollankstraße war ab 1984) stand nach der Bahnhofsausfahrt, das die Aufsicht auf Halt stellen konnte.

**** Viele Grüße **** bleibt gesund !
Hallo zusammen!

Zitat
JeDi
Zitat
manuelberlin
Und da ist auch das Dilemma mit der Zugbeobachtung durch den Tf. [...]

Dazu die Ril 408.0333, Punkt 6:

"Bei der Abfahrt müssen Sie als Triebfahrzeugführer, Triebfahrzeugbegleiter, Zugführer, Zugschaffner oder wenn Sie als örtliche Aufsicht die Zugaufsicht wahrnehmen die Vorgänge am Zug beobachten. Ist im Führerraum eine Überwachungseinrichtung für Außentüren wirksam, müssen Sie die Vorgänge am Zug nur beobachten, wenn im Zug Reisezugwagen mit dem Kennbuchstaben „n“ oder „y“ sind"

Ich war jetzt von klassischem TB0 ausgegangen, bei dem eben keine Überwachungseinrichtungen für die Türen aktiv sind (ansonsten wäre es ja eher unwahrscheinlich, dass ein Zugführer die Zugaufsicht wahrnimmt). Da hat man mir mal beigebracht, dass man tatsächlich länger beobachten muss.

Hallo JeDi, ah, dann ist das noch der aktuelle Stand. Klar, beim klassischen TB0 sollte man so lange beobachten, wie es sinnvoll möglich ist. Das darf aber eben nicht mit der Strecken- und Signalbeobachtung in Konflikt kommen. Wenn Du aus dem Seitenfenster nach hinten schaust, kannst Du nicht das Ausfahrsignal im Blick behalten. Nicht zuletzt deshalb die generelle Beschränkung der Beobachtung bis zur Schrittgeschwindigkeit. Wenn es beispielsweise kein Ausfahrsignal gibt, kann man noch etwas länger beobachten.


Zitat
Wollankstraße
Bei der Berliner S-Bahn kann/konnte die Aufsicht bei Abfertigung durch UKW-Funk den Tf noch per Funk erreichen. Das Funksignal war stark genug, selbst bei einer Führerstandsfahrt mitbekommen (Nach Ausfahrt aus dem Bahnhof war die Abfertigung des Gegenzuges zu hören)
Bei Abfertigung durch Lichtsignale (ich weiß es nur , wie es in Wollankstraße war ab 1984) stand nach der Bahnhofsausfahrt, das die Aufsicht auf Halt stellen konnte.

Hallo Wollankstraße, danke für die Info!

Viele Grüße
Manuel
Re: S-Bahn-Unfälle
24.11.2015 23:04
Zitat
JeDi
Der Zugführer hat bis zum Verlassen des Bahnsteigbereichs die Vorgänge am Zug zu beobachten.

Ist der Zugführer einer S-Bahn denn dazu rein technisch einer Abfertigung nach ZAT überhaupt in der Lage?
Ich meine, um die Vorgänge am Zug beobachten zu können, muss er ja aus der Führerstandstür nach hinten heraus gucken. Irgendwann muss er sich aber zu seinem anderen Arbeitsplatz, nämlich dem Fahrersitz begeben, um als Triebfahrzeugführer den Zug zu fahren.

D.h. kann eine S-Bahn überhaupt von der Tür aus gefahren werden, oder sind die nötigen Bedienelemente nur vom Fahrersitz aus erreichbar?
(Immerhin wurden die Züge ja zu einer Zeit konstruiert, als die Abfertigung noch durch Aufsichten erfolgte.)
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