Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 26.02.2018 10:52 |
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 26.02.2018 11:05 |
Zitat
Lopi2000
Die BVG meldet auf ihrer Website, dass die Lesegeräte zur fahrCard am 1.3. zwingend genutzt werden muss:
[www.bvg.de]
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 26.02.2018 12:00 |
Zitat
Harald Tschirner
Genau so ist es, hier wird schon wieder Chaos prognostiziert, der nicht eintreten wird. Ich nutze das Lesegerät auch regelmäßig und meine Ohren sind vom Piepser noch nicht geplatzt und ich habe noch keinen Stau verursacht. Aufgefallen ist mir nur, dass die Geräte in DL Wagen oft außer Betrieb waren. Das wird sicher ab 1.3. besser werden?
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 26.02.2018 12:04 |
Zitat
Lopi2000
Eine sanktionierbare Pflicht dürfte also kaum zu begründen sein, zumal es Ausnahmen gibt und angeblich keine Daten auf die Karte geschrieben werden. Insofern würde ich - hätte ich denn eine fahrCard - für mich keinerlei Anlass sehen, diese Funktion zu nutzen.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 26.02.2018 13:49 |
Zitat
Arec
Wie ich hier bereits geschrieben habe, merkt sich irgendwas allerdings doch, dass du dich mit deiner Karte "eingecheckt" hast. Es kann also überprüft werden, ob du die "Selbstkontrolle" durchgeführt hast oder nicht.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 26.02.2018 14:27 |
Zitat
yason
Zitat
Arec
Wie ich hier bereits geschrieben habe, merkt sich irgendwas allerdings doch, dass du dich mit deiner Karte "eingecheckt" hast. Es kann also überprüft werden, ob du die "Selbstkontrolle" durchgeführt hast oder nicht.
Jetzt mal ganz logisch gedacht: Wenn man die Karte aus versehen an der gleichen Haltestelle zweimal vor das Lesegerät hält, dann gibt es eine Fehlermeldung. Und dann, was soll passieren? Wenn Du Deine Karte gar nicht einliest, weiß außer Dir, dem Busfahrer und den Mitfahrern niemand dass Du im Bus bist und nicht kontrolliert hast. So what? Und wenn dem Busfahrer die Tickets egal sind und Du hinten einsteigst, wer soll denn bitte wissen, was für ein Ticket Du hast. Die mobilen Kontrolleure mit ihren Terminals können das auch nicht sehen...
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 26.02.2018 14:41 |
Zitat
Arec
Wenn diese Daten gespeichert werden, kann man auch Nutzungsprofile erstellen, in welchen Bus man mitgefahren ist. Das hat einen unschönen Beigeschmack, und ich weiß auch überhaupt nicht, ob es entsprechend den Beförderungs- und Tarifbedingungen vorgesehen ist die Mitfahrt überhaupt irgendwo elektronisch zu erfassen.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 26.02.2018 14:57 |
Zitat
Lopi2000
Zitat
Arec
Wenn diese Daten gespeichert werden, kann man auch Nutzungsprofile erstellen, in welchen Bus man mitgefahren ist. Das hat einen unschönen Beigeschmack, und ich weiß auch überhaupt nicht, ob es entsprechend den Beförderungs- und Tarifbedingungen vorgesehen ist die Mitfahrt überhaupt irgendwo elektronisch zu erfassen.
Es wäre zu hoffen, dass diese Anzeige nur erscheint, wenn diese FahrCard unmittelbar davor eingelesen wurde. Es gab immerhin genügend Beteuerungen, dass keine Daten, die das Erstellen von Bewegungsprofilen ermöglichen, gespeichert werden sollen. Beim Skandal 2015 wurde aufgedeckt, dass auf der Karte selbst Daten, die dies ermöglichen, unverschlüsselt gespeichert wurden. Diese angeblich letzte Lücke soll dann Anfang 2016 geschlossen worden sein. Wenn nun erneut in größeren Mengen Daten gespeichert werden (und dazu würde ich auch eine faktische Passagierliste eines kompletten Busses zählen), dürfte dies das Projekt eTicket auf Jahre entschieden zurückwerfen, weil den Datenschutzversprechen insgesamt nicht mehr getraut werden könnte.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 26.02.2018 15:05 |
Zitat
Lopi2000
Zitat
Arec
Wenn diese Daten gespeichert werden, kann man auch Nutzungsprofile erstellen, in welchen Bus man mitgefahren ist. Das hat einen unschönen Beigeschmack, und ich weiß auch überhaupt nicht, ob es entsprechend den Beförderungs- und Tarifbedingungen vorgesehen ist die Mitfahrt überhaupt irgendwo elektronisch zu erfassen.
Es wäre zu hoffen, dass diese Anzeige nur erscheint, wenn diese FahrCard unmittelbar davor eingelesen wurde. Es gab immerhin genügend Beteuerungen, dass keine Daten, die das Erstellen von Bewegungsprofilen ermöglichen, gespeichert werden sollen. Beim Skandal 2015 wurde aufgedeckt, dass auf der Karte selbst Daten, die dies ermöglichen, unverschlüsselt gespeichert wurden. Diese angeblich letzte Lücke soll dann Anfang 2016 geschlossen worden sein. Wenn nun erneut in größeren Mengen Daten gespeichert werden (und dazu würde ich auch eine faktische Passagierliste eines kompletten Busses zählen), dürfte dies das Projekt eTicket auf Jahre entschieden zurückwerfen, weil den Datenschutzversprechen insgesamt nicht mehr getraut werden könnte.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 26.02.2018 15:57 |
Da ist jetzt natürlich die Frage, wie man "speichern" definiert.Zitat
Arec
Der Nutzen erschließt sich mir dann aber nicht ganz. Man muss sich ja mindestens die letzte Karte dazu merken. Wenn man verhindern möchte, dass man in der Schlange das Ticket einfach an den nächsten weiterreicht, dann wäre eine kleinere Verhinderung von Missbrauch, allerdings könnten dann dennoch mehrere Personen mit einer Karte fahren, wenn man sich nicht direkt hintereinander anstellt, es wäre also ziemlich wirkungslos, man würde sich aber dem Vorwurf aussetzten, die Mitfahrt in den Bussen doch zu speichern.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 26.02.2018 16:30 |
Zitat
Mariosch
Man könnte beispielsweise die letzten 10, 20 oder auch 100 eingecheckten Karten im Gerät vorhalten - damit kann man effektiv verhindern, dass man einfach die Fahrcard dreimal am Gerät vorbeizieht um seine Freunde für lau auch an einem aufmerksamen Busfahrer vorbeizuschmuggeln, ohne einen massiven Eingriff in den Datenschutz zu provozieren - wenn diese Daten nämlich nicht dauerhaft gespeichert, sondern einfach nur in einem Ringpuffer in einem flüchtigen Speicher behalten werden, sind die spätestens wenn wenn der Fahrer das nächste mal die Zündung ausschaltet und damit dem Lesegerät den Saft abdreht. Da würde ich kein allzugroßes Problem drin sehen.
Für Kontrolleure hätten die Daten dann auch keinen großen Nutzen (selbst wenn sie sie auslesen könnten), denn wenn ich schon länger im Bus sitze, sind meine Daten gar nicht mehr im Lesegerät gespeichert.
Problematisch wirds natürlich, wenn die Daten länger gespeichert werden, Dinge auf die Karte geschrieben werden oder gar die Daten der Lesegeräte zentral irgendwo zusammengeführt werden.
Zitat
Jay
@Arec: Die Karten arbeiten passiv und haben keinen "Eingecheckt"-Status. Bei einer Kontrolle soll einfach nur ausgelesen werden, welcher Fahrausweis hinterlegt ist. Es können auch mehrere Fahrkarten hinterlegt werden. Das System kann aber wesentlich mehr und daher werden die Kontrollgeräte wohl eine Wiederholungssperre haben, damit man sich nicht versehentlich "doppelt" eincheckt (auch wenn diese Funktion gar nicht genutzt wird). Interessant ist in der Tat die Frage, wie das systemseitig abgewickelt wird und was da wo wie lange gespeichert wird. Und hier gilt wieder obiges: Die Systemverantwortlichen wissen es offenbar gar nicht selbst.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 26.02.2018 16:43 |
Das ist richtig.Zitat
Arec
Ich bin kein Datenschutzexperte, aber das Speichern und Verarbeiten von erhobenen Daten ist grundsätzlich strengen gesetzlichen Regelungen unterworfen, die man auch durch kurze Speicherdauer, Ringspeicher oder flüchtige Speicher nicht aushebeln kann.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 26.02.2018 17:22 |
Zitat
Mariosch
Wer eine Fahrcard besitzt und Spaß an sowas hat, kann ja mal nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai von seinem Recht Gebrauch machen und sich von der BVG genau offenlegen lassen, welche personenbezogenen Daten von ihm zu welchem Zweck erhoben wurden und wer darauf Zugriff hat :)
~ Mariosch
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 26.02.2018 17:54 |
Ja, stimmt.Zitat
Jay
Schon heute sind sie zur Auskunft über gespeicherte Daten verpflichtet.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 26.02.2018 18:15 |
Zitat
Mariosch
Ja, stimmt.Zitat
Jay
Schon heute sind sie zur Auskunft über gespeicherte Daten verpflichtet.
Mit der neuen Datenschutzverordnung wird das ganze aber deutlich schärfer geregelt - eine solche unvollständige Auskunft kann dann richtig böse teuer werden. Nicht speziell dafür, aber allgemein sieht die Verordnung Strafen bis zu 20 Mio Euro (oder 4% der weltweiten Einnahmen) bei Verstößen vor.
Daher kann man wohl davon ausgehen, dass die BVG solche Anfragen dann zukünftig besser und ausführlicher beantwortet.
~ Mariosch
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 26.02.2018 22:00 |
Zitat
Mariosch
... allgemein sieht die Verordnung Strafen bis zu 20 Mio Euro (oder 4% der weltweiten Einnahmen) bei Verstößen vor.
Daher kann man wohl davon ausgehen, dass die BVG solche Anfragen dann zukünftig besser und ausführlicher beantwortet.
Danke! Ich verstehe die Aufregung hier auch nicht. Angst vor vor Sachen die anderswo seit Jahren eine Selbstverständlichkeit sind. Eigentlich müsste der Tenor hier "Endlich!" lauten.Zitat
Harald Tschirner
Zitat
yason
Regt Euch mal ab... ich benutze die Dinger seit es sie gibt (im Schnitt 4mal pro Tag) und es dauert eine Millisekunde länger als sonst. In 10% aller Fälle muss man die Karte nochmal davorhalten weil man zu schnell war aber dann sind es 2 Millisekunden.
Millionen von Fahrgästen in anderen Großstädten auf der Welt haben so eine Plastikkarte und werden gezwungen beim Busfahrer einzusteigen, ohne das die Städte im Chaos versinken oder es zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen an den Haltestellen kommt.
Genau so ist es, hier wird schon wieder Chaos prognostiziert, der nicht eintreten wird. Ich nutze das Lesegerät auch regelmäßig und meine Ohren sind vom Piepser noch nicht geplatzt und ich habe noch keinen Stau verursacht. Aufgefallen ist mir nur, dass die Geräte in DL Wagen oft außer Betrieb waren. Das wird sicher ab 1.3. besser werden?
Zitat
Mariosch
Man könnte beispielsweise die letzten 10, 20 oder auch 100 eingecheckten Karten im Gerät vorhalten - damit kann man effektiv verhindern, dass man einfach die Fahrcard dreimal am Gerät vorbeizieht um seine Freunde für lau auch an einem aufmerksamen Busfahrer vorbeizuschmuggeln, ohne einen massiven Eingriff in den Datenschutz zu provozieren - wenn diese Daten nämlich nicht dauerhaft gespeichert, sondern einfach nur in einem Ringpuffer in einem flüchtigen Speicher behalten werden, sind die spätestens wenn wenn der Fahrer das nächste mal die Zündung ausschaltet und damit dem Lesegerät den Saft abdreht.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 26.02.2018 23:54 |
Zitat
Alter Köpenicker
Dann könnte es Probleme geben, wenn ich auf der Rückfahrt denselben Bus erwische, wie auf der Hinfahrt und inzwischen nicht genügend Fahrgäste mit Plastekarte befördert worden sind sowie der Busfahrer aus Zeitmangel an der Endstelle seinen Bus nicht ausschalten konnte. Aktiv aus-checken kann man sich ja beim Ausstieg nicht.
Zitat
B-V 3313
Zitat
Alter Köpenicker
Dann könnte es Probleme geben, wenn ich auf der Rückfahrt denselben Bus erwische, wie auf der Hinfahrt und inzwischen nicht genügend Fahrgäste mit Plastekarte befördert worden sind sowie der Busfahrer aus Zeitmangel an der Endstelle seinen Bus nicht ausschalten konnte. Aktiv aus-checken kann man sich ja beim Ausstieg nicht.
Und der Bus bzw. das System darin, weiß nicht in welche Richtung er/es fährt?