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andre_de
Wenn ein Arbeitgeber, insbesondere ein öffentlicher, (zunächst) lediglich befristet einstellt, dann bedeutet das, dass er personalplanerisch auch nur eine befristete Stelle hat. Und die wandelt sich nicht von selbst in eine unbefristete um, sondern erfordert die Einrichtung einer neuen (unbefristeten) Planstelle, die von HR, Controlling, Betriebsrat usw. erstmal genehmigt werden muss.
Anonymer Benutzer
Re: U-Bahn: Abweichung vom Fahrplan & Minderleistungen ab Mai 2018 22.11.2018 23:55 |
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der weiße bim
Die befristete Einstellung im Fahrdienst ist für mich plausibel. Externe Bewerber werden zunächst als Omnibusfahrer/Straßenbahnfahrer/Zugfahrer U-Bahn zur Ausbildung eingestellt. Während der Ausbildung erfolgt die Bezahlung nach Entgeltgruppe 4 TV-N, nach bestandener Ausbildung und Einsatz im Betrieb als Fahrer nach Entgeltgruppe 5. Eine unbefristete Einstellung als Auszubildender mit EG 4 macht keinen Sinn.
Re: U-Bahn: Abweichung vom Fahrplan & Minderleistungen ab Mai 2018 23.11.2018 09:36 |
Re: U-Bahn: Abweichung vom Fahrplan & Minderleistungen ab Mai 2018 23.11.2018 09:40 |
Und welchen Azubi lockt man damit aus der Deckung? Beim derzeitigen Mangel kann man sich so etwas m.E. einfach nicht mehr erlauben.Zitat
der weiße bim
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andre_de
Wenn ein Arbeitgeber, insbesondere ein öffentlicher, (zunächst) lediglich befristet einstellt, dann bedeutet das, dass er personalplanerisch auch nur eine befristete Stelle hat. Und die wandelt sich nicht von selbst in eine unbefristete um, sondern erfordert die Einrichtung einer neuen (unbefristeten) Planstelle, die von HR, Controlling, Betriebsrat usw. erstmal genehmigt werden muss.
Die befristete Einstellung im Fahrdienst ist für mich plausibel. Externe Bewerber werden zunächst als Omnibusfahrer/Straßenbahnfahrer/Zugfahrer U-Bahn zur Ausbildung eingestellt. Während der Ausbildung erfolgt die Bezahlung nach Entgeltgruppe 4 TV-N, nach bestandener Ausbildung und Einsatz im Betrieb als Fahrer nach Entgeltgruppe 5. Eine unbefristete Einstellung als Auszubildender mit EG 4 macht keinen Sinn. Erst nach erfolgreich bestandener Ausbildung und Bewährung in der alltäglichen Betriebspraxis erfolgt die unbefristete Übernahme, Fahrerstellen sind reichlich vorhanden und durch bestellte Leistungserweiterungen steigt die Anzahl schneller als sie besetzt werden können.
Bei anderen Stellen wie dieser hier [unternehmen.bvg.de] wird ein Sachgrund zur Befristung explizit in der Ausschreibung genannt.
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Chep87
Und welchen Azubi lockt man damit aus der Deckung? Beim derzeitigen Mangel kann man sich so etwas m.E. einfach nicht mehr erlauben.
Re: U-Bahn: Abweichung vom Fahrplan & Minderleistungen ab Mai 2018 23.11.2018 10:20 |
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micha774
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Chep87
Und welchen Azubi lockt man damit aus der Deckung? Beim derzeitigen Mangel kann man sich so etwas m.E. einfach nicht mehr erlauben.
Gegenfrage: kann man es sich als Azubi leisten ohne Ausbildung dazustehen?
Re: U-Bahn: Abweichung vom Fahrplan & Minderleistungen ab Mai 2018 23.11.2018 10:41 |
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PassusDuriusculus
Fehlender Umlauf auf der U1
U2 und U3 wirken Umlaufbezogen vollständig, was meine Beobachtung zwischen Alex und Wittenbergplatz betrifft
Re: U-Bahn: Abweichung vom Fahrplan & Minderleistungen ab Mai 2018 23.11.2018 11:07 |
Eben. Die Zeiten, wo die Unternehmen wählerisch sein konnten, sind schon länger vorbei. Manches Unternehmen hat das aber noch nicht verstanden...Zitat
RF96
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micha774
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Chep87
Und welchen Azubi lockt man damit aus der Deckung? Beim derzeitigen Mangel kann man sich so etwas m.E. einfach nicht mehr erlauben.
Gegenfrage: kann man es sich als Azubi leisten ohne Ausbildung dazustehen?
Es gibt mehr Stellen als (geeignete) Bewerber. Dann geht man halt zu ner anderen Firma...
Oder man schreibt sich an der Uni ein...
Re: U-Bahn: Abweichung vom Fahrplan & Minderleistungen ab Mai 2018 23.11.2018 11:17 |
Zitat
Chep87
Eben. Die Zeiten, wo die Unternehmen wählerisch sein konnten, sind schon länger vorbei. Manches Unternehmen hat das aber noch nicht verstanden...Zitat
RF96
Zitat
micha774
Zitat
Chep87
Und welchen Azubi lockt man damit aus der Deckung? Beim derzeitigen Mangel kann man sich so etwas m.E. einfach nicht mehr erlauben.
Gegenfrage: kann man es sich als Azubi leisten ohne Ausbildung dazustehen?
Es gibt mehr Stellen als (geeignete) Bewerber. Dann geht man halt zu ner anderen Firma...
Oder man schreibt sich an der Uni ein...
Zitat
RF96
Oder man schreibt sich an der Uni ein...
Re: U-Bahn: Abweichung vom Fahrplan & Minderleistungen ab Mai 2018 23.11.2018 12:13 |
Re: U-Bahn: Abweichung vom Fahrplan & Minderleistungen ab Mai 2018 23.11.2018 12:21 |
Re: U-Bahn: Abweichung vom Fahrplan & Minderleistungen ab Mai 2018 23.11.2018 12:25 |
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PassusDuriusculus
Andersherum sollte dann im Studium auch ermöglicht werden, sich ausbilden zu lassen. So könnten bspw. gleich auch Studentische U-/Straßenbahnfahrende akquiriert werden. Die praktische Tätigkeit schafft dann einen psychologisch guten Ausgleich zur kognitiven Arbeit
Re: U-Bahn: Abweichung vom Fahrplan & Minderleistungen ab Mai 2018 23.11.2018 12:48 |
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PassusDuriusculus
Leicht offtopic / Ergänzung:
Ich finde eh doof, dass alle das gleiche machen müssen. Beim Studium geht es ja nicht darum Fakten zu lernen, die man dann anwendet.
Warum muss Ausbildung und Studium so strickt getrennt sein:
Warum nicht bei einer Ausbildung (z.B. zum/zur Fahrer/in) auch wahlweise ein gewisses Pensum an Seminaren ermöglichen. Die Gesellschaft zu verstehen (Gesellschaftswissenschaft, Erziehungswissenschaft, Psychologie, Künste) hilft evtl. z. B. besser mit den Fahrgästen klar zu kommen, sich in andere hineinversetzen zu können. Ebenso hilft Studium die eigene Persönlichkeit zu entwickeln, was ebenso im Alltag/Beruf sehr hilfreich ist.
Wer auf das sinnlose Zeug dann keine Lust hat muss es ja nicht machen und kann sich auf die eigentlichen Ausbildungsinhalte beschränken...
Edit: Aber wahrscheinlich denke ich schon wieder zu idealistisch und nicht pragmatisch
Zitat
micha774
Gegenfrage: kann man es sich als Azubi leisten ohne Ausbildung dazustehen?
Anonymer Benutzer
Re: U-Bahn: Abweichung vom Fahrplan & Minderleistungen ab Mai 2018 23.11.2018 14:24 |
Zitat
micha774
Gegenfrage: kann man es sich als Azubi leisten ohne Ausbildung dazustehen?
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PassusDuriusculus
Fehlender Umlauf auf der U1
U2 und U3 wirken Umlaufbezogen vollständig, was meine Beobachtung zwischen Alex und Wittenbergplatz betrifft
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Railroader
Bekommen denn Quereinsteiger, die bereits eine Ausbildung vorweisen können und auf Busfahrer umschulen, bei der BVG sofort einen Unbefristeten?
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Logital
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PassusDuriusculus
Andersherum sollte dann im Studium auch ermöglicht werden, sich ausbilden zu lassen. So könnten bspw. gleich auch Studentische U-/Straßenbahnfahrende akquiriert werden. Die praktische Tätigkeit schafft dann einen psychologisch guten Ausgleich zur kognitiven Arbeit
Sowas geht aber nur in anderen Städten, nicht in Berlin.