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Uferbahn Grünau - unsanierte Abschnitte
geschrieben von Arnd Hellinger 
Zitat
Marienfelde
Schicke Gesetze stärken aber unsere Rechtsposition. Anfang März habe ich einmal diesen Satz eingetippt:

"Mit dem Mobilitätsgesetz wurde ein Instrument geschaffen, mit dessen Hilfe in den kommenden Jahrzehnten Veränderungen der Verkehrspolitik Schritt für Schritt "von unten" durchgesetzt werden können."

Schicke Gesetze sind immerhin auch ein Ausdruck gesellschaftlicher Umdenkprozesse. Geht es dann in die Niederungen der Ebene, kommen die ja immer nur punktuellen Veränderungen nicht unbedingt aus dem Tiefbauamt Treptow-Köpenick oder der konservativen BVG, sondern von Leuten wie uns, die sich immer wieder hartnäckig und selbstverständlich ungefragt zu Wort melden sollten.

Dein Optimismus in allen Ehren, aber das Mobilitätsgsetzt, kurz "MobG", ist nun 2,5 Jahre alt. Ich sehe den Nutzen der gestärkten Rechtsposition nicht, denn ich kenne keine Klagen, die dank des Gesetzes nun anders verlaufen sind. Abgesehen von ein ein paar spannenden Radwegeführungen an Baustellen mit MArkierungen quer über den Fzsweg (aktuell in der Oberspreestraße z. B.) erlebe ich auch keinen Unterschied in der Ausfphrung auf der Straße. Stattdessen lese ich hier und da zwar immer wieder das diese und jene Verkehrsführung doch gegen das MobG verstoßen würde. Aber das Verbandsklagerecht wurde ja extra ausgenommen. Und welche Privatperson macht sich schon die Mühe einzelne Verkehrsführungen zu beklagen.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Zitat
Marienfelde
Schicke Gesetze stärken aber unsere Rechtsposition. Anfang März habe ich einmal diesen Satz eingetippt:

"Mit dem Mobilitätsgesetz wurde ein Instrument geschaffen, mit dessen Hilfe in den kommenden Jahrzehnten Veränderungen der Verkehrspolitik Schritt für Schritt "von unten" durchgesetzt werden können."

Schicke Gesetze sind immerhin auch ein Ausdruck gesellschaftlicher Umdenkprozesse. Geht es dann in die Niederungen der Ebene, kommen die ja immer nur punktuellen Veränderungen nicht unbedingt aus dem Tiefbauamt Treptow-Köpenick oder der konservativen BVG, sondern von Leuten wie uns, die sich immer wieder hartnäckig und selbstverständlich ungefragt zu Wort melden sollten.

Dein Optimismus in allen Ehren, aber das Mobilitätsgsetzt, kurz "MobG", ist nun 2,5 Jahre alt. Ich sehe den Nutzen der gestärkten Rechtsposition nicht, denn ich kenne keine Klagen, die dank des Gesetzes nun anders verlaufen sind. Abgesehen von ein ein paar spannenden Radwegeführungen an Baustellen mit MArkierungen quer über den Fzsweg (aktuell in der Oberspreestraße z. B.) erlebe ich auch keinen Unterschied in der Ausfphrung auf der Straße. Stattdessen lese ich hier und da zwar immer wieder das diese und jene Verkehrsführung doch gegen das MobG verstoßen würde. Aber das Verbandsklagerecht wurde ja extra ausgenommen. Und welche Privatperson macht sich schon die Mühe einzelne Verkehrsführungen zu beklagen.

Wenn ich mich (und die auf der Seite von Sen UVK angegebene "Kontaktfrau", die unsere Sicht bestimmt teilt) nicht sehr täusche, gibt es im Moment überhaupt keine Möglichkeit, Regelungen des MobG "einzuklagen".

Eine Grundform des kategorischen Imperativs bei Kant lautet: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“

Das Handeln von BVG und Bezirk in Schmöckwitz hält ethischen Kriterien nicht stand. Sie stehen jetzt schon auf verlorenem Posten - sie wissen es nur noch nicht,

Marienfelde.
Geht es auch etwas weniger theatralisch?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Das Teil ist einfach nur ein Stück Papier, wie so viele Gesetze.
Zitat
B-V 3313
Geht es auch etwas weniger theatralisch?

Das Theater wird von BVG und Bezirk veranstaltet, die glauben, sich nicht an das Mobilitätsgesetz halten zu müssen und damit durchzukommen.
Zitat
Marienfelde
Das Theater wird von BVG und Bezirk veranstaltet, die glauben, sich nicht an das Mobilitätsgesetz halten zu müssen und damit durchzukommen.

Gegen welches geltende Gesetz wurde denn verstoßen?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Zitat
Marienfelde
Das Theater wird von BVG und Bezirk veranstaltet, die glauben, sich nicht an das Mobilitätsgesetz halten zu müssen und damit durchzukommen.

Gegen welches geltende Gesetz wurde denn verstoßen?

Ich kann deine Frage leider nicht verstehen, könntest du sie bitte noch einmal verständlicher formulieren?

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Marienfelde
Zitat
B-V 3313
Geht es auch etwas weniger theatralisch?

Das Theater wird von BVG und Bezirk veranstaltet, die glauben, sich nicht an das Mobilitätsgesetz halten zu müssen und damit durchzukommen.

Nee das Theater wird hier veranstaltet.
Hier regen sich mehr Leute um die abgebauten Querungen einer Waldwege auf, als Leute die die Wege benutzen-
die zu nichts mehr da sind, als das die Forstwirtschaft und ggf die FW in den Wald reinkommt.
Wie schon oft erwähnt, es ist nicht die Querung zum Sbf Grünau, sondern in jwd.

T6JP
Zitat
Nemo
Braucht man nicht eigentlich für die Beseitigung eines Übergangs eine Planfeststellung? Falls ja, dann hat wohl die Fußgängervertretung gepennt.

Braucht man wohl nicht-nur für einen Neubau..

T6JP
Vielleicht waren die Übergänge ja marode und mussten aus Sicherheitsgründen entfernt werden, sowas wird auch gerne genommen.
Zitat
Jay
Ich kann deine Frage leider nicht verstehen, könntest du sie bitte noch einmal verständlicher formulieren?

Ich finde im aktuellen Mobilitätsgesetz nichts passendes.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Nordender
Vielleicht waren die Übergänge ja marode und mussten aus Sicherheitsgründen entfernt werden, sowas wird auch gerne genommen.

Die dürften ja auch so alt wie die gelegten Gleise gewesen sein....

T6JP
Zitat
Nordender
Vielleicht waren die Übergänge ja marode und mussten aus Sicherheitsgründen entfernt werden, sowas wird auch gerne genommen.

Die Frage ist, wobei man sich schneller den Arsch bricht: Bei der Passage eines unsicheren Überganges oder wenn man in Ermangelung eines Überganges querfeldein über die Geleise krabbelt.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Nordender
Vielleicht waren die Übergänge ja marode und mussten aus Sicherheitsgründen entfernt werden, sowas wird auch gerne genommen.

Die Frage ist, wobei man sich schneller den Arsch bricht: Bei der Passage eines unsicheren Überganges oder wenn man in Ermangelung eines Überganges querfeldein über die Geleise krabbelt.

Da gehst du etwas zu pragmatisch an die Sache. Zwar werden wir einerseits gewarnt dass an Bahnsteigkante tatsächlich Züge fahren und zwischen jenen sich Lücken zwischen den Kanten auftuen, jedoch geht man andererseits offenbar davon aus dass dort nach Beseitigung der Platten die Leute die Geleise nicht mehr überschreiten.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
jedoch geht man andererseits offenbar davon aus dass dort nach Beseitigung der Platten die Leute die Geleise nicht mehr überschreiten.

Ein Trugschluß, wie sich überall in der Stadt eindrucksvoll beobachten läßt, auch wenn der Umweg über den (sicheren) Übergang weit weniger als 1.000 m, wie in Schmöckwitz, beträgt. Ich beobachte beispielsweise täglich, wie sich Fußgänger den Weg über die Rasengleise der Müggelheimer Straße bahnen, wenn sie von der Pohlestraße mal eben rüber zu Aldi wollen. Der Umweg über den Übergang an der Ecke Grüne Trift zwei Querstraßen weiter beträgt hier nur 400 m.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Da es ja nun aber mal die Krux an der umweltfreundlichsten Fortbewegungsart ist, dass sie von allen etablierten die ist, die die meiste Zeit kostet. 400 Meter sind halt gleich mal fünf Minuten, die zu einem womöglich nur zehn Minuten dauernden direkten Fußweg hinzu kommen. Nun stehen ja schon überall Häuser die verhindern, dass man stets den direkten Weg nutzen kann. Aber dann muss man das Ganze doch durch solche künstlichen Barrieren nicht noch weiter erschweren.

Und wenn dann auch noch das Tragen von Einkäufen hinzu kommt...

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T6Jagdpilot
Zitat
Nemo
Braucht man nicht eigentlich für die Beseitigung eines Übergangs eine Planfeststellung? Falls ja, dann hat wohl die Fußgängervertretung gepennt.

Braucht man wohl nicht-nur für einen Neubau..

Die Planfeststellung von 1911 (zur Kaiserzeit war es wohl eher eine Plangenehmigung) war Grundlage für den Kleinbahnbau von Schmöckwitz zum Staatsbahnhof Grünau, den die Gemeinde Schmöckwitz beauftragt hatte. Schon damals gab es sinnfreie Proteste, hier von Bürgern der Gemeinde Grünau gegen die geplante elektrische Oberleitung, da sie die schöne Landschaft verschandelt. Schon im Jahr der Inbetriebnahme 1912 wurde die Strecke doch noch von der AEG elektrifiziert und die mackigen Benzoltriebwagen zunächst durch angemietete Berliner Straßenbahntriebwagen und schon 1913 durch eigene Lindnerwagen ersetzt. Eine BOStrab, die das Betreten oder Queren von gemeindeeigenen Schienenwegen untersagte, gab es noch lange nicht.
Die Einrichtung oder Beseitigung von Wegekreuzungen liegt in Verantwortung des Bahnbetreibers, für den die leichte Inspektion und Instandhaltung und die Betriebs- und Verkehrssicherheit der Bahnanlage wichtiger sind als einzelne Wanderer auf barrierereichen Waldwegen. Natürlich gibt es an der Einmündung Vetschauer Allee und an dem Einzelhandelsstandort (wo sich zeitweilig ein Gleisdreieck befand) Überwege.
Solche überwegsfreie Strecken sind nichts besonderes. Auf der Prenzlauer Promenade zwischen Ostseestraße und Am Steiberg gibt es genau einen Überweg an der Einmündung Langhansstraße, dafür jedoch große Vorteile für die Straßenbahn gegenüber dem in jede Richtung zweispurig stauenden Individualverkehr.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Die Einrichtung oder Beseitigung von Wegekreuzungen liegt in Verantwortung des Bahnbetreibers,

Kühne These. Warum musste dann das Tiefbauamt der Beseitigung zustimmen, wie weiter oben geschrieben wurde? Bei den Neubaustrecken wie Adlershof 2 werden die Übergänge übrigens mit planfestgestellt, spätestens da ist es mit der BVG-Gutsherrenart dann vorbei, aus reinem Egoismus und ohne Rücksicht auf die Welt so was zurückbauen zu können.

Zitat
der weiße bim
für den die leichte Inspektion und Instandhaltung und die Betriebs- und Verkehrssicherheit der Bahnanlage wichtiger sind als einzelne Wanderer auf barrierereichen Waldwegen.

Nach dieser (reinen BVG-)Sichtweise gäbe es überhaupt keine Abwägung zu Überwegen, Rasengleis, zweiseitigen Bahnsteigzugängen, … Bringt alles nur den schönen Betrieb und die Instandhaltung durcheinander und erschwert es ungemein, friedlich im Kreis fahren zu können. Und die ganzen Haltestellen und Fahrgäste erst!

Dass Du mit Deiner Sichtweise bei der BVG leider nicht alleine bist, zeigen die Planentwürfe zum Ausbau der Tram in der Friedrich-Engels-Straße. Ebenfalls fehlende zweite Bahnsteigzugänge, realitätsferne Anordnung von Radabstellanlagen, und ebenso die Einbildung, dass Leute bei so einem Mist dann nicht einfach übers Rasengleis laufen, denn das ist ja total verboten, wie Du uns kürzlich erklärt hast. Mal schauen, was sich zumindest dort mit Widersprüchen bei der Planfeststellungsbehörde noch retten lässt, denn so ganz alleine entscheidet die BVG-Anstalt dann doch nicht. Die heult dann höchstens wieder rum, dass sie ihre schönen theoretischen Pläne ständig überarbeiten muss und wegen den "bösen" Bürgern angeblich alles viel länger dauert.

Viele Grüße
André
Zitat
andre_de
Die heult dann höchstens wieder rum, dass sie ihre schönen theoretischen Pläne ständig überarbeiten muss und wegen den "bösen" Bürgern angeblich alles viel länger dauert.

Das Ziel ist die möglichst sichere und schnelle Beförderung der Fahrgäste, nicht der Komfort von Waldwanderern.
Wenn die Anlage und die Instandhaltung von eigenen Bahnkörpern zunehmend auf Widerstand stößt, weil der Bau breiter Fahrradwege und möglichst vieler sicherer, also signalisierter Fußgängerübergänge vom Senat höher priorisiert werden, steht die Bahn und indirekt die Verkehrswende hin zur öffentlichen Sammelbeförderung weiter im Stau.

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.12.2020 01:05 von der weiße bim.
Zitat
andre_de
Zitat
der weiße bim
Die Einrichtung oder Beseitigung von Wegekreuzungen liegt in Verantwortung des Bahnbetreibers,

Kühne These. Warum musste dann das Tiefbauamt der Beseitigung zustimmen, wie weiter oben geschrieben wurde? Bei den Neubaustrecken wie Adlershof 2 werden die Übergänge übrigens mit planfestgestellt, spätestens da ist es mit der BVG-Gutsherrenart dann vorbei, aus reinem Egoismus und ohne Rücksicht auf die Welt so was zurückbauen zu können.

Zitat
der weiße bim
für den die leichte Inspektion und Instandhaltung und die Betriebs- und Verkehrssicherheit der Bahnanlage wichtiger sind als einzelne Wanderer auf barrierereichen Waldwegen.

Nach dieser (reinen BVG-)Sichtweise gäbe es überhaupt keine Abwägung zu Überwegen, Rasengleis, zweiseitigen Bahnsteigzugängen, … Bringt alles nur den schönen Betrieb und die Instandhaltung durcheinander und erschwert es ungemein, friedlich im Kreis fahren zu können. Und die ganzen Haltestellen und Fahrgäste erst!

Wäre es evtl. möglich, das Thema ohne persönliche Vorhaltungen und Unterstellungen gegenüber Behörden, Verkehrsunternehmen oder deren Mitarbeitenden zu erörtern, dafür aber unter Beiziehung der einschlägigen Rechtsquellen Berliner Straßengesetz und PBefG/BOStrab...?

"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung..."

Vorab nur soviel: Wenn die Gleisquerung als Teil eines öffentlich gewidmeten Weges eingerichtet wurde, darf die BVG diese natürlich nur im Benehmen mit dem zuständigen Träger der Straßenbaulast und der Straßenverkehrsbehörde aufheben. Unter Umständen muss sie sogar zusätzlich TAB und Plangenehmigungsbehörde vorab konsultieren. Geht es dagegen um reine Grundstückszufahrten, reicht die Abklärung mit dem Eigentümer der jeweiligen Liegenschaft.

Dass der Mittelstreifen der Straße "Adlergestell" im Ortsteil Schmöckwitz des Bezirks Treptow-Köpenick von Berlin einschließlich dessen Querungen als Teil eines öffentlich gewidmeten Weges zu betrachten ist, dürfte unstreitig sein...

Da tut meine persönliche Meinung, mit der ich Marios und T6JPs Einschätzung der vernachlässigbaren verkehrlichen Bedeutung der fraglichen Überwege durchaus teile, juristisch rein gar nichts zur Sache.

Insgesamt liegt Mario also mit seiner Behauptung, die BVG könne die Überwege eigenmächtig aufheben, klar falsch...

Interessant könnte auch sein, wann genau das Adlergestell dort mit Mittelstreifen ausgebaut wurde, ob es dafür ein Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der damaligen GBS (Vorläufer der BVG) gab und wer ggf. wann (DDR?) die Anlage der jetzt rückgebauten Übergänge veranlasst und/oder genehmigt hat.

Viele Grüße
Arnd
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