Re: Neuauslage der Pläne für die Straßenbahn über Ostkreuz (Tram21) 13.12.2023 04:57 |
Re: Neuauslage der Pläne für die Straßenbahn über Ostkreuz (Tram21) 13.12.2023 09:55 |
Zitat
M48er
Es braucht eine nachvollziehbare und schlüssige Abwägung der Planfeststellungsbehörde.
Falls die Feuerwehr übertriebene Anforderungen stellt, könnte die BVG oder die zuständigen Senatsbehörden mit entsprechenden Fachgutachten durchaus der Planfeststellungsbehörde nachweisen, dass die Planung rechtskonform ist. Besser ist natürlich eine Einigung mit der Feuerwehr.
Zitat
Jay
Richtig. Aber mein Eindruck ist nach wie vor, dass das Problem nicht bei der Feuerwehr liegt, sondern die BVG nicht pragmatisch agiert, sondern (wie so oft) eine technische Maximallösung sucht.
Zitat
Jay
Zitat
M48er
Es braucht eine nachvollziehbare und schlüssige Abwägung der Planfeststellungsbehörde.
Falls die Feuerwehr übertriebene Anforderungen stellt, könnte die BVG oder die zuständigen Senatsbehörden mit entsprechenden Fachgutachten durchaus der Planfeststellungsbehörde nachweisen, dass die Planung rechtskonform ist. Besser ist natürlich eine Einigung mit der Feuerwehr.
Richtig. Aber mein Eindruck ist nach wie vor, dass das Problem nicht bei der Feuerwehr liegt, sondern die BVG nicht pragmatisch agiert, sondern (wie so oft) eine technische Maximallösung sucht. Unterhalb der eierlegenden Wollmilchsau geht es bei der BVG offenbar nicht.
(...)
Re: Neuauslage der Pläne für die Straßenbahn über Ostkreuz (Tram21) 13.12.2023 17:14 |
Das wissen die doch selbst noch nicht. Man wird den Planfeststellungsbeschluss analysieren und dann die Fehler suchen, sich dann künstlich aufregen und im Zweifel bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen - vollkommen egal, ob das überhaupt geht!Zitat
marc-j
Naja, zurück zur Frage: wogegen wollen die klagen? Vllt. weiß das hier ja jmd.
Zitat
Nemo
Das wissen die doch selbst noch nicht. Man wird den Planfeststellungsbeschluss analysieren und dann die Fehler suchen, sich dann künstlich aufregen und im Zweifel bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen - vollkommen egal, ob das überhaupt geht!Zitat
marc-j
Naja, zurück zur Frage: wogegen wollen die klagen? Vllt. weiß das hier ja jmd.
Der Grund?
Parkplätze!
Das darf man aber natürlich nicht sagen!
Re: Neuauslage der Pläne für die Straßenbahn über Ostkreuz (Tram21) 13.12.2023 19:00 |
Zitat
marc-j
Zitat
Nemo
Das wissen die doch selbst noch nicht. Man wird den Planfeststellungsbeschluss analysieren und dann die Fehler suchen, sich dann künstlich aufregen und im Zweifel bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen - vollkommen egal, ob das überhaupt geht!Zitat
marc-j
Naja, zurück zur Frage: wogegen wollen die klagen? Vllt. weiß das hier ja jmd.
Der Grund?
Parkplätze!
Das darf man aber natürlich nicht sagen!
Dann finde ich es aber umso „schader“, dass diese in der Presse überhaupt Gehör finden, wenn da anscheinend überhaupt keine Substanz hinter ist…
Zitat
marc-j
Zitat
Nemo
Das wissen die doch selbst noch nicht. Man wird den Planfeststellungsbeschluss analysieren und dann die Fehler suchen, sich dann künstlich aufregen und im Zweifel bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen - vollkommen egal, ob das überhaupt geht!Zitat
marc-j
Naja, zurück zur Frage: wogegen wollen die klagen? Vllt. weiß das hier ja jmd.
Der Grund?
Parkplätze!
Das darf man aber natürlich nicht sagen!
Dann finde ich es aber umso „schader“, dass diese in der Presse überhaupt Gehör finden, wenn da anscheinend überhaupt keine Substanz hinter ist…
Zitat
Nemo
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marc-j
Dann finde ich es aber umso „schader“, dass diese in der Presse überhaupt Gehör finden, wenn da anscheinend überhaupt keine Substanz hinter ist…
Die Substanz hat die BVG durch die Missachtung des Brandschutzes selbst geschaffen.
Re: Neuauslage der Pläne für die Straßenbahn über Ostkreuz (Tram21) 13.12.2023 21:45 |
Zitat
Stefan Metze
Die Boxhagener Straße und der nördliche Bahnhof Ostkreuz sollte dann durch Umstrukturierung mit einem Bus erschlossen werden.
Zitat
Stefan Metze
Ich finde man sollte das Projekt der nördlichen Anbindung beerdigen und als alternative Route den südlichen Korridor wählen, entlang des Margrafendamms und der Stralauer Allee bis hin zum Ostbahnhof und weiter bis zur Spandauer Straße in Mitte.
(...)
Re: Neuauslage der Pläne für die Straßenbahn über Ostkreuz (Tram21) 14.12.2023 11:34 |
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Arnd Hellinger
Zitat
Jay
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M48er
Es braucht eine nachvollziehbare und schlüssige Abwägung der Planfeststellungsbehörde.
Falls die Feuerwehr übertriebene Anforderungen stellt, könnte die BVG oder die zuständigen Senatsbehörden mit entsprechenden Fachgutachten durchaus der Planfeststellungsbehörde nachweisen, dass die Planung rechtskonform ist. Besser ist natürlich eine Einigung mit der Feuerwehr.
Richtig. Aber mein Eindruck ist nach wie vor, dass das Problem nicht bei der Feuerwehr liegt, sondern die BVG nicht pragmatisch agiert, sondern (wie so oft) eine technische Maximallösung sucht. Unterhalb der eierlegenden Wollmilchsau geht es bei der BVG offenbar nicht.
(...)
Mein Eindruck im konkreten Fall ist indes eher, dass die Feuerwehr hier nicht von ihrer eigenen Maximalforderung abrücken möchte und so natürlich die BVG zwingt, ihrerseits nach einer Maximallösung zu suchen. Da wäre es dann m. E. schon irgendwann ureigenste Aufgabe einer funktionsfähigen bzw. ergebnisorientiert arbeiten sollenden Planfeststellungsbehörde, nach den Grundsätzen von Angemessenheit, Geeignetheit sowie (wirtschaftlicher) Verhältnismäßigkeit selbst eine Abwägung der zur Auswahl stehenden Lösungen vorzunehmen und deren Ergebnis in den PFB zu schreiben.
Bestünden dann immer noch Bedenken, stünde es sowohl BVG als auch Feuerwehr selbstverständlich frei, diese dem Verwaltungsgericht vorzutragen. In der ersten Instanz ginge dies sogar ohne Mandatierung externer Anwaltskanzleien...
Re: Neuauslage der Pläne für die Straßenbahn über Ostkreuz (Tram21) 14.12.2023 11:45 |
Zitat
Jay
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Arnd Hellinger
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Jay
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M48er
Es braucht eine nachvollziehbare und schlüssige Abwägung der Planfeststellungsbehörde.
Falls die Feuerwehr übertriebene Anforderungen stellt, könnte die BVG oder die zuständigen Senatsbehörden mit entsprechenden Fachgutachten durchaus der Planfeststellungsbehörde nachweisen, dass die Planung rechtskonform ist. Besser ist natürlich eine Einigung mit der Feuerwehr.
Richtig. Aber mein Eindruck ist nach wie vor, dass das Problem nicht bei der Feuerwehr liegt, sondern die BVG nicht pragmatisch agiert, sondern (wie so oft) eine technische Maximallösung sucht. Unterhalb der eierlegenden Wollmilchsau geht es bei der BVG offenbar nicht.
(...)
Mein Eindruck im konkreten Fall ist indes eher, dass die Feuerwehr hier nicht von ihrer eigenen Maximalforderung abrücken möchte und so natürlich die BVG zwingt, ihrerseits nach einer Maximallösung zu suchen. Da wäre es dann m. E. schon irgendwann ureigenste Aufgabe einer funktionsfähigen bzw. ergebnisorientiert arbeiten sollenden Planfeststellungsbehörde, nach den Grundsätzen von Angemessenheit, Geeignetheit sowie (wirtschaftlicher) Verhältnismäßigkeit selbst eine Abwägung der zur Auswahl stehenden Lösungen vorzunehmen und deren Ergebnis in den PFB zu schreiben.
Bestünden dann immer noch Bedenken, stünde es sowohl BVG als auch Feuerwehr selbstverständlich frei, diese dem Verwaltungsgericht vorzutragen. In der ersten Instanz ginge dies sogar ohne Mandatierung externer Anwaltskanzleien...
In Zeitungsartikeln war schon vor Monaten zu lesen, dass sich die Feuerwehr mit Lösungen, wie sie in anderen Städten üblich sind, zufrieden geben würde. Schlussfolgerung bleibt daher: Die BVG mauert.
Re: Neuauslage der Pläne für die Straßenbahn über Ostkreuz (Tram21) 14.12.2023 12:46 |
Zitat
Nemo
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Jay
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Arnd Hellinger
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Jay
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M48er
Es braucht eine nachvollziehbare und schlüssige Abwägung der Planfeststellungsbehörde.
Falls die Feuerwehr übertriebene Anforderungen stellt, könnte die BVG oder die zuständigen Senatsbehörden mit entsprechenden Fachgutachten durchaus der Planfeststellungsbehörde nachweisen, dass die Planung rechtskonform ist. Besser ist natürlich eine Einigung mit der Feuerwehr.
Richtig. Aber mein Eindruck ist nach wie vor, dass das Problem nicht bei der Feuerwehr liegt, sondern die BVG nicht pragmatisch agiert, sondern (wie so oft) eine technische Maximallösung sucht. Unterhalb der eierlegenden Wollmilchsau geht es bei der BVG offenbar nicht.
(...)
Mein Eindruck im konkreten Fall ist indes eher, dass die Feuerwehr hier nicht von ihrer eigenen Maximalforderung abrücken möchte und so natürlich die BVG zwingt, ihrerseits nach einer Maximallösung zu suchen. Da wäre es dann m. E. schon irgendwann ureigenste Aufgabe einer funktionsfähigen bzw. ergebnisorientiert arbeiten sollenden Planfeststellungsbehörde, nach den Grundsätzen von Angemessenheit, Geeignetheit sowie (wirtschaftlicher) Verhältnismäßigkeit selbst eine Abwägung der zur Auswahl stehenden Lösungen vorzunehmen und deren Ergebnis in den PFB zu schreiben.
Bestünden dann immer noch Bedenken, stünde es sowohl BVG als auch Feuerwehr selbstverständlich frei, diese dem Verwaltungsgericht vorzutragen. In der ersten Instanz ginge dies sogar ohne Mandatierung externer Anwaltskanzleien...
In Zeitungsartikeln war schon vor Monaten zu lesen, dass sich die Feuerwehr mit Lösungen, wie sie in anderen Städten üblich sind, zufrieden geben würde. Schlussfolgerung bleibt daher: Die BVG mauert.
So ganz plausibel erscheint mir die gesamte Geschichte eigentlich nicht. Warum mauert die BVG? Inkompetenz? Alphatierchengehabe? Große Anti-Straßenbahn-Verschwörung? Wohnt da jemand von der BVG, der keine Straßenbahn will in der Ecke?