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Neuauslage der Pläne für die Straßenbahn über Ostkreuz (Tram21)
geschrieben von Nemo 
@Arnd: Es bräuchte dafür neben Gutachten durch die BVG oder SenMVKU aber auch eine entscheidungswillige Planfeststellungsbehörde, die bei Konflikten der TÖBs nicht nur eine Einigung abwartet, sondern irgendwann bei Nichteinigung abwägt.
Zitat
M48er
Es braucht eine nachvollziehbare und schlüssige Abwägung der Planfeststellungsbehörde.
Falls die Feuerwehr übertriebene Anforderungen stellt, könnte die BVG oder die zuständigen Senatsbehörden mit entsprechenden Fachgutachten durchaus der Planfeststellungsbehörde nachweisen, dass die Planung rechtskonform ist. Besser ist natürlich eine Einigung mit der Feuerwehr.

Richtig. Aber mein Eindruck ist nach wie vor, dass das Problem nicht bei der Feuerwehr liegt, sondern die BVG nicht pragmatisch agiert, sondern (wie so oft) eine technische Maximallösung sucht. Unterhalb der eierlegenden Wollmilchsau geht es bei der BVG offenbar nicht. Erinnert sei da nur an das Thema Fahr- und Dienstplanung oder Digitalfunk bei der Straßenbahn. Und letzteres hat uns dann ja auch mittelbar die lange Verzögerung beim Planfeststellungsbeschluss Gehrenseestraße eingebracht.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Richtig. Aber mein Eindruck ist nach wie vor, dass das Problem nicht bei der Feuerwehr liegt, sondern die BVG nicht pragmatisch agiert, sondern (wie so oft) eine technische Maximallösung sucht.

Berlin ist halt nicht Zossen! Dass das eine legitime Antwort ist, habe ich hier neulich gerade erst gelernt.
Zitat
Jay
Zitat
M48er
Es braucht eine nachvollziehbare und schlüssige Abwägung der Planfeststellungsbehörde.
Falls die Feuerwehr übertriebene Anforderungen stellt, könnte die BVG oder die zuständigen Senatsbehörden mit entsprechenden Fachgutachten durchaus der Planfeststellungsbehörde nachweisen, dass die Planung rechtskonform ist. Besser ist natürlich eine Einigung mit der Feuerwehr.

Richtig. Aber mein Eindruck ist nach wie vor, dass das Problem nicht bei der Feuerwehr liegt, sondern die BVG nicht pragmatisch agiert, sondern (wie so oft) eine technische Maximallösung sucht. Unterhalb der eierlegenden Wollmilchsau geht es bei der BVG offenbar nicht.
(...)

Mein Eindruck im konkreten Fall ist indes eher, dass die Feuerwehr hier nicht von ihrer eigenen Maximalforderung abrücken möchte und so natürlich die BVG zwingt, ihrerseits nach einer Maximallösung zu suchen. Da wäre es dann m. E. schon irgendwann ureigenste Aufgabe einer funktionsfähigen bzw. ergebnisorientiert arbeiten sollenden Planfeststellungsbehörde, nach den Grundsätzen von Angemessenheit, Geeignetheit sowie (wirtschaftlicher) Verhältnismäßigkeit selbst eine Abwägung der zur Auswahl stehenden Lösungen vorzunehmen und deren Ergebnis in den PFB zu schreiben.

Bestünden dann immer noch Bedenken, stünde es sowohl BVG als auch Feuerwehr selbstverständlich frei, diese dem Verwaltungsgericht vorzutragen. In der ersten Instanz ginge dies sogar ohne Mandatierung externer Anwaltskanzleien...

Viele Grüße
Arnd
Wogegen wollen diese Anwohner eigentlich klagen? Kann ich mir immer noch nicht vorstellen, dass eine Tram lauter sein soll, als die über Kopfsteinpflaster fahrenden Lieferfahrzeuge, von denen es dort ja reichlich gibt. Mal abgesehen von den ganzen Menschen, die dort 24/7 unterwegs sind.
Ich bin Anwohner der M13 und die stört mich z.B. deutlich weniger als Lieferdienste die mit ihren Mopeds durch die Gegend knattern.
Macht mich ungeheuer wütend, wie schlecht die Anbindung des Ostkreuz aus dem Kiez südlich der Frankfurter Allee seit Jahren bleibt.

Naja, zurück zur Frage: wogegen wollen die klagen? Vllt. weiß das hier ja jmd.
Zitat
marc-j

Naja, zurück zur Frage: wogegen wollen die klagen? Vllt. weiß das hier ja jmd.
Das wissen die doch selbst noch nicht. Man wird den Planfeststellungsbeschluss analysieren und dann die Fehler suchen, sich dann künstlich aufregen und im Zweifel bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen - vollkommen egal, ob das überhaupt geht!

Der Grund?
Parkplätze!
Das darf man aber natürlich nicht sagen!

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Nemo
Zitat
marc-j

Naja, zurück zur Frage: wogegen wollen die klagen? Vllt. weiß das hier ja jmd.
Das wissen die doch selbst noch nicht. Man wird den Planfeststellungsbeschluss analysieren und dann die Fehler suchen, sich dann künstlich aufregen und im Zweifel bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen - vollkommen egal, ob das überhaupt geht!

Der Grund?
Parkplätze!
Das darf man aber natürlich nicht sagen!


Dann finde ich es aber umso „schader“, dass diese in der Presse überhaupt Gehör finden, wenn da anscheinend überhaupt keine Substanz hinter ist…
Ich verstehe, was du meinst und bedauere es genauso. Aber die Presse braucht Stimmung, sonst ist es langweilig.
Zitat
marc-j
Zitat
Nemo
Zitat
marc-j

Naja, zurück zur Frage: wogegen wollen die klagen? Vllt. weiß das hier ja jmd.
Das wissen die doch selbst noch nicht. Man wird den Planfeststellungsbeschluss analysieren und dann die Fehler suchen, sich dann künstlich aufregen und im Zweifel bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen - vollkommen egal, ob das überhaupt geht!

Der Grund?
Parkplätze!
Das darf man aber natürlich nicht sagen!


Dann finde ich es aber umso „schader“, dass diese in der Presse überhaupt Gehör finden, wenn da anscheinend überhaupt keine Substanz hinter ist…

Die Substanz hat die BVG durch die Missachtung des Brandschutzes selbst geschaffen.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Auch hier die Frage: Hat sie das wirklich? Oder ist es das, was die FW sagt?
Hätten wir einen Senat, würde der anordnen, dass die Feuerwehr ihren Ausfallweg woanders anlegt.
Zitat
marc-j
Zitat
Nemo
Zitat
marc-j

Naja, zurück zur Frage: wogegen wollen die klagen? Vllt. weiß das hier ja jmd.
Das wissen die doch selbst noch nicht. Man wird den Planfeststellungsbeschluss analysieren und dann die Fehler suchen, sich dann künstlich aufregen und im Zweifel bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen - vollkommen egal, ob das überhaupt geht!

Der Grund?
Parkplätze!
Das darf man aber natürlich nicht sagen!


Dann finde ich es aber umso „schader“, dass diese in der Presse überhaupt Gehör finden, wenn da anscheinend überhaupt keine Substanz hinter ist…

So, wie neulich, als die Presse von der Bürgerinitiative und der Petition berichtete, dass die Bahn es wagt, Baumpflege am Bahndamm zu betreiben.
Zitat
Nemo
Zitat
marc-j
Dann finde ich es aber umso „schader“, dass diese in der Presse überhaupt Gehör finden, wenn da anscheinend überhaupt keine Substanz hinter ist…

Die Substanz hat die BVG durch die Missachtung des Brandschutzes selbst geschaffen.

Das ist aber nur die unilaterale Sicht der Feuerwehr auf den Vorgang - nicht mehr und nicht weniger....

Viele Grüße
Arnd
---

--
Neues vom Ostkreuz im Ostkreuzblog



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.12.2023 00:59 von Stefan Metze.
Na toll, weil Feuerwehr und BVG sich nicht geeinigt bekommen, wie man mit den 200m umgeht, gibts Angebotsverschlechterungen für einen ganzen Kiez.
Zitat
Stefan Metze


Die Boxhagener Straße und der nördliche Bahnhof Ostkreuz sollte dann durch Umstrukturierung mit einem Bus erschlossen werden.

Was willste da umstrukturieren?

In so einem Szenario dürfte der 240er als vollkommen ausreichend betrachtet werden.

Wie willst du in der Zwischenzeit Rummelsburg an das Ostkreuz angebunden haben und wie rechtfertigst du die Sanierung des Abschnitts westlich der Holteistraße vor den Fördermittelgebern?

Das wird noch mindestens 20 Jahre dauern, bis du eine Straßenbahn in dem bald sicherlich chronisch zugestauten Autobahnzubringer Stralauer Allee unterbringst. Man wird dort auch nicht freiwillig Fahrspuren für die böse Straßenbahn entfernen, die dann das Auto erst recht in den Stau stellt.

Was willst du dann eigentlich bis dahin den Rummelsburgern anbieten?

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.12.2023 21:50 von Nemo.
Zitat
Stefan Metze
Ich finde man sollte das Projekt der nördlichen Anbindung beerdigen und als alternative Route den südlichen Korridor wählen, entlang des Margrafendamms und der Stralauer Allee bis hin zum Ostbahnhof und weiter bis zur Spandauer Straße in Mitte.
(...)

Eher das eine Projekt - das derzeit Geplante - kurzfristig zum vorgesehenen Abschluss bringen, ohne das Andere - Deinen Vorschlag - dabei mittel- bis längerfristig zu unterlassen.

Zu beachten ist dabei nämlich u. a. der Umstand, dass Hauptstraße wie Markgrafendamm und Holzmarktstraße erst vor wenigen Jahren mit GVFG-Mitteln grunderneuert wurden - ein Straßenbahnprojekt mit nochmaligem Umbau wäre dort also nicht förderfähig, zöge im Gegenteil Ansprüche der Herren Lindner und Wissing nach sich. Für den gesamten von Dir beschriebenen Korridor bis Molkenmarkt existieren zudem bis heute noch überhaupt keine Untersuchungen, Vorplanungen etc...

Vor 2038 wäre da an keinen Baubeginn zu denken.

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Jay
Zitat
M48er
Es braucht eine nachvollziehbare und schlüssige Abwägung der Planfeststellungsbehörde.
Falls die Feuerwehr übertriebene Anforderungen stellt, könnte die BVG oder die zuständigen Senatsbehörden mit entsprechenden Fachgutachten durchaus der Planfeststellungsbehörde nachweisen, dass die Planung rechtskonform ist. Besser ist natürlich eine Einigung mit der Feuerwehr.

Richtig. Aber mein Eindruck ist nach wie vor, dass das Problem nicht bei der Feuerwehr liegt, sondern die BVG nicht pragmatisch agiert, sondern (wie so oft) eine technische Maximallösung sucht. Unterhalb der eierlegenden Wollmilchsau geht es bei der BVG offenbar nicht.
(...)

Mein Eindruck im konkreten Fall ist indes eher, dass die Feuerwehr hier nicht von ihrer eigenen Maximalforderung abrücken möchte und so natürlich die BVG zwingt, ihrerseits nach einer Maximallösung zu suchen. Da wäre es dann m. E. schon irgendwann ureigenste Aufgabe einer funktionsfähigen bzw. ergebnisorientiert arbeiten sollenden Planfeststellungsbehörde, nach den Grundsätzen von Angemessenheit, Geeignetheit sowie (wirtschaftlicher) Verhältnismäßigkeit selbst eine Abwägung der zur Auswahl stehenden Lösungen vorzunehmen und deren Ergebnis in den PFB zu schreiben.

Bestünden dann immer noch Bedenken, stünde es sowohl BVG als auch Feuerwehr selbstverständlich frei, diese dem Verwaltungsgericht vorzutragen. In der ersten Instanz ginge dies sogar ohne Mandatierung externer Anwaltskanzleien...

In Zeitungsartikeln war schon vor Monaten zu lesen, dass sich die Feuerwehr mit Lösungen, wie sie in anderen Städten üblich sind, zufrieden geben würde. Schlussfolgerung bleibt daher: Die BVG mauert.

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Zitat
Jay
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Arnd Hellinger
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Jay
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M48er
Es braucht eine nachvollziehbare und schlüssige Abwägung der Planfeststellungsbehörde.
Falls die Feuerwehr übertriebene Anforderungen stellt, könnte die BVG oder die zuständigen Senatsbehörden mit entsprechenden Fachgutachten durchaus der Planfeststellungsbehörde nachweisen, dass die Planung rechtskonform ist. Besser ist natürlich eine Einigung mit der Feuerwehr.

Richtig. Aber mein Eindruck ist nach wie vor, dass das Problem nicht bei der Feuerwehr liegt, sondern die BVG nicht pragmatisch agiert, sondern (wie so oft) eine technische Maximallösung sucht. Unterhalb der eierlegenden Wollmilchsau geht es bei der BVG offenbar nicht.
(...)

Mein Eindruck im konkreten Fall ist indes eher, dass die Feuerwehr hier nicht von ihrer eigenen Maximalforderung abrücken möchte und so natürlich die BVG zwingt, ihrerseits nach einer Maximallösung zu suchen. Da wäre es dann m. E. schon irgendwann ureigenste Aufgabe einer funktionsfähigen bzw. ergebnisorientiert arbeiten sollenden Planfeststellungsbehörde, nach den Grundsätzen von Angemessenheit, Geeignetheit sowie (wirtschaftlicher) Verhältnismäßigkeit selbst eine Abwägung der zur Auswahl stehenden Lösungen vorzunehmen und deren Ergebnis in den PFB zu schreiben.

Bestünden dann immer noch Bedenken, stünde es sowohl BVG als auch Feuerwehr selbstverständlich frei, diese dem Verwaltungsgericht vorzutragen. In der ersten Instanz ginge dies sogar ohne Mandatierung externer Anwaltskanzleien...

In Zeitungsartikeln war schon vor Monaten zu lesen, dass sich die Feuerwehr mit Lösungen, wie sie in anderen Städten üblich sind, zufrieden geben würde. Schlussfolgerung bleibt daher: Die BVG mauert.

So ganz plausibel erscheint mir die gesamte Geschichte eigentlich nicht. Warum mauert die BVG? Inkompetenz? Alphatierchengehabe? Große Anti-Straßenbahn-Verschwörung? Wohnt da jemand von der BVG, der keine Straßenbahn will in der Ecke?

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
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Nemo
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Jay
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Arnd Hellinger
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Jay
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Es braucht eine nachvollziehbare und schlüssige Abwägung der Planfeststellungsbehörde.
Falls die Feuerwehr übertriebene Anforderungen stellt, könnte die BVG oder die zuständigen Senatsbehörden mit entsprechenden Fachgutachten durchaus der Planfeststellungsbehörde nachweisen, dass die Planung rechtskonform ist. Besser ist natürlich eine Einigung mit der Feuerwehr.

Richtig. Aber mein Eindruck ist nach wie vor, dass das Problem nicht bei der Feuerwehr liegt, sondern die BVG nicht pragmatisch agiert, sondern (wie so oft) eine technische Maximallösung sucht. Unterhalb der eierlegenden Wollmilchsau geht es bei der BVG offenbar nicht.
(...)

Mein Eindruck im konkreten Fall ist indes eher, dass die Feuerwehr hier nicht von ihrer eigenen Maximalforderung abrücken möchte und so natürlich die BVG zwingt, ihrerseits nach einer Maximallösung zu suchen. Da wäre es dann m. E. schon irgendwann ureigenste Aufgabe einer funktionsfähigen bzw. ergebnisorientiert arbeiten sollenden Planfeststellungsbehörde, nach den Grundsätzen von Angemessenheit, Geeignetheit sowie (wirtschaftlicher) Verhältnismäßigkeit selbst eine Abwägung der zur Auswahl stehenden Lösungen vorzunehmen und deren Ergebnis in den PFB zu schreiben.

Bestünden dann immer noch Bedenken, stünde es sowohl BVG als auch Feuerwehr selbstverständlich frei, diese dem Verwaltungsgericht vorzutragen. In der ersten Instanz ginge dies sogar ohne Mandatierung externer Anwaltskanzleien...

In Zeitungsartikeln war schon vor Monaten zu lesen, dass sich die Feuerwehr mit Lösungen, wie sie in anderen Städten üblich sind, zufrieden geben würde. Schlussfolgerung bleibt daher: Die BVG mauert.

So ganz plausibel erscheint mir die gesamte Geschichte eigentlich nicht. Warum mauert die BVG? Inkompetenz? Alphatierchengehabe? Große Anti-Straßenbahn-Verschwörung? Wohnt da jemand von der BVG, der keine Straßenbahn will in der Ecke?

Schrieb ich doch schon: Unter der Maximallösung geht's bei der BVG meist nicht. Sie will immer die eierlegende Wollmilchsau, die noch dazu nichts kosten darf. Wie im Artikel zu lesen ist, wurde eine Lösung mit einer höhenverstellbaren Oberleitung geprüft & die geprüfte Lösung verworfen. Jetzt wird eine neue technisch komplizierte Lösung geprüft. Die "einfache" Lösung, wäre eine Klärung mit der Feuerwehr, ob diese analog zur Lösung in anderen Städten selbst erden darf (mit entsprechender Einweisung & Prüfung) oder ob ein lokaler Erdungsschalter eingebaut wird, der von der Feuerwehr geschaltet werden kann oder ob die Erdung per Fernschaltung aus der Leitstelle erfolgen kann und dann vor Ort die Spannungsfreiheit angezeigt wird. Bei Bedarf muss die Feuerwehr die Oberleitung eben schneiden, um eine Höhenrettung vorzunehmen, also wie überall anders in der Stadt auch. Es gibt mannigfaltig pragmatische Lösungsmöglichkeiten, zumal es "nur" den kurzen Abschnitt der Haltestelle Sonntagstraße betreffen soll.

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