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Neuauslage der Pläne für die Straßenbahn über Ostkreuz (Tram21)
geschrieben von Nemo 
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tramfahrer
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der weiße bim

Natürlich wäre es nachhaltiger, die Bausubstanz an der NBS entsprechend den Anforderungen der Bauordnung nachträglich mit zweiten Rettungswegen auszustatten und die Kosten dafür zu übernehmen.

Leider lehnen die Eigentümer einen zweiten Rettungsweg, der dann vor ihren Wohnzimmerfenstern lang geht, ab.
Da gibt es dann den Weg der Enteignung.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
tramfahrer
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der weiße bim

Natürlich wäre es nachhaltiger, die Bausubstanz an der NBS entsprechend den Anforderungen der Bauordnung nachträglich mit zweiten Rettungswegen auszustatten und die Kosten dafür zu übernehmen.

Leider lehnen die Eigentümer einen zweiten Rettungsweg, der dann vor ihren Wohnzimmerfenstern lang geht, ab.

Das sagt jetzt genau wer bzw. steht wo? Wenn das eine bauaufsichtliche Anordnung (wie etwa feuerfeste Kellertüren) wäre, könnten sie das auch nicht einfach so ablehnen.

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
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tramfahrer
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der weiße bim

Natürlich wäre es nachhaltiger, die Bausubstanz an der NBS entsprechend den Anforderungen der Bauordnung nachträglich mit zweiten Rettungswegen auszustatten und die Kosten dafür zu übernehmen.

Leider lehnen die Eigentümer einen zweiten Rettungsweg, der dann vor ihren Wohnzimmerfenstern lang geht, ab.

Das sagt jetzt genau wer bzw. steht wo? Wenn das eine bauaufsichtliche Anordnung (wie etwa feuerfeste Kellertüren) wäre, könnten sie das auch nicht einfach so ablehnen.

Der erforderliche zweite Rettungsweg ist ja nur notwendig wenn die Feuerwehr wegen der Oberleitung die Drehleiter nicht nutzen kann.
Die Eigentümer der unteren Etagen wären diejenigen die diesen zweiten Rettungsweg gar nicht brauchen aber die hübschen Stahlleitern vor ihren Fenstern hätten. Das akzeptieren sie nicht, da es den Wert ihrer Immobilie mindern würde. So lange es andere Möglichkeiten gibt den zweiten Rettungsweg sicher zu stellen würden sie gegen solche Leitern klagen.
HEute berichtet Peter Neumann hier über den aktuellen Stand des PFV - noch immer kein Ende absehbar... :-(

Ich verstehe ja nach wie vor nicht, warum man nicht in der Lage ist, wenigstens den unproblematischen Abschnitt zwischen EÜ Karlshorster Straße und S Ostkreuz aus diesem Endlosverfahren herauszunehmen, vorab zu genehmigen, zu bauen und mit der Linie 22 in Betrieb von/nach S Friedrichsfelde Ost (bauzeitlich ggf. irgendwann Blockdammweg) endlich in Betrieb zu setzen. So ließe sich evtl. sogar Druck auf die Widerständler (m/w/d) im Sonntagskiez aufbauen, ihre Einwände zurückzuziehen...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
HEute berichtet Peter Neumann hier über den aktuellen Stand des PFV - noch immer kein Ende absehbar... :-(

Ich verstehe ja nach wie vor nicht, warum man nicht in der Lage ist, wenigstens den unproblematischen Abschnitt zwischen EÜ Karlshorster Straße und S Ostkreuz aus diesem Endlosverfahren herauszunehmen, vorab zu genehmigen, zu bauen und mit der Linie 22 in Betrieb von/nach S Friedrichsfelde Ost (bauzeitlich ggf. irgendwann Blockdammweg) endlich in Betrieb zu setzen. So ließe sich evtl. sogar Druck auf die Widerständler (m/w/d) im Sonntagskiez aufbauen, ihre Einwände zurückzuziehen...

Vielleicht sollte man das Ding jetzt so rechtssicher wie möglich zu Ende planen und es auch auf die Klagen ankommen lassen.
1. bedeutet eine Klage ja nicht, dass die Leute auch „gewinnen“
2. In Unternehmen ist eine Klage oft gleichgesetzt mit „Vor Gericht ausdiskutieren“. Klar wird dann die Gegenseite einen Gewinn dann wieder als „Klatsche für die Planer“ darstellen, aber zu einem Urteil gehört ja auch eine Begründung, die man dann eben nutzt, um die Planung zu verbessern.
3. Wenn nötig, spielt man eben Ping-Pong mit dem Gericht. Planen/anpassen, bis der Beschluss vom Gericht akzeptiert wird und dann schnellstmöglich bauen.
Ich weiß nicht, warum alle Angst vor einer Klage oder deren Verlust haben. Nach der Klage ist vor dem Beschluss. Wenn es nicht anders geht.
Anwälte klagen dauernd. So what?
Zitat
DerMichael
Zitat
Arnd Hellinger
HEute berichtet Peter Neumann hier über den aktuellen Stand des PFV - noch immer kein Ende absehbar... :-(

Ich verstehe ja nach wie vor nicht, warum man nicht in der Lage ist, wenigstens den unproblematischen Abschnitt zwischen EÜ Karlshorster Straße und S Ostkreuz aus diesem Endlosverfahren herauszunehmen, vorab zu genehmigen, zu bauen und mit der Linie 22 in Betrieb von/nach S Friedrichsfelde Ost (bauzeitlich ggf. irgendwann Blockdammweg) endlich in Betrieb zu setzen. So ließe sich evtl. sogar Druck auf die Widerständler (m/w/d) im Sonntagskiez aufbauen, ihre Einwände zurückzuziehen...

Vielleicht sollte man das Ding jetzt so rechtssicher wie möglich zu Ende planen und es auch auf die Klagen ankommen lassen.
1. bedeutet eine Klage ja nicht, dass die Leute auch „gewinnen“
2. In Unternehmen ist eine Klage oft gleichgesetzt mit „Vor Gericht ausdiskutieren“. Klar wird dann die Gegenseite einen Gewinn dann wieder als „Klatsche für die Planer“ darstellen, aber zu einem Urteil gehört ja auch eine Begründung, die man dann eben nutzt, um die Planung zu verbessern.
3. Wenn nötig, spielt man eben Ping-Pong mit dem Gericht. Planen/anpassen, bis der Beschluss vom Gericht akzeptiert wird und dann schnellstmöglich bauen.
Ich weiß nicht, warum alle Angst vor einer Klage oder deren Verlust haben. Nach der Klage ist vor dem Beschluss. Wenn es nicht anders geht.
Anwälte klagen dauernd. So what?

Es geht weniger um die Angst vor der Klage. Die Konsequenz einer Klage weiterhin eine Verschiebung des Eröffnungstermins in die Ferne (dann über 10 Jahre nach dem eigentlichen Fertigstellungstermin).

Die Schienen in der Neuen Bahnhofstraße sind langsam am Lebensende. Wenn sich die Fertigstellung noch weiter hinzieht, wird die Linie 21 wahrscheinlich (dauerhaft) nicht mehr verkehren können, bis die Neubaustrecke da ist - oder eben auch nicht.

Das führt dann zu einem Ersatzverkehr mit Bussen, der dann wieder unattraktiv ist und weniger Fahrgäste bedeutet. Das kippt wiederum Wasser auf die Mühlen der Straßenbahngegner*innen.

Am Ende wollte man eine Tram zum Ostkreuz, hat dann eine neue Linie 21 Lichtenberg<>Warschauer Straße geschaffen, eine neue Linie Blockdammweg <> Schöneweide, eine stillgelegte Straßenbahnstrecke durch Friedrichshain und der Köpenicker Chaussee und eine nie eröffnete 22.

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Tscheynsch hier vor Ju-Tu wis Sörvis tu Exebischn-Raunds änd Olümpick-Staydium



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.12.2023 13:35 von LariFari.
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LariFari

Es geht weniger um die Angst vor der Klage. Die Konsequenz einer Klage weiterhin eine Verschiebung des Eröffnungstermins in die Ferne (dann über 10 Jahre nach dem eigentlichen Fertigstellungstermin).

Eigentlich wird bei sowas relativ schnell entschieden, meistens haben die Klagen auch keine Chance. Die Klage hat auch nicht immer aufschiebende Wirkung. Das kann man also eher entspannt sehen.

Vorallem zählen vor Gericht Parkplätze und "Straßenbahn ist doch doof" nicht als Argument und auch die Kopfbahnhoflösung wurde schon so oft untersucht und verworfen, dass man da den Gutachtern kaum Fehler nachweisen können wird.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Nemo
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LariFari

Es geht weniger um die Angst vor der Klage. Die Konsequenz einer Klage weiterhin eine Verschiebung des Eröffnungstermins in die Ferne (dann über 10 Jahre nach dem eigentlichen Fertigstellungstermin).

Eigentlich wird bei sowas relativ schnell entschieden, meistens haben die Klagen auch keine Chance. Die Klage hat auch nicht immer aufschiebende Wirkung. Das kann man also eher entspannt sehen.

Vorallem zählen vor Gericht Parkplätze und "Straßenbahn ist doch doof" nicht als Argument und auch die Kopfbahnhoflösung wurde schon so oft untersucht und verworfen, dass man da den Gutachtern kaum Fehler nachweisen können wird.

Sehe ich auch so. Das Problem ist ja derzeit, dass es die BVG nicht gebacken bekommt die Planung abzuschließen und damit die erneute Planauslegung verzögert wird. Mit der laufenden Planung darf der Bezirk auch eigentlich gar keine Fußgängerzone ausweisen, da der Bereich planungsbefangen ist und eine Fußgängerzone auch nicht zur angedachten Kreuzungsgestaltung passt.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Mit der laufenden Planung darf der Bezirk auch eigentlich gar keine Fußgängerzone ausweisen, da der Bereich planungsbefangen ist und eine Fußgängerzone auch nicht zur angedachten Kreuzungsgestaltung passt.

Sollte betreffendes Personal das nicht wissen? Wie kann das sein das das so etwas jetzt öffentlich wird?
Zitat
ECG7C
Zitat
Jay
Mit der laufenden Planung darf der Bezirk auch eigentlich gar keine Fußgängerzone ausweisen, da der Bereich planungsbefangen ist und eine Fußgängerzone auch nicht zur angedachten Kreuzungsgestaltung passt.

Sollte betreffendes Personal das nicht wissen? Wie kann das sein das das so etwas jetzt öffentlich wird?

Wer behauptet denn, dass das nicht bekannt ist? Warum sollte 2024 nicht ein FuZo mit 10 Pollern in der Holteistrasse eingerichtet werden, wenn noch nichtmal der Baustart absehbar ist?
Zitat
marc-j
Zitat
ECG7C
Zitat
Jay
Mit der laufenden Planung darf der Bezirk auch eigentlich gar keine Fußgängerzone ausweisen, da der Bereich planungsbefangen ist und eine Fußgängerzone auch nicht zur angedachten Kreuzungsgestaltung passt.

Sollte betreffendes Personal das nicht wissen? Wie kann das sein das das so etwas jetzt öffentlich wird?

Wer behauptet denn, dass das nicht bekannt ist? Warum sollte 2024 nicht ein FuZo mit 10 Pollern in der Holteistrasse eingerichtet werden, wenn noch nichtmal der Baustart absehbar ist?
Weil man mit Beginn eines Planfeststellungsverfahrens keine Änderung mehr am Planungsgegenstand vornehmen darf, die dem Planfeststellungsverfahren entgegen wirken können. Man müsste dann also den Antrag auf Planfeststellung dahingehend ändern, dass die Straßenbahn hier nun durch eine Fußgängerzone fahren soll - inkl. diverser Bedenken dagegen, Anwohner, Feuerwehr usw.

Das wird man 2024 nicht schaffen. Grundsätzlich erscheint mir hier eine gemeinsame Umsetzung durchaus sinnvoll. Dann muss man nur einmal die Straße umbauen.

Außerdem wissen wir doch von der Friedrichstraße, dass das nicht so einfach geht mit der Spontansperrung.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.12.2023 19:13 von Nemo.
Zitat
Nemo
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LariFari

Es geht weniger um die Angst vor der Klage. Die Konsequenz einer Klage weiterhin eine Verschiebung des Eröffnungstermins in die Ferne (dann über 10 Jahre nach dem eigentlichen Fertigstellungstermin).

Eigentlich wird bei sowas relativ schnell entschieden, meistens haben die Klagen auch keine Chance. Die Klage hat auch nicht immer aufschiebende Wirkung. Das kann man also eher entspannt sehen.

Vorallem zählen vor Gericht Parkplätze und "Straßenbahn ist doch doof" nicht als Argument und auch die Kopfbahnhoflösung wurde schon so oft untersucht und verworfen, dass man da den Gutachtern kaum Fehler nachweisen können wird.
Ja, aber wenn kritische Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, z.B. der Feuerwehr, nicht vernünftig ausgeräumt werden konnten, dann hat so eine Klage beste Chancen. Also: Vernünftige Lösung mit der Feuerwehr erarbeiten, sich gerne auch an den Vergleichen von Peter Neumann aus Düsseldorf und München orientieren (d.h. die Feuerwehr muss realistische Forderungen stellen, die sie auch bei ähnlichen Bestandsstrecken wie Langhansstraße praktizieren würde), und dann klappt sicher auch die Planfeststellung.
Zitat
M48er
Zitat
Nemo
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LariFari

Es geht weniger um die Angst vor der Klage. Die Konsequenz einer Klage weiterhin eine Verschiebung des Eröffnungstermins in die Ferne (dann über 10 Jahre nach dem eigentlichen Fertigstellungstermin).

Eigentlich wird bei sowas relativ schnell entschieden, meistens haben die Klagen auch keine Chance. Die Klage hat auch nicht immer aufschiebende Wirkung. Das kann man also eher entspannt sehen.

Vorallem zählen vor Gericht Parkplätze und "Straßenbahn ist doch doof" nicht als Argument und auch die Kopfbahnhoflösung wurde schon so oft untersucht und verworfen, dass man da den Gutachtern kaum Fehler nachweisen können wird.
Ja, aber wenn kritische Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, z.B. der Feuerwehr, nicht vernünftig ausgeräumt werden konnten, dann hat so eine Klage beste Chancen. Also: Vernünftige Lösung mit der Feuerwehr erarbeiten, sich gerne auch an den Vergleichen von Peter Neumann aus Düsseldorf und München orientieren (d.h. die Feuerwehr muss realistische Forderungen stellen, die sie auch bei ähnlichen Bestandsstrecken wie Langhansstraße praktizieren würde), und dann klappt sicher auch die Planfeststellung.

Wenn im Vorfeld keine gerichtsfeste Lösung erarbeitet wird, wird dir aber das Gericht klar machen, was an der Planung nicht gerichtsfest ist. Da könnte man nach der Zustellung der Begründung relativ schnell mit der gerichtsfesten Korrektur reagieren.
Und was nicht beanstandet wird, scheint ja dann zumindest gerichtsfest zu sein.
Auf jeden Fall ist die Androhung der Klage lächerlich
Zitat
M48er
Zitat
Nemo
Zitat
LariFari

Es geht weniger um die Angst vor der Klage. Die Konsequenz einer Klage weiterhin eine Verschiebung des Eröffnungstermins in die Ferne (dann über 10 Jahre nach dem eigentlichen Fertigstellungstermin).

Eigentlich wird bei sowas relativ schnell entschieden, meistens haben die Klagen auch keine Chance. Die Klage hat auch nicht immer aufschiebende Wirkung. Das kann man also eher entspannt sehen.

Vorallem zählen vor Gericht Parkplätze und "Straßenbahn ist doch doof" nicht als Argument und auch die Kopfbahnhoflösung wurde schon so oft untersucht und verworfen, dass man da den Gutachtern kaum Fehler nachweisen können wird.
Ja, aber wenn kritische Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, z.B. der Feuerwehr, nicht vernünftig ausgeräumt werden konnten, dann hat so eine Klage beste Chancen.
Nein, denn ohne Zustimung der Feuerwehr gibt es keinen Planfeststellungsbeschluss.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Ist das tatsächlich so? Dann könnte die Feuerwehr ja einfach alles blockieren, denn wirklich lösungsorientiert waren sie bisher auch nicht.

Oder ist es nicht vielmehr so wie die anderen sagen? PFB fertig machen und wenn die FW meint, das passt nicht, soll sie eben klagen?
Zitat
Nemo
Nein, denn ohne Zustimmung der Feuerwehr gibt es keinen Planfeststellungsbeschluss.

So explizit steht das genau wo?

Viele Grüße
Arnd
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Arnd Hellinger
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Nemo
Nein, denn ohne Zustimmung der Feuerwehr gibt es keinen Planfeststellungsbeschluss.

So explizit steht das genau wo?

Das steht natürlich nirgends. Wie soll man einen Planfeststellungsbeschluss bekommen, wenn die Planung derartige Schwächen aufweist?

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Wutzkman
Ist das tatsächlich so? Dann könnte die Feuerwehr ja einfach alles blockieren, denn wirklich lösungsorientiert waren sie bisher auch nicht.

Den Eindruck hat man.
Es braucht eine nachvollziehbare und schlüssige Abwägung der Planfeststellungsbehörde.
Falls die Feuerwehr übertriebene Anforderungen stellt, könnte die BVG oder die zuständigen Senatsbehörden mit entsprechenden Fachgutachten durchaus der Planfeststellungsbehörde nachweisen, dass die Planung rechtskonform ist. Besser ist natürlich eine Einigung mit der Feuerwehr.
Zitat
Nemo
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Nemo
Nein, denn ohne Zustimmung der Feuerwehr gibt es keinen Planfeststellungsbeschluss.

So explizit steht das genau wo?

Das steht natürlich nirgends. Wie soll man einen Planfeststellungsbeschluss bekommen, wenn die Planung derartige Schwächen aufweist?

Das hat @M48er gerade erklärt: Man - hier BVG und/oder SenMVKU - muss plausibel darlegen, dass das anzustrebende Ziel - schnelle, ungefährliche Rettung in brennenden Häusern Eingeschlossener - auch mit anderen als den von der Feuerwehr gewünschten Mitteln oder Vorkehrungen ebenso gut oder sogar mit geringerem Aufwand erreicht werden kann. Dazu lässt sich gut auf die bei Rheinbahn, MVG, WVV sowie den dortigen Feuerwehren geübten Praktiken und Erfahrungen verweisen.

Darauf nur mit "Das geht nicht, weil - wir sind Berlin und nicht Düsseldorf, München oder Würzburg." zu antworten, dürfte vor dem Verwaltungsgericht kaum reichen...

Viele Grüße
Arnd
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