Re: Neuauslage der Pläne für die Straßenbahn über Ostkreuz (Tram21) 24.11.2023 09:13 |
Da gibt es dann den Weg der Enteignung.Zitat
tramfahrer
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der weiße bim
Natürlich wäre es nachhaltiger, die Bausubstanz an der NBS entsprechend den Anforderungen der Bauordnung nachträglich mit zweiten Rettungswegen auszustatten und die Kosten dafür zu übernehmen.
Leider lehnen die Eigentümer einen zweiten Rettungsweg, der dann vor ihren Wohnzimmerfenstern lang geht, ab.
Zitat
tramfahrer
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der weiße bim
Natürlich wäre es nachhaltiger, die Bausubstanz an der NBS entsprechend den Anforderungen der Bauordnung nachträglich mit zweiten Rettungswegen auszustatten und die Kosten dafür zu übernehmen.
Leider lehnen die Eigentümer einen zweiten Rettungsweg, der dann vor ihren Wohnzimmerfenstern lang geht, ab.
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
tramfahrer
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der weiße bim
Natürlich wäre es nachhaltiger, die Bausubstanz an der NBS entsprechend den Anforderungen der Bauordnung nachträglich mit zweiten Rettungswegen auszustatten und die Kosten dafür zu übernehmen.
Leider lehnen die Eigentümer einen zweiten Rettungsweg, der dann vor ihren Wohnzimmerfenstern lang geht, ab.
Das sagt jetzt genau wer bzw. steht wo? Wenn das eine bauaufsichtliche Anordnung (wie etwa feuerfeste Kellertüren) wäre, könnten sie das auch nicht einfach so ablehnen.
Zitat
Arnd Hellinger
HEute berichtet Peter Neumann hier über den aktuellen Stand des PFV - noch immer kein Ende absehbar... :-(
Ich verstehe ja nach wie vor nicht, warum man nicht in der Lage ist, wenigstens den unproblematischen Abschnitt zwischen EÜ Karlshorster Straße und S Ostkreuz aus diesem Endlosverfahren herauszunehmen, vorab zu genehmigen, zu bauen und mit der Linie 22 in Betrieb von/nach S Friedrichsfelde Ost (bauzeitlich ggf. irgendwann Blockdammweg) endlich in Betrieb zu setzen. So ließe sich evtl. sogar Druck auf die Widerständler (m/w/d) im Sonntagskiez aufbauen, ihre Einwände zurückzuziehen...
Zitat
DerMichael
Zitat
Arnd Hellinger
HEute berichtet Peter Neumann hier über den aktuellen Stand des PFV - noch immer kein Ende absehbar... :-(
Ich verstehe ja nach wie vor nicht, warum man nicht in der Lage ist, wenigstens den unproblematischen Abschnitt zwischen EÜ Karlshorster Straße und S Ostkreuz aus diesem Endlosverfahren herauszunehmen, vorab zu genehmigen, zu bauen und mit der Linie 22 in Betrieb von/nach S Friedrichsfelde Ost (bauzeitlich ggf. irgendwann Blockdammweg) endlich in Betrieb zu setzen. So ließe sich evtl. sogar Druck auf die Widerständler (m/w/d) im Sonntagskiez aufbauen, ihre Einwände zurückzuziehen...
Vielleicht sollte man das Ding jetzt so rechtssicher wie möglich zu Ende planen und es auch auf die Klagen ankommen lassen.
1. bedeutet eine Klage ja nicht, dass die Leute auch „gewinnen“
2. In Unternehmen ist eine Klage oft gleichgesetzt mit „Vor Gericht ausdiskutieren“. Klar wird dann die Gegenseite einen Gewinn dann wieder als „Klatsche für die Planer“ darstellen, aber zu einem Urteil gehört ja auch eine Begründung, die man dann eben nutzt, um die Planung zu verbessern.
3. Wenn nötig, spielt man eben Ping-Pong mit dem Gericht. Planen/anpassen, bis der Beschluss vom Gericht akzeptiert wird und dann schnellstmöglich bauen.
Ich weiß nicht, warum alle Angst vor einer Klage oder deren Verlust haben. Nach der Klage ist vor dem Beschluss. Wenn es nicht anders geht.
Anwälte klagen dauernd. So what?
Re: Neuauslage der Pläne für die Straßenbahn über Ostkreuz (Tram21) 12.12.2023 14:47 |
Zitat
LariFari
Es geht weniger um die Angst vor der Klage. Die Konsequenz einer Klage weiterhin eine Verschiebung des Eröffnungstermins in die Ferne (dann über 10 Jahre nach dem eigentlichen Fertigstellungstermin).
Re: Neuauslage der Pläne für die Straßenbahn über Ostkreuz (Tram21) 12.12.2023 16:01 |
Zitat
Nemo
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LariFari
Es geht weniger um die Angst vor der Klage. Die Konsequenz einer Klage weiterhin eine Verschiebung des Eröffnungstermins in die Ferne (dann über 10 Jahre nach dem eigentlichen Fertigstellungstermin).
Eigentlich wird bei sowas relativ schnell entschieden, meistens haben die Klagen auch keine Chance. Die Klage hat auch nicht immer aufschiebende Wirkung. Das kann man also eher entspannt sehen.
Vorallem zählen vor Gericht Parkplätze und "Straßenbahn ist doch doof" nicht als Argument und auch die Kopfbahnhoflösung wurde schon so oft untersucht und verworfen, dass man da den Gutachtern kaum Fehler nachweisen können wird.
Re: Neuauslage der Pläne für die Straßenbahn über Ostkreuz (Tram21) 12.12.2023 18:23 |
Zitat
Jay
Mit der laufenden Planung darf der Bezirk auch eigentlich gar keine Fußgängerzone ausweisen, da der Bereich planungsbefangen ist und eine Fußgängerzone auch nicht zur angedachten Kreuzungsgestaltung passt.
Zitat
ECG7C
Zitat
Jay
Mit der laufenden Planung darf der Bezirk auch eigentlich gar keine Fußgängerzone ausweisen, da der Bereich planungsbefangen ist und eine Fußgängerzone auch nicht zur angedachten Kreuzungsgestaltung passt.
Sollte betreffendes Personal das nicht wissen? Wie kann das sein das das so etwas jetzt öffentlich wird?
Re: Neuauslage der Pläne für die Straßenbahn über Ostkreuz (Tram21) 12.12.2023 19:12 |
Weil man mit Beginn eines Planfeststellungsverfahrens keine Änderung mehr am Planungsgegenstand vornehmen darf, die dem Planfeststellungsverfahren entgegen wirken können. Man müsste dann also den Antrag auf Planfeststellung dahingehend ändern, dass die Straßenbahn hier nun durch eine Fußgängerzone fahren soll - inkl. diverser Bedenken dagegen, Anwohner, Feuerwehr usw.Zitat
marc-j
Zitat
ECG7C
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Jay
Mit der laufenden Planung darf der Bezirk auch eigentlich gar keine Fußgängerzone ausweisen, da der Bereich planungsbefangen ist und eine Fußgängerzone auch nicht zur angedachten Kreuzungsgestaltung passt.
Sollte betreffendes Personal das nicht wissen? Wie kann das sein das das so etwas jetzt öffentlich wird?
Wer behauptet denn, dass das nicht bekannt ist? Warum sollte 2024 nicht ein FuZo mit 10 Pollern in der Holteistrasse eingerichtet werden, wenn noch nichtmal der Baustart absehbar ist?
Re: Neuauslage der Pläne für die Straßenbahn über Ostkreuz (Tram21) 12.12.2023 19:40 |
Ja, aber wenn kritische Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, z.B. der Feuerwehr, nicht vernünftig ausgeräumt werden konnten, dann hat so eine Klage beste Chancen. Also: Vernünftige Lösung mit der Feuerwehr erarbeiten, sich gerne auch an den Vergleichen von Peter Neumann aus Düsseldorf und München orientieren (d.h. die Feuerwehr muss realistische Forderungen stellen, die sie auch bei ähnlichen Bestandsstrecken wie Langhansstraße praktizieren würde), und dann klappt sicher auch die Planfeststellung.Zitat
Nemo
Zitat
LariFari
Es geht weniger um die Angst vor der Klage. Die Konsequenz einer Klage weiterhin eine Verschiebung des Eröffnungstermins in die Ferne (dann über 10 Jahre nach dem eigentlichen Fertigstellungstermin).
Eigentlich wird bei sowas relativ schnell entschieden, meistens haben die Klagen auch keine Chance. Die Klage hat auch nicht immer aufschiebende Wirkung. Das kann man also eher entspannt sehen.
Vorallem zählen vor Gericht Parkplätze und "Straßenbahn ist doch doof" nicht als Argument und auch die Kopfbahnhoflösung wurde schon so oft untersucht und verworfen, dass man da den Gutachtern kaum Fehler nachweisen können wird.
Zitat
M48er
Ja, aber wenn kritische Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, z.B. der Feuerwehr, nicht vernünftig ausgeräumt werden konnten, dann hat so eine Klage beste Chancen. Also: Vernünftige Lösung mit der Feuerwehr erarbeiten, sich gerne auch an den Vergleichen von Peter Neumann aus Düsseldorf und München orientieren (d.h. die Feuerwehr muss realistische Forderungen stellen, die sie auch bei ähnlichen Bestandsstrecken wie Langhansstraße praktizieren würde), und dann klappt sicher auch die Planfeststellung.Zitat
Nemo
Zitat
LariFari
Es geht weniger um die Angst vor der Klage. Die Konsequenz einer Klage weiterhin eine Verschiebung des Eröffnungstermins in die Ferne (dann über 10 Jahre nach dem eigentlichen Fertigstellungstermin).
Eigentlich wird bei sowas relativ schnell entschieden, meistens haben die Klagen auch keine Chance. Die Klage hat auch nicht immer aufschiebende Wirkung. Das kann man also eher entspannt sehen.
Vorallem zählen vor Gericht Parkplätze und "Straßenbahn ist doch doof" nicht als Argument und auch die Kopfbahnhoflösung wurde schon so oft untersucht und verworfen, dass man da den Gutachtern kaum Fehler nachweisen können wird.
Re: Neuauslage der Pläne für die Straßenbahn über Ostkreuz (Tram21) 12.12.2023 20:57 |
Nein, denn ohne Zustimung der Feuerwehr gibt es keinen Planfeststellungsbeschluss.Zitat
M48er
Ja, aber wenn kritische Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, z.B. der Feuerwehr, nicht vernünftig ausgeräumt werden konnten, dann hat so eine Klage beste Chancen.Zitat
Nemo
Zitat
LariFari
Es geht weniger um die Angst vor der Klage. Die Konsequenz einer Klage weiterhin eine Verschiebung des Eröffnungstermins in die Ferne (dann über 10 Jahre nach dem eigentlichen Fertigstellungstermin).
Eigentlich wird bei sowas relativ schnell entschieden, meistens haben die Klagen auch keine Chance. Die Klage hat auch nicht immer aufschiebende Wirkung. Das kann man also eher entspannt sehen.
Vorallem zählen vor Gericht Parkplätze und "Straßenbahn ist doch doof" nicht als Argument und auch die Kopfbahnhoflösung wurde schon so oft untersucht und verworfen, dass man da den Gutachtern kaum Fehler nachweisen können wird.
Zitat
Nemo
Nein, denn ohne Zustimmung der Feuerwehr gibt es keinen Planfeststellungsbeschluss.
Re: Neuauslage der Pläne für die Straßenbahn über Ostkreuz (Tram21) 12.12.2023 21:39 |
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Arnd Hellinger
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Nemo
Nein, denn ohne Zustimmung der Feuerwehr gibt es keinen Planfeststellungsbeschluss.
So explizit steht das genau wo?
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Wutzkman
Ist das tatsächlich so? Dann könnte die Feuerwehr ja einfach alles blockieren, denn wirklich lösungsorientiert waren sie bisher auch nicht.
Re: Neuauslage der Pläne für die Straßenbahn über Ostkreuz (Tram21) 12.12.2023 22:28 |
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Nemo
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Arnd Hellinger
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Nemo
Nein, denn ohne Zustimmung der Feuerwehr gibt es keinen Planfeststellungsbeschluss.
So explizit steht das genau wo?
Das steht natürlich nirgends. Wie soll man einen Planfeststellungsbeschluss bekommen, wenn die Planung derartige Schwächen aufweist?