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Fragen VIII 2016-1 - Thema beendet (Überlänge)
geschrieben von Sasukefan86 
Re: Betriebsfahrten
02.03.2016 14:15
Zitat
DonChaos
Wir hatten das Thema in abgewandelter Form auch bei den Pausenzeiten.

Wie soll man das verstehen? Dass ein Fahrzeugführer in jedem Falle sein Vehikel dem Fahrgast gegenüber auch während seiner Pause zu öffnen hat?

Zitat
DonChaos
Wer den Zweck des ÖPNV in der Fahrgastbeförderung sieht, steht auf meiner Seite, der Rest auf der anderen. Letztere Gruppe hat meiner Ansicht nach nichts bei einem Dienstleistungsbetrieb im ÖPNV zu suchen. Hierzulande sind die Betriebe und ihre Fanschar leider von letzterer Gruppe durchsetzt. Nicht wenige davon schreiben hier während ihrer bezahlten Tagesfreizeit mit und kloppen auf alles, was nur ansatzweise nach Kundenorientierung riecht. Ist halt so. Schade. Beweist aber, dass meine Ursprungsannahme, Verbesserungen nur durch Zwang und Strafe gegen den Betrieb und ihre Angehörigen durchsetzen zu können, wohl korrekt ist.

Wenn ich die letzte Aussage korrelativ zur ersten lese, stelle ich mir die Frage, wem man auf welcher Rechtsbasis Strafe auferlegen möchte. Denn auch Personen, die eine Meinung wie die Deine vertreten, müssen anerkennen, dass für Arbeitnehmer in Deutschland einschlägige Rechtsvorschriften gelten.

Für Ruhepausen nach § 4 ArbZG gilt nach gängiger Rechtsprechung, dass ein angemessener Erholwert gegeben sein muss.

Und in meinen Augen ist ein erholter Chauffeur weitaus fahrgastfreundlicher als derjenige, der wegen - vielleicht auch nachvollziehbarer - Auskunftsanfragen seine Pause nicht in Gänze wahrnehmen kann und dann am Ende im schlimmsten Fall zum Sicherheitsrisiko wird. Denn für mich ist das der Unterschied, der hier abhanden zu kommen scheint. Nur weil der Dienstleister mein Fahrer ist, ist er noch lange nicht mein Diener!
Re: Betriebsfahrten
02.03.2016 17:52
Zitat
DonChaos
Wir hatten das Thema in abgewandelter Form auch bei den Pausenzeiten. Wer den Zweck des ÖPNV in der Fahrgastbeförderung sieht, steht auf meiner Seite, der Rest auf der anderen. Letztere Gruppe hat meiner Ansicht nach nichts bei einem Dienstleistungsbetrieb im ÖPNV zu suchen. Hierzulande sind die Betriebe und ihre Fanschar leider von letzterer Gruppe durchsetzt. Nicht wenige davon schreiben hier während ihrer bezahlten Tagesfreizeit mit und kloppen auf alles, was nur ansatzweise nach Kundenorientierung riecht. Ist halt so. Schade. Beweist aber, dass meine Ursprungsannahme, Verbesserungen nur durch Zwang und Strafe gegen den Betrieb und ihre Angehörigen durchsetzen zu können, wohl korrekt ist.

Wider dem "All inclusive" Anspruch mancher Fahrgäste und Foristen, ist beim Bus die Aussetzfahrt knapper gerechnet als eine Linienfahrt-
mit guten Grund: Die schon ziemlich ausgereizten Ruhezeiten fürs Fahrpersonal.
Wäre der Kutscher nämlich länger zum Hof unterwegs, könnte er auch nur später wieder den nächsten Dienst beginnen.
Da die Mindestruhezeit zwischen zwei Diensten garantiert sein muß, würde Fahrgastbeförderung einen noch höheren Personalbestand erfordern.
Der Betrieb ist da eher im Zwang gegenüber dem Gesetzgeber und Tarifvertragspartner,
nicht zuletzt dem geldgebenden Auftraggeber. Würde dieser die Fahrten fahrgastwirksam bestellen und bezahlen,
bräuchte es hier kein heulen und trampeln geben, warum der Bus schnöde und abgedunkelt an der Hst. vorbeibraust.

T6JP
Re: Betriebsfahrten
02.03.2016 18:35
@T6Jagdpilot: Absolut richtig, ohne weitere nötige Ergänzungen. Und eben dieser "All-inclusive-Anspruch" einiger, gleichzeitig nicht selten vereint unter der Losung "Geiz ist geil!", ist schon reichlich borniert. Ich selbst bin kein Busfahrer, sondern Fahrgast, und ich bezeichnete mich auch nicht unbedingt als exzessiven ÖPNV-Jünger - obgleich die eine oder andere pauschalisierende Unterstellung desjenigen, der hier eine versachlichte Diskussion abverlangt, immer wieder anders lautet. Gleichwohl käme ich nicht auf die Idee, betriebliche Abläufe aus meiner eigenen Bequemlichkeit heraus per se infrage zu stellen. Erst recht nicht, wenn ich eine fundierte Argumentation für mein Verlangen schuldig bliebe, was nur noch mehr den Eindruck zu erwecken scheint, dass es an Sachkenntnis wohl reichlich mangeln muss.
Re: Fragen VIII 2016-1
02.03.2016 18:49
Von "All inclusive" sind wir im ÖPNV doch meilenweit entfernt. Im Moment geht's darum ob wir, um bei eurem Vergleich zu bleiben, zur obligatorischen Übernachtung wenigstens noch das Frühstück dazubekommen.

Und wo jetzt der Geiz steckt müsst ihr mir auch erklären. Die Fahrpreise sind in Berlin auf überdurchschnittlichen Niveau. Die Leerfahrten sind bezahlt, nur nicht bestellt. Wenn du dir ne Pizza bestellst oder einen Handwerker dann bezahlst du die Anfahrt auch mit dazu, egal ob der Lieferdienst die nun explizit ausweist oder so tut als ob die Anfahrt kostenlos wäre.
Und nun zum dritten Mal: Es geht nicht um pauschale Freigaben sondern um Einzelfallprüfungen.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.03.2016 18:56 von Logital.
Re: Betriebsfahrten
02.03.2016 19:11
Zitat
Logital
Von "All inclusive" sind wir im ÖPNV doch meilenweit entfernt. Im Moment geht's darum ob wir, um bei eurem Vergleich zu bleiben, zur obligatorischen Übernachtung wenigstens noch das Frühstück dazubekommen.

Das Frühstück ist spätestens seit dem durchgehenden Nachtverkehr inbegriffen.

Zitat
Logital
Und wo jetzt der Geiz steckt müsst ihr mir auch erklären.

Zunächst einmal schmeichelt mir der Pluralis Majestatis ja durchaus; dennoch ist er meinetwegen nicht vonnöten.

Zitat
Logital
Die Fahrpreise sind in Berlin auf überdurchschnittlichen Niveau. Die Leerfahrten sind bezahlt, nur nicht bestellt. Wenn du dir ne Pizza bestellst oder einen Handwerker dann bezahlst du die Anfahrt auch mit dazu, egal ob der Lieferdienst die nun explizit ausweist oder so tut als ob die Anfahrt kostenlos wäre.

Ja, sie werden mitbezahlt. Allerdings sind die Zuweisungen wohl nicht so ertragreich, dass man daraus einen manierlichen personellen Proporz bilden könnte, der es erlaubte, weniger scharf am Limit zu kalkulieren. Dass dies der Realität entspricht, ist dank Fahrermangel offensichtlich. Wenn ich mir eine Margherita-Pizza bestelle, darf ich mich am Ende auch nicht wundern, wenn keine Salami inbegriffen ist. Um in dem Bild zu bleiben.

Zitat
Logital
Und nun zum dritten Mal: Es geht nicht um pauschale Freigaben sondern um Einzelfallprüfungen.

Ich sehe, wir sind gar nicht so weit auseinander. Das halte ich ebenfalls für sinnvoll.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.03.2016 19:12 von EBostrab.
Zitat
Logital
Es geht nicht um pauschale Freigaben sondern um Einzelfallprüfungen.

Bei der Straßenbahn und U-Bahn ist das doch klar geregelt: Ein- und Aussetzfahrten finden mit Fahrgastbeförderung statt. Bei Werkstattfahrten, Fahrschulfahrten, Zugaustauschfahrten geht das nicht, da die jeweiligen Fahrzeugführer nicht immer einen Personenbeförderungsschein haben und viele Betriebsgleise gar nicht für Fahrgastzüge zugelassen sind. Fahrten mit Arbeitswagen fallen für die Fahrgastbeförderung auch aus, weil die Fahrzeuge dafür nicht geeignet sind. Fahrten mit defekten Fahrzeugen zum Räumen der Strecke ebenfalls.
Beim Bus gibt es ganz viele Teilfahrten mit Fahrgastbeförderung, auch Wagenübergänge auf hofnahe Linien die ganz normal genutzt werden können. Weitere Freigaben wurden sehr wohl geprüft und ergaben keinen Sinn.
Die Ein- und Aussetzer vom Hof Indira-Gandhi-Straße beispielsweise befahren vornehmlich Hauptstraßen mit dichtem Straßenbahntakt. Dort gibt es überhaupt keine Bushaltestellen mehr. Die müssten zusätzlich eingerichtet und tagesaktuell mit Fahrplänen versehen werden, wenn dort Linienverkehr stattfinden soll. Ob sich das lohnt und zusätzliche Einnahmen bringt?

so long

Mario
Re: Betriebsfahrten
02.03.2016 19:46
Don, ich kann deine Argumentation nachvollziehen. Die gesetzlichen Vorschriften erfüllen nicht den Anspruch, den die Realität an sie stellt.

Ich frage mich die ganze Zeit, ob du (wenn du Betriebsfahren von Kraftomnibussen auf Busspuren anzeigst) auch Straßenbahnfahrten (wie z.B. Fahrschul-, Betriebs- oder Probefahrten) auf Busspuren, die auch für Straßenbahnen freigegeben sind, nach Möglichkeit zur Anzeige bringst. Und wie verhält es sich mit Straßenbahnfahrten auf Busspuren, die nicht für Straßenbahnen freigegeben sind? Diese Frage soll keine Provokation sein, ich möchte das wirklich wissen, da mir dein Vorgehen erst dann konsequent erscheint.

Ich befürworte so etwas ausdrücklich - manchmal bringt man so die zuständigen Stellen eher zum Nachdenken und Handeln als durch einen freundlichen Brief an den zuständigen Abgeordneten.
Re: Betriebsfahrten
02.03.2016 20:05
Wieviele Fahrzeuge der U-Bahnbaureihe F fahren eigentlich noch mit dunklem Innenraum,
sprich brauner Wandvertäfelung umher?

Soviele dürften es nicht mehr sein oder?

Danke.
Zitat
EBostrab
Wenn ich die letzte Aussage korrelativ zur ersten lese, stelle ich mir die Frage, wem man auf welcher Rechtsbasis Strafe auferlegen möchte.

Relativ simpel: Der Auftraggeber, also der Senat oder der VBB oder wer auch immer, besteht auf die Einhaltung bestimmter Mindeststandards. Busse mit Klimaanlage, Niederflurfahrzeuge, Notrufeinrichtungen, Videoüberwachung oder was bei Vertragsabschluss auch immer state of the art sein mag. Wenn im Vertrag steht, dass der Zustieg an den Endhaltestellen auch vor Erreichen der Abfahrtszeit gewährt werden muss, dann setzt der Betrieb das entsprechend um, da der Vertrag Konventionalstrafen in erheblicher Größe vorsieht.

Zitat

Für Ruhepausen nach § 4 ArbZG gilt nach gängiger Rechtsprechung, dass ein angemessener Erholwert gegeben sein muss.

Die Anwesenheit anderer Menschen beeinträchtigt aber doch nicht den angemessenen Erholungswert. Sonst wären Betriebskantinen schon lange verboten.

Zitat

Und in meinen Augen ist ein erholter Chauffeur weitaus fahrgastfreundlicher als derjenige, der wegen - vielleicht auch nachvollziehbarer - Auskunftsanfragen seine Pause nicht in Gänze wahrnehmen kann und dann am Ende im schlimmsten Fall zum Sicherheitsrisiko wird.

Ich sehe die Schlagzeile schon vor mir: Irre Fragen-Oma (95) nervt Fahrer (62) - BVG-Bus rast in den Wannsee - alle tot!

Zitat

Denn für mich ist das der Unterschied, der hier abhanden zu kommen scheint. Nur weil der Dienstleister mein Fahrer ist, ist er noch lange nicht mein Diener!

Was dir wohl nicht zu vermitteln ist, ist das erklärte Ziel der BVG und des Senats, bei der Akquise neuer Kunden erkennbare Fortschritte zu erzielen.
Nichts dürfte sich einem Gelegenheitsnutzer so ins Gedächtnis brennen wie der verpasste "Sichtanschluss" an einem der Nachtknoten und das Ausharren vor einem verschlossenen Bus bei -15°C und strammem Ostwind. - Das wird der noch in 15 Jahren erzählen, aber eine Monatskarte kauft er sich nach so einem Erlebnis ganz sicher nicht.
Re: Fragen VIII 2016-1
02.03.2016 20:29
Zitat
micha774
Wieviele Fahrzeuge der U-Bahnbaureihe F fahren eigentlich noch mit dunklem Innenraum,
sprich brauner Wandvertäfelung umher?

Soviele dürften es nicht mehr sein oder?

Danke.

Von den F84/F87 hat (leider) nur noch die Einheit 2826/2827 einen braunen Innenraum .



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.03.2016 20:34 von VT 646.
Re: Betriebsfahrten
02.03.2016 20:51
Zitat
Nicolas Jost

Die Anwesenheit anderer Menschen beeinträchtigt aber doch nicht den angemessenen Erholungswert. Sonst wären Betriebskantinen schon lange verboten.

Und gerade in diesem Punkt irrst Du gewaltig, wie ein Blick in die Technischen Regeln für Arbeitsstätten Punkt 4.1 verrät:

  • (3) Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein Pausenraum oder Pausenbereich zur Verfügung zu stellen, wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern. Das können z. B. sein: - Arbeitsräume/Bereiche, zu denen üblicherweise Dritte (z. B. Kunden, Publikum, Mitarbeiter von Fremdfirmen) Zutritt haben.
  • (8) Pausenräume und Pausenbereiche müssen frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Produktionsabläufe, Publikumsverkehr, Telefonate) sein.



Zitat
Nicolas Jost
Was dir wohl nicht zu vermitteln ist, ist das erklärte Ziel der BVG und des Senats, bei der Akquise neuer Kunden erkennbare Fortschritte zu erzielen.
Nichts dürfte sich einem Gelegenheitsnutzer so ins Gedächtnis brennen wie der verpasste "Sichtanschluss" an einem der Nachtknoten und das Ausharren vor einem verschlossenen Bus bei -15°C und strammem Ostwind. - Das wird der noch in 15 Jahren erzählen, aber eine Monatskarte kauft er sich nach so einem Erlebnis ganz sicher nicht.

Woher willst Du wissen, was mir zu vermitteln ist und was nicht? Abgesehen davon bin ich sogar Gelegenheitsnutzer, nachdem ich mein Abo gekündigt habe. Aber ich kann Dir versichern, dass das Ausharren vor einem verschlossenen Bus oder einer Straßenbahn in Sichtweite bei noch viel kälteren Temperaturen mich in meiner Entscheidung nicht beeinflusst hat.
Zu obigem Thema noch ein lesenswerter Beitrag: [komnet.nrw.de]
Zitat
EBostrab
Und gerade in diesem Punkt irrst Du gewaltig, wie ein Blick in die Technischen Regeln für Arbeitsstätten Punkt 4.1 verrät:

Diese Verordnung kommt bei öffentlichen Verkehrsmitteln überhaupt nicht zur Anwendung.
Re: Betriebsfahrten
02.03.2016 22:03
Zitat
Nicolas Jost

Diese Verordnung kommt bei öffentlichen Verkehrsmitteln überhaupt nicht zur Anwendung.

Die Maßstäbe daraus, auf denen die gängige Rechtsprechung die Definition des Erholwertes stützt, sehr wohl aber schon. Daher auch der darunter gepostete Link des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein Zitat daraus: "Es spricht somit nichts dagegen, wenn der Fahrer unterwegs seinen Bus als 'Pausenbereich' nutzt. Dies muss allerdings in einer ungestörten Atmosphäre (keine Fahrgäste, ausreichende Pausenzeit etc.) erfolgen.
Es ist auch ausreichend, wenn sich in der Nähe des Standortes des Busses eine Toilette befindet, die nur dem Fahrpersonal zugänglich ist. Als Pausenraum ist der Toilettenraum nicht zulässig."
Re: Fragen VIII 2016-1
03.03.2016 18:49
Zitat
VT 646
Zitat
micha774
Wieviele Fahrzeuge der U-Bahnbaureihe F fahren eigentlich noch mit dunklem Innenraum,
sprich brauner Wandvertäfelung umher?

Soviele dürften es nicht mehr sein oder?

Danke.

Von den F84/F87 hat (leider) nur noch die Einheit 2826/2827 einen braunen Innenraum .

Danke.
Hatte ich die letzten Tage ja Glück die auf der U7 erwischt zu haben.
Zitat
Nicolas Jost
Irre Fragen-Oma (95) nervt Fahrer (62) - BVG-Bus rast in den Wannsee - alle tot!

Das halte ich für ganz ausgeschlossen. Solche irren Fragen-Omas scheinen vornehmlich in von mir genutzten Buslinien zu verkehren und der Wannsee gehört definitiv nicht zu meinem Revier.
Hab von paar Kollegen (BVG) gehört das gestern im Märkischen Viertel auf dem 221 bei einem Scania die letzte Achse gebrochen ist und jede Menge Diesel ausgelaufen sei ... Man kennt ja die Gerüchteküche, wollte Eigentlich nur fragen ob jemand etwas genaues weiß? :)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.03.2016 15:47 von Bvg-pascal.
Re: Fragen VIII 2016-1
04.03.2016 16:01
Jetzt überlege mal ganz logisch, seid wann verbraucht eine Antriebsachse Diesel? Also so ein Schwachsinn. Was öfters vorkommt,das mal eine Antriebswelle abreißt. Was anderes kann ich mir nicht vorstellen.
Re: Fragen VIII 2016-1
04.03.2016 20:28
Zitat
Bvg-pascal
Hab von paar Kollegen (BVG) gehört das gestern im Märkischen Viertel auf dem 221 bei einem Scania die letzte Achse gebrochen ist und jede Menge Diesel ausgelaufen sei ...

BVGer und Schüler sind jetzt also "Kollegen"?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Re: Zitate
05.03.2016 16:27
Zitat
eiterfugel
Zitat
Heidekraut
Ach @Wutzkmann, hat keiner behauptet. Bedienen kann ich das Tablet schon, soweit das geht. Die Forumsoftware ist nun wirklich nicht besonders Tablettfreundlich. Da gibts so einiges. Aber lassen wir das.

Sofern man kein Vollzitat will, ist es auf allen Mobilgeräten eine ziemliche Fummelei, die dadurch nicht erleichtert wird, dass bei mir das 'quote' immer als Fehler markiert wird.

Ich empfehle in diesem Fall "quote" dem Benutzerwörterbuch hinzuzufügen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.03.2016 16:27 von Arec.
Dieses Thema wurde beendet.