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Fragen VIII 2016-1 - Thema beendet (Überlänge)
geschrieben von Sasukefan86 
Ach @Wutzkmann, hat keiner behauptet. Bedienen kann ich das Tablet schon, soweit das geht. Die Forumsoftware ist nun wirklich nicht besonders Tablettfreundlich. Da gibts so einiges. Aber lassen wir das.
Re: Zitate
27.02.2016 07:26
Zitat
Heidekraut
Ach @Wutzkmann, hat keiner behauptet. Bedienen kann ich das Tablet schon, soweit das geht. Die Forumsoftware ist nun wirklich nicht besonders Tablettfreundlich. Da gibts so einiges. Aber lassen wir das.

Sofern man kein Vollzitat will, ist es auf allen Mobilgeräten eine ziemliche Fummelei, die dadurch nicht erleichtert wird, dass bei mir das 'quote' immer als Fehler markiert wird.
Re: Zitate
27.02.2016 07:49
Zitat
eiterfugel
Sofern man kein Vollzitat will, ist es auf allen Mobilgeräten eine ziemliche Fummelei,

Dem stimme ich zu, besonders, wenn mehrere Passagen zu zitieren sind. Erscheint die "Tastatur" auf dem Bildschirm, sieht man nur noch einen kleinen Ausschnitt des zu bearbeitenden Textes, dessen Buchstaben für die viel zu fetten Finger des Benutzers einfach zu klein sind um paßgenau markiert zu werden. Daher beschränke ich solche Dinge auf den heimischen PC und nehme mein mobiles Endgerät meist nur zum Lesen der Beiträge her.
Re: Fragen VIII 2016-1
27.02.2016 13:06
Zitat
drstar
In der Tat hängt es von der Beschilderung ab. [...] Findet sich eine Busspur, die durch Mastschilder und/oder Fahrbahnmarkierung für weitere Fahrzeuge freigegeben ist, gilt das Balkensignal auch für diese Fahrzeuge - mit Ausnahme von LKWs. [...]

Ähm... nein. Kann gar nicht; woher soll auch ein Nicht-ÖPNV-Fahrer die Bedeutung der Balkensignal kennen? Aus der StVO? Die heißen nicht umsonst "ÖPNV-Signale"!
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Sasukefan86
Zitat
Lehrter Bahnhof
Ich habe gelesen, dass die SSB um 1910 eine Straßennbahnstrecke von der Warschauer Straße zum Hermannplatz bauen wollten - hat die tatsächlich mal existiert?

Wie man sehen kann wohl ja.

[www.ansichtskarten-center.de]

Und woran siehst Du das auf dem Bild?

Meines Wissens ist die 4 vom Hermannplatz Richtung Warschauer gefahren: Reuterstraße - Pflügerstraße - Friedelstraße - Ohlauer Straße - Görlitzer Bahnhof - Wiener Straße - Görlitzer Ufer - Görlitzer Straße - Falckensteinstraße - Oberbaumbrücke

Interessant - was spricht dagegen, das heute genauso wiederaufzubauen?

Das klingt aber irgendwie komisch. Bist du sicher? Also von der Wesertraße in die Reuterstraße, und dann in die Friedelstraße?

Zitat
DonChaos
Zitat
drstar
In der Tat hängt es von der Beschilderung ab. [...] Findet sich eine Busspur, die durch Mastschilder und/oder Fahrbahnmarkierung für weitere Fahrzeuge freigegeben ist, gilt das Balkensignal auch für diese Fahrzeuge - mit Ausnahme von LKWs. [...]

Ähm... nein. Kann gar nicht; woher soll auch ein Nicht-ÖPNV-Fahrer die Bedeutung der Balkensignal kennen? Aus der StVO? Die heißen nicht umsonst "ÖPNV-Signale"!

Also gilt es deiner Meinung nach nicht für Taxifahrer? Oder zählst du sie hier zum ÖPNV?

______________________

Nicht-dynamische Signatur



4 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.02.2016 16:14 von Lehrter Bahnhof.
Zitat
Lehrter Bahnhof
Interessant - was spricht dagegen, das heute genauso wiederaufzubauen?

Aus verkehrlicher Sicht ist der Verlauf entlang der Falckenstein- und Glogauer Straße die günstigste Variante, weil sie die kürzeste Verbindung zwischen Oberbaumbrücke und Hermannplatz darstellt. Würde man dagegen die Verbindung wieder wie früher aufbauen, so wäre der Instandhaltungsaufwand aufgrund ihrer mehrfachen Windungen sehr hoch. Die damalige Strecke ging übrigens nicht durch die Weserstraße, sondern sie verlief über die Sonnenallee. Also Hermannplatz-Sonnenallee-Reuterstraße-Pflügerstraße-Friedelstraße-Ohlauer Straße zum Spreewaldplatz. Den Sprung an der Pflügerstraße sieht man noch heute im Straßenpflaster.

Davon abgesehen resultierte der eigenwillige Verlauf aus den Bahnanlagen des Görlitzer Bahnhofs, die zwischen Kanal und Spreewaldplatz keine Querung zuließen. Das Niveau der Bahnanlagen reichte nicht aus, um sie per Brücke zu unterqueren. Mit der Umwandlung zum Görlitzer Park ist diese Zäsur städtebaulich nicht mehr so restriktiv, als dass sie als unüberwindbar gilt. Im Gegenteil. Die Straßenbahntrasse ließe sich mit etwas Mut und Kreativität gestalterisch durchaus in die Parkanlage integrieren. Die Konflikte sind an anderer Stelle zu erwarten.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.02.2016 17:18 von Florian Schulz.


Re: Fragen VIII 2016-1
28.02.2016 10:48
Zitat
Lehrter Bahnhof
Also gilt es deiner Meinung nach nicht für Taxifahrer? Oder zählst du sie hier zum ÖPNV?

Die Diskussion hatten wir hier schonmal und sie artete in eine Schlammschlacht aus. Aber ja, ich zähle das Taxi zum öffentlichen Personennahverkehr. Inwiefern Taxifahrer über die Bedeutung von ÖPNV-Signalen aufgeklärt werden, weiß ich nicht. Letztendlich gelten für alle anderen, die eine Busspur mitbenutzen dürfen, die "normalen" Lichtzeichen daneben. Stellst du dich mit deinem PKW auf eine Busspur (gerechtfertigt oder nicht) und fährst über die rote Ampel aufgrund eines ÖPNV-Signals, begehst du einen Rotverstoß.

Übrigens gilt das auch für Linienbusse, die nicht im Linienbetrieb sind, also Betriebsfahrten. Sehe ich eine Betriebsfahrt eine nicht freigegebene Busspur benutzen, zeige ich den Vorfall an. Ebenso bei der nicht berechtigten Nutzung von ÖPNV-Signalen. Ersteres ist recht preiswert, letzteres kann für richtige Probleme sorgen.
Re: Fragen VIII 2016-1
28.02.2016 11:48
Zitat
DonChaos
Letztendlich gelten für alle anderen, die eine Busspur mitbenutzen dürfen, die "normalen" Lichtzeichen daneben. Stellst du dich mit deinem PKW auf eine Busspur (gerechtfertigt oder nicht) und fährst über die rote Ampel aufgrund eines ÖPNV-Signals, begehst du einen Rotverstoß.

Nö, du liegst falsch. Hier der Link zu einem Gerichtsurteil. In dessen Urteilsbegründung steht, wer diese Signale nutzen darf.

Zitat
DonChaos
Übrigens gilt das auch für Linienbusse, die nicht im Linienbetrieb sind, also Betriebsfahrten. Sehe ich eine Betriebsfahrt eine nicht freigegebene Busspur benutzen, zeige ich den Vorfall an. Ebenso bei der nicht berechtigten Nutzung von ÖPNV-Signalen. Ersteres ist recht preiswert, letzteres kann für richtige Probleme sorgen.

Scherzkeks. Dann begebe dich mal zur Endstelle Reimerweg in Staaken. Dort ist die einzige Ausfahr tmit einem Balkensignal gesicht und die nutzen natürlich auch dort aussetzende Busse. Versuche doch mal diese Busfahrer anzuzeigen. Man wird dich laut auslachen.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Jay
Re: Fragen VIII 2016-1
28.02.2016 12:01
Zitat
B-V 3313
Zitat
DonChaos
Letztendlich gelten für alle anderen, die eine Busspur mitbenutzen dürfen, die "normalen" Lichtzeichen daneben. Stellst du dich mit deinem PKW auf eine Busspur (gerechtfertigt oder nicht) und fährst über die rote Ampel aufgrund eines ÖPNV-Signals, begehst du einen Rotverstoß.

Nö, du liegst falsch. Hier der Link zu einem Gerichtsurteil. In dessen Urteilsbegründung steht, wer diese Signale nutzen darf.

"Für den Führer eines Kraftfahrzeuges, der unbefugt einen Sonderfahrstreifen mit eigenen Lichtzeichen benutzt, gelten nicht diese, sondern die Lichtzeichen, die für den allgemeinen Verkehr auf den übrigen Fahrstreifen vorgesehen sind.", sagt das Urteil - und damit dasselbe wir der 2. zitierte Satz. Ein Widerspruch leitet sich lediglich zum ersten Satz her. "Die Lichtzeichen eines Sonderfahrstreifens sind bestimmten Fahrzeugen, beispielsweise Linienbussen oder Taxen, zugeordnet, sofern sie den Sonderfahrstreifen benutzen (§ 37 Abs. 2 Nr. 4 StVO)." - ÖPNV-Signale auf der Potsdamer Straße würden also auch für LKW gelten, so sie den Sonderfahrstreifen dort nutzen, wo er für sie freigegeben ist.

Will man die Anzahl der Busfahrer schnell und effektiv reduzieren, müsste man sich mal ein paar Stunden an die Haltestelle Spandauer Straße/Marienstraße stellen. Schwachsinnigerweise hat man dort die neue Pförtnerampel nämlich mit einem Sondersignal ausgerüstet, das während der "normalen" Phase F0 zeigt und nur davor kurzzeitig die Fahrt per F1 freigibt. Die meisten Busfahrer fahren bei "grün", wenn sie während der Sonderphase nicht fahren konnten und damit gegen F0.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Anonymer Benutzer
Re: Fragen VIII 2016-1
28.02.2016 12:21
Zitat
B-V 3313
Zitat
DonChaos
Letztendlich gelten für alle anderen, die eine Busspur mitbenutzen dürfen, die "normalen" Lichtzeichen daneben. Stellst du dich mit deinem PKW auf eine Busspur (gerechtfertigt oder nicht) und fährst über die rote Ampel aufgrund eines ÖPNV-Signals, begehst du einen Rotverstoß.

Nö, du liegst falsch. Hier der Link zu einem Gerichtsurteil. In dessen Urteilsbegründung steht, wer diese Signale nutzen darf.

#Leseverstehen: Also wenn z.B. ein Auto (unerlaubt!) auf einem Sonderfahrstreifen, vor ein vor einem Linienbus an einer Lichtzeichenanlage steht, welche ein Sondersignal diesen Sonderfahrstreifen besitzt und der Sonderfahrstreifen freie Fahrt bekommt, dann darf der Autofahrer mit seinem Auto also trotz Behinderung des Linienbusverkehrs nicht fahren!?
In der Annahme, dass ich das so richtig verstanden habe, fühlt sich das etwas falsch an. Sollte es da nicht ene Art "Gewichtung" geben?
Also: Ist die Behinderung des Linienverkehrs durch Stehenbleibens an der LZA nicht schwerwiegender als das reine unerlaubte Befahren des Sonderfahrstreifens? Wenn der Sonderfahrstreifen "freie Fahrt" hat, dann ist es doch ein gesichertes Herausfahren aus diesem, wo niemand vom Querverkehr gefährdet werden kann. Da der PKW-Fahrer ja eh schon im Sonderfahrsteifen ist, ist es der StVO nach doch ein Widerspruch, da diese doch eine Störung des Verkehrsflusses i.d.R. höher bestraft.

Zitat
B-V 3313
Zitat
DonChaos
Übrigens gilt das auch für Linienbusse, die nicht im Linienbetrieb sind, also Betriebsfahrten. Sehe ich eine Betriebsfahrt eine nicht freigegebene Busspur benutzen, zeige ich den Vorfall an. Ebenso bei der nicht berechtigten Nutzung von ÖPNV-Signalen. Ersteres ist recht preiswert, letzteres kann für richtige Probleme sorgen.

Scherzkeks. Dann begebe dich mal zur Endstelle Reimerweg in Staaken. Dort ist die einzige Ausfahr tmit einem Balkensignal gesicht und die nutzen natürlich auch dort aussetzende Busse. Versuche doch mal diese Busfahrer anzuzeigen. Man wird dich laut auslachen.

Also sehr geehrter DonChaos, ich weiß ja nicht wie umfangreich du Kenntnis in der Sache hast, aber mit der Annahme liegst du ja fatal daneben. Klar dürfen Linienbusse, die mit "Betriebsfahrt" geschildert sind bzw. auf so einer Betriebsfahrt sind Sonderfahrstreifen nutzen (demzufolge müssen diese dann auch die Sondersignale nutzen).
Warum auch nicht? Gelten für dich Betriebsfahrten nicht zum Linienverkehr?
Du kannst dich ja gerne mal Höhe Bürgerablage zu bestimmten Zeiten hinstellen und die Betriebsfahrten anzeigen, die da einfach (deiner Meinung nach: unerlaubt) von Henniigsdorf kommen oder nach... fahren. Denn die Durchfahrt ist ja nur für "Linienverkehr frei".
Da gibt es auch für den örtlichen Bereich keine Sondergenehmigung für die BVG, es ist allgemein so, dass Betriebsfahrten zum Linienverkehr gehören. Ist ja auch eine logische Sache. Wozu dienen denn diese Betriebsfahrten? Genau: Um entweder ein- oder aus- oder umzusetzen. Und warum sollte dann diese Fahrt sich in den Stau stellen? Das würde ich nicht ganz nachvollziehbar finden.

Wie ist das eigentlich an der Wendestelle auf dem Altstädter Ring (Höhe Münsigerstr.).
Da ist die Einfahrt mit Verkehrszeichen 250 (Verkehrszeichen Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzschild: "BVG frei" ausgeschildert.
Hat die ViP, OVG und andere Busunternehmen dafür eine Sondergenehmigung?
Ähnliches gab es (oder gibt es noch?) südlich vom Berliner Hbf in der Straße "Alt-Moabit" kommend aus dem Regierungsviertel ri. Turmstraße. Da habe ich immer nur "BVG frei" gelesen und trotzdem sind Stadtrundfahrten und andere Busse da durchgefahren... Hmmm.
Re: Fragen VIII 2016-1
28.02.2016 13:35
Zitat
DonChaos
Letztendlich gelten für alle anderen, die eine Busspur mitbenutzen dürfen, die "normalen" Lichtzeichen daneben. Stellst du dich mit deinem PKW auf eine Busspur (gerechtfertigt oder nicht) und fährst über die rote Ampel aufgrund eines ÖPNV-Signals, begehst du einen Rotverstoß.
Zitat
B-V 3313
Nö, du liegst falsch. Hier der Link zu einem Gerichtsurteil. In dessen Urteilsbegründung steht, wer diese Signale nutzen darf.

Eye, Leseprobleme? Du behauptest, meine Aussage sei falsch und begründest dies mit einem Gerichtsurteil, das meine Ausführungen bestätigt, und nicht widerlegt?

Zitat
Urteil
Für den Führer eines Kraftfahrzeuges, der unbefugt einen Sonderfahrstreifen mit eigenen Lichtzeichen benutzt, gelten nicht diese, sondern die Lichtzeichen, die für den allgemeinen Verkehr auf den übrigen Fahrstreifen vorgesehen sind. Die Lichtzeichen eines Sonderfahrstreifens sind bestimmten Fahrzeugen, beispielsweise Linienbussen oder Taxen, zugeordnet, sofern sie den Sonderfahrstreifen benutzen [...]

und:

Zitat

Besondere Lichtzeichen für Linienbusse gelten auch für Taxen, welche den Sonderfahrstreifen berechtigterweise mitbenutzen, nicht für Taxen oder andere Verkehrsteilnehmer, die diesen Fahrstreifen unbefugt befahren. Für unberechtigte Benutzer gelten diejenigen Farbzeichen, die dem allgemeinen Fahrverkehr auf den übrigen Fahrstreifen zugeordnet sind (BayObLG vom 10.10.84, VRS 67,436).

Also: Ist die Busspur für Taxen freigegeben, so gelten für die Taxen auch die Sondersignale. Alle anderen (KEIN Linienbus, KEINE Straßenbahn) haben sich nach den NORMALEN Lichtzeichen (rot, gelb, grün) zu richten. Ist die Busspur beispielsweise zeitlich beschränkt, und du fährst als PKW darauf, gilt trotzdem NICHT das ÖPNV-Signal für dich, sondern die NORMALEN Lichtzeichen (rot, gelb, grün).
Re: Fragen VIII 2016-1
28.02.2016 13:54
Zitat
Nahverkehrsplan
Leseverstehen: Also wenn z.B. ein Auto (unerlaubt!) auf einem Sonderfahrstreifen, vor ein vor einem Linienbus an einer Lichtzeichenanlage steht, welche ein Sondersignal diesen Sonderfahrstreifen besitzt und der Sonderfahrstreifen freie Fahrt bekommt, dann darf der Autofahrer mit seinem Auto also trotz Behinderung des Linienbusverkehrs nicht fahren!?

Richtig. Du behinderst dann zwar den Bus/die Straßenbahn, einen Rotlichtverstoß rechtfertigt dies allerdings nicht. Trotzdem wird dadurch aus deiner "unrechtmäßigen Benutzung eines Sonderfahrstreifens" eine "unrechtmäßigen Benutzung eines Sonderfahrstreifens mit Behinderung". Pech.


Zitat
Nahverkehrsplan
Warum auch nicht? Gelten für dich Betriebsfahrten nicht zum Linienverkehr?

Nicht nur für mich. Kannst du in einen Bus mit der Aufschrift "Betriebsfahrt" einsteigen? Hält dieser an Haltestellen? Kann man dafür Fahrkarten kaufen? Alles mit Nein beantwortet? Dann ist es kein Linienverkehr.

Sonderfahrstreifen bevorrechtigen den öffentlichen Personennahverkehr, zu dem (manchmal) auch das Taxi (im Einsatz) zählt. Damit soll sichergestellt werden, dass Linienverkehre und die öffentliche Personenbeförderung bevorrechtigt werden. Betriebsfahrten fallen nicht darunter. Da fährt nur irgend eine Firma von A nach B, was absolut GAR NICHTS mit öffentlichem Personennahverkehr oder der öffentlichen Personenbeförderung zu tun hat.


Zitat
B-V 3313
Versuche doch mal diese Busfahrer anzuzeigen. Man wird dich laut auslachen.

Wer ist "man"? Du? Damit kann ich leben. Der Busfahrer? Kann er auch gern machen. Der Mitarbeiter im Polizeidienst wird sich sowas aber mit Sicherheit verkneifen, die Anzeige aufnehmen und ein fähiger Sachbearbeiter wird diese bearbeiten und ein Bußgeld ausstellen. Das Verfahren ist mir bestens bekannt. Spätestens dann lacht zweiterer ebenfalls nicht mehr.


Zitat
B-V 3313
Dann begebe dich mal zur Endstelle Reimerweg in Staaken.
Zitat
Nahverkehrsplan
an der Wendestelle auf dem Altstädter Ring (Höhe Münsigerstr.)

Ich kenne beide örtlichen Gegebenheiten nicht. Allgemein gilt: Wenn die Sondersignale für dich nicht gelten, gelten die restlichen Verkehrszeichen und Lichtzeichen. Also entweder die Ampel oder ein angebrachtes Vorfahrt-gewähren-Schild oder ein abgesenkter Bordstein oder was da sonst noch so sein könnte.
Anonymer Benutzer
Re: Fragen VIII 2016-1
28.02.2016 14:18
Zitat
DonChaos
Zitat
Nahverkehrsplan
(...) Gelten für dich Betriebsfahrten nicht zum Linienverkehr?

Nicht nur für mich. Kannst du in einen Bus mit der Aufschrift "Betriebsfahrt" einsteigen? Hält dieser an Haltestellen? Kann man dafür Fahrkarten kaufen? Alles mit Nein beantwortet? Dann ist es kein Linienverkehr.

Für dich nicht. Nach offiziellen Regelungen aber sicher.
Ich finde es schon bedenklich, wenn du Betriebsfahrten in den Stau schicken willst. Bin froh, dass du das nicht entscheidest. ;)

Deine Argumentation kann ich nicht nachvollziehen. Ich verstehe nicht, warum du Betriebsfahrten in den Stau schicken willst.
Wie ich schon geschrieben habe... wenn die Busse z.B. am Nachmittag vom Bf. Spandau zum Rathaus Spandau fahren, um dort einzusetzen, um als Fahrgäste zu befördern, warum sollen die sich auf der Klosterstraße in den Stau stellen? Du hast doch selbst geschrieben:
Zitat
DonChaos
Sonderfahrstreifen bevorrechtigen den öffentlichen Personennahverkehr, (...) Damit soll sichergestellt werden, dass Linienverkehre und die öffentliche Personenbeförderung bevorrechtigt werden.
Was sagst du den Leuten, die am Rathaus stehen und warten?
-> Ja, tut mir ja Leid für Sie, aber der Bus, der befördert keine Fahrgäste und darf die Busspur nicht nutzen, somit muss der im Stau stehen. Während der andere Bus, der voller Fahrgäste ist problemlos über die Busspur vorbeifahren kann, da der ja Fahrgäste befördert.
Und als Argument: Man müsste dann einfach die Fahrzeiten der Betriebsfahrten erhöhen lasse ich mal nicht zu. Wo kommen wir dann da hin. Mal abgesehen davon, dass Busse im Stau eine ganze Menge an Verkehrsraum in Anspruch nehmen.

Ich muss jetzt aber los zur Arbeit. Man schreibt sich. ;)
Re: Fragen VIII 2016-1
28.02.2016 14:28
Stell dir doch mal folgende Frage und versuche dabei, objektiv zu bleiben:

Was unterscheidet die Betriebsfahrt eines BVG-Busses von einer Betriebsfahrt eines Flixbus? Oder der Betriebsfahrt eines Holiday-Reisebusses? Oder einer Betriebsfahrt des Malerbetriebs Slomka?

Keine dieser Betriebsfahrt erfüllt den öffentlichen Auftrag, für den diese Fahrspuren freigehalten werden. Eine Freigabe für Betriebsfahrten eines einzigen Unternehmens ist rechtlich nicht haltbar.


Zitat
Nahverkehrsplan
der befördert keine Fahrgäste und darf die Busspur nicht nutzen, somit muss der im Stau stehen. Während der andere Bus, der voller Fahrgäste ist problemlos über die Busspur vorbeifahren kann, da der ja Fahrgäste befördert.

Genau so ist es aber. Auf den Flixbus und den Malerbetrieb Slomka wartet schließlich auch irgend jemand.


Zitat
Nahverkehrsplan
Und als Argument: Man müsste dann einfach die Fahrzeiten der Betriebsfahrten erhöhen

Ja, genau so ist es aber! Man könnte natürlich auch alternativ auf Aus- und Einsetzfahrten Fahrgäste mitnehmen. Dann sind es Fahrgastfahrten.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.02.2016 14:29 von DonChaos.
Jay
Re: Fragen VIII 2016-1
28.02.2016 14:33
Wie wäre es, wenn "wir" einfach mal ins Gesetz gucken?

Zitat
PBefG
§ 42 Begriffsbestimmung Linienverkehr

Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Er setzt nicht voraus, daß ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- und Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltestellen eingerichtet sind.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Re: Fragen VIII 2016-1
28.02.2016 14:41
Zitat
DonChaos
Ich kenne beide örtlichen Gegebenheiten nicht. Allgemein gilt: Wenn die Sondersignale für dich nicht gelten, gelten die restlichen Verkehrszeichen und Lichtzeichen. Also entweder die Ampel oder ein angebrachtes Vorfahrt-gewähren-Schild oder ein abgesenkter Bordstein oder was da sonst noch so sein könnte.

Genau, der Busfahrer sagt einfach: "Ich habe nicht das ÖPNV-Signal genutzt, ich habe das "Vorfahrt-gewähren-Schild" beachtet. Zufällig hielt der restliche Verkehr an als ich fuhr und nebenbei das ÖPNV-Signal meine Richtung freigab."

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Anonymer Benutzer
Re: Fragen VIII 2016-1
28.02.2016 23:26
Zitat
DonChaos
Stell dir doch mal folgende Frage und versuche dabei, objektiv zu bleiben:

Was unterscheidet die Betriebsfahrt eines BVG-Busses von einer Betriebsfahrt eines Flixbus? Oder der Betriebsfahrt eines Holiday-Reisebusses? Oder einer Betriebsfahrt des Malerbetriebs Slomka?

Keine dieser Betriebsfahrt erfüllt den öffentlichen Auftrag, für den diese Fahrspuren freigehalten werden. Eine Freigabe für Betriebsfahrten eines einzigen Unternehmens ist rechtlich nicht haltbar.

Der Holiday-Reisebus, wird wahrscheinlich im Gelegenheitsverkehr (worunter auch Taxen fallen, i.d.R. aber explizit genannt werden) unterwegs sein. Der muss explizit als Ausnahme im Schild stehen: "Gelegenheitsverkehr frei".
Sämtliche Fernbusse gehören selbstverständlich auch zum Linienverkehr und dürfen demnach auch die Sonderfahrstreifen auch bei Betriebsfahrten nutzen.

Mal abgesehen davon, dass es für mich kein Unterschied macht, ob der Bus des öffentlichen Linienverkehrs nun mit "Betriebsfahrt" geschildert ist und keine Fahrgäste befördert, bezweifel ich, dass die BVG das so falsch aushängt und unerlaubt planmäßig durchführt.
Denn ansonsten wären die Betriebsfahrten vom Betriebshof Spandau von/nach Hennigsdorf etwas länger, sowie Betriebsfahrten generell, da diese ja im eventuell vorhandenen Verkehrsstau stehen würden.

By the way: Auch "leere" Taxen dürfen und nutzen natürlich auch diese Sonderfahrstreifen, sofern die Nutzung ausgeschildert ist.
Krankenwagen ebenfalls... Mal angenommen, es wäre so, wie du es - wohl denkst - dass nur "volle" Fahrzeuge diese Sonderfahrstreifen nutzen - ob im Krankenwagen nun ein Patient ist oder nicht, wirst du sicher schwer erkennen können. Und wenn der Krankenwagen mit Blaulicht fährt, dann müsste der nicht extra in der Ausnahme stehen. Also wäre das eigentlich das einzige Argument, womit ich eindeutig nachweisen kann, dass die Berechtigung der Nutzung eines Sonderfahrstreifens sich nicht nach dem Vorhandensein von Fahrgästen richtet.
Interessant, danke. Also fahren die Taxifahrer am Ernst-Reuter-Platz 1. bei Rot und 2. nötigen sie mit dem Hupen auch noch andere Taxifahrer, bei Rot zu fahren.

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Nicht-dynamische Signatur
Anonymer Benutzer
Re: Fragen VIII 2016-1
28.02.2016 23:53
Zitat
Lehrter Bahnhof
Interessant, danke. Also fahren die Taxifahrer am Ernst-Reuter-Platz 1. bei Rot und 2. nötigen sie mit dem Hupen auch noch andere Taxifahrer, bei Rot zu fahren.

Hä, wieso? xD
Zitat
Urteil
Für den Führer eines Kraftfahrzeuges, der unbefugt einen Sonderfahrstreifen mit eigenen Lichtzeichen benutzt, gelten nicht diese, sondern die Lichtzeichen, die für den allgemeinen Verkehr auf den übrigen Fahrstreifen vorgesehen sind. Die Lichtzeichen eines Sonderfahrstreifens sind bestimmten Fahrzeugen, beispielsweise Linienbussen oder Taxen, zugeordnet, sofern sie den Sonderfahrstreifen benutzen [...]

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Dieses Thema wurde beendet.