Re: Fragen VIII 2016-1 27.02.2016 05:09 |
Re: Zitate 27.02.2016 07:26 |
Zitat
Heidekraut
Ach @Wutzkmann, hat keiner behauptet. Bedienen kann ich das Tablet schon, soweit das geht. Die Forumsoftware ist nun wirklich nicht besonders Tablettfreundlich. Da gibts so einiges. Aber lassen wir das.
Re: Zitate 27.02.2016 07:49 |
Zitat
eiterfugel
Sofern man kein Vollzitat will, ist es auf allen Mobilgeräten eine ziemliche Fummelei,
Re: Fragen VIII 2016-1 27.02.2016 13:06 |
Zitat
drstar
In der Tat hängt es von der Beschilderung ab. [...] Findet sich eine Busspur, die durch Mastschilder und/oder Fahrbahnmarkierung für weitere Fahrzeuge freigegeben ist, gilt das Balkensignal auch für diese Fahrzeuge - mit Ausnahme von LKWs. [...]
Re: Fragen VIII 2016-1 27.02.2016 16:06 |
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Sasukefan86Zitat
Lehrter Bahnhof
Ich habe gelesen, dass die SSB um 1910 eine Straßennbahnstrecke von der Warschauer Straße zum Hermannplatz bauen wollten - hat die tatsächlich mal existiert?
Wie man sehen kann wohl ja.
[www.ansichtskarten-center.de]
Und woran siehst Du das auf dem Bild?
Meines Wissens ist die 4 vom Hermannplatz Richtung Warschauer gefahren: Reuterstraße - Pflügerstraße - Friedelstraße - Ohlauer Straße - Görlitzer Bahnhof - Wiener Straße - Görlitzer Ufer - Görlitzer Straße - Falckensteinstraße - Oberbaumbrücke
Zitat
DonChaos
Zitat
drstar
In der Tat hängt es von der Beschilderung ab. [...] Findet sich eine Busspur, die durch Mastschilder und/oder Fahrbahnmarkierung für weitere Fahrzeuge freigegeben ist, gilt das Balkensignal auch für diese Fahrzeuge - mit Ausnahme von LKWs. [...]
Ähm... nein. Kann gar nicht; woher soll auch ein Nicht-ÖPNV-Fahrer die Bedeutung der Balkensignal kennen? Aus der StVO? Die heißen nicht umsonst "ÖPNV-Signale"!
Re: Fragen VIII 2016-1 27.02.2016 17:08 |
Zitat
Lehrter Bahnhof
Interessant - was spricht dagegen, das heute genauso wiederaufzubauen?
Re: Fragen VIII 2016-1 28.02.2016 10:48 |
Zitat
Lehrter Bahnhof
Also gilt es deiner Meinung nach nicht für Taxifahrer? Oder zählst du sie hier zum ÖPNV?
Re: Fragen VIII 2016-1 28.02.2016 11:48 |
Zitat
DonChaos
Letztendlich gelten für alle anderen, die eine Busspur mitbenutzen dürfen, die "normalen" Lichtzeichen daneben. Stellst du dich mit deinem PKW auf eine Busspur (gerechtfertigt oder nicht) und fährst über die rote Ampel aufgrund eines ÖPNV-Signals, begehst du einen Rotverstoß.
Zitat
DonChaos
Übrigens gilt das auch für Linienbusse, die nicht im Linienbetrieb sind, also Betriebsfahrten. Sehe ich eine Betriebsfahrt eine nicht freigegebene Busspur benutzen, zeige ich den Vorfall an. Ebenso bei der nicht berechtigten Nutzung von ÖPNV-Signalen. Ersteres ist recht preiswert, letzteres kann für richtige Probleme sorgen.
Re: Fragen VIII 2016-1 28.02.2016 12:01 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
DonChaos
Letztendlich gelten für alle anderen, die eine Busspur mitbenutzen dürfen, die "normalen" Lichtzeichen daneben. Stellst du dich mit deinem PKW auf eine Busspur (gerechtfertigt oder nicht) und fährst über die rote Ampel aufgrund eines ÖPNV-Signals, begehst du einen Rotverstoß.
Nö, du liegst falsch. Hier der Link zu einem Gerichtsurteil. In dessen Urteilsbegründung steht, wer diese Signale nutzen darf.
Anonymer Benutzer
Re: Fragen VIII 2016-1 28.02.2016 12:21 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
DonChaos
Letztendlich gelten für alle anderen, die eine Busspur mitbenutzen dürfen, die "normalen" Lichtzeichen daneben. Stellst du dich mit deinem PKW auf eine Busspur (gerechtfertigt oder nicht) und fährst über die rote Ampel aufgrund eines ÖPNV-Signals, begehst du einen Rotverstoß.
Nö, du liegst falsch. Hier der Link zu einem Gerichtsurteil. In dessen Urteilsbegründung steht, wer diese Signale nutzen darf.
Zitat
B-V 3313
Zitat
DonChaos
Übrigens gilt das auch für Linienbusse, die nicht im Linienbetrieb sind, also Betriebsfahrten. Sehe ich eine Betriebsfahrt eine nicht freigegebene Busspur benutzen, zeige ich den Vorfall an. Ebenso bei der nicht berechtigten Nutzung von ÖPNV-Signalen. Ersteres ist recht preiswert, letzteres kann für richtige Probleme sorgen.
Scherzkeks. Dann begebe dich mal zur Endstelle Reimerweg in Staaken. Dort ist die einzige Ausfahr tmit einem Balkensignal gesicht und die nutzen natürlich auch dort aussetzende Busse. Versuche doch mal diese Busfahrer anzuzeigen. Man wird dich laut auslachen.
Re: Fragen VIII 2016-1 28.02.2016 13:35 |
Zitat
DonChaos
Letztendlich gelten für alle anderen, die eine Busspur mitbenutzen dürfen, die "normalen" Lichtzeichen daneben. Stellst du dich mit deinem PKW auf eine Busspur (gerechtfertigt oder nicht) und fährst über die rote Ampel aufgrund eines ÖPNV-Signals, begehst du einen Rotverstoß.
Zitat
B-V 3313
Nö, du liegst falsch. Hier der Link zu einem Gerichtsurteil. In dessen Urteilsbegründung steht, wer diese Signale nutzen darf.
Zitat
Urteil
Für den Führer eines Kraftfahrzeuges, der unbefugt einen Sonderfahrstreifen mit eigenen Lichtzeichen benutzt, gelten nicht diese, sondern die Lichtzeichen, die für den allgemeinen Verkehr auf den übrigen Fahrstreifen vorgesehen sind. Die Lichtzeichen eines Sonderfahrstreifens sind bestimmten Fahrzeugen, beispielsweise Linienbussen oder Taxen, zugeordnet, sofern sie den Sonderfahrstreifen benutzen [...]
Zitat
Besondere Lichtzeichen für Linienbusse gelten auch für Taxen, welche den Sonderfahrstreifen berechtigterweise mitbenutzen, nicht für Taxen oder andere Verkehrsteilnehmer, die diesen Fahrstreifen unbefugt befahren. Für unberechtigte Benutzer gelten diejenigen Farbzeichen, die dem allgemeinen Fahrverkehr auf den übrigen Fahrstreifen zugeordnet sind (BayObLG vom 10.10.84, VRS 67,436).
Re: Fragen VIII 2016-1 28.02.2016 13:54 |
Zitat
Nahverkehrsplan
Leseverstehen: Also wenn z.B. ein Auto (unerlaubt!) auf einem Sonderfahrstreifen, vor ein vor einem Linienbus an einer Lichtzeichenanlage steht, welche ein Sondersignal diesen Sonderfahrstreifen besitzt und der Sonderfahrstreifen freie Fahrt bekommt, dann darf der Autofahrer mit seinem Auto also trotz Behinderung des Linienbusverkehrs nicht fahren!?
Zitat
Nahverkehrsplan
Warum auch nicht? Gelten für dich Betriebsfahrten nicht zum Linienverkehr?
Zitat
B-V 3313
Versuche doch mal diese Busfahrer anzuzeigen. Man wird dich laut auslachen.
Zitat
B-V 3313
Dann begebe dich mal zur Endstelle Reimerweg in Staaken.
Zitat
Nahverkehrsplan
an der Wendestelle auf dem Altstädter Ring (Höhe Münsigerstr.)
Anonymer Benutzer
Re: Fragen VIII 2016-1 28.02.2016 14:18 |
Zitat
DonChaos
Zitat
Nahverkehrsplan
(...) Gelten für dich Betriebsfahrten nicht zum Linienverkehr?
Nicht nur für mich. Kannst du in einen Bus mit der Aufschrift "Betriebsfahrt" einsteigen? Hält dieser an Haltestellen? Kann man dafür Fahrkarten kaufen? Alles mit Nein beantwortet? Dann ist es kein Linienverkehr.
Was sagst du den Leuten, die am Rathaus stehen und warten?Zitat
DonChaos
Sonderfahrstreifen bevorrechtigen den öffentlichen Personennahverkehr, (...) Damit soll sichergestellt werden, dass Linienverkehre und die öffentliche Personenbeförderung bevorrechtigt werden.
Re: Fragen VIII 2016-1 28.02.2016 14:28 |
Zitat
Nahverkehrsplan
der befördert keine Fahrgäste und darf die Busspur nicht nutzen, somit muss der im Stau stehen. Während der andere Bus, der voller Fahrgäste ist problemlos über die Busspur vorbeifahren kann, da der ja Fahrgäste befördert.
Zitat
Nahverkehrsplan
Und als Argument: Man müsste dann einfach die Fahrzeiten der Betriebsfahrten erhöhen
Re: Fragen VIII 2016-1 28.02.2016 14:33 |
Zitat
PBefG
§ 42 Begriffsbestimmung Linienverkehr
Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Er setzt nicht voraus, daß ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- und Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltestellen eingerichtet sind.
Re: Fragen VIII 2016-1 28.02.2016 14:41 |
Zitat
DonChaos
Ich kenne beide örtlichen Gegebenheiten nicht. Allgemein gilt: Wenn die Sondersignale für dich nicht gelten, gelten die restlichen Verkehrszeichen und Lichtzeichen. Also entweder die Ampel oder ein angebrachtes Vorfahrt-gewähren-Schild oder ein abgesenkter Bordstein oder was da sonst noch so sein könnte.
Anonymer Benutzer
Re: Fragen VIII 2016-1 28.02.2016 23:26 |
Zitat
DonChaos
Stell dir doch mal folgende Frage und versuche dabei, objektiv zu bleiben:
Was unterscheidet die Betriebsfahrt eines BVG-Busses von einer Betriebsfahrt eines Flixbus? Oder der Betriebsfahrt eines Holiday-Reisebusses? Oder einer Betriebsfahrt des Malerbetriebs Slomka?
Keine dieser Betriebsfahrt erfüllt den öffentlichen Auftrag, für den diese Fahrspuren freigehalten werden. Eine Freigabe für Betriebsfahrten eines einzigen Unternehmens ist rechtlich nicht haltbar.
Re: Fragen VIII 2016-1 28.02.2016 23:47 |
Anonymer Benutzer
Re: Fragen VIII 2016-1 28.02.2016 23:53 |
Zitat
Lehrter Bahnhof
Interessant, danke. Also fahren die Taxifahrer am Ernst-Reuter-Platz 1. bei Rot und 2. nötigen sie mit dem Hupen auch noch andere Taxifahrer, bei Rot zu fahren.
Re: Fragen VIII 2016-1 29.02.2016 00:01 |
Zitat
Urteil
Für den Führer eines Kraftfahrzeuges, der unbefugt einen Sonderfahrstreifen mit eigenen Lichtzeichen benutzt, gelten nicht diese, sondern die Lichtzeichen, die für den allgemeinen Verkehr auf den übrigen Fahrstreifen vorgesehen sind. Die Lichtzeichen eines Sonderfahrstreifens sind bestimmten Fahrzeugen, beispielsweise Linienbussen oder Taxen, zugeordnet, sofern sie den Sonderfahrstreifen benutzen [...]