Text vom Koalitionsvertrag.
Uli
1102 IV.3 Verkehr
1103 Wirtschaft und Gesellschaft benötigen gute nachhaltige und bezahlbare Mobilitäts- und Ver-
1104 kehrskonzepte. Sie müssen die Bedürfnisse von Menschen und Wirtschaft in den Vorder-
1105 grund stellen und Barrieren zwischen den Verkehrsträgern überwinden.
1106 Angesichts des sich rapide verschlechternden Zustandes unserer Verkehrswege muss es
1107 unser vorrangiges Ziel sein, die Infrastruktur dauerhaft im vollen Umfang betriebsfähig zu
1108 halten und eine weitere Substanzschädigung zu verhindern.
1109 Gleichzeitig wissen wir, dass zur Erreichung der Klimaschutzziele auch der Verkehrsbereich
1110 einen relevanten Beitrag leisten muss.
1111 Verkehrsinfrastruktur stellt sicher, dass sich, von den Metropolen und zentralen Orten aus-
1112 gehend, Wirtschaftsunternehmen in Schleswig-Holstein ansiedeln und Beschäftigte ihre Ar-
1113 beitsplätze erreichen können. Für die Anbindung der Regionen benötigen wir starke Achsen,
1114 wie die Vogelfluglinie und die Jütlandroute sowie einen gut ausgebauten öffentlichen Perso-
1115 nennahverkehr und eine vernetzte Verkehrsplanung. So stellen wir sicher, dass Schleswig-
1116 Holstein von der Wirtschaftskraft der Metropole Hamburg profitiert und beide Seiten Syner-
1117 gieeffekte nutzen. Wir wollen für Bahn und Bus ein einfaches System mit einheitlichem Auf-
1118 tritt, einfachem Tarif und abgestimmtem Angebot. Wir wollen deshalb den Verkehrsverbund
1119 der Aufgabenträger, also des Landes, der Kreise und der kreisfreien Städte, für Schleswig-
1120 Holstein.
1121 Entscheidungsleitend für künftige Vorhaben im Verkehrsbereich ist die Netzwirkung und die
1122 Auswirkung auf die begrenzten Mittel für die Bestandserhaltung.
1123 Die Bürgerinnen und Bürger müssen zukünftig umfassend und frühzeitig bei der Festlegung
1124 der Ziele und Prioritäten des Infrastrukturausbaus sowie bei der Planung der Verkehrswege
1125 beteiligt werden, und zwar auch bei der Grundsatzentscheidung, ob ein Verkehrsweg über-
1126 haupt gebaut und welche Dimensionierung und Trasse gewählt werden.
1127 IV.3.1 Schiene & Straße
1128 Die Verkehrsplanung soll vernetzter, transparenter und offener gedacht und so offen wie
1129 möglich gestaltet werden. Bürgerinnen und Bürger müssen intensiv einbezogen werden, um
1130 mehr Akzeptanz zu schaffen und Risiken für Folgekosten zu reduzieren. Hierzu gehört auch
1131 die Erstellung einer übergreifenden Verkehrsplanung. Alternativen zu Planungen sollen er-
1132 gebnisoffen geprüft werden - ausdrücklich auch verkehrsträgerübergreifend. Für die Infra-
1133 strukturplanung ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr essentiell.
1134 Ergänzend zur Bahn wollen wir - wo sinnvoll und möglich - ein attraktives Schnellbusnetz
1135 prüfen. Wir werden prüfen, wo das Instrument des Trassensicherungsvertrages in der bishe-
1136 rigen Form nötig und richtig ist. Die landesweite Verkehrsservicegesellschaft (LVS) als Koor-
1137 dinierungsstelle für regionale Aufgabenträger im ÖPNV und SPNV soll die Angebote stets
1138 weiter verbessern. Die konsequente Ausschreibung aller SPNV-Strecken in Schleswig-
1139 Holstein wird fortgesetzt.
1140 Im Bereich der individuellen Mobilität bekommt die digitale Technik über Anwendungen auf
1141 Smartphones und soziale Netzwerke eine immer höhere Bedeutung zu. Die Landesregierung
1142 wird diese Entwicklung aufgreifen, um weitere Innovationen im ÖPNV, wie Rufbus- und
1143 Ruftaxisysteme, ehrenamtliche Bürgerbusse, Car-Sharing und Mitfahrportale voranzubrin-
1144 gen. Damit kann die individuelle Mobilität effizienter, billiger und umweltfreundlicher werden.
1145 Die Barrierefreiheit aller Mobilitätsangebote muss schrittweise verbessert werden.
1146 Dazu gehört für uns auch die Diskussion über die Verteilung der Mittel aus dem Gemeinde-
1147 verkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Wir nehmen eine Verteilung von 70:30 für den öffentli-
1148 chen Verkehr vor. Bestehende Verpflichtungen bleiben unberührt, so dass die neue Vertei-
1149 lung schrittweise erreicht wird.
1150 Unser Ziel ist eine Verbesserung des Schutzes vor Verkehrslärm an Straßen, Schienen und
1151 Flughäfen. Lärmquellen sollen beseitigt, der Schutz der Menschen verbessert werden. Wir
1152 werden uns auf Bundesebene für eine Neuordnung der gesetzlichen Regelungen im Hinblick
1153 auf eine Gleichbehandlung des notwendigen Lärmschutzes für die Anwohner von Neubau-
1154 strecken und bestehenden Verkehrswegen einsetzen.
1155 Im Rahmen des Schleswig-Holstein-Tarifs werden wir gemeinsam mit den Verkehrsunter-
1156 nehmen und den Aufgabenträgern neue Anreiz-Tarife, wie zum Beispiel Flatrates, Semester-
1157 tickets und Arbeitnehmertickets, kostenlose Fahrradmitnahme und auch die fahrscheinlose
1158 Nutzung (z.B. Kurkarte) des ÖPNV im Bereich des Schleswig-Holstein-Tarifs prüfen.
1159 In den Regionen wollen wir, durch neue P+R/B+R-Anlagen die Möglichkeit zum Umsteigen
1160 vom PKW bzw. Fahrrad auf den ÖPNV an zentralen Knotenpunkten schaffen. Als Ergänzung
1161 zum privaten Auto werden wir Car-Sharing Initiativen auf den Weg bringen. Wir beauftragen
1162 die LVS zu prüfen, wie eine Integration des Car-Sharing in den Schleswig-Holstein-Tarif
1163 möglich gemacht werden kann.
1164 Der Radverkehr in Schleswig-Holstein wurde bisher in den letzten Jahren konzeptionell ver-
1165 nachlässigt. Wir werden die für den Radverkehr zur Verfügung stehenden GVFG-Mittel
1166 schrittweise erhöhen, um Schleswig-Holstein zum Fahrradtourismusland Nummer eins in
1167 Deutschland zu machen. Bei zukünftigen Verkehrsprojekten sind die Belange des Radver-
1168 kehrs stärker zu berücksichtigen.
1169 Um unabhängiger von fossiler Energie zu werden, wollen wir verstärkt auf e-Mobilität setzen
1170 und sie weiter entwickeln in einem verkehrsträgerübergreifenden Mobilitätskonzept, gerade
1171 auch in Verbindung mit innovativen Car-Sharing-Angeboten wie car-to-go oder drive-now.
1172 Wir wollen prüfen, ob wir die P+R und B+R mit Ladestationen ausstatten können.
1173 Wir nehmen zur Kenntnis, dass wir unterschiedliche Bedarfslagen im nördlichen, überwie-
1174 gend ländlich geprägten Landesteil haben. An der Westküste bestehen andere Herausforde-
1175 rungen als in den Städten, der KERN-Region oder der Metropolregion im Hamburger Rand.
1176 Entscheidend ist für uns, eine nachhaltige Mobilität in ganz Schleswig-Holstein zu sichern
1177 und für die einzelnen Regionen qualitativ zu verbessern. Wir wollen die Elektrifizierung und
1178 den Ausbau auf kontinuierliche Zweigleisigkeit der Marschbahn nördlich von Itzehoe bis Sylt.
1179 Dabei wird die Landesregierung auch die Prüfung der Elektrifizierung des Gütergleises zum
1180 Industriegebiet Brunsbüttel prüfen. Wir wollen, dass die Auto-Zug-Strecke Niebüll-
1181 Westerland als Regionalverkehr eingestuft wird. Um die Jütlandrute langfristig zu ertüchtigen
1182 und Engpässe im Güter und Transitverkehr nachhaltig zu vermeiden, werden wir verkehrs-
1183 trägerübergreifend Konzepte entwickeln.
1184 Zur besseren Anbindung der Westküste wird die B5 nördlich von Heide und zwischen
1185 Itzehoe (A23) und Brunsbüttel dreistreifig ausgebaut. Beim Neubau der B5 zwischen Hatt-
1186 stedt und Bredstedt wird das eingeleitete Planfeststellungsverfahren genutzt, um eine Anbin-
1187 dung der K2 an die neue B5 zu ermöglichen und um die Bedenken der Initiative Jelstrom
1188 weitestmöglich mit einzubeziehen.
1189 Die in der Region Kiel in Planung befindliche Stadt-Regional-Bahn ist von landespolitischer
1190 Bedeutung, da sie eine Vernetzung von Eckernförde, Rendsburg, Neumünster, Preetz und
1191 Kiel ermöglicht. Der Landesanteil an den Infrastrukturkosten wird von 15 Prozent auf bis zu
1192 25 Prozent erhöht. Die Finanzierung könnte aus den Regionalisierungsmitteln und den Um-
1193 schichtungen der GVFG-Mittel erfolgen. Es sollen weitere Finanzierungquellen gesucht wer-
1194 den. Für die Betriebskosten soll eine gemeinschaftliche Lösung durch die Landeshauptstadt
1195 Kiel, die beteiligten Kreise und das Land Schleswig-Holstein gefunden werden. In der Metro-
1196 polregion streben wir eine Abstimmung mit den Tarifen des Hamburger Verkehrsverbundes
1197 (HVV) an. Wir streben langfristig einen gemeinsamen Aufgabenträger und ein einheitliches
1198 Tarifsystem für Hamburg und Schleswig-Holstein an. Der Betrieb der Hochbahnstrecken im
1199 Hamburger Rand wird wie bisher durch Landeszuschüsse sichergestellt.
1200 Die Ausschreibungen für den Betrieb des SPNV haben zu mehr Wettbewerb, Qualität, Kos-
1201 tensenkung, Angebotsverbesserungen und höhere Nutzerzahlen geführt. Diese erfolgreiche
1202 Praxis werden wir auch für den Betrieb der AKN-Strecken anwenden. Ein Verkauf der AKN
1203 kommt nur in Frage, wenn die Infrastruktur in öffentlicher Hand verbleibt, wenn die Arbeits-
1204 plätze gesichert werden, wenn es nachhaltig zu finanziellen Vorteilen für das Land führt und
1205 wenn eine abschließende Finanzierungsregelung mit dem HVV erzielt werden kann. Das in
1206 Auftrag gegebene Gutachten zur Zulässigkeit eines Verkaufs ist abzuwarten, auch in Hin-
1207 blick auf die Ausschreibung von Verkehrsleistungen auf den AKN-Strecken.
1208 Im Vordergrund steht im Bereich der Metropolregion die Herstellung der S4 zwischen Bad
1209 Oldesloe und Elmshorn sowie der Ausbau der AKN als S-Bahn einschließlich nördlicher An-
1210 bindung an den Flughafen Fuhlsbüttel. Wir wollen eine S-Bahn 21 von Kaltenkirchen nach
1211 Hamburg einrichten, indem die bestehende AKN-Strecke ausgebaut, elektrifiziert oder mit
1212 Hybridwagen betrieben wird.
1213 Die Koalition setzt sich auf Landes- und Bundesebene für ein generelles Tempolimit von 130
1214 km/h auf Autobahnen ein. Darüber hinaus wird die Landesregierung zeitnah die einzelnen
1215 Geschwindigkeitsregelungen auf den Autobahnen in Schleswig-Holstein anhand von § 45
1216 Abs. 1 StVO überprüfen und prüfen, ob ein generelles Überholverbot für LKW auf einzelnen
1217 Autobahnen umsetzbar ist, damit in Zukunft mehr Sicherheit, ein besserer Verkehrsfluss und
1218 weniger Kohlendioxid-Ausstoß erreicht werden kann.1219 Auf Bundesebene wollen wir erreichen, dass
1220 - 1221
1222 - 1223
1224 -
1225 -
1226
1227 - 1228
im Bahnverkehr die Trennung von Netz und Betrieb erreicht wird und das Netz in öf- fentliche Kontrolle überführt wird,
eine möglichst frühzeitige Umstellung des Bahnverkehrs auf erneuerbare Energien erfolgt,
eine Erhöhung der Dynamisierung der Regionalisierungsmittel auf 2,5 Prozent erfolgt,
eine frühzeitige Nachfolgeregelung des im Jahr 2019 auslaufenden GVFG- Bundesprogramms gefunden wird,
geprüft wird, ob und welche Bahnstrecken in Schleswig-Holstein auf das Land über- tragen werden können und zu welchen Bedingungen dies geschehen kann.
1229 Bei Projekten, die durch den Bund finanziert werden, streben wir eine verbindliche Finanzie-
1230 rungsvereinbarung durch den Bund an, die eine vollständige Finanzierung sicherstellt. Stel-
1231 lungnahmen zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans und des Investitionsrah-
1232 menplanes des Bundes sowie Anmeldung von zusätzlichen Projekten für Neubaumaßnah-
1233 men beim Bund erfolgen nur nach Beschluss des Landtages. Das bisherige System zur Pla-
1234 nung und Umsetzung von Verkehrsplanungen ist nicht mehr zeitgemäß. Dabei werden wir
1235 auf Bundesebene eine neue transparente nachvollziehbare Systematik der Bewertung von
1236 Infrastrukturprojekten drängen.
1237 Wir unterstützen die Bedeutung des Hafens Lübeck als Drehscheibe im Ostseeraum.
1238 Die Koalitionspartner stellen fest, dass im Hinblick auf zeitliche und finanzielle Realisie-
1239 rungsmöglichkeiten der A20 von der Bundesregierung völlig unrealistische Erwartungen in
1240 der Öffentlichkeit verbreitet werden. Es ist festzuhalten, dass der Bundesverkehrswegeplan
1241 hoffnungslos unterfinanziert ist und angesichts der Zuweisungen an Schleswig-Holstein es
1242 keinerlei gesicherte Zeitplanung - unabhängig von Positionierungen von Parteien hier im
1243 Land - gibt. Wir stellen fest, dass ein Weiterbau der A20 westlich der A7 in dieser Legislatur-
1244 periode nicht realistisch ist und ausgeschlossen wird. Das bedeutet u.a., dass die im Investi-
1245 tionsrahmenplan des Bundes vorgesehene Maßnahme westlich der A23 (Abschnitt Hohen-
1246 felde-Sommerland) in dieser Legislaturperiode nicht gebaut wird. Deshalb müssen die Fi-
1247 nanzmittel hierfür umgewidmet werden und vorrangig für den Anschluss der A20 an die A7
1248 verwendet werden. Wir haben uns darauf verständigt, dass die A20 abschnittsweise von Ost
1249 nach West nur mit verkehrstechnisch sinnvollem Anschluss gebaut wird. Die laufenden Plan-
1250 feststellungsverfahren werden genutzt, um die Neubewertung der prognostizierten Verkehrs-
1251 ströme sowie der ökologischen und finanziellen Folgewirkungen vorzunehmen. Die grund-
1252 sätzlich unterschiedlichen Bewertungen der Koalitionspartner über eine Perspektive über
1253 2017 hinaus bleiben bestehen.
1254 Der Einsatz von Lang-LKW, sogenannter Gigaliner, wird von uns abgelehnt. Darum wird sich
1255 Schleswig-Holstein aus dem Feldversuch Lang-LKW zurückziehen. Für uns steht die Förde-
1256 rung des kombinierten Verkehrs im Vordergrund.
1257 IV.3.2 Wasserwege, Fehmarnbelt & Flughäfen
1258 Der Nord-Ostsee-Kanal ist für Schleswig-Holstein von herausragender wirtschaftlicher Be-
1259 deutung. Sein Ausbau wird konsequent weiter verfolgt. Dazu gehören Schleusenneubau und
1260 Schleusensanierung in Brunsbüttel und Holtenau sowie die Begradigung der Oststrecke. Wir
1261 werden beim Bund ein Sanierungskonzept und eine Finanzierungszusage für den Nord-
1262 Ostsee-Kanal einfordern.
1263 Die feste Fehmarnbeltquerung soll die Metropolregion Kopenhagen-Malmö mit der Metropol-
1264 region Hamburg verbinden. Die Koalitionspartner nehmen zur Kenntnis, dass sich die ur-
1265 sprünglich auf 800 Millionen Euro angesetzten Kosten für die Hinterlandanbindung nach
1266 Schätzungen des Bundesrechnungshofes vom April 2009 auf mindestens 1,7 Milliarden Euro
1267 erhöht haben. Deshalb wird die Landesregierung die Bundesregierung auffordern, eine
1268 Überprüfung der Kostenschätzung und des Nutzen-Kostenverhältnisses vorzunehmen.
1269 Es gilt der deutsch-dänische Staatsvertrag, der nur einvernehmlich und von den jeweiligen
1270 nationalen Regierungen nach Artikel 22 neu erörtert werden kann. Dort heißt es: „Sollten die
1271 Voraussetzungen für das Projekt oder Teile des Projektes sich deutlich anders entwickeln,
1272 als angenommen und anders, als es zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bekannt
1273 ist, werden die Vertragsstaaten die Lage aufs neue erörtern. Dies gilt unter anderem für we-
1274 sentliche Kostensteigerungen im Zusammenhang mit dem Projekt.“ Diese Erörterungen
1275 müssen vertragsgemäß ergebnisoffen erfolgen. Sollte das Ergebnis trotz Kostensteigerung
1276 nicht einen Ausstieg, sondern weiterhin den Bau der Fehmarnbeltquerung bedeuten, muss
1277 der Bund die Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung vollständig und auskömmlich, an
1278 sozialen ebenso wie an ökologischen Belangen orientiert, finanzieren. Dazu gehört auch
1279 eine verbindliche Perspektive für die Fehmarnsundquerung. Sichergestellt muss sein, dass
1280 die Finanzierung der Hinterlandanbindung nicht auf Kosten anderer Verkehrsprojekte in
1281 Schleswig-Holstein erfolgt. Die im Landeshaushalt eingestellte Verpflichtungsermächtigung
1282 über 60 Millionen Euro für die Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung wird auf-
1283 gehoben, weil sie nicht rechtmäßig ist. Das Dialogforum soll unter Einbezug der kommunalen
1284 Ebene paritätisch erweitert und ergebnisoffen weitergeführt werden. Das Dialogforum legt
1285 die Themen selbst fest, dies können auch u.a. eine Generalrevision und eine Neubewertung
1286 der Verkehrsströme sowie der prognostizierten ökonomischen und ökologischen Folgen
1287 auch unter Berücksichtigung der verschiedenen Bauweisen sein. Die Landesregierung über-
1288 nimmt die Ergebnisse des Dialogforums soweit möglich und wird sie in die weitere Planung
1289 mit einfließen lassen. Die Landesregierung wird sicherstellen, dass erweiterte Beteiligungs-
1290 möglichkeiten im Verfahren angewandt werden.
1291 Wir ergreifen die Initiative für ein gemeinsames Nordsee-Hafenkonzept der Länder, Schles-
1292 wig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen. Angestrebt wird, dass die Häfen ge-
1293 meinsam vermarktet werden und so keine Konkurrenzsituationen zwischen ihnen entstehen
1294 kann. Wir setzen uns dafür ein, dass die Schiffe in den schleswig-holsteinischen Häfen zu-
1295 künftig mit Landstrom versorgt werden können und dass die Häfen Schienenanschlüsse er-
1296 halten.
1297 Die Förderung der Hafenprojektgesellschaft Helgoland soll wie bisher gemeinsam mit Bund,
1298 Land, Kreis und Gemeinde sichergestellt werden. Wir unterstützen das Vorhaben der Insel,
1299 Servicestandort für Offshore-Technik zu werden.
1300 Wichtige weitere Standorte sind:
1301 -
1302 -
1303 -
1304
1305 -
1306 -
1307 -
-Brunsbüttel, insbesondere für die Verschiffung von Großkomponenten,
-Büsum wegen der Hafentiefe und der vorhandenen Infrastruktur,
-Husum wegen der vorhandenen Infrastruktur, der Helikopteranbindung sowie der Krankenhausversorgung,
-Hörnum wegen der Nähe zu den Offshore-Windparks,
-Rendsburg als Produktionsstandort,
-Kiel wegen seiner Konversionsfläche in Holtenau und seiner Werften.
1308 Für die Elbvertiefung ist das Einvernehmen durch das Land Schleswig-Holstein erteilt. Wir
1309 streben an, dass ökologische Schäden, ökonomische Nachteile für die Betroffenen und die
1310 Beweissicherung der Deichsicherheit und die Folgen einer eingeschränkten Deichsicherheit
1311 durch die Elbvertiefung Gegenstand von Nachverhandlungen sind. Darüber hinaus muss ein
1312 umfassender Ausgleich für die Folgeschäden durch die Bundesrepublik Deutschland erfol-
1313 gen. Eine weitere Vertiefung der Unterelbe lehnen die Koalitionspartner ab, weil sie ökolo-
1314 gisch problematisch ist und dadurch erhebliche Umweltrisiken mit unkalkulierbaren finanziel-
1315 len Folgelasten verbunden sind.
1316 Die Landesregierung spricht sich für den dauerhaften Erhalt des Elbe-Lübeck-Kanals als
1317 Bundeswasserstraße aus.
1318 Der Verkehrsflughafen für Schleswig-Holstein ist Hamburg. Die Koalitionspartner setzen sich
1319 für eine schnelle Schienenanbindung von Kiel bzw. Flensburg über Neumünster sowie von
1320 Lübeck zum internationalen Verkehrsflughafen Hamburg-Fuhlsbüttel ein. Das Land wird sich
1321 am Betrieb von Flughäfen nicht beteiligen, bereits gemachte Förderzusagen werden einge-
1322 halten. Angesichts der zahlreichen Aufgaben und eingeschränkter Haushaltsmittel, die das
1323 Land für Infrastrukturmaßnahmen hat, wird die Förderrichtlinie für Investitionen an Flughäfen
1324 unverzüglich aufgehoben und in Zukunft keine Investition in Flughäfen und Verkehrslande-